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Frage 1: Warum können Fahrgäste mit Sozialticket
nicht den innerstädtischen Regionalverkehr
und nicht die von brandenburgischen
Verkehrsunternehmen allein oder
zusammen mit der BVG betriebenen Bus- und
Straßenbahnlinien nutzen; war dies
dem Senat bei der Vereinbarung mit den
Verkehrsträgern bewußt?
Frage 2: Was gedenkt der Senat zu tun,
um diese Einschränkung der Mobilität der
Inhaberinnen des Sozialtickets zu beseitigen
und der Gefahr zu begegnen, daß sie
bei der Nutzung der von brandenburgischen
Verkehrsunternehmen im Tarifbereich AB
angebotenen Linien auch noch unfreiwillig
zu Schwarzfahrer(inne)n werden, da die
Fahrpläne keine diesbezüglichen Hinweise
enthalten?
Antwort zu 1. und 2.: Die zuständige Senatsverwaltung
für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz
hat hierzu Folgendes mitgeteilt:
„Der Preis für ein Sozialticket (Berlin-Ticket S)
beträgt 50 % des VBB-Umwelt-Monatskartenpreises
für den Teilbereich AB und damit 32 €.
Dies hat ein eingeschränktes Leistungsangebot
für die Nutzer des Berlin-Ticket S zur Folge. Das
Berlin-Ticket S berechtigt zur unentgeltlichen
Mitnahme eines Hundes, eines Kinderwagens
und von Gepäck sowie Kindern bis zum vollendeten
sechsten Lebensjahr (bei Fähren bis zu drei
Kinder), nicht jedoch zur Nutzung des innerstädtischen
Regionalverkehrs sowie von den brandenburgischen
Verkehrsunternehmen allein oder
zusammen mit der BVG betriebenen Bus- oder
Straßenbahnlinien. Eine Erweiterung des Tarifs
um diese Leistung wurde von den Verkehrsunternehmen
zu den ausgehandelten Bedingungen
nicht akzeptiert. Im Übrigen hat sich hier für die
Nutzerinnen und Nutzer des Sozialtickets nichts
geändert, denn auch bei der bis zum Jahre 2003
geltenden Sozialkarte konnte der Regionalverkehr
nicht genutzt werden. Die zwischenzeitlich von
der BVG angebotenen Informationen (Das Kundenmagazin
Plus 11) zum Berlin-Ticket S sowie in
den Bezirksämtern ausliegende Merkblätter für
die künftigen Nutzer des Berlin-Ticket S enthalten
u.a. auch Hinweise zum Geltungsbereich des
Tarifs. Die Gefahr des „unfreiwilligen Schwarzfahrens"
besteht deshalb - auch unter Verweis
auf ein dicht angelegtes Streckennetz von BVG
und S-Bahn im Teilbereich AB - nicht. Im Ergebnis
sieht der Senat keinen Handlungsbedarf."
Berlin, den 25. November 2004
Ingeborg Junge-Reyer
Senatorin für Stadtentwicklung Claudia Hämmerling (Bündnis 90/Die
Grünen), Mitglied des Abgeordnetenhauses
von Berlin
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