Berlin

Sozialticket mit beschränkter Beförderung

Mündliche Anfrage vom 25. November 2004

Frage 1: Warum können Fahrgäste mit Sozialticket nicht den innerstädtischen Regionalverkehr und nicht die von brandenburgischen Verkehrsunternehmen allein oder zusammen mit der BVG betriebenen Bus- und Straßenbahnlinien nutzen; war dies dem Senat bei der Vereinbarung mit den Verkehrsträgern bewußt?

Frage 2: Was gedenkt der Senat zu tun, um diese Einschränkung der Mobilität der Inhaberinnen des Sozialtickets zu beseitigen und der Gefahr zu begegnen, daß sie bei der Nutzung der von brandenburgischen Verkehrsunternehmen im Tarifbereich AB angebotenen Linien auch noch unfreiwillig zu Schwarzfahrer(inne)n werden, da die Fahrpläne keine diesbezüglichen Hinweise enthalten?

Antwort zu 1. und 2.: Die zuständige Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz hat hierzu Folgendes mitgeteilt:

„Der Preis für ein Sozialticket (Berlin-Ticket S) beträgt 50 % des VBB-Umwelt-Monatskartenpreises für den Teilbereich AB und damit 32 €. Dies hat ein eingeschränktes Leistungsangebot für die Nutzer des Berlin-Ticket S zur Folge. Das Berlin-Ticket S berechtigt zur unentgeltlichen Mitnahme eines Hundes, eines Kinderwagens und von Gepäck sowie Kindern bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr (bei Fähren bis zu drei Kinder), nicht jedoch zur Nutzung des innerstädtischen Regionalverkehrs sowie von den brandenburgischen Verkehrsunternehmen allein oder zusammen mit der BVG betriebenen Bus- oder Straßenbahnlinien. Eine Erweiterung des Tarifs um diese Leistung wurde von den Verkehrsunternehmen zu den ausgehandelten Bedingungen nicht akzeptiert. Im Übrigen hat sich hier für die Nutzerinnen und Nutzer des Sozialtickets nichts geändert, denn auch bei der bis zum Jahre 2003 geltenden Sozialkarte konnte der Regionalverkehr nicht genutzt werden. Die zwischenzeitlich von der BVG angebotenen Informationen (Das Kundenmagazin Plus 11) zum Berlin-Ticket S sowie in den Bezirksämtern ausliegende Merkblätter für die künftigen Nutzer des Berlin-Ticket S enthalten u.a. auch Hinweise zum Geltungsbereich des Tarifs. Die Gefahr des „unfreiwilligen Schwarzfahrens" besteht deshalb - auch unter Verweis auf ein dicht angelegtes Streckennetz von BVG und S-Bahn im Teilbereich AB - nicht. Im Ergebnis sieht der Senat keinen Handlungsbedarf."

Berlin, den 25. November 2004
Ingeborg Junge-Reyer
Senatorin für Stadtentwicklung

Claudia Hämmerling (Bündnis 90/Die Grünen), Mitglied des Abgeordnetenhauses von Berlin

aus SIGNAL 6/2004 (Dezember 2004/Januar 2005), Seite 11

 

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