VBB-Fahrkarten, und zwar nicht nur Zeitkarten,
sondern nun auch Einzeltickets, gelten
zuschlagfrei für folgende Züge des Fernverkehrs:
- auf dem Abschnitt Potsdam—Berlin—Prenzlau in den IC-Zügen in Richtung
Stralsund und im sommerlichen D-Zug
Potsdam—Seebad Ahlbeck
- auf dem Abschnitt Berlin—Szczecin (Stettin)
im neuen IC Amsterdam—Szczecin
- auf dem Abschnitt Berlin—Cottbus im IC-Zug
Norddeich-Cottbus
- auf dem Abschnitt Potsdam—Berlin—Cottbus—Forst im IC-Zug Hamburg-Krakow (Krakau)
- auf dem Abschnitt Berlin—Elsterwerda in
den IR-Zügen Richtung Chemnitz
und jeweils in Gegenrichtung.
Weitere Regelungen:
- Das Brandenburg-Ticket gilt in den erwähnten
Zügen
- auf VBB-Umweltkarten darf nur eine Person
fahren (keine Mitnahmeregelung)
Fahrradmitnahme nach DB-Tarif (nicht
VBB-Tarif)
- Schwerbehinderte fahren nur im IR frei
(nicht in IC)
- VBB-Karten werden nicht im IC/IR verkauft.
(Schalter oder Automat im Bahnhof
nutzen.)
- Das Ziel Stettin ist nicht an allen Automaten
zu erwerben. (Am Schalter Hin- und
Rückfahrt kaufen.)
Trotz der Einschränkungen ist in Berlin-Brandenburg eine sehr erfreuliche Entwicklung
eingetreten, die bundesweit ihresgleichen
sucht. Die Ausnahmen wollen Land und
DB im Frühjahr 2005 nochmals verhandeln.
In Brandenburg wurde seit langem eine
solche Regelung vor allem für die Züge
Richtung Prenzlau gefordert, wo sich
InterCity und RegionalExpress alle zwei
Stunden abwechseln. Bis Ende 2002 galten
VBB-Karten in den damaligen Intergerio-Zügen auf dieser Strecke. Nach der
Umwandlung in ICs war es damit vorbei.
Später wurden dort wenigstens VBB-Zeitkarten,
allerdings nur bei Zahlung eines
Zuschlags, anerkannt.
Da erfahrungsgemäß solche Regelungen
in den ersten Tagen noch nicht bei allen
Schaffnern bekannt sind, empfiehlt es sich,
die Festlegungen bei der Fahrt schriftlich
mitzuführen. (kut)
IGEB/DBV
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