Sachsen

Leipziger Einerlei

An die Leipziger Verkehrsbetriebe, Kundendienst

„Sehr geehrte Damen und Herren, am 17.9.04, 20.57 Uhr, fuhr ich mit der Straßenbahnlinie 15 vom Hauptbahnhof in Richtung Grünau, um dann an der Haltestelle Kiewer Straße nach Markranstädt umzusteigen. Als ich an der Haltestelle den Türöffner betätigte, ließ sich die Tür leider nicht öffnen, da der Türöffner defekt war. Es war die Mitteltür im 2. Wagen. Da die Bahn inzwischen wieder angefahren war, konnte ich nicht mehr zu einer anderen Tür gehen. Erst an der nächsten Haltestelle konnte ich die Straßenbahn verlassen. Dadurch konnte ich nicht mehr den Bus 65 an der Haltestelle Am kleinen Feld erreichen. An der Haltestelle Plovdiver Straße habe ich nach dem Aussteigen den Fahrer informiert und ihn zur Sperrung der Tür aufgefordert. Da ich nicht eine halbe Stunde warten wollte, habe ich mir unmittelbar an der Haltestelle Am kleinen Feld ein Taxi nach Markranstädt genommen. Die Rechnung über 7 € liegt bei. Es sind mir insgesamt Kosten von 7 € Taxi zuzüglich Porto in Höhe 0,48 € (Porto PIN-AG) entstanden. Bitte überweisen Sie auf mein Konto. Eine Kopie des Schreibens geht dem Deutschen Bahnkundenverband zu. Mit freundlichen Grüßen, Jens Wieseke, Anlagen: Taxi-Rechnung, Kopie des Behindertenausweises."

Antwort der LVB

„Sehr geehrter Herr Wieseke,
Ihr Schreiben betreffs Taxikostenerstattung haben wir erhalten. Wir haben den geschilderten Sachverhalt überprüft. Der betreffende Fahrer der Straßenbahnlinie hat den Türschaden an die Verkehrsleistelle gemeldet, so daß das Fahrzeug gewechselt werden konnte. Die Taxikostenerstattung lehnen wir aus folgenden Gründen ab: Sie hatten die Möglichkeit, an einer anderen Tür auszusteigen. Dies haben Sie leider nicht versucht. Die Linie 15 kam bereits mit einer Minute Verspätung 21.23 Uhr an der Haltestelle Kiewer Straße an, die Buslinie 65 fuhr fahrplanmäßig 21.25 Uhr ab der Haltestelle Kiewer Straße nach Markranstädt. Sie hätten also den gewünschten Bus noch erreichen können. Laut unseren aktuellen Tarif- und Beförderungsbedingungen auf Seite 15, § 16 ist eindeutig festgelegt, daß unabwendbare Ereignisse, Betriebsstörungen oder -Unterbrechungen keine Ersatzansprüche begründen. Insoweit übernehmen wir auch keine Gewähr für das Einhalten von Anschlüssen. Die eingesandte Taxirechnung sowie die Kopie des Schwerbehindertenausweises liegt diesem Schreiben bei. Ihren künftigen Fahrten in Leipzig wünschen wir einen angenehmeren Verlauf. Freundliche Grüße, Leipziger Verkehrsbetriebe, Kundenservice"

[IGEB] Zu den „unabwendbaren Ereignissen" scheint bei den Leipziger Verkehrsbetrieben auch zu gehören, daß man als Fahrgast nicht nur keine Ersatzansprüche hat, sondern auch nicht auf Kulanz hoffen darf. Bei sorgfältigem Studium hätte der Kundenservice erkennen können, daß der Kunde eine andere Tür gar nicht mehr erreichen konnte, da er schwerbehindert und erheblich gehbehindert ist. Ein gehbehinderter Fahrgast soll also durch eine Straßenbahn rennen und wenn er das nicht schafft, muß er eben eine halbe Stunde an der Haltestelle stehen. Andere Verkehrsbetriebe sind in solchen Fällen kulanter. Aber noch besser wäre es, wenn es zu den Fahrgastrechten endlich einmal eine bundeseinheitliche Regelung gäbe

IGEB Fahrgastbelange

aus SIGNAL 6/2004 (Dezember 2004/Januar 2005), Seite 21

 

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