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„Sehr geehrte Damen und Herren, am
17.9.04, 20.57 Uhr, fuhr ich mit der Straßenbahnlinie
15 vom Hauptbahnhof in
Richtung Grünau, um dann an der Haltestelle
Kiewer Straße nach Markranstädt
umzusteigen. Als ich an der Haltestelle
den Türöffner betätigte, ließ sich die Tür
leider nicht öffnen, da der Türöffner defekt
war. Es war die Mitteltür im 2. Wagen.
Da die Bahn inzwischen wieder angefahren
war, konnte ich nicht mehr zu einer
anderen Tür gehen. Erst an der nächsten
Haltestelle konnte ich die Straßenbahn
verlassen. Dadurch konnte ich nicht mehr
den Bus 65 an der Haltestelle Am kleinen
Feld erreichen. An der Haltestelle Plovdiver
Straße habe ich nach dem Aussteigen
den Fahrer informiert und ihn zur Sperrung
der Tür aufgefordert. Da ich nicht
eine halbe Stunde warten wollte, habe
ich mir unmittelbar an der Haltestelle Am
kleinen Feld ein Taxi nach Markranstädt
genommen. Die Rechnung über 7 € liegt
bei. Es sind mir insgesamt Kosten von 7 €
Taxi zuzüglich Porto in Höhe 0,48 € (Porto
PIN-AG) entstanden. Bitte überweisen
Sie auf mein Konto. Eine Kopie des Schreibens
geht dem Deutschen Bahnkundenverband
zu. Mit freundlichen Grüßen,
Jens Wieseke, Anlagen: Taxi-Rechnung,
Kopie des Behindertenausweises."
Antwort der LVB
„Sehr geehrter Herr Wieseke,
Ihr Schreiben betreffs Taxikostenerstattung
haben wir erhalten. Wir haben den
geschilderten Sachverhalt überprüft. Der
betreffende Fahrer der Straßenbahnlinie
hat den Türschaden an die Verkehrsleistelle
gemeldet, so daß das Fahrzeug
gewechselt werden konnte. Die Taxikostenerstattung
lehnen wir aus folgenden
Gründen ab: Sie hatten die Möglichkeit,
an einer anderen Tür auszusteigen. Dies
haben Sie leider nicht versucht. Die Linie
15 kam bereits mit einer Minute Verspätung
21.23 Uhr an der Haltestelle Kiewer
Straße an, die Buslinie 65 fuhr fahrplanmäßig
21.25 Uhr ab der Haltestelle
Kiewer Straße nach Markranstädt. Sie
hätten also den gewünschten Bus noch
erreichen können. Laut unseren aktuellen
Tarif- und Beförderungsbedingungen
auf Seite 15, § 16 ist eindeutig festgelegt,
daß unabwendbare Ereignisse, Betriebsstörungen
oder -Unterbrechungen
keine Ersatzansprüche begründen. Insoweit
übernehmen wir auch keine Gewähr
für das Einhalten von Anschlüssen.
Die eingesandte Taxirechnung sowie die
Kopie des Schwerbehindertenausweises
liegt diesem Schreiben bei. Ihren künftigen
Fahrten in Leipzig wünschen wir einen
angenehmeren Verlauf. Freundliche
Grüße, Leipziger Verkehrsbetriebe, Kundenservice"
[IGEB] Zu den „unabwendbaren Ereignissen"
scheint bei den Leipziger Verkehrsbetrieben
auch zu gehören, daß man als Fahrgast nicht nur
keine Ersatzansprüche hat, sondern auch nicht
auf Kulanz hoffen darf. Bei sorgfältigem Studium
hätte der Kundenservice erkennen können,
daß der Kunde eine andere Tür gar nicht mehr
erreichen konnte, da er schwerbehindert und
erheblich gehbehindert ist. Ein gehbehinderter
Fahrgast soll also durch eine Straßenbahn rennen
und wenn er das nicht schafft, muß er eben
eine halbe Stunde an der Haltestelle stehen.
Andere Verkehrsbetriebe sind in solchen Fällen
kulanter. Aber noch besser wäre es, wenn es zu
den Fahrgastrechten endlich einmal eine bundeseinheitliche
Regelung gäbe IGEB Fahrgastbelange
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