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Durch die Dritte Novelle zum Allgemeinen
Eisenbahngesetz (AEG) hat der Deutsche
Bundestag am 3. Dezember 2004 eine entsprechende
EU-Richtlinie (2001/14/EG) zur
„Öffnung des Eisenbahnmarktes für den
Wettbewerb" in nationales deutsches Recht
umgesetzt. Hauptinhalt dieser Neuregelung
ist die Sicherstellung eines diskriminierungsfreien
Netzzuganges zu den Schienennetzen
für alle Bahnunternehmen. Dazu wird eine
Trassenagentur geschaffen, die beim Eisenbahn-Bundesamt angesiedelt ist und insbesondere
den diskriminierungsfreien Zugang
zum Netz der Deutschen Bahn AG präventiv
als neutraler Schiedsrichter überwachen
wird. Über weitere Einzelheiten, die sich
aus diesen Neuregelungen ergeben, wird
SIGNAL im nächsten Heft informieren. DBV
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