DB Netz muss nunmehr eine Kapazitätsanalyse
durchführen und anschließend einen
Plan zur Erhöhung der Schienenwegkapazität
erstellen. Einbezogen werden
müssen hierbei die betroffenen Bahnunternehmen,
außerdem auch das Bundesland
Berlin. Diese Analyse muss innerhalb
von sechs Monaten abgeschlossen werden,
nachdem der betroffene Streckenabschnitt
als überlastet ausgewiesen wurde (§ 17
EIBV).
Im Plan zur Erhöhung der Schienenwegkapazität
sind gemäß §18 EIBV darzulegen
- die Gründe für die Überlastung,
- die zu erwartende künftige Verkehrsentwicklung,
- die den Schienenwegausbau betreffenden
Beschränkungen und
- die möglichen Maßnahmen und Kosten
für die Erhöhung der Schienenwegkapazität.
Auf der Grundlage einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung
muss auch ermittelt
werden, ob Maßnahmen zur Erhöhung der
Kapazität ergriffen werden sollen.
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Die Berliner Stadtbahn ist, abgesehen von der S-Bahn, mit Fern- und Regionalbahnlinien hoch ausgelastet. DB Netz muss deshalb nun einen Plan zur Erhöhung der Schienenwegkapazität erstellen. Foto: Christian Schultz |
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Die Verordnung regelt des Weiteren,
dass DB Netz keine Trassengebühren mehr
erheben darf, wenn entweder kein Plan zur
Erhöhung der Schienenwegkapazität vorgelegt
wird oder wenn mit den im Plan zur
Erhöhung der Kapazität aufgeführten Maßnahmen
keine Fortschritte erzielt werden.
Insofern besteht zwar Handlungsdruck,
die Verordnung beinhaltet allerdings
auch Schlupflöcher, speziell um das Risiko
von Einnahmeausfällen bei den Trassengebühren
zu vermeiden. Ausnahmen
können z. B. gewährt werden, wenn Maßnahmen
zur Kapazitätserhöhung finanziell
nicht zumutbar sind – dies allerdings
vorbehaltlich der Zustimmung des Eisenbahn-Bundesamtes.
Es wäre für viele Bahnkunden nun allerdings
mit erheblichen Nachteilen verbunden,
wenn die Kapazitätsengpässe auf der
Stadtbahn zum Anlass genommen werden
sollten, Züge des Fernverkehrs weitgehend,
im Extremfall sogar komplett in den
Nord-Süd-Tunnel zu verbannen. Mit dieser
bereits seit längerem diskutierten Lösung
würde der speziell für die östlichen Bezirke
wichtige Halt Berlin Ostbahnhof vom
Fernverkehr abgehängt. Das kann und darf
nicht das Ziel sein!
Folgende Maßnahmen zur Verbesserung
des Betriebsablaufs auf der Berliner Stadtbahn
müssen daher dringend untersucht
bzw. realisiert werden:
- Alle Fernzüge, die über die Stadtbahnstrecke
verkehren, müssen wieder am
Bahnhof Berlin Zoologischer Garten halten.
Dies führt zu einer Entzerrung von
Fahrgastströmen, bzw. zu einer Entlastung
von Berlin Hbf. Ermöglicht wird auf
diese Weise zudem eine Annäherung der
Haltezeiten und Haltesystematik im Fernund
Regionalverkehr.
- Die derzeit im Bahnhof Berlin Friedrichstraße
endenden Regionalbahnlinien
RB 21 und RB 22 müssen bis Berlin Ostbahnhof
verlängert werden. Hiermit wird
eine höhere Fahrplanstabilität und eine
Entlastung des Bahnhofs Berlin Friedrichstraße
erreicht.
- Eine weitere Erhöhung der Leistungsfähigkeit
der Stadtbahnstrecke ist durch
Verkürzung der Signalabstände möglich
und nötig. Außerdem fehlen noch immer
Weichenverbindungen (ein Weichentrapez)
an der Westausfahrt von Berlin Hbf.
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Gleisplan der Stadtbahn: Rot sind die von der IGEB geforderten zusätzlichen Gleiswechsel für eine bessere Betriebsführung bei Störungen und Bauarbeiten. Nur an den Bahnhöfen (schwarze Bahnsteige) können derzeit Züge signalgesichert umkehren. Grafik: Stefan Retzlaff |
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Das Problem fehlender Gleiswechsel bei
Störungen trifft im Abschnitt
Charlottenburg—Ostbahnhof auch auf die parallelen
S-Bahn-Gleise zu (siehe Grafik).
Bauliche Veränderungen an den Gleisanlagen
erdordern zwar eine Sperrung der Strecke
für den Fern- und Regionalverkehr, diese
ist aber ohnehin für das zweite Halbjahr 2015
geplant, um die Fahrbahnübergangskonstruktionen
im Bereich der Gleisbrücken am
Berliner Hauptbahnhof zu ersetzen, die sich
als Schwachstellen herausgestellt haben. Deutscher Bahnkunden-Verband
IGEB Fernverkehr
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