Auszug aus der Kleinen Anfrage der Abgeordneten Dr. Eva
Müller (PDS) über das Beschleunigungskonzept des Berliner Senates mit
den Antworten von Verkehrssenator Prof. Dr. Herwig Haase,
veröffentlicht im Landespressedienst vom 5.1.1994.
Wieviele Ampeln, die Straßenbahntrassen berühren, gibt es
in Berlin, und wo befinden sich diese (genaue Auflistung)?
Es sind in Berlin 145 Lichtsignalanlagen (LSA) in Betrieb, die eine
Straßenbahntrasse berühren. Die detaillierte Auflistung dieser Anlagen
befindet sich im Anhang A.
Welche der zur ersten Frage genannten Ampelanlagen sind mit
funktionierenden Vorrangschaltungen ausgestattet (genaue Auflistung)?
Die Lichtsignalanlagen werden in Berlin grundsätzlich miteinander
koordiniert, wobei auch die Straßenbahn in der Koordinierung berücksichtigt
wird. Im Anhang A befinden sich zusätzlich die LSA (markiert mit einem X),
bei denen die Straßenbahn hinsichtlich der Signalisierung über die normale
Sonderphase hinaus eine Bevorzugung erhält.
Wo und wann wurden seit dem 3. Oktober 1990 Ampelanlagen im
Straßenbahnbereich neu installiert (genaue Auflistung)? Welche wurden
davon mit Vorrangschaltungen versehen?
Im Anhang B sind die Lichtsignalanlagen aufgelistet, die eine
Straßenbahntrasse berühren und nach dem 3. Oktober 1990 in Betrieb
genommen worden sind. Lichtsignalanlagen mit Vorrangschaltung werden
gesondert mit einem X markiert.
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[IGEB] Die Antwort auf die Kleine Anfrage ist entlarvend für die
Berliner Verkehrspolitik unter Ingo Schmitt und Herwig Haase: Von den
145 Ampelanlagen, die entlang von Straßenbahnstrecken stehen, haben
ganze 15 eine von Verkehrssenator Haase als "Vorrangschaltung" bezeichnete
Ausstattung. Interessant ist auch, daß nur die Hälfte (9 von 17) der seit
der Wende neu gebauten Ampeln eine solche Ausstattung erhalten haben.
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Laut Verkehrssenator Haase (siehe Seite 15) hat die Tram auch an dieser Kreuzung Hauptstraße - Suermondtstraße Ecke Konrad-Wolf-Straße - Seefelder Straße in Hohenschönhausen Vorrang. Tatsächlich aber muß die Tram fast eine Minute auf "Grün" warten, und häufig kann sie erst beim zweiten Ampelumlauf die Kreuzung passieren, da linksabbiegende Kraftfahrzeuge die Tram behindern (dürfen). Die Wartezeit für die Tram beträgt dann 2 1/2 Minuten! Foto: I. Schmidt |
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Wie dieser vermeintliche "Vorrang" dann aber in der Realität aussieht,
ist auf den Seiten 13 und 14 zu sehen. Und so ähnlich sieht es an allen hier
mit "Vorrangschaltung" aufgelisteten Anlagen auf: Tatsächlich handelt es sich
nämlich um "Anforderungsschaltungen". Das heißt, daß die Tram, um im
Ampelumlauf überhaupt berücksichtigt zu werden, bei Erreichen der Ampel
automatisch eine Grünphase an fordert. Aber bis zum Erscheinen dieser
Grünphase vergehen dann mitunter Minuten. Nur wenn diese Grünphase für die
Tram sofort im Ampelumlauf berücksichtigt werden
würde, dürfte man von einer "Vorrangschaltung" reden.
Dies macht den kleinen, aber wichtigen Unterschied zwischen"Anforderungs-"
und "Vorrangschaltung" aus. Doch der Berliner Fahrgastverband IGEB ist
zuversichtlich, daß auch die Senatsverkehrsverwaltung diesen Unterschied kennt
und deshalb in der Zeit nach Schmitt und Haase nicht nur die Kleinen Anfragen
korrekt beantwortet, sondern die vorhandenen technischen Einrichtungen so
nutzt, wie es eigentlich gedacht war: Vorrang für die Tram! IGEB
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