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Eisenbahn siegt über Radwanderweg

Das Jahr fing gut an: Am 2. Januar 2014 hatte das Oberverwaltungsgericht in Koblenz entschieden, dass das rheinland-pfälzische Verkehrsministerium der Rhein-Sieg-Eisenbahn (RSE) die Betriebserlaubnis für die Strecke Gerolstein—Prüm erteilen muss.

Auf der 23 km langen, 1883 eröffneten Strecke durch die Vulkaneifel wurden 1980 der Personenverkehr und 2001 der Güterverkehr eingestellt. Seitdem verharrt sie im Dornröschenschlaf. Um den kleinstückeligen Verkauf der Bahnliegenschaften durch die DB Netz AG an private Interessenten zu verhindern, sahen sich die Stadt Gerolstein und die Verbandsgemeinde Prüm genötigt, 2005 die Strecke für über 400 000 Euro zu erwerben, da sie bereits die Errichtung eines Radweges auf dem Streckenverlauf planten.

Die Fremdnutzung von Bahnanlagen kann jedoch erst nach der Entwidmung erfolgen, welche aber auf sich warten ließ, da andere Nutzungskonzepte der Gleise dem Vorhaben entgegenstehen. So gab es ein Konzept, eine Draisinenbahn zu errichten, und Pläne für einen Ausflugsverkehr mit historischen Schienenfahrzeugen.

Den Plänen folgten Taten

Für die Nutzung der Strecke für reguläre Schienenfahrten hatte die RSE beim Land Rheinland-Pfalz 2011 die Betriebserlaubnis beantragt, die ihr verwehrt wurde. Eine Klage des Antragstellers beim Verwaltungsgericht gegen den Bescheid wurde 2012 zurückgewiesen. Nun hatte das Oberverwaltungsgericht darüber zu befinden.

Karte
Gerolstein—Prüm, seit 1980 ohne Personenverkehr Karte: Bundesbahn-Kursbuch 1976/1977

Einer der strittigsten Punkte betraf die unterschiedlichen Auffassungen zur finanziellen Tragfähigkeit des Projektes. Die zuständige Genehmigungsbehörde sah Betriebskosten in Höhe von über 1,5 Mio. Euro, wogegen der Antragsteller diese mit nur 275 000 Euro bezifferte. Ein gerichtliches Gutachten kam mit circa 350 000 Euro den Zahlen der RSE wesentlich näher. Das Oberverwaltungsgericht schlug daraufhin vor, als Kompromiss zunächst für zwei Jahre den Betrieb testweise zu gestatten. Die Vertreter des Landes lehnten das jedoch kategorisch ab!

Wer nicht hören will, muss fühlen

Nun fiel das Urteil in Koblenz, und das Verkehrsministerium ist jetzt gezwungen, eine Betriebserlaubnis zu erteilen. Nach Angaben des Verkehrsunternehmens wird die Wiederinbetriebnahme voraussichtlich 1½ Jahre dauern. Also könnte bereits Mitte 2015 der erste Zug rollen.

Ob dieser Sieg auf dem Papier auch Realität wird, bleibt aber abzuwarten. Das hängt u. a. auch davon ab, welche Steine man, z. B. in Form von „besonderen Sicherheitsauflagen“, noch auf das Gleis zu legen gedenkt.

Ein Gewinn für die touristische Erschließung wäre die Bahn auf jeden Fall, hatte eine Studie festgestellt. Ideal soll die Kombination mit einem Radwanderweg auf den Wirtschaftswegen mehr oder weniger parallel zur Bahnstrecke sein.

Langfristig wäre sogar eine Wiederaufnahme des weiteren stillgelegten Streckenabschnittes über Gerolstein hinaus nach Kaiseresch wünschenswert, von wo Züge gegenwärtig im Stundentakt bis nach Andernach am Rhein verkehren. Das steht jedoch in den Sternen, da innerhalb der Gemeinde Prüm wohl Bahnfl ächen bereits anderweitig genutzt werden. (BfVst)

Berliner Fahrgastverband IGEB

aus SIGNAL 2/2014 (April/Mai 2014), Seite 23

 

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