Deutschland ist schön und immer eine Reise
wert. Das kann man nicht nur im schnellen
ICE, sondern auch „entschleunigt“ in
den Nahverkehrszügen tun. In SIGNAL 3/2011 stellten
wir Ihnen die Tagesnetzkarten
vor, die meist in nur einem Bundesland
gelten: die Ländertickets. Es gibt
aber auch ein Ticket, mit dem über Bundesländergrenzen
hinweg durch ganz Deutschland – wie
der Ticketname es tituliert: quer durchs
Land – gereist werden kann. Aber nicht
nur das. Man kann sogar kreuz und
quer; hin und her sowie rundherum fahren.
Denn im Gegensatz zu einer normalen
streckengebundenen Einzelfahrkarte kann
man nicht nur von A nach B und ggf. wieder
zurück, sondern fast überall hin fahren.
Voraussetzung ist die Erfüllung einiger Bedingungen.
Bedingungen
Es dürfen nur die Nahverkehrszüge der
Deutschen Bahn (IRE, RE, RB, S-Bahn) oder
der Nichtbundeseigenen Eisenbahnen (sogenannte
NE-Bahnen) genutzt werden, die
das Ticket anerkennen. In Fernverkehrszügen
(z. B. ICE, EC, IC, CNL etc.) oder in Verkehrsmitteln
des ÖPNV (Straßenbahn, Bus,
U-Bahn) sowie einiger NE-Bahnen gilt es
nicht. Welche NE-Bahnen es, ggf. mit Beschränkung
auf bestimmte Strecken, anerkennen,
weiß der versierte Fahrkartenverkäufer
zu berichten. Ferner ist es nicht
zulässig, dieses Angebot zu nutzen, wenn
man sich nur innerhalb eines Verkehrsverbundgebietes
bewegt. (In der Regel gibt
es dafür ohnehin günstigere örtliche Verbundangebote.)
Das Quer-durchs-Land-Ticket gilt montags
bis freitags jeweils nur an dem beim
Kauf angegebenen Geltungstag von 9 Uhr
morgens bis 3 Uhr des Folgetages. Ist der
Tag ein bundesweiter Feiertag, kann man
schon um Mitternacht starten – bei regionalen
Feiertagen nicht.
Um Missbrauch durch Weiterverkauf
benutzter Tickets zu vermeiden, muss vor
Fahrtantritt der Inhaber seinen Namen auf
dem Fahrschein eintragen.
Wer und wie viele?
Das Quer-durchs-Land-Ticket gilt
(preislich gestaffelt)
für eine bis fünf Personen.
Dabei ist es
egal, ob es sich um
einen Erwachsenen,
ein kostenpflichtiges
Kind (6 bis 14 Jahre)
oder einen Hund
handelt. Es zählen die
Köpfe. Jeder Kopf =
eine Person.
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Für 42 Euro kann man mit dem QDL-Ticket einen Tag ohne Begrenzungen durch Deutschland reisen, allerdings nur mit Nahverkehrszügen. Foto: Marc Heller |
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Ferner gibt es eine Familien-Version. Kauft
man ein QDL für ein oder zwei Personen, so
kann derjenige, der mit seinem Namen auf
dem Fahrschein eingetragen ist, beliebig
viele sogenannte Familienkinder (leibliche
Kinder/Enkel) im Alter zwischen 6 und 14
Jahren mitnehmen, ohne für diese eine separate
Fahrkarte zu kaufen. Ggf. muss der
Familiennachweis bei der Kontrolle im Zug
erbracht werden.
Was kostet der Spaß?
Ein Reisender zahlt für seinen Fahrschein
am Automaten oder im Internet (bahn.de )
42 Euro, in den Reisezentren, Reisebüros
oder DB-Agenturen 44 Euro. Für jeden weiteren
Mitreisenden (maximal vier) kommen
je 6 Euro dazu. Kauft man die Fahrkarte erst
beim Schaffner im Zug (wenn vorhanden),
kommen zum Automatenpreis 10 Prozent
Bordentgelt oben drauf.
Aber Achtung: In einigen Bundesländern
und Verbundgebieten ist der Kauf vor Fahrtantritt
zwingend. Fehlt am Einstiegsbahnhof
ein Fahrkartenschalter und sind die
Fahrkartenautomaten defekt, dann erfolgt
der Verkauf im Zug zum Automatenpreis.
Die Preise gelten nur in der 2. Klasse. Ein
Übergang in die 1. Klasse ist tariflich ausgeschlossen.
Planänderung?
Wenn der Reisende sich entschließt, woanders
hin fahren zu wollen, ist das kein Problem,
da das Ticket ja eine Tagesnetzkarte
ist und nicht nur für eine Strecke gilt. Auch
gibt es keine Zugbindung, das heißt: Schaut
der Fahrgast aus dem Fenster und findet die
Gegend schön, kann er einfach aussteigen
und später weiter fahren.
Aber: Wenn mal wieder Regen oder andere
Umstände die Reiselust „verhageln“ dann
haben die Ticketinhaber das Nachsehen. Da
das Ticket nur an dem aufgedruckten Datum
gilt, kann man es auch nicht einfach einen
Tag später nutzen, wenn die Sonne wieder
scheint. Der Umtausch und die Stornierung
des Quer-durchs-Land-Tickets sind grundsätzlich
ausgeschlossen.
Wenn es mal wieder länger dauert:
Die Fahrgastrechte
Die Fahrgastrechte werden beim QDL wie
bei den Ländertickets angewendet, das
heißt: Der Ticketinhaber erhält 1,50 Euro pro
Verspätungsfall von mind. 60 Minuten, aber
nur, wenn innerhalb der Geltungsdauer der
Fahrkarte die Gesamtentschädigungssumme
mindestens 4 Euro beträgt. Erstattet
werden maximal 25 Prozent des jeweiligen
Fahrkartenpreises. Auch ist beim QDL die
Regelung ausgeschlossen, dass ab 20 Minuten
Verspätung in eine höhere Produktklasse
A oder B (ICE, InterCity etc.) gewechselt
werden kann.
Fazit
Das Angebot enthält weniger tückische
Fallen als die Ländertickets. Das mag daran
liegen, dass das QDL weniger Geltungsbereiche
insbesondere bei den ÖPNV-/Verbundverkehrsmitteln
und somit weniger
Ausnahmeregelungen hat. Dennoch kann
die eingeschränkte Anerkennung durch einzelne
NE-Bahnen unliebsame Überraschungen
bergen.
Der größere geografische Wirkungskreis
mag zwar den höheren Preis gegenüber den
Ländertickets rechtfertigen, jedoch reicht es
an das Leistungsspektrum des günstigeren
Schönes-Wochenende-Tickets, das wir im
nächsten Signal näher beleuchten werden,
nicht heran.
Wer das Quer-durchs-Land-Ticket noch
nutzen möchte, kann dies vorerst nur bis
zum 10. Dezember 2011 tun, da das Angebot
bis dahin befristet ist, und vor Redaktionsschluss
nicht bekannt gegeben wurde,
ob es auch für 2012 verlängert wird.
(BfVst)
Berliner Fahrgastverband IGEB
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