Der Bahnhofsvorsteher informiert

Wenn der Weg das Ziel ist: Das Quer-durchs-Land-Ticket – QDL

Kreuz und quer durchs Land – Teil 2

Fernreisen mit Nahverkehrszügen sind für nicht wenige Reisende eine interessante und preiswerte Alternative zu ICE und IC. Daher stellt der Bahnhofsvorsteher einige Angebote des Regionalverkehrs vor, in diesem Heft das Quer-durchs-Land-Ticket.

Deutschland ist schön und immer eine Reise wert. Das kann man nicht nur im schnellen ICE, sondern auch „entschleunigt“ in den Nahverkehrszügen tun. In SIGNAL 3/2011 stellten wir Ihnen die Tagesnetzkarten vor, die meist in nur einem Bundesland gelten: die Ländertickets. Es gibt aber auch ein Ticket, mit dem über Bundesländergrenzen hinweg durch ganz Deutschland – wie der Ticketname es tituliert: quer durchs Land – gereist werden kann. Aber nicht nur das. Man kann sogar kreuz und quer; hin und her sowie rundherum fahren. Denn im Gegensatz zu einer normalen streckengebundenen Einzelfahrkarte kann man nicht nur von A nach B und ggf. wieder zurück, sondern fast überall hin fahren. Voraussetzung ist die Erfüllung einiger Bedingungen.

Bedingungen

Es dürfen nur die Nahverkehrszüge der Deutschen Bahn (IRE, RE, RB, S-Bahn) oder der Nichtbundeseigenen Eisenbahnen (sogenannte NE-Bahnen) genutzt werden, die das Ticket anerkennen. In Fernverkehrszügen (z. B. ICE, EC, IC, CNL etc.) oder in Verkehrsmitteln des ÖPNV (Straßenbahn, Bus, U-Bahn) sowie einiger NE-Bahnen gilt es nicht. Welche NE-Bahnen es, ggf. mit Beschränkung auf bestimmte Strecken, anerkennen, weiß der versierte Fahrkartenverkäufer zu berichten. Ferner ist es nicht zulässig, dieses Angebot zu nutzen, wenn man sich nur innerhalb eines Verkehrsverbundgebietes bewegt. (In der Regel gibt es dafür ohnehin günstigere örtliche Verbundangebote.)

Das Quer-durchs-Land-Ticket gilt montags bis freitags jeweils nur an dem beim Kauf angegebenen Geltungstag von 9 Uhr morgens bis 3 Uhr des Folgetages. Ist der Tag ein bundesweiter Feiertag, kann man schon um Mitternacht starten – bei regionalen Feiertagen nicht.

Um Missbrauch durch Weiterverkauf benutzter Tickets zu vermeiden, muss vor Fahrtantritt der Inhaber seinen Namen auf dem Fahrschein eintragen.

Wer und wie viele?

Das Quer-durchs-Land-Ticket gilt (preislich gestaffelt) für eine bis fünf Personen. Dabei ist es egal, ob es sich um einen Erwachsenen, ein kostenpflichtiges Kind (6 bis 14 Jahre) oder einen Hund handelt. Es zählen die Köpfe. Jeder Kopf = eine Person.

Zug
Für 42 Euro kann man mit dem QDL-Ticket einen Tag ohne Begrenzungen durch Deutschland reisen, allerdings nur mit Nahverkehrszügen. Foto: Marc Heller

Ferner gibt es eine Familien-Version. Kauft man ein QDL für ein oder zwei Personen, so kann derjenige, der mit seinem Namen auf dem Fahrschein eingetragen ist, beliebig viele sogenannte Familienkinder (leibliche Kinder/Enkel) im Alter zwischen 6 und 14 Jahren mitnehmen, ohne für diese eine separate Fahrkarte zu kaufen. Ggf. muss der Familiennachweis bei der Kontrolle im Zug erbracht werden.

Was kostet der Spaß?

Ein Reisender zahlt für seinen Fahrschein am Automaten oder im Internet (bahn.de ) 42 Euro, in den Reisezentren, Reisebüros oder DB-Agenturen 44 Euro. Für jeden weiteren Mitreisenden (maximal vier) kommen je 6 Euro dazu. Kauft man die Fahrkarte erst beim Schaffner im Zug (wenn vorhanden), kommen zum Automatenpreis 10 Prozent Bordentgelt oben drauf.

Aber Achtung: In einigen Bundesländern und Verbundgebieten ist der Kauf vor Fahrtantritt zwingend. Fehlt am Einstiegsbahnhof ein Fahrkartenschalter und sind die Fahrkartenautomaten defekt, dann erfolgt der Verkauf im Zug zum Automatenpreis.

Die Preise gelten nur in der 2. Klasse. Ein Übergang in die 1. Klasse ist tariflich ausgeschlossen.

Planänderung?

Wenn der Reisende sich entschließt, woanders hin fahren zu wollen, ist das kein Problem, da das Ticket ja eine Tagesnetzkarte ist und nicht nur für eine Strecke gilt. Auch gibt es keine Zugbindung, das heißt: Schaut der Fahrgast aus dem Fenster und findet die Gegend schön, kann er einfach aussteigen und später weiter fahren.

Aber: Wenn mal wieder Regen oder andere Umstände die Reiselust „verhageln“ dann haben die Ticketinhaber das Nachsehen. Da das Ticket nur an dem aufgedruckten Datum gilt, kann man es auch nicht einfach einen Tag später nutzen, wenn die Sonne wieder scheint. Der Umtausch und die Stornierung des Quer-durchs-Land-Tickets sind grundsätzlich ausgeschlossen.

Wenn es mal wieder länger dauert: Die Fahrgastrechte

Die Fahrgastrechte werden beim QDL wie bei den Ländertickets angewendet, das heißt: Der Ticketinhaber erhält 1,50 Euro pro Verspätungsfall von mind. 60 Minuten, aber nur, wenn innerhalb der Geltungsdauer der Fahrkarte die Gesamtentschädigungssumme mindestens 4 Euro beträgt. Erstattet werden maximal 25 Prozent des jeweiligen Fahrkartenpreises. Auch ist beim QDL die Regelung ausgeschlossen, dass ab 20 Minuten Verspätung in eine höhere Produktklasse A oder B (ICE, InterCity etc.) gewechselt werden kann.

Fazit

Das Angebot enthält weniger tückische Fallen als die Ländertickets. Das mag daran liegen, dass das QDL weniger Geltungsbereiche insbesondere bei den ÖPNV-/Verbundverkehrsmitteln und somit weniger Ausnahmeregelungen hat. Dennoch kann die eingeschränkte Anerkennung durch einzelne NE-Bahnen unliebsame Überraschungen bergen.

Der größere geografische Wirkungskreis mag zwar den höheren Preis gegenüber den Ländertickets rechtfertigen, jedoch reicht es an das Leistungsspektrum des günstigeren Schönes-Wochenende-Tickets, das wir im nächsten Signal näher beleuchten werden, nicht heran.

Wer das Quer-durchs-Land-Ticket noch nutzen möchte, kann dies vorerst nur bis zum 10. Dezember 2011 tun, da das Angebot bis dahin befristet ist, und vor Redaktionsschluss nicht bekannt gegeben wurde, ob es auch für 2012 verlängert wird. (BfVst)

Berliner Fahrgastverband IGEB

aus SIGNAL 4/2011 (Oktober 2011), Seite 18

 

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