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Zu § 6 des Gesetzes heißt es zu den Nahverkehrsbeiräten, daß diese den
jeweiligen Aufgabenträger bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben beraten und
daß die Aufgabenträger die Bildung und Arbeitsweise der Beiräte regeln.
Wichtig ist auch die Vorgabe, daß bei der Zusammensetzung der Beiräte
"möglichst die Interessenvertreter aller am öffentlichen
Personennahverkehr Beteiligten berücksichtigt werden".
Was sind nun die Aufgaben, die durch einen solchen Beirat beratend begleitet
werden sollen? Im Vordergrund steht vorerst die Aufstellung von
Nahverkehrsplänen, die von den Kreistagen bis 3l.l2.l996 beschlossen
sein müssen. In den Nahverkehrsplänen sind Bestandsanalysen,
Entwicklungsvorstellungen, Mindeststandards sowie Investitions- und
Finanzierungskonzepte darzustellen.
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Erster praktischer Erfolg der Arbeit des Bahnkunden-Verbandes in den Nahverkehrsbeiräten: Am 11. August konnte mit einem zünftigen Bahnhofsfest in Wilmersdorf (Uckermark) die Einrichtung des Verknüpfungspunktes zwischen Bahn und Bus gefeiert werden. Neue Buslinien zwischen Schwedt und Templin bedienen die Züge der RE 3 zwischen Berlin und Stralsund. Foto: Stephan Müller |
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Als Grundlage für die Landkreise dient der am 30. Juni 1996 herausgegebene
SPNV-Plan des Aufgabenträgers "Land". Schon hier verstieß das Land gegen
sein eigenes ÖPNV-Gesetz, denn diese wichtige Aufgabe wurde von keinem
Beirat auf Landesebene begleitet. Frühzeitige Forderungen der bisher bei
Landtagsanhörungen eingeladenen Verbände und Interessen Vertreter, diesen
Landesbeirat zügig zu gründen, um eine breite Bürgerbeteiligung bei dem
bis zum Jahr 2001 gültigen SPNV-Plan zu erreichen, stießen auf Ablehnung
der Landesregierung. Erst sollte der Fusionsentscheid abgewartet werden,
dann wollte das Verkehrsministerium den Beirat an den frühestens zum
1.1.1997 zu gründenden Verkehrsverbund koppeln. Ein Beschluß des
Landtagsausschusses für Verkehr sieht die Beiratsbildung nunmehr bis
Ende des Jahres vor.
In den Landkreisen dagegen kam es nach dem Inkrafttreten des Gesetzes recht
bald zu ersten Gründungsvorbereitungen. Vorreiter war der Landkreis
Uckermark, der noch im November
1995 zur ersten Arbeitssitzung einlud. Der Beirat dort, bestehend aus
Verwaltung, Fraktionsvertretern und Verbänden wie dem Fremdenverkehrsverband
und dem Bahnkunden-Verband, verstand sich von Beginn an als sehr unabhängig
und initiierte eigene Beschlußempfehlungen für das Landratsamt und den
Kreistag. Durch den Bahnkunden-Verband konnten deutliche Prioritäten auf
die Integration von Schienen- und Busverkehr gesetzt werden, erste Beispiele
sind die seit 5.August neuen Verknüpfungsbahnhöfe Maßleben und Wilmersdorf.
Ab März 1996 schritten dann weitere Landkreise mehr oder weniger energisch
zur Tat. Schon aus den Einladungstexten war oft erkennbar, daß in einigen
Kreisverwaltungen die Beiratsgründung nur erfolgte, um dem Gesetz genüge zu
tun. Die Anforderungen an die Beiräte waren bzw. sind in diesem Jahr überall
ähnlich: Die mit der Erstellung der Nahverkehrspläne beauftragten
Gutachterbüros stellen in einzelnen Zwischenpräsentationen die schon
untersuchten Abschnitte des Planes vor. Der Beirat nimmt dies zur Kenntnis und
äußert gegebenenfalls Änderungs- und Ergänzungswünsche. Das vorgelegte
Material ist dabei oft schon allen bekannt, denn die Nahverkehrspläne
stellen nichts anderes als die Fortschreibung schon bestehender ÖPNV-Konzepte
dar. Diese sind höchstens zwei Jahre alt, da für die seit der Wende vor
allem in Brandenburg bestehende "Planwirtschaft" von der Landesregierung
großzügig Fördermittel sowohl für die Alt- als auch für die 1993 gebildeten
Großkreise flössen, um Planungsleistungen zu unterstützen. Mit etwa 100.000
DM Kostenausgleich je Landkreis und kreisfreier Stadt durch das Land - also
mit landesweit rund 1,8 Mio DM - wird derselbe Sachverhalt nunmehr zum
dritten Mal untersucht. Clevere Kreisverwaltungen hätten ihre 1994 schon
teuer bezahlten "Integrierten ÖPNV-System-Konzepte" in Eigenregie
fortschreiben und mit ihren politischen Forderungen verknüpfen können, um
in der Höhe des Landeszuschusses mit kreiseigenen Finanzen direkte
Investitionen oder Angebotsverbesserungen auszulösen.
Unterschiede ergeben sich nach einem ersten Vergleich vor allem bei
Zusammensetzung und Vorsitz der Nahvekehrsbeiräte in den einzelnen Kreisen.
Die teils von der Kreisverwaltung, teils in Kreistagen beschlossene Vorgabe
über die Mitgliedschaft in den Beiräten läßt deutliche Rückschlüsse auf das
Verhältnis zur Beteiligung haupt- und ehrenamtlicher Interessen Vertreter
außerhalb der Verwaltung zu. Während im Kreis Barnim durch die Mitwirkung
von VCD, FUSS e.V., ÖTV, DGB, Behindertenverband, Verband der privaten
Omnibusuntemehmer und Bahnkunden-Verband - unter Ausschluß der
Kreistagsabgeordneten - die Anliegen eine breite Öffentlichkeit erreichen
und der Beirat zu Beginn sogar mit der Auswahl des Gutachters beauftragt
wurde, besteht im Nachbarkreis Märkisch-Oderland eine schlichte
Verwaltungsrunde. In Potsdam sind unter anderem die Universität und die
Verkehrspolizei, im Kreis Teltow-Fläming Kommunalpolitiker und die
Eisenbahnergewerkschaft vertreten. In Dahme-Spreewald nehmen auch der ADFC,
die IHK und der VDV teil. Bei letzterem schwer zu verstehen ist allerdings
die Einrichtung eines "inneren Verwaltungskreises als projeklbegleitendem
Ausschuß" für den Nahverkehrsplan.
Eine schwere Geburt vollzog sich im Landkreis Oberhavel. Die erste
Kreistagsvorlage zur Zusammensetzung stieß aufgrund der Verwaltungsdominanz
auf scharfen öffentlichen Protest, so daß der Landrat die Vorlage zurücknahm
und überarbeitete. Wenig Kompetenz traute der Landkreis dem Beirat auch
bei der Aufstellung von dessen Geschäftsordnung zu - diese wurde hier vom
Kreistag im Vorfeld beschlossen. Andere Beiräte können eine Verwaltungsvorlage
diskutieren. ändern und beschließen, oder sie erarbeiteneine eigene,
z.B. Teltow-Fläming.
Grundsätzlich kritisch zu sehen ist die meist fehlende Abgrenzung
zwischen "Beratern", "Bestellern" und "Erstellern" von Verkehrsleistungen.
Die notwendige fachliche Einbeziehung der vor Ort tätigen
Verkehrsunternehmen - und dies sind pro Landkreis neben der Bahn meist
mehrere kommunale und private Busgesellschaften - wird deutlich
überschritten, wenn diese in den Beiräten bei politischen Vorgaben wie
Angebots- und Organisationsstruktur mitentscheiden. Schon aus Gründen
des geltenden Wettbewerbsrechtes ist dies sehr fragwürdig.
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Gute Voraussetzungen für die Integration von Bus und Bahn: Der neugestaltete Bahnhofsvorplatz in Belzig macht das Umsteigen einfach. Was heute fehlt, ist die gegenseitige Linienabstimmung. Der Bestand der Bahnlinie Belzig - Brandenburg (Havel) ist derzeit vor allem durch den dichten Busparallelverkehr und die bisher nicht vollzogene Einrichtung neuer Bahnhaltepunkte äußerst gefährdet. Foto: Stephan Müller |
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Auch das Thema Mindeststandards im ÖPNV- Angebot - kontrovers in den
Nahverkehrsbeiräten diskutiert - ist mittlerweile keine Frage mehr
der regionalen Auslegung, sondern wurde vom Land eindeutig geregelt,
indem, von Vielen im Zuge der hitzigen Debatte um das ÖPNV-Gesetz kaum
bemerkt, im Landesentwicklungsplan I - Zentralörtliche Gliederung - Kriterien
zur Erreichbarkeit der zentralen Orte festgelegt wurden. Da diese Orte
nunmehr ausgewählt sind, muß sich das ÖPNV-Angebot danach ausrichten.
So sollen Oberzentren für alle Bürger zugehöriger Regionen mit öffentlichen
Verkehrsmitteln innerhalb 90 Minuten, Mittelzentren innerhalb 60
Minuten sowie Grund- und Kleinzentren innerhalb 30 Minuten erreichbar
sein. Diese Zeiten sind inklusive Zugangs-, Abgangs- und Umsteigezeiten
in den regionalen Nahverkehrsplänen in ein ÖPNV-Angebot umzusetzen.
Erst im Dezember bei Aufstellung der Beschlußvorlagen für die Kreistage wird
sich zeigen, ob die Arbeit der Beiräte und deren Empfehlungen überhaupt zur
Kenntnis genommen werden. Ab Januar stellt sich dann für jeden
Nahverkehrsbeirat die Frage nach der weiteren Arbeit. Außer der jährlichen
Fortschreibung des Investitions- und Betriebskostenbedarfs sowie des
Finanzierungskonzeptes gibt es keine weiteren gesetzlichen Vorgaben. Gerade
hier wird sich dann heraussteilen, ob der Beirat seine Einflußmöglichkeiten
nutzt bzw. nutzen kann und ob dessen Mitglieder die Umsetzung des
Nahverkehrsplanes kontrollieren bzw. einfordern.
Deutscher Bahnkunden-Verband
Brandenburg e.V.
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