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Pate für die Rechts- und Organisationsstruktur standen vor allem die
Verkehrsverbünde Rhein-Main (RMV) und Rhein-Ruhr (VRR). Wie diese ist der
VBB kein Zusammenschluß von Verkehrsunternehmen, sondern von Ländern und
kommunalen Gebietskörperschaften, den sogenannten Aufgabenträgem für den
ÖPNV. Wenn in den ersten Monaten des Jahres 1997 alle kommunalen
Aufgabenträger beigetreten sind, wird sich der VBB aus dem Land Berlin,
dem Land Brandenburg, vier kreisfreien Städten und 14 Landkreisen
zusammensetzen. Sie halten die Anteile an der als GmbH eingetragenen
Gesellschaft - Berlin und Brandenburg jeweils 33,3 Prozent, das weitere
Drittel entfällt auf die Gebietskörperschaften. Das Stammkapital
beträgt 810.000 DM.
Den ungleich größeren Finanzbedarf für die Geschäftstätigkeit des VBB, die
sogenannte "Regie-Ebene", regelt ein Konsortialvertrag. Er legt die
Finanzierungsbeiträge und Zahlungstermine der Gesellschafter fest. Diese
wiederum schließen mit den Verkehrsunternehmen Kooperationsverträge ab, mit
der S-Bahn GmbH und der Deutschen Bahn AG besondere Verkehrsverträge. Bus- und
Bahnunternehmen spielen künftig also die Rolle als Leistungsersteller. Die
gewünschten Leistungen gibt der VBB in Auftrag, denn die Aufgabenträger, also
die Länder und Kommunen, haben ihm die in den ÖPNV-Gesetzen festgeschriebene
Bestellerfunktion übertragen. Die Trennung zwischen politisch-finanzieller
und unternehmerischer Verantwortung wird sowohl von Europäischem Recht als
auch Bundesrecht (hier speziell vom Regionalisierungsgesetz) ausdrücklich
gefordert.
Übermächtiger VBB - Verkehrsbetriebe als "Lohnkutscher"?
Letztlich liegt die politisch-finanzielle Zuständigkeit für den
Schienenpersonennahverkehr (in Berlin für den gesamten ÖPNV) weiterhin bei
den Ländern und diejenige für den übrigen regionalen Verkehr in Brandenburg
bei den Kommunen. Dem VBB sind aber solch entscheidende Aufgaben übertragen
wie Abstimmung und Integration der Nahverkehrsplanungen, die Budgetplanung,
die Erarbeitung eines einheitlichen Tarifsystems, Öffentlichkeitsarbeit,
Vertrieb, zentrales Marketing und möglichst einheitliche Abfertigungs- und
Zahlungsmodalitäten. Vereinfacht lassen sich die Ziele mit
- ein Netz,
- ein Fahrplan,
- ein Tarif und
- ein Informationssystem
umreißen.
In dieser länderübergreifenden Aufgabenkonzentration liegt einige
Brisanz. Die Verkehrsbetriebe befürchten, zu "Lohnkutschern" des VBB
degradiert zu werden. Wird den Betrieben in Sachen Netz-, Fahr- und
Investitionsplanung das Zepter aus der Hand genommen, erwarten sie gravierende
wirtschaftliche Nachteile. Was beispielsweise der BVG aus unternehmerischer
Sicht als optimal erscheint, kann den Interessen der Verbundplaner durchaus
zuwiderlaufen. Nach dem Willen des VBB sollen die Fahrgeldeinnahmen bzw.
Mittelzuweisungen "leistungsgerecht, flächen- und unternehmensscharf" auf
die Betriebe verteilt werden.
Was aber heißt genau "leistungsgerecht"? Welche Maßstäbe sollen gelten? Dabei
müßten extrem unterschiedliche räumliche Strukturen und Verkehrsaufgaben
berücksichtigt werden. So haben viele Buslinien in der Region fast nur
Schüler als Fahrgäste. In Berlin sind Bahnen und Busse bis nach Mitternacht
unterwegs, um ein einigermaßen metropolengemäßes Angebot sicherzustellen.
Salopp ausgedrückt: Schüler können nicht genauso wie Nachtschwärmer gezählt
und gewichtet werden. Schließlich sind bei U- und S-Bahn, Straßenbahn und
Bus in Berlin und auch im Regionalverkehr der Bahn weit komplexere
Netzwirkungen und betriebliche Gesichtspunkte ins Kalkül zu ziehen als
bei einem kommunalen Busunternehmen - sagen wir mal - in Schwedt. Vor
allem BVG, DB AG und S-Bahn Berlin GmbH sehen zahlreiche Detailfragen
noch als ungelöst an.
Allein in die Busse und Bahnen der BVG steigen jährlich rund 900 Millionen
Fahrgäste ein, annähernd 250 Millionen sind es bei der S-Bahn, aber nur
170 Millionen bei den brandenburgischen Linienbussen. Politisch gewollt
zählen zum Verbundraum sowohl die größte Stadt als auch die am dünnsten
besiedelten Regionen Deutschlands. Da erscheint das Streben nach einem
einheitlichen Informationssystem (Corporate Design
and Identity!), nach einheitlichen Vertriebs-, Abfertigungs- und
Zahlungssystemen reichlich vermessen. Schon im Berliner Raum sind diese
Ziele bei weitem nicht erreicht. Das ehrgeizige Vorhaben jetzt bis in die
letzten Winkel des Landes Brandenburg auszudehnen, macht die Sache
kompliziert und nutzt nur einer verschwindenden Minderheit von Fahrgästen.
Vor dem Hintergrund der daraus resultierenden Kosten muß bezweifelt werden,
daß es zu rechtfertigen ist, für die Uckermark dieselbe technische
Ausstattung, dasselbe Design und dieselben Info-Systeme vorzuschreiben
wie im Elbe-Elsterkreis und auf Berliner U-Bahnhöfen.
Nun will der VBB zwischen regionalen und lokalen Aufgaben unterscheiden.
"Rein lokale Verkehre" sind zwar mit der Verbundgesellschaft abzustimmen,
im Einzelfall können die örtlichen Unternehmen sogar ihre Fahrpreise noch
selbst festlegen. Diese Sonderregelung droht jedoch wirkungslos zu werden,
da Anbieter mit lokalen Binnentarifen über die beabsichtigte
Einnahmenaufteilungsregelung finanzielle Nachteile haben werden.
Manch Kommunalpolitiker in entlegenen Landstrichen mag dem Verbund wohl
auch deshalb leichten Herzens zugestimmt haben, weil er glaubt, in seinen
Bereich werde ohnehin kaum hineinregiert. Welch Irrtum. So werden der
Verbundgesellschaft weitreichende Kompetenzen hinsichtlich der Verwendung
der nach GVFG, ÖPNV-Gesetz und Regionalisierungsgesetz zur Verfügung
stehenden Gelder übertragen, die bisher von den Gebietskörperschaften
verwaltet wurden.
Die Betriebe, die regionale Verkehrsaufgaben wahmehmen, fürchten dagegen
den übermächtigen Einfluß einer abgehobenen Organisation. Das Ziel, von
Prenzlau bis Senftenberg, von Forst bis Neuruppin ein integriertes Gesamtnetz
mit nur einem Tarifsystem zu schaffen, wird durch die ausdrücklich
vorbehaltene Sonderstellung lokaler Aufgaben ohnehin verwässert. Trotzdem
zwängt es viele Unternehmen in das Korsett eines
länderübergreifenden Verbundes, obwohl nur wenige ihrer Kunden davon
profitieren.
Waben- oder Ringzonentarif?
Es klingt paradox: Der VBB strebt ein einheitliches Tarifsystem an, doch in
Berlin und dem näheren Umland sieht das Konzept vor, den "Einheitstarif"
(sprich: Einheitspreis) erst einmal abzuschaffen. Gut, es leuchtet ein,
daß in einem so großen, beide Länder vollständig umfassenden Verbundgebiet
kein Einheitspreis gelten kann. Vielmehr geht es um eine leicht überschaubare
und gerechte Tarifstruktur - einheitlich nur insofern, daß der Fahrgast eben
mit einem Fahrschein in der Cottbuser Straßenbahn die Reise beginnt und mit
demselben Ticket in einem Bus in der Prignitz beendet.
VVG- und nun VBB-Geschäftsführer Konrad Lorenzen wollte bisher den riesigen
Verbundraum in kleinteilige Tarifwaben und in aus bis zu 50 zusammenhängenden
Waben bestehende Tarifgebiete aufteilen. Prinzipiell sollte es dabei keinen
tariflichen Unterschied zwischen Berlin und der Provinz geben. Auch innerhalb
der Hauptstadt sollten auf längeren (in manchen Fällen übrigens sogar auf
recht kurzen!) Strecken mehrere Waben durchfahren werden. Im Klartext: Es
sollten quasi "Tarifmauern" errichtet werden, die jahrzehntelang zum
Einheitspreis benutzbare Linien durchschneiden. Eine derartige Tarifstruktur
lehnt die IGEB jedenfalls für Berlin entschieden ab. Denn sie bringt für
die meisten Fahrgäste Nachteile und würde in einem nicht mehr
überschaubaren Tarifchaos münden.
Der Grundsatz, lange Strecken müßten per se teurer als kurze sein, läßt außer
Acht, daß gerade in Berlin unter den Bedingungen des Einheitstarifs über
Jahrzehnte hinweg Verkehrsbeziehungen gewachsen sind. Zehlendorf und
Reinickendorf sind (nicht nur) in dieser Hinsicht nun einmal enger verflochten
als Oranienburg und Wedding, zwischen letzteren liegt zudem immerhin eine
Landesgrenze. Von innerstädtischen Tarifgrenzen wären beispielsweise weit
mehr Schüler respektive deren Eltern betroffen als zwischen der Stadt und
dem Umland. In Anbetracht der geplanten Bezirksreform könnten auch einst
durch die Mauer geteilte, künftig aber verwaltungsmäßig geeinte Bezirke
wie Kreuzberg und Mitte durch das Wabenmodell tariflich gesplittet werden.
Das wäre schlicht absurd.
Ab März "kleiner Ringzonentarif"
Die BVG will wenigstens im Stadtgebiet den bewährten Einheitstarif erhalten,
denn mit einer kundenunfreundlichen Wabeneinteilung sind ihrer Einschätzung
nach keine höheren Einnahmen zu erzielen. Entgegen den Vorstellungen der
Verbundgesellschaft tritt im März im Gebiet der bisherigen
Verkehrsgemeinschaft Berlin-Brandenburg (ebenfalls als "VBB" abgekürzt)
zunächst einmal das von der BVG favorisierte Ringzonenmodell in Kraft. Dabei
wird das Gebiet in drei Tarifzonen unterteilt: den Bereich innerhalb des
S-Bahn-Innenrings (Zone A), das übrige Stadtgebiet mit Ausbuchtungen ins
Umland (Zone B) und das Umland (Zone C). Jeweils zwei Zonen sind zu einer
Preisstufe zusammengefaßt, also entweder A und B (mithin das gesamte Berlin)
oder B und C. Die Tarifzonengrenze zwischen dem äußeren Stadtgebiet und dem
Umland entspricht weitgehend auch der Abrechnungsgrenze für die BVG-Einnahmen,
wird somit dem als "unternehmensscharf" bezeichncten Abgrenzungskritierium
des VBB durchaus gerecht.
Einfacher zu verstehen als das Wabenmodell ist der Ringzonentarif allemal.
Widerstrebend hat zuletzt auch Brandenburg ihm zugestimmt, erwartet aber in
einem Jahr ein "gerechteres Modell", bei dem auch Berlin in mehrere
Preisstufen aufgeteilt wird. Es sei nämlich ein Unding, so der
brandenburgische Verkehrsminister Hartmut Mayer, daß eine Fahrt von Frohnau
nach Wannsee billiger käme als die Fahrt von Potsdam nach Charlottenburg.
Pendler aus Potsdam, die auf den Arbeitsplatz in Charlottenburg angewiesen
sind, mögen Preisgerechtigkeit verglichen mit dem Pendler aus Frohnau nach
Wannsee vermissen, in der Tat: Auch der Zonentarif hat Mängel, das läßt sich
kaum bestreiten. Nur kann allein "Preisgerechtigkeit" keinesfalls das oberste
Primat sein. Schließlich wird es ja auf anderen Gebieten ganz
selbstverständlich hingenommen, daß unterschiedliche Produkte an
unterschiedlichen Orten im Preis differieren. Im Interesse eines allgemein
verständlichen Tarifsystems gilt es abzuwägen, was ungerechter ist: Ein nur
mit dem "Fahrgastabitur" zu durchschauendes kompliziertes Wabenmodell oder
die für die meisten wenigstens noch plausible Einteilung in drei Tarifzonen.
Die gesetzlichen Vorgaben sind in dieser Hinsicht eigentlich
eindeutig: Gemäß § 2 des Berliner ÖPNV-Gesetzes ist das Verkehrs- und
Tarifangebot fahrgastfreundlich zu gestalten.
Für das Gros der ÖPNV-Kunden in Berlin und Brandenburg ist die auch nach
dem 1. März leicht überschaubare Tarifstruktur rund um die Hauptstadt das
kleinere Übel. Sie nach einem Jahr wieder zu ändern, nur um einer
zweifelhaften Preisgerechtigkeit Genüge zu tun, wird die schon jetzt
verärgerten Fahrgäste noch mehr vergraulen. Deshalb wird inzwischen auch bei
der Verbundgesellschaft ernsthaft über ein Zonentarifsystem nachgedacht,
das für das Berliner Stadtgebiet weiterhin einen Einheitstarif vorsehen
könnte. Die Zeit drängt, denn eigentlich hätte schon die
Vorbereitungsgesellschaft VVG bis Ende 1996 ein konsensfähiges
Tarifkonzept vorlegen müssen.
Zugleich muß über die angestrebte "einheitliche Verkaufstechnik" neu
nachgedacht werden, denn sie stellt für die ca. dreißig am Verbund beteiligten
Verkehrsbetriebe ein nicht zu unterschätzendes Problem dar. Es darf nicht
dazu kommmen, daß die in den letzten Jahren von fast allen Betrieben neu
angeschaffte Infrastruktur von heute
auf morgen durch verbundtaugliche Hightech-Geräte ersetzt wird - denn
bezahlen müssen das am Ende wieder die Fahrgäste.
Schon wieder Fahrpreiserhöhung
So eindeutig die IGEB also das Zonenmodell der bisherigen Verkehrsgemeinschaft
Berlin-Brandenburg den bisherigen Wabenmodellen der
Verbundvorbereitungsgesellschaft vorzieht, so eindeutig muß kritisiert
werden, daß nach den Tariferhöhungen zum 1. Januar und 1. Oktober 1996 nun
zum 1. März 1997 innerhalb von 14 Monaten die dritte Anhebung erfolgt. Damit
sind insbesondere bei der BVG weitere Fahrgastverluste vorprogrammiert. Zu
allem Überfluß mußten sich die Fahrgäste von den Politikern der
CDU/SPD-Koalition in diesem Zusammenhang erneut anhören, daß die BVG mehr
einsparen könne und müsse. Natürlich gibt es trotz erfolgter Einsparungen
noch weitere Möglichkeiten, aber sie erreichen nicht annähernd den Umfang,
den die Koalition durch die ständige Kürzung der Gelder für die BVG zu
verantworten hat - und sie führen zunehmend zu schwerwiegenden
Verschlechterungen für die Fahrgäste. Das Wegrationalisieren der
Zugabfertiger auf den U-Bahnhöfen ist ein Beispiel dafür. Zugleich
scheitert die BVG immer wieder am Verkehrssenator, wenn es darum geht,
die Betriebskosten durch Busspuren und Tram-Vorrangschaltungen zu senken.
Wer also - zurecht - die unverantwortliche Preistreiberei bei den
Nahverkehrstarifen anprangert, sollte nicht vergessen, daß die
Hauptverantwortlichen im Berliner Senat und Abgeordnetenhaus sitzen. Zugleich
wird in erschreckender Weise deutlich, wie leicht es die Politik den
Verkehrsbetrieben BVG, S-Bahn, DB AG, ViP usw. macht, die Fahrpreise in immer
kürzeren Abständen zu erhöhen, während ein funktionsfähiger und
fahrgastfreundlicher Verbund noch lange nicht realisiert ist - trotz
VBB-Gründung.
Konrad Lorenzen
Geschäftsführer WG/VBB
Gründung des Verkehrsverbundes Berlin-Brandenburg
Termingerecht und als Verkehrsverbund aller Aufgabenträger des ÖPNV in Berlin
und Brandenburg, so wie es die Nahverkehrsgesetze beider Länder vorgeben,
wurde am 30.12.1996 im Rahmen einer Feierstunde der neue landesweite
Verkehrsverbund für den öffentlichen Personennahverkehr im Museum für
Verkehr und Technik durch den Senator für Bauen, Wohnen und Verkehr des
Landes Berlin, den Minister für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr des
Landes Brandenburg sowie Vertreter der Landkreise und kreisfreien
Städte Brandenburgs gegründet.
Der Gründungsakt bestand aus dem Abschluß und der Unterzeichnung des
öffentlich-rechtlichen Grundvertrages der Aufgabenträger des ÖPNV in Berlin
und Brandenburg zur Bildung des Verkehrsverbundes der Aufgabenträger sowie
der Gründung der Verbundgesellschaft (der Regieebene oder Exekutive des
Verkehrsverbundes) durch Abschluß und Unterzeichnung eines Konsortialvertrages
und durch die erforderlichen Beschlußfassungen der Aufgabenträger als
zukünftige Gesellschafter der Verbundgesellschaft. (Wegen der
unterschiedlichen Ratifizierungstermine und Beschlußverfahren werden
einige kommunale Aufgabenträger erst in den ersten Monaten des Jahres
1997 dem Verbund beitreten können.)
Der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg, kurz VBB genannt, wird in seiner
endgültigen Zusammensetzung aus den beiden Ländern Berlin und Brandenburg,
vier kreisfreien Städten und vierzehn Landkreisen bestehen. Das
"Verbundgebiet" wird rund 30.000 km2 mit insgesamt rund 6 Mio
Einwohnern umfassen.
Verbundmäßig organisiert werden der Schienenpersonennahverkehr (SPNV) der
Länder Berlin und Brandenburg, das sind der S-Bahn- und der
Regionalbahnverkehr der DB AG, sowie der öffentliche Nahverkehr von
rund 30 kommunalen und einigen privaten Nahverkehrsunternehmen mit
den Betriebszweigen U-Bahn, Straßenbahn, Stadtbus-, Schnellbus- und
Regionalbusverkehr, Fährverkehr sowie einigen alternativen
Betriebsformen des Straßenpersonenverkehrs.
Dieser neue Verkehrsverbund reiht sich ein in eine große Zahl bestehender
oder im Aufbau befindlicher öffentlich-rechtlicher und privatrechtlicher
Verkehrsverbünde in Deutschland. Muster und Vorbild für die Rechts- und
Organisationsstruktur des VBB waren in erster Linie die Verkehrsverbünde
des Rhein-Main- und des Rhein-Ruhr-Gebietes sowie der ehemalige
Hamburger Unternehmensverbund.
Besonderer Dank für die Unterstützung bei der Aufbauarbeit gilt einerseits
den Mitgliedern der Verkehrsausschüsse des Abgeordnetenhauses von Berlin
und des Landtages von Brandenburg sowie andererseits den Vertretern der
beteiligten Aufgabenträger, die in einem Beirat der Vorbereitungsgesellschaft
(WG) seit nunmehr zwei Jahren tätig sind. Auch auf die konstruktive Mitarbeit
einiger Verkehrsunternehmen, die dem Verbund schon an seinem Gründungstage
beigetreten sind, konnte sich die Vorbereitungsgesellschaft abstützen. Mit
den übrigen Verkehrsunternehmen wird die Verbundgesellschaft sofort nach
Aufnahme ihrer Geschäftstätigkeit im neuen Jahr Verhandlungen über den
Abschluß eines Kooperationsvertrages aufnehmen. Auch mit dem Abschluß des
Vertrages mit diesen Unternehmen wird in den ersten Monaten 1997 gerechnet.
Die Gründung des VBB, eines der größten Verkehrsverbünde in Deutschland,
kann ohne Übertreibung wohl als ein für die Region Berlin-Brandenburg
strukturpolitisch wichtiges Ereignis angesehen werden. Seine Bildung
ist eine der ersten großen gemeinsamen Aktionen der beiden Länder
Berlin und Brandenburg.
VBB-Tariferhöhungen seit 1994
(ausgewählte Beispiele)
Tarif A = West, Tarif B = Ost |
|
1.1.1994 |
1.1.1995 |
1.1.1996 |
1.10.1996 |
1.3.1997 1)
|
1994-97 2) |
Umwelt-Jahreskarte (übertragbar, Zahlung für ein Jahr im voraus)
|
A |
700,--
|
760,-- |
840,-- |
890,-- |
1.130,-- |
+61% |
B |
600,-- |
680,-- |
800,-- |
890,-- |
1.130,-- |
+88% |
Seniorenkarte - Jahreskarte 3)
|
A |
650,-- |
630,-- |
630,-- |
665,-- |
730,-- |
+12% |
A |
|
760,-- |
840,-- |
890,-- |
1.130,-- |
+74% |
|
B |
460,-- |
630,-- |
630,-- |
665,-- |
730,--
|
+59% |
|
B |
|
680,-- |
800,-- |
890,-- |
1.130,-- |
+146% |
Schülerkarte (Monatskarte)
|
A |
38,-- |
41,-- |
47,-- |
50,-- |
60,-- |
+58% |
|
B |
32,-- |
39,-- |
45,-- |
50,-- |
60,-- |
+85% |
Ausbildungskarte (Monatskarte)
|
A |
47,-- |
51,-- |
59,-- |
65,-- |
75,-- |
+60% |
|
B |
40,-- |
47,-- |
57,-- |
65,-- |
75,-- |
+85% |
1) Angegeben ist jeweils der Preis für die Leistungen, die bis zum 28.2.97
geboten wurden. Wer auf Leistungen wie die Fahrrad- und Gepäckmitnahme sowie
die Mitnahme einer zweiten Person abends und am Wochenende verzichtet, zahlt
für die Umwelt- Jahreskarte ab 1.3. "nur" DM 990,--; und wer auf einen von
drei Tarifbereichen verzichtet, zahlt weiterhin DM 890,—. Auch die
Seniorenkarte gibt es bei Verzicht auf einen Tarifbereich noch für DM 665,—.
Demgegenüber müssen Schüler und Auszubildende auch bei weniger Leistung mehr
zahlen: DM 55,— bzw. 70,— kostet es trotz Beschränkung auf zwei Tarif
bereiche.
2) Welch unverantwortliche Preistreiberei beim öffentlichen Nahverkehr
stattfindet, zeigt der Vergleich mit 1994 in der letzten Spalte. Für die
Fahrgäste im Westteil Berlins liegen die Steigerungen innerhalb von 38
Monaten zwischen 58% und 74 % (einzige Ausnahme sind bedürftige Senioren
mit +12%), für die Fahrgäste im Ostteil Berlins und im Land Brandenburg
zwischen 59% und 88 %, für einen Teil der Senioren sogar bei sagenhaften
146% (s. auch3)). Solche Preissteigerungen in so kurzer Zeit gibt es in
keinem anderen Lebensbereich.
3) Besonders hart getroffen hat es - neben den Familien mit Kindern in Schule
und Ausbildung - die Senioren. Wenn sie nicht so wenig verdienen, daß sie von
der Zuzahlung bei Arzneien befreit sind, dann müssen sie seit 1995 die
Umweltkarte statt der Seniorenkarte kaufen. Deshalb stehen oben ab 1995
jeweils zwei Preise. Dadurch trifft die Preistreiberei alle Senioren, die
nicht das vorstehend genannte Kriterium für "besondere Bedürftigkeit"
erfüllen, im Westen mit bis zu + 74% und vor allem im Ostteil Berlins
sowie in Brandenburg mit bis zu + 146% (!) besonders hart.
IGEB
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