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Für Berlin gibt es eine relativ einfache Tarifzonenstruktur
mit drei Zonen (A, B und C),
die durch den S-Bahn-Ring und die Stadtgrenze
voneinander abgegrenzt werden.
Die Zonen überlappen sich dabei nicht, jedoch
sind die Fahrscheine, von speziellen
Ausnahmen abgesehen, für mindestens
zwei Tarifzonen gültig, damit die Zonengrenzen
überfahren werden können. Leider
führt die Tatsache, dass keine Haltestelle
gleichzeitig in zwei benachbarten Zonen
liegt, zu einigen Problemen, die im Folgenden
anhand von Beispielen aus Berlin und
Brandenburg erläutert werden.
Beispiel: Ticket ABC für einige Fahrten
von B nach C
Ein Fahrgast möchte von Grenzallee (Zone B)
nach Königs Wusterhausen (Zone C) fahren.
Da ihn sein Weg über den Umstiegsbahnhof
Neukölln (Zone A) führt, muss er eine
ABC-Karte lösen. Das gilt für alle Fahrten, die
über den Ring führen oder ihn nur an einer
Haltestelle berühren. Nicht wenige Fahrgäste
werden hier nur eine BC-Karte lösen und
damit zu Schwarzfahrern werden.
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Regionalexpress von Berlin nach Magdeburg. Wer eine Fahrradkarte für das VBB-Gebiet besitzt und nach Sachsen-Anhalt reist, wo die Fahrradmitnahme im Regionalverkehr kostenlos ist, muss dennoch einen Anschlussfahrschein lösen, weil der Fahrausweis immer nur bis zur letzten Station im VBB-Tarifgebiet und nicht bis zur VBB-Tarifgebietsgrenze gilt. Foto: Marc Heller |
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Ärgerlich wird dieser Umstand für Fahrgäste,
die von Erkner (Zone C) nach Schönefeld
(Zone C) möchten, nach der beabsichtigten
Schließung des Bahnhofs Karlshost
(Zone B). Können sie zurzeit dort in den Regionalexpress
nach Schönefeld umsteigen,
müssten sie nach der Schließung über Ostkreuz
(Zone A) fahren und bräuchten dann
das ABC-Ticket.
Bei Reisenden von Berlin-Spandau nach
Potsdam hängt der Tarif von der Route ab.
Für Fahrten mit dem Regionalexpress über
Wustermark und Golm oder dem Bus über
Neu-Fahrland benötigt man ein BC-Ticket,
für Fahrten über Westkreuz das ABC-Ticket.
Lösung: Wäre es dem Fahrgast zumindest
gestattet, einen Ringbahnhof mit einem
BC-Ticket zu berühren, gäbe es diese Unsicherheit
nicht und die zu lösende Fahrkarte
würde als fairer betrachtet werden.
Beispiel: Doppelt bezahlen
bei Fahrten von Potsdam nach Berlin
Wer im Besitz eines Potsdamer AB-Tickets
ist und nach Berlin fahren möchte, muss einen
Teil der Strecke doppelt bezahlen. Um
zum ersten Bahnhof im Berliner B-Bereich
zu gelangen, benötigt man zusätzlich zum
Potsdamer Ticket ein Berliner BC- oder ABC-Ticket,
obwohl man für Berlin C ja schon das
Potsdamer AB-Ticket hat. Das gleiche Problem
gilt für alle Waben im Umland, die im
Berliner Tarifbereich C liegen.
Lösung: Wäre das „Anstoßen“ erlaubt,
also das Überfahren der Grenze, wenn man
eine Fahrkarte für beide angrenzende Tarifbereiche
hat, bräuchte man nur
noch ein Berliner und ein Potsdamer
AB-Ticket, um zum Beispiel
von Potsdam zum Berliner
Hauptbahnhof zu kommen.
Beispiel: Probleme beim
„City-Tarif“ bei Fahrten zu
Ringbahnhöfen
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Bus 156 am S-Bf Landsberger Allee. Die Haltestelle ist als Station im Tarifbereich B gekennzeichnet. Aber im BVG-Stadtplan ist die Grenze so um die Haltestelle herum gezeichnet, als ob sie in Zone A läge Foto: Marc Heller |
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Wer eine Fernfahrkarte von oder
nach Berlin mit dem DB-City-Tarif löst, hat eine kostenlose Anschlussfahrt
für den Tarifbereich A.
Kommt ein Fahrgast zum Beispiel
aus Leipzig am Südkreuz an und
möchte zum S-Bahnhof Schöneberg
fahren, hat er tagsüber bei
ungestörtem S-Bahn-Betrieb
einen kostenlosen Anschluss. Kommt er jedoch
nach 1 Uhr an oder liegt auf dem Ring
eine Betriebsstörung vor, wäre der Bus M 46
eine Ausweichmöglichkeit. Allerdings muss
der Fahrgast hierfür ein Ticket AB kaufen,
weil der Bus auf dem Weg zum benachbarten
S-Bahnhof Schöneberg zwei Haltestellen
aus dem Tarifbereich B durchfährt, was die
Nutzung des City-Tarifs unmöglich macht.
Lösung: Diesem Problem kann begegnet
werden, indem die zwischen zwei Ringbahnhaltestellen
liegenden Bushaltestellen
zur Tarifzone A und B gehören. Noch besser
wäre es natürlich, wenn der DB-City-Tarif
endlich auf die Zone B ausgedehnt würde.
Das wäre leichter vermittelbar und würde
Missverständnisse vermeiden, denn auf
Fernfahrkarten steht anstatt „Berlin+Zone A“
nur „Berlin+City“ und „City-Nutzung“. Ein
Hinweis, dass in Berlin – anders als in allen
anderen Städten mit DB-City-Tarif – nur ein
Teil der Stadt gemeint ist, fehlt völlig. Einzig
in den Faltblättern „Ihr Reiseplan“ in den
Fernzügen gibt es einen Hinweis, wo der
City-Tarif gilt.
Beispiel: Hin- und Rückweg
unterschiedliche Fahrpreise
Wer mit dem Bus 395 von Lemkestraße/Greifswalder
Straße zur Riesaer Straße fahren
möchte, um zum Beispiel im Hellersdorfer
Zentrum weiterzufahren, benötigt
ein AB-Ticket. Die Rückfahrt verläuft jedoch
durch Hönow (Tarifgebiet C), weil die Linie
395 in einem Ring verläuft. Der Fahrgast hat
hierfür ein BC-Ticket zu lösen.
Lösung: Entweder muss die Strecke in
zwei Richtungen gefahren werden oder der
Abschnitt auch für das Tarifgebiet B zugelassen
werden. Das gilt natürlich auch für alle
anderen Linien mit dieser Eigenschaft.
Beispiel: Fast doppelter Fahrpreis
für Fahrt von Hönow nach Birkenstein
Sowohl Hönow als auch Birkenstein liegen
im Tarifgebiet C. Eigentlich müssten Fahrgäste
für eine Fahrt ein Ticket für zwei Waben
der Landkreise für 1,50 Euro lösen. Weil
die direkte Linie 941 jedoch drei Haltestellen
in Tarifzone B anfährt, müssen Fahrgäste
stattdessen 2,90 Euro für Berlin BC ausgeben.
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Ausschnitt aus dem Regionalverkehrslinienplan des VBB. Wer eine Zeitkarte für den Landkreis Oder-Spree hat und mit dem RE 1 z.B. von Fürstenwalde nach Eisenhüttenstadt fährt, darf ohne Zuzahlung die Tarifzone Frankfurt (Oder) durchfahren und dort sogar ein- und aussteigen. Andernorts, vor allem im Grenzbereich Berlin BC, fehlen solche sinnvollen Transitregelungen oft noch. Grafik: VBB |
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Lösung: Ähnlich wie in den Beispielen City-Ticket
und Buslinie 395 ist auch hier eine Art
„Transitregelung“ anzustreben, wie sie bereits
bei der Buslinie 260 im Tarif verankert (aber
leider im Linienverlauf nicht vermerkt) ist.
Die Linie 260 durchfährt zwei Haltestellen
des Tarifbereichs C, ohne dass Fahrgäste ein
BC-Ticket lösen müssen. Ähnliches finden
wir bei Fahrten mit dem Regionalexpress
von Jüterbog nach Falkenberg (Elster). Die in
Sachsen-Anhalt gelehenen Stationen Linda
(Elster) und Holzdorf (Elster) sind mit VBB-Fahrausweisen
an- und durchfahrbar.
Beispiel: Mit dem Fahrrad
nach Sachsen-Anhalt
Auch im VBB-Randgebiet gibt es Probleme. In
Sachsen-Anhalt ist die Mitnahme eines Fahrrades
im Regionalzug kostenlos. Wer das Fahrrad
nach Sachsen-Anhalt mitnehmen möchte,
muss sich für 4,50 Euro eine Fahrradtageskarte
Nahverkehr lösen, auch wenn man eine Fahrradzeitkarte
für den gesamten VBB-Bereich
hat, weil die VBB-Karte nicht zwischen einem
letzten Brandenburger und dem ersten in
Sachsen-Anhalt gelegenen Bahnhof gilt.
Lösung: Wäre hier ein „Anstoßen“ gestattet,
bräuchte keine zusätzliche Karte erworben
werden.
Kuriosum: Bushaltestellen
mit unklaren Tarifgebietzuordnungen
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Die Systematik im VBB lautet, dass ein Fahrausweis bis zur letzten Haltestelle im bezahlten Tarifgebiet gilt. Für die Fahrt über die Tarifgebietsgrenze hinaus benötigt man eine Fahrkarte, die beide Tarifgebiete einschließt. Eine zweite Fahrkarte des anschließenden Tarifgebiets reicht dabei nicht, denn dann ist die Fahrt zwischen der letzten Haltestelle im ersten Tarifgebiet und der ersten Haltestelle im zweiten Tarifgebiet nicht tarifl ich abgedeckt. So muss der Fahgast das erste Tarifgebiet doppelt bezahlen. Dieser Fall tritt häufi g auf, wenn ein Berlin-B-Monatskartenbesitzer nach Brandenburg außerhalb Berlin C fahren will. Berlin AB muss damit nochmals bezahlt werden. Hier könnte die Gültigkeit bis zum „Anstoßpunkt“ das System verständlicher und gerechter machen. |
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Es gibt Haltestellen, wo die Tarifzuordnung
nicht klar ist. Die Haltestellen „S Landsberger
Allee“ und „S Prenzlauer Allee“ der Buslinie
156 sind als Beispiel zu nennen. Sie liegen
außerhalb des S-Bahn-Rings (und damit geographisch
in B). Auch in der Perlschnur und an
den Haltestellen sind sie Zone B. Jedoch ist im
BVG-Stadtplan die Grenze so um die Haltestellen
herum gezeichnet, als ob sie in Zone A
lägen. Lägen sie in A, hätten BC-Karten-Inhaber
ein Problem, diesen Bus zu nehmen.
Sie müssten eine Station vorher aussteigen,
zur übernächsten Haltestelle laufen
und könnten erst dort weiterfahren. Die
Endhaltestelle der Linie 156 und der Linie
240 „S Storkower Straße“ ist dagegen als
einzige Haltestelle der Linien der Zone A
zugeordnet, was nicht wirklich einen Sinn
ergibt.
Fazit
Scharfe Zonengrenzen führen zu schwer
nachvollziehbaren Problemen. Eine
leichte und wohldurchdachte Überlappung
der Zonen sowie das Zulassen des
„Anstoßens“, das bei DB-City-Ticket und
Anschlussfahrausweis bereits erlaubt ist,
brächte Abhilfe, wäre fairer und leichter
kommunizierbar. (mu)
Berliner Fahrgastverband IGEB
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