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1) Personenverkehr (Tarife)
Charakteristisch war hier die Vielzahl der für zahlreiche Orte, Strecken
und Verbünde in Verbindung mit kulturellen Ereignissen bzw.
Großveranstaltungen ausgegebenen Fahrausweise, auf die jedoch nicht im
einzelnen eingegangen wird. Wichtig erscheinen jedoch folgende
Veröffentlichungen:
- Entgegen anders lautenden Pressemitteilungen wird das
„Schönes-Wochenende-Ticket" auch nach dem 31. Dezember 1997 zu
unveränderten Konditionen weitergeführt (56011/1997)
- Mit Wirkung vom 7. Januar 1998 wird der Fährverkehr in Richtung Trelleborg
vom derzeitigen Standort „Saßnitz Hafen" zum neuen Standort „Saßnitz
Fährhafen" (Mukran) verlegt (505/1997)
- Mitwirkung vom 2. August 1997 wird der „ICE-Familien-Super-Sparpreis" als
neues Versuchs-Angebot eingeführt. Dabei müssen stets zwei Erwachsene (Eltern,
Großeltern) mit mindestens einem Kind/Enkelkind bis 17 Jahren gemeinsam
reisen. Der Festpreis beträgt bei Vorlage der BahnCard F bzw. des
Familienpasses 298 DM, ohne diese Dokumente 398 DM (386, 551/1997)
- Mit Einsatz des Hochgeschwindigkeitszuges „THALYS" ab 14. Dezember 1997,
der zwischen Aachen und Köln als ICE-Produkt tarifiert wird, wird ein
Nachtrag zum ICE-Grundentfernungszeiger herausgegeben (434/1997)
- Folgende Geltungszeiträume für Festpreisangebote im internationalen
Verkehr werden verlängert: für Transit durch Polen im Verkehr mit der GUS
und dem Baltikum auf unbestimmte
Zeit (5011/1997) und im Verkehr mit der Schweiz bis zum 31. Dezember
1998 (50111, 553/1997)
- Bei Ausfall des IR-Zugpaares 2583/84 können zwischen Leipzig und Dresden
die IC 506/605 zu IR-Bedingungen genutzt werden (507/97)
- Der Tarif für Reservierungen sowie für die Benutzung von Zügen mit Zuschlag,
Bett- und Liegeplätzen (Res-T, Tfv 768) wurde geändert (383/1997) und der
Begriff „Reisegepäck" nach Tfv 602/2 (455/1997) neu gefaßt. Danach wird
unterschieden nach Normal- und Sondergepäck, Gepäck nach Nord- und
Ostseeinseln sowie nach Spätabholung bzw. -zustellung.
2) Güterverkehr
Bei den TVA-Veröffentlichungen zum Güterverkehr liegt der Schwerpunkt
eindeutig bei der Schließung bzw. Streichung von Bahnhöfen oder
Abfertigungsstellen. In diesem Halbjahr waren davon 61 Orte betroffen. Dazu
gehört die Außerkraftsetzung der Stückgut-Beförderungsbedingungen (5711/1997)
- Zu den Beförderungsbedingungen für den Eisenbahn-Güterverkehr (Tfv 1a) werden
die Anlagen III: Vorschriften
über die Beladung von Güterwagen (Beladevorschriften) und V: Vorschriften
über die Verpackung und Verladung bestimmter Güter neu
herausgegeben (365/1997)
- Zu dem Kundmachungstarif für den Eisenbahn-Güterverkehr zwischen Deutschland
und der GUS, dem Baltikum, China, der KVDR und der Mongolei (Tfv 9100.00)
erfolgt in einem Sondertarif (9100.05) neben veränderten Wagenfrachten die
Zulassung von Sendungen auch von und nach Bahnhöfen Nichtbundeseigener
Eisenbahnen 366/1997).
3) Änderung von Abfertigungsbefugnissen im Reiseverkehr
Für diesen Bereich sind drei Komplexe charakteristisch: a) die Schließung von
Fahrkartenausgaben (14 Fälle); b) die Einstellung des Verkehrs und c) die
Vernähme des Verkehrs durch andere Unternehmen.
Zu b) Die Einstellung des Verkehrs erfolgte auf den Strecken Schönberg
(Vogtl) - Hirschberg (Saale) (54811/1997), Brandis-Trebsen (Mulda) und
Schwarzenberg (Erzgeb) - Annaberg-Buchholz (441/1997) sowie im tschechischen
Riesengebirge auf den Strecken nach Harrachov, Korenov und Svoboda nad
Upou (490, 491, 500, 502/1997).
Zu c) Die Strecken der „Vogtlandbahn" (Zwickau (Sachs) Hbf/Herlasgrün -
Falkenstein (Vogtl) - Adorf (Vogtl)/Klingenthal werden von der Regental
Bahnbetriebs GmbH betrieben (514, 519, 543/1997). Den Streckenabschnitt
Brebach - Hanweiler (Grenze) - Sarreguemines (F) (KBS 684) übernimmt
die „Saarbahn GmbH".
Dr. Helmut Heinschel, DBV-Abteilungsleiter für Verkehrsrecht
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