Wenn mit dem Bau des U-Bahnhofs Berliner Rathaus, der aufgrund seiner
Nähe zum bestehenden Bahnhof Alexanderplatz nur einen geringen Verkehrswert
hat, begonnen wird, würden sich die verhängnisvollen Fehlentscheidungen
in der Berliner Verkehrspolitik fortsetzen. Es ist darüber hinaus ein
Trugschluß anzunehmen, daß nur ein einfacher U-Bahnhof am Berliner
Rathaus gebaut werden muß.
Der U-Bahnhof Berliner Rathaus ist als sogenannter Turmbahnhof mit zwei
Bahnsteigebenen, vergleichbar dem jetzigen U-Bahnhof Schloßstraße in Steglitz,
geplant. Am U-Bf Berliner Rathaus müssen laut Flächennutzungsplan zwei (!)
U-Bahnlinien berücksichtigt werden. Neben der U5 ist auch die geplante U3
(Adenauerplatz - Weißensee) in diesem U-Bahnhof zu berücksichtigen.
Der projektierte U-Bahnhof ist damit von seiner baulichen Anlage sehr
aufwendig und damit sehr teuer. Darüber hinaus muß massiv baulich in
den vorhandenen Tunnel zwischen U-Bahnhof Alexanderplatz und dem
Berliner Rathaus eingegriffen werden.
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Schicke Züge - schlechte Strecken? Foto: M. Heller, März 1998 |
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Damit würde sich auch dieser U-Bahnhof in die unselige Tradition von
Geldvernichtung in dieser Stadt einreihen. Schon jetzt sind eine Vielzahl
von Bauvorleistungen für die U-Bahn ungenutzt seit Jahrzehnten im märkischen
Sand vergraben. Teilweise sind diese Bauvorleistungen inzwischen durch
veränderte Planungen überflüssig geworden. Auf diese Weise ist auch der
bereits erwähnte U-Bahnhof Schloßstraße entstanden. Auch dort sollte eine
zweite U-Bahnlinie berücksichtigt werden. Diese U-Bahnlinie ist inzwischen
endgültig aus dem Flächennutzungsplan gestrichen worden.
Statt weiterhin Geld in die unter Kosten-Nutzen-Gesichtspunkten wenig
sinnvolle U5 zu stecken, sollten die knappen Gelder vielmehr in den dringend
erforderlichen Ausbau des Straßenbahnnetzes investiert werden. Gleichzeitig
mit dem verbohrten Festhalten des Senats an der U5-Planung verfällt das
verhandene Berliner U-Bahnnetz. Für die Instandhaltung der U-Bahn bekommt
die BVG pro Jahr 150 Mio. DM vom Land. Diese Mittel reichen bei weitem
nicht aus. Die BVG schätzt den Sanierungsbedarf für das vorhandene Netz
auf über 2 Mrd. DM.
Im Berliner Interesse liegt daher eine Modifizierung des
Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG). Fördergelder müssen zur
Sanierung bestehender Infrastruktur verwendet werden, und nicht nur für
Neubauvorhaben. Diese Regelung galt bisher im Beitrittsgebiet. Der Berliner
Senat muß daher sein U-Bahn-Engagement durch das Einbringen einer
entsprechenden Bundesratsinitiative unter Beweis stellen. Wenn hier nicht
kurzfristig eine grundlegende Änderung der Finanzierungsmöglichkeiten
erfolgt, droht, daß ganze Strecken wegen fortschreitendem Verfall
gesperrt werden müßten.
IGEB
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