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Was denn nun? Schafft es die BVG, ihren
Fahrplan zu fahren oder nicht? Nein, sie
schafft es nicht. Seit Wochen fallen die Verstärkerfahrten
der Linie M 6 ganz aus, und
auf den Linien M 5 und M 8 verkehren nur
einzelne der auf dem Fahrplan stehenden
Verstärkerfahrten.
Weiter erklärte Frau Reetz dem Tagesspiegel,
es würden alle zwei Monate 18 Fahrerinnen
bzw. Fahrer ausgebildet. Bis zum Jahresende
sollen 80 „Neue“ ihre Bahnen durch die
Stadt steuern. Diese Aussage ist im Grunde
erfreulich, doch wie viele Fahrerinnen und
Fahrer scheiden aus dem BVG-Fahrdienst
dieses Jahr noch aus? Sei es durch Ruhestand,
Krankheit oder aus anderen Gründen.
Offen lässt Frau Reetz auch, wie viele Fahrer
denn überhaupt fehlen. Aufgrund der
Ausfälle, welche an Wochenenden auch die
Hauptlinien betreffen, ist nur klar: Es fehlen
offensichtlich viele. Zu viele.
Wunsch und Wirklichkeit
Die Fahrer müssten für alle Typen ausgebildet
sein, meint Frau Reetz und findet
mit dieser Aussage die uneingeschränkte
Zustimmung der IGEB. Leider ist der IST-Zustand
ein anderer. Ansetzen muss die BVG
beim komplizierten Ausbildungssystem.
Es würde völlig ausreichen, wenn man die
Fahrer auf dem längsten Zugtyp ausbildet.
Wer einen schweren bzw. langen Zug fahren
kann, kann auch den kürzeren und damit
leichteren Zug fahren.
Streikauswirkungen der Bahn
auf die Straßenbahn
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Informationspflicht für Verkehrsunternehmen
Die Pflicht, Fahrgäste über den Fahrplan, dessen Änderungen und auch über Abweichungen zu informieren, ergibt sich aus § 40 Abs. 4 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG): „Fahrpläne und Fahrplanänderungen sind vom Unternehmer ortsüblich bekanntzumachen. Ferner sind die gültigen Fahrpläne in den zum Aufenthalt der Fahrgäste bestimmten Räumen anzubringen. An den Haltestellen sind mindestens die Abfahrtszeiten anzuzeigen.“ Durch fehlende Hinweis auf Fahrtausfälle bei der Straßenbahn kommt die BVG dieser Verpflichtung nicht nach. Hier muss die Aufsichtsbehörde eingreifen und diesen Missstand beenden. |
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Ein Tiefpunkt wurde am 22. und 23. April
2015 erreicht, als durch den Streik der Gewerkschaft
Deutscher Lokomotivführer
(GDL) die S-Bahn nur einen Notfahrplan
fuhr. Um bei der Straßenbahn ausreichend
Personal für Verstärkerfahrten auf der M 6
zu haben, hatte die BVG kurzerhand die Linie
18 komplett eingestellt. Nach Beendigung
des Streiks wurden die Verstärkerfahrten
wieder eingestellt und der Betrieb der Linie
18 wieder aufgenommen.
Die Einstellung einer Linie, für die eine Konzession
erteilt wurde, ist nicht nur ein Ärgernis
für die Fahrgäste, sondern auch rechtlich
bedenklich. Denn im Personenbeförderungsgesetz
heißt es im § 21: „Der Unternehmer ist
verpflichtet, den ihm genehmigten Betrieb
aufzunehmen und […] aufrechtzuerhalten.“
Das ist hier eindeutig nicht geschehen.
Auch während des GDL-Streiks vom 5. bis
9. Mai 2015 war die BVG nicht in der Lage,
bei der Straßenbahn die fahrplanmäßigen
Verstärkerfahrten anzubieten. Nach IGEBBeobachtung
fuhren:
Verstärkerzüge |
M 5 |
M 6 |
M 8 |
Soll gem. Regelfahrplan |
8 |
6 |
9 |
am 5. Mai 2015 im Einsatz |
1 |
0 |
2 |
am 6. Mai 2015 im Einsatz |
2 |
0 |
4 |
am 7. Mai 2015 im Einsatz |
2 |
0 |
4 |
Vermutlich gab es weitere Ausfälle. Aber
alleine diese Beispiele zeigen deutlich, wie
ernst die Situation ist. In den Foren der Bahnfans
werden die Ausfälle ebenfalls diskutiert.
Besonders an Wochenenden fallen auch auf
den Hauptlinien Bahnen aus, so dass es teilweise
Lücken von bis zu 40 Minuten gibt.
Fehlende Fahrgastinformationen
zu den Ausfällen
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Wegen der Demonstrationen in der Walpurgisnacht wurde auf der Webseite der BVG auf die Verkehrsmeldungen verwiesen. Doch wie man links sehen kann, gibt es – angeblich – keine Störungen. Dass zum Zeitpunkt dieses Screenshots die Linien M 1, M 10 und 12 gerade umgeleitet bzw. verkürzt fuhren, haben die BVG-Fahrgäste hier jedenfalls nicht erfahren. bvg.de, 30.4.2015 um 21 Uhr 30 |
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Obendrein ist die Fahrgastinformation zu
den Ausfällen mangelhaft. Bei der Einstellung
der Linie 18 wurden die Fahrgäste in
keiner Weise informiert – weder auf der
Webseite der BVG noch in den Verkehrsmeldungen,
die per E-Mail versendet werden,
oder in anderen Medien. Auch auf den
Daisy-Anzeigern an den Haltestellen gab es
keinen Hinweis auf den Ausfall der 18. Die
Fahrten wurden auf den Anzeigern einfach
gelöscht. Auf Nachfrage über Twitter wurde
geantwortet: Das wäre eine operative Maßnahme
und man habe diese nicht ins System
einspeisen können. Natürlich kann diese
Maßnahme nicht in die Verbindungssuche
des VBB eingepflegt werden. Sie kann aber
an den Daisy-Anzeigern, auf der Webseite
der BVG, als Verkehrsmeldung und auch
über Twitter bekannt gegeben werden.
Gleiches gilt auch für die ausfallenden Verstärkerfahrten.
Auch diese werden auf den
Daisy-Anzeigern nicht als Ausfall angezeigt,
sondern gelöscht, als würde es sie gar nicht
geben. Da es aber auch passieren kann, dass
eine tatsächlich fahrende Straßenbahn aus
technischen Gründen nicht angezeigt wird,
weiß der Fahrgast nicht, ob die Bahn ausfällt
oder einfach nur nicht angezeigt wird. (md)
IGEB Stadtverkehr
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