Titelthema 150 Jahre Straßenbahn

Fahrtausfälle bei der Straßenbahn – Teil II

Im SIGNAL 2/2015 berichteten wir über Personalprobleme bei der Straßenbahn der BVG und die daraus resultierenden Fahrtausfälle. Der Tagesspiegel griff das Thema am 20. April auf und zitierte BVG-Pressesprecherin Petra Reetz: „Wir schaffen bei der Straßenbahn den normalen Fahrplan mit Ach und Krach.“ Weiter erklärte sie dem Tagesspiegel: Wenn der Fahrplan – etwa nach Unfällen oder bei Ausfällen einer Bahn – durcheinander gerate, gebe es keinen Puffer, um Verspätungen aufzuholen oder Ersatz für ausgefallene Fahrten anzubieten. Bei den Fahrern habe die Rente mit 63 „voll reingeschlagen“. Zudem sei der Krankenstand relativ hoch.

Was denn nun? Schafft es die BVG, ihren Fahrplan zu fahren oder nicht? Nein, sie schafft es nicht. Seit Wochen fallen die Verstärkerfahrten der Linie M 6 ganz aus, und auf den Linien M 5 und M 8 verkehren nur einzelne der auf dem Fahrplan stehenden Verstärkerfahrten.

Weiter erklärte Frau Reetz dem Tagesspiegel, es würden alle zwei Monate 18 Fahrerinnen bzw. Fahrer ausgebildet. Bis zum Jahresende sollen 80 „Neue“ ihre Bahnen durch die Stadt steuern. Diese Aussage ist im Grunde erfreulich, doch wie viele Fahrerinnen und Fahrer scheiden aus dem BVG-Fahrdienst dieses Jahr noch aus? Sei es durch Ruhestand, Krankheit oder aus anderen Gründen. Offen lässt Frau Reetz auch, wie viele Fahrer denn überhaupt fehlen. Aufgrund der Ausfälle, welche an Wochenenden auch die Hauptlinien betreffen, ist nur klar: Es fehlen offensichtlich viele. Zu viele.

Wunsch und Wirklichkeit

Die Fahrer müssten für alle Typen ausgebildet sein, meint Frau Reetz und findet mit dieser Aussage die uneingeschränkte Zustimmung der IGEB. Leider ist der IST-Zustand ein anderer. Ansetzen muss die BVG beim komplizierten Ausbildungssystem. Es würde völlig ausreichen, wenn man die Fahrer auf dem längsten Zugtyp ausbildet. Wer einen schweren bzw. langen Zug fahren kann, kann auch den kürzeren und damit leichteren Zug fahren.

Streikauswirkungen der Bahn auf die Straßenbahn

Grafik
Informationspflicht für Verkehrsunternehmen

Die Pflicht, Fahrgäste über den Fahrplan, dessen Änderungen und auch über Abweichungen zu informieren, ergibt sich aus § 40 Abs. 4 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG): „Fahrpläne und Fahrplanänderungen sind vom Unternehmer ortsüblich bekanntzumachen. Ferner sind die gültigen Fahrpläne in den zum Aufenthalt der Fahrgäste bestimmten Räumen anzubringen. An den Haltestellen sind mindestens die Abfahrtszeiten anzuzeigen.“ Durch fehlende Hinweis auf Fahrtausfälle bei der Straßenbahn kommt die BVG dieser Verpflichtung nicht nach. Hier muss die Aufsichtsbehörde eingreifen und diesen Missstand beenden.

Ein Tiefpunkt wurde am 22. und 23. April 2015 erreicht, als durch den Streik der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) die S-Bahn nur einen Notfahrplan fuhr. Um bei der Straßenbahn ausreichend Personal für Verstärkerfahrten auf der M 6 zu haben, hatte die BVG kurzerhand die Linie 18 komplett eingestellt. Nach Beendigung des Streiks wurden die Verstärkerfahrten wieder eingestellt und der Betrieb der Linie 18 wieder aufgenommen.

Die Einstellung einer Linie, für die eine Konzession erteilt wurde, ist nicht nur ein Ärgernis für die Fahrgäste, sondern auch rechtlich bedenklich. Denn im Personenbeförderungsgesetz heißt es im § 21: „Der Unternehmer ist verpflichtet, den ihm genehmigten Betrieb aufzunehmen und […] aufrechtzuerhalten.“ Das ist hier eindeutig nicht geschehen.

Auch während des GDL-Streiks vom 5. bis 9. Mai 2015 war die BVG nicht in der Lage, bei der Straßenbahn die fahrplanmäßigen Verstärkerfahrten anzubieten. Nach IGEBBeobachtung fuhren:

Verstärkerzüge M 5 M 6 M 8
Soll gem. Regelfahrplan 8 6 9
am 5. Mai 2015 im Einsatz 1 0 2
am 6. Mai 2015 im Einsatz 2 0 4
am 7. Mai 2015 im Einsatz 2 0 4
Vermutlich gab es weitere Ausfälle. Aber alleine diese Beispiele zeigen deutlich, wie ernst die Situation ist. In den Foren der Bahnfans werden die Ausfälle ebenfalls diskutiert. Besonders an Wochenenden fallen auch auf den Hauptlinien Bahnen aus, so dass es teilweise Lücken von bis zu 40 Minuten gibt.

Fehlende Fahrgastinformationen zu den Ausfällen

alttag
Wegen der Demonstrationen in der Walpurgisnacht wurde auf der Webseite der BVG auf die Verkehrsmeldungen verwiesen. Doch wie man links sehen kann, gibt es – angeblich – keine Störungen. Dass zum Zeitpunkt dieses Screenshots die Linien M 1, M 10 und 12 gerade umgeleitet bzw. verkürzt fuhren, haben die BVG-Fahrgäste hier jedenfalls nicht erfahren. bvg.de, 30.4.2015 um 21 Uhr 30

Obendrein ist die Fahrgastinformation zu den Ausfällen mangelhaft. Bei der Einstellung der Linie 18 wurden die Fahrgäste in keiner Weise informiert – weder auf der Webseite der BVG noch in den Verkehrsmeldungen, die per E-Mail versendet werden, oder in anderen Medien. Auch auf den Daisy-Anzeigern an den Haltestellen gab es keinen Hinweis auf den Ausfall der 18. Die Fahrten wurden auf den Anzeigern einfach gelöscht. Auf Nachfrage über Twitter wurde geantwortet: Das wäre eine operative Maßnahme und man habe diese nicht ins System einspeisen können. Natürlich kann diese Maßnahme nicht in die Verbindungssuche des VBB eingepflegt werden. Sie kann aber an den Daisy-Anzeigern, auf der Webseite der BVG, als Verkehrsmeldung und auch über Twitter bekannt gegeben werden.

Gleiches gilt auch für die ausfallenden Verstärkerfahrten. Auch diese werden auf den Daisy-Anzeigern nicht als Ausfall angezeigt, sondern gelöscht, als würde es sie gar nicht geben. Da es aber auch passieren kann, dass eine tatsächlich fahrende Straßenbahn aus technischen Gründen nicht angezeigt wird, weiß der Fahrgast nicht, ob die Bahn ausfällt oder einfach nur nicht angezeigt wird. (md)

IGEB Stadtverkehr

aus SIGNAL 3/2015 (Juli 2015), Seite 15

 

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