Zu den Pflichten eines Verkehrsbetriebes
gehört auch die Information im Fahrzeug
über den Linienverlauf. Bisher war das in
Berlin auch gewährleistet: in allen U-Bahn- und
Straßenbahn-Fahrzeugen hängt das
jeweilige Liniennetz. Das ist zwar keine
so kundenfreundliche Lösung wie eine
einzelne Liniendarstellung (Perlschnur),
weil der verkehrsgeographisch unbedarfte
Fahrgast die befahrene Linie eventuell
erst lange suchen muss, es hat aber den
Vorteil, dass die Wegführung nach einem
Umstieg gleich mitverfolgt werden kann.
In den Bussen hing bisher immer eine
Perlschnur in schwarz-weiß-Kopie mit allen
Umsteigemöglichkeiten. Leider häufen sich
in letzter Zeit die Fälle, in denen die BVG darauf
verzichtet. Gerade die neuesten Gelenkbusse
fallen hier negativ auf. Der Verkehrsbetrieb
sollte schnell wieder dahin kommen,
dass nur richtig ausgeschilderte Busse den
Hof verlassen.
Am besten wäre eine Umstellung der
alten Kopien auf zeitgemäße Farbdarstellungen.
Vielleicht hilft hier ja die ständige
Weiterentwicklung der Technik, denn
speziell für solche Zwecke wurde der sogenannte
Stretch-Monitor entwickelt, der
flach zwischen Fensterband und Dach angebracht
werden kann und stets aktuell
(inklusive Umleitungen) von der Zentrale
bespielt werden kann.
Auch für Straßenbahnen sollte diese Technik
verwendet werden, denn oft gibt es dort
wegen Baustellen veränderte Linienführungen,
die auch nicht auf dem ausgehängten
Gesamtnetzplan zu finden sind.
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Durch welche Tarifzonen fährt dieser Bus? Eine vermeidbare Frage, wenn diese Information schon auf der Perlschnur des Aushangs enthalten wäre. Foto: Artur Frenzel |
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Eine weitere Verbesserungsmöglichkeit
bieten die Perlschnüre, die an den
Haltestellenmasten zusammen mit dem
Fahrplan aufgehängt sind. Zwei wichtige
Informationen, die bei den Tarifhinweisen
am selben Mast gegeben werden,
lassen sich nicht auf dem gedruckten Linienverlauf
finden: die Kurzstrecke und
die Tarifzonengrenzen. Kann man bei der
Kurzstrecke noch argumentieren, dass die
erlaubten 6 Stationen einfach abzählbar
seien, so trifft das auf die Grenzen der Tarifbereiche
A, B und C des Tarifbereichs
Berlin nicht zu.
Unser Verbesserungsvorschlag lautet:
Wenn die Perlschnüre sowieso mit den Tarifgrenzen
neu gedruckt werden, dann kann
die BVG ohne Zusatzkosten auch die mit der
Kurzstreckenregelung erreichbaren Haltestellen
hervorheben. (af)
IGEB Stadtverkehr
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