|
- Das bestehende Regional- und S-Bahn-System
zwischen Brandenburg und Berlin
ist gemäß Koalitionsvertrag hinsichtlich
der Leistungsfähigkeit zu überprüfen und
für die zukünftigen Verkehrsanforderungen
weiterzuentwickeln. Dabei sind die
unterschiedlichen Ansprüche von berlinnahen
und berlinfernen Regionen zu
berücksichtigen. Das Zielkonzept ist mit
Berlin abzustimmen und Grundlage für
die Fortschreibung des Landesnahverkehrsplans
ab 2018.
- Ziele sind dabei die Förderung der umweltgerechten
Mobilität, die Erhöhung
der Wirtschaftlichkeit des SPNV sowie die
Unterstützung von Wohn- und Gewerbeansiedlungen
im Land Brandenburg
durch eine attraktive Bahnanbindung.
- Die Landesregierung sollte beim Bund darauf
dringen, dass er seinen Verpflichtungen
für den Ausbau der bundeseigenen
Schieneninfrastruktur nachkommt sowie
langfristig und in angemessener Höhe
Regionalisierungsmittel für den SPNV-Betrieb
bereitstellt.
- Die Landesregierung sollte über den Fortgang
regelmäßig berichten und kommunizieren.
Begründung
Der Schienenpersonennahverkehr (SPNV)
zwischen Brandenburg und Berlin hat sich
in den vergangenen Jahren gut entwickelt.
Derzeit pendeln 270 000 Menschen pro
Werktag zwischen den Bundesländern, davon
ein hoher Anteil auf der Schiene. Das
Regionalverkehrssystem stößt jedoch mittlerweile
an seine Belastungsgrenzen:
- Häufig überfüllte Züge, dadurch lange
Fahrgastwechselzeiten und Verspätungen,
- Betriebliche Engpässe aufgrund dichter
Zugfolge, vor allem auf der Berliner Stadtbahn,
- Verspätungseinträge durch langlaufende
Linien, Unzuverlässigkeit im direkten Umlandverkehr,
-
Fehlende Sitzplätze für Fahrgäste zwischen
Berlin und den entfernteren Brandenburger
Zentren während der ersten
30 Minuten der Fahrt, in denen der Zug
Umlandverkehrsfunktionen übernehmen
muss.
Zudem sind absehbare Entwicklungen zu
erkennen:
- Starkes Bevölkerungswachstum in Berlin
und im Brandenburger Umland mit entsprechendem
Verkehrswachstum,
- Trassenkonkurrenz im Fern- und Regionalverkehr
(vor allem Anhalter/Hamburger
Bahn),
- neue und stark gebündelte Verkehrsströme
nach Inbetriebnahme des BER.
Eine attraktive Schienenanbindung des Umlandes
ebenso wie der Brandenburger Städte
an die Bundeshauptstadt ist notwendig,
um
- den Einwohnerzuwachs auch nach Brandenburg
zu lenken,
- die Brandenburger Kommunen als attraktive
Wohnstandorte zu entwickeln,
- Gewerbeansiedlungen in Brandenburg
durch die Erreichbarkeit auch für Berliner
zu unterstützen,
- den Verkehr ökologisch, lärmarm und
stadtverträglich abzuwickeln sowie
- die Wirtschaftlichkeit des SPNV durch
effektiven Mitteleinsatz nachhaltig zu sichern.
Damit ist ersichtlich, dass eine Neu-/Nachjustierung
des Regional- und S-Bahn-Verkehrssystems
vorgenommen werden muss,
und zwar differenziert nach der Anbindung
des direkten Berliner Umlandes sowie der
weiter entfernten Regionen.
Folgende Schritte sind daher erforderlich:
1. Das bestehende Verkehrsnetz ist daraufhin
zu überprüfen, inwieweit die heutigen
Linien und Takte künftige Verkehrsaufgaben
noch in angemessener Qualität
erbringen können. Folgende Lösungen
sind zu prüfen und schließlich in einem
Zielkonzept zusammenzuführen:
- Taktverdichtungen von RE- und RB-Linien,
- Verlängerung der RE-Züge (bis zu 210 m
entsprechend der Bahnsteiglänge auf der
Berliner Stadtbahn und in Knotenbahnhöfen)
mit teilweiser Verlängerung der
Bahnsteige in Brandenburg sowie Ausbau
geeigneter Bahnhöfe im Umland für
das Verstärken, Schwächen sowie Flügeln
mehrerer Zugteile,
- Entlastung des Regionalverkehrs durch
Taktverdichtungen paralleler S-Bahn-Verbindungen,
- Entwicklung der berlinnahen RB-Linien
zu einem Qualitätsnetz mit sinnvollen Liniendurchbindungen
in Berlin, guter Taktung
und modernen Fahrzeugen; Sicherstellung
von Verkehrsaufgaben zwischen
S- und RE-Netz, Ergänzung der S-Bahn
innerhalb Berlins (u. a. durch Nutzung des
4-gleisigen Nord-Süd-Tunnels).
2. Der Koalitionsvertrag beinhaltet die
Überprüfung der Wirtschaftlichkeit und
Finanzierbarkeit von weiteren berlinnahen
S-Bahn-Strecken. Bestehende
und teils ältere Nutzen-Kosten-Untersuchungen
(NKU) sind zu überprüfen und
falls erforderlich unter Berücksichtigung
neuer Daten zu aktualisieren. Im Rahmen
der Untersuchungen sind alternativ der
erforderliche Ausbau der Infrastruktur
und der Betrieb im Regionalverkehr gegenüberzustellen.
3. Im Ergebnis der Überprüfung ist ein Zielkonzept
mit Art und Umfang der Verkehrsbedienung,
dem Infrastrukturbedarf, den
Bau- und Betriebskosten, Finanzierungsansätzen
sowie der Darstellung von Realisierungsschritten
und -zeiträumen für alle
Verkehrs- und Siedlungsachsen zwischen
Berlin und Brandenburg zu erstellen. Für
folgende Achsen sind dabei grundsätzliche
Entscheidungen zum Infrastrukturausbau
bzw. zur Bedienform zu treffen:
-
Spandau—Falkensee—Nauen
- Gesundbrunnen—Hennigsdorf—Velten—Neuruppin
- Gesundbrunnen—Wilhelmsruh/Karow—Basdorf
- Gesundbrunnen—Birkenwerder
- Südkreuz—Rangsdorf—Wünsdorf-Waldstadt
- Südkreuz—Teltow—Stahnsdorf—Wannsee
- Potsdamer Platz—Zehlendorf—Potsdam
Für Projekte ohne zeitlich absehbaren Realisierungshorizont
ist zumindest eine Trassenfreihaltung
und -sicherung vorzusehen.
4. Das Zielkonzept ist frühzeitig und intensiv
mit dem Berliner Senat abzustimmen und
gemeinsam gemäß einer objektiven Prioritätenreihung
stufenweise umzusetzen.
Die Kommunen im Berliner Umland sind
bei der Planung und Finanzierung von
ÖPNV-Infrastruktur und -angebot ebenfalls
verstärkt einzubinden.
5. Die Verbesserung der Bedienung sowie
die Realisierung neuer Projekte werden
nur bei einer auskömmlichen Finanzierung
und Klarheit über die Höhe der zur
Verfügung stehenden finanziellen Mittel
möglich sein. Artikel 106a des Grundgesetzes
verpflichtet den Bund zur Bereitstellung
so genannter Regionalisierungsmittel
aus dem Steueraufkommen des
Bundes. Zwischen Bund und Ländern
bestehen unterschiedliche Auffassungen
zur Höhe des Finanzmittelbedarfs. Dazu
läuft derzeit ein Verfahren vor dem Vermittlungsausschuss.
Ohne eine unverzügliche
Einigung bis zur Sommerpause 2015
werden nicht nur Leistungs- und Qualitätsverbesserungen
unmöglich gemacht,
sondern es drohen Leistungskürzungen.
Brandenburg muss beim Bund darauf
drängen, dass er seinen Verpflichtungen
nachkommt und langfristig Regionalisierungsmittel
in angemessener Höhe für
den SPNV-Betrieb bereitstellt.
SPD Brandenburg
|