Mit der warmen Jahreszeit wächst wieder
das Interesse an Radtouren durch die Region.
Schnell erreicht man von Berlin aus mit
der Bahn viele interessante Ziele im Umland.
Für die Fahrradmitnahme in Regionalzügen
sind in den Ländern Berlin und Brandenburg
Fahrradkarten nötig. Im Verkehrsverbund
Berlin-Brandenburg (VBB), also im
gesamten Gebiet beider Länder, werden
Einzelfahrkarten für die Fahrradmitnahme
zum Preis von 3,30 Euro, Tageskarten für 6
Euro und Monatskarten für 20,40 Euro angeboten.
Für Fahrten ausschließlich innerhalb
der ABC-Bereiche um die großen Städte gibt
es weitere Angebote.
An den Schaltern und Automaten der DB
und der S-Bahn (nicht jedoch bei der BVG)
ist die„Fahrradtageskarte Nahverkehr“ für 5
Euro erhältlich. Sie gilt in allen S-Bahn- und
Regionalzügen der DB in ganz Deutschland
und bei den meisten „Privatbahnen“ (wie
etwa ODEG, NEB). Dagegen gilt sie nicht
in anderen Verkehrsmitteln wie U-Bahnen,
Straßenbahnen oder Fähren. Es gibt sie nur
als Tageskarte, nicht für einzelne Fahrten.
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Im Zug lassen sich bequem Fahrräder mitnehmen. Aber die Regelungen zu den Fahrradtarifen im VBB-Gebiet sind sehr kompliziert und müssen vereinfacht werden Foto: Florian Müller |
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Jedoch ist es keineswegs so, dass Radfahrer
auf einem Tagesausflug mit Rad und
Eisenbahn ins Umland einfach abwägen
können, ob sie ein VBB-Tagesticket oder
lieber die günstigere DB-Fahrradtageskarte
nehmen. Es hängt stets davon ab, welches
Ticket der zum Fahrrad gehörende Mensch
hat! Wer mit einem VBB-Ticket fährt, braucht
eine VBB-Fahrradkarte. Umgekehrt gilt: Wer
einen DB-Fahrschein nutzt, braucht die
DB-Fahrradtageskarte. VBB-Fahrradkarten
„gelten nur in Verbindung mit einem gültigen
VBB-Fahrausweis“ (Teil B, Abschnitt 5.4.,
S. 53 des VBB-Tarifwerks).
Eine Besonderheit gibt es: Für die DB-Angebote
„Berlin-Brandenburg-Ticket“ bzw.
„Berlin-Brandenburg-Ticket-Nacht“ gibt es
eine „zeitlich begrenzte Sonderregelung“
für eine Kooperation. Für die Fahrradmitnahme
gelten dort nach den VBB-Tarifbestimmungen
(VBB-Tarif, Teil C, Abschnitt
3.1, S. 66) die Regelungen des VBB. Ausgenommen
sind Abschnitte außerhalb von
Berlin und Brandenburg, was auf einzelnen
Strecken auch mit dem Berlin-Brandenburg-Ticket
möglich ist: Dort gilt nur die DB-Fahrradtageskarte.
Da auf den übrigen Strecken
nicht überprüft werden kann, ob nun das
Land verlassen werden soll/wurde, hat der
Reisende hier letztlich die Wahl, welche
Fahrradkarte er nutzen möchte.
Grenzgänger zahlen im VBB doppelt
In vielen Fällen müssen Reisende nach den
Tarifbestimmungen draufzahlen. Wer von
Berlin aus per Bahn und Einzelfahrschein
über die Landesgrenze nach Mecklenburg-Vorpommern
oder Sachsen fährt, eine Radtour
wieder nach Brandenburg macht und
mit der Bahn wieder zurück, braucht für die
Hinfahrt eine DB-Fahrradtageskarte. Für die
Rückfahrt benötigt er aber eine VBB-Fahrradkarte
extra, obwohl er bereits eine Tageskarte
für alle Regional- und S-Bahn-Züge besitzt!
Genauso braucht der, der nach einem
Tagesausflug per Berlin-Brandenburg- oder
Wochenendticket samt DB-Fahrradtageskarte
sich von seiner Gruppe trennt und mit
seiner VBB-Monatskarte per S-Bahn nach
Hause fährt, eine neue Fahrradkarte!
Um die Absurdität auf die Spitze zu treiben:
Wer eine Monatskarte für das VBB-Gesamtnetz
für sein Fahrrad hat, jedoch für sich
selbst einen DB-Fahrausweis, braucht „logischerweise“
dennoch auch dann eine DB-Fahrradtageskarte,
wenn das Fahrrad Berlin
und Brandenburg nicht verlässt. Fahrradmonatskarten
– wie auch Fahrräder – sind
im Gegensatz zu Einzel- oder Tageskarten
jedoch übertragbar. Da kann der Reisende
sich ganz legal einen anderen Fahrgast mit
VBB-Ticket suchen, dem er für die Fahrtdauer
Fahrrad und Monatskarte „leiht“.
Wie soll ein Fahrgast diesen Tarifwirrwarr
begreifen? In den meisten Fällen lassen die
Zugbegleiter zwar Kulanz walten, wenn man
mit der „falschen“ Fahrradkarte unterwegs
ist. Jedoch darf sich ein Fahrgast dessen
nicht sicher sein. Oft ist auch das Zugpersonal
überfordert. Mehrfach wiesen in letzter
Zeit Zugbegleiter darauf hin, dass etwa
zu einem Berlin-Brandenburg-Ticket VBB-Fahrradkarten
(oder umgekehrt auch DB-Fahrradkarten)
nicht gelten würden. Solche
Aussagen sind – siehe oben – nicht korrekt.
Interessant wäre, wie ein Rechtsstreit ausgehen
würde, wenn man mit einem VBB-Ticket
in einem Kombination mit einer DB-Fahrradtageskarte
unterwegs ist und bei
einer Kontrolle nachzahlen soll. Schließlich
werden die DB-Fahrradtageskarten ohne
Warnhinweis an S-Bahn-Automaten verkauft,
wo es ansonsten ausschließlich VBB-Fahrausweise
gibt.
Einfacher Ausweg
Der Weg aus dem Chaos ist einfach: Fahrradkarten
sollten stets innerhalb ihres jeweiligen
Gültigkeitsbereichs zur Mitnahme eines
Fahrrades berechtigen. Gut wäre auch, wenn
es eine Sonderregelung an der Grenze zu
Sachsen-Anhalt gäbe: in diesem Bundesland
ist die Fahrradmitnahme kostenfrei. VBBFahrradkarten
sollten dann möglichst auch
für die „grenzüberschreitende“ Fahrradmitnahme
gelten. Auch hier lassen Zugbegleiter
oft Kulanz walten, eine klare fahrgastfreundliche
Regelung wäre aber besser. (kut)
IGEB S-Bahn und Regionalverkehr
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