Tarife

Radmitnahme im VBB

Grenzfälle und Fallstricke für Fahrradtickets

Mit der warmen Jahreszeit wächst wieder das Interesse an Radtouren durch die Region. Schnell erreicht man von Berlin aus mit der Bahn viele interessante Ziele im Umland.

Für die Fahrradmitnahme in Regionalzügen sind in den Ländern Berlin und Brandenburg Fahrradkarten nötig. Im Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB), also im gesamten Gebiet beider Länder, werden Einzelfahrkarten für die Fahrradmitnahme zum Preis von 3,30 Euro, Tageskarten für 6 Euro und Monatskarten für 20,40 Euro angeboten. Für Fahrten ausschließlich innerhalb der ABC-Bereiche um die großen Städte gibt es weitere Angebote.

An den Schaltern und Automaten der DB und der S-Bahn (nicht jedoch bei der BVG) ist die„Fahrradtageskarte Nahverkehr“ für 5 Euro erhältlich. Sie gilt in allen S-Bahn- und Regionalzügen der DB in ganz Deutschland und bei den meisten „Privatbahnen“ (wie etwa ODEG, NEB). Dagegen gilt sie nicht in anderen Verkehrsmitteln wie U-Bahnen, Straßenbahnen oder Fähren. Es gibt sie nur als Tageskarte, nicht für einzelne Fahrten.

Fahrradabteile
Im Zug lassen sich bequem Fahrräder mitnehmen. Aber die Regelungen zu den Fahrradtarifen im VBB-Gebiet sind sehr kompliziert und müssen vereinfacht werden Foto: Florian Müller

Jedoch ist es keineswegs so, dass Radfahrer auf einem Tagesausflug mit Rad und Eisenbahn ins Umland einfach abwägen können, ob sie ein VBB-Tagesticket oder lieber die günstigere DB-Fahrradtageskarte nehmen. Es hängt stets davon ab, welches Ticket der zum Fahrrad gehörende Mensch hat! Wer mit einem VBB-Ticket fährt, braucht eine VBB-Fahrradkarte. Umgekehrt gilt: Wer einen DB-Fahrschein nutzt, braucht die DB-Fahrradtageskarte. VBB-Fahrradkarten „gelten nur in Verbindung mit einem gültigen VBB-Fahrausweis“ (Teil B, Abschnitt 5.4., S. 53 des VBB-Tarifwerks).

Eine Besonderheit gibt es: Für die DB-Angebote „Berlin-Brandenburg-Ticket“ bzw. „Berlin-Brandenburg-Ticket-Nacht“ gibt es eine „zeitlich begrenzte Sonderregelung“ für eine Kooperation. Für die Fahrradmitnahme gelten dort nach den VBB-Tarifbestimmungen (VBB-Tarif, Teil C, Abschnitt 3.1, S. 66) die Regelungen des VBB. Ausgenommen sind Abschnitte außerhalb von Berlin und Brandenburg, was auf einzelnen Strecken auch mit dem Berlin-Brandenburg-Ticket möglich ist: Dort gilt nur die DB-Fahrradtageskarte. Da auf den übrigen Strecken nicht überprüft werden kann, ob nun das Land verlassen werden soll/wurde, hat der Reisende hier letztlich die Wahl, welche Fahrradkarte er nutzen möchte.

Grenzgänger zahlen im VBB doppelt

In vielen Fällen müssen Reisende nach den Tarifbestimmungen draufzahlen. Wer von Berlin aus per Bahn und Einzelfahrschein über die Landesgrenze nach Mecklenburg-Vorpommern oder Sachsen fährt, eine Radtour wieder nach Brandenburg macht und mit der Bahn wieder zurück, braucht für die Hinfahrt eine DB-Fahrradtageskarte. Für die Rückfahrt benötigt er aber eine VBB-Fahrradkarte extra, obwohl er bereits eine Tageskarte für alle Regional- und S-Bahn-Züge besitzt! Genauso braucht der, der nach einem Tagesausflug per Berlin-Brandenburg- oder Wochenendticket samt DB-Fahrradtageskarte sich von seiner Gruppe trennt und mit seiner VBB-Monatskarte per S-Bahn nach Hause fährt, eine neue Fahrradkarte!

Um die Absurdität auf die Spitze zu treiben: Wer eine Monatskarte für das VBB-Gesamtnetz für sein Fahrrad hat, jedoch für sich selbst einen DB-Fahrausweis, braucht „logischerweise“ dennoch auch dann eine DB-Fahrradtageskarte, wenn das Fahrrad Berlin und Brandenburg nicht verlässt. Fahrradmonatskarten – wie auch Fahrräder – sind im Gegensatz zu Einzel- oder Tageskarten jedoch übertragbar. Da kann der Reisende sich ganz legal einen anderen Fahrgast mit VBB-Ticket suchen, dem er für die Fahrtdauer Fahrrad und Monatskarte „leiht“.

Wie soll ein Fahrgast diesen Tarifwirrwarr begreifen? In den meisten Fällen lassen die Zugbegleiter zwar Kulanz walten, wenn man mit der „falschen“ Fahrradkarte unterwegs ist. Jedoch darf sich ein Fahrgast dessen nicht sicher sein. Oft ist auch das Zugpersonal überfordert. Mehrfach wiesen in letzter Zeit Zugbegleiter darauf hin, dass etwa zu einem Berlin-Brandenburg-Ticket VBB-Fahrradkarten (oder umgekehrt auch DB-Fahrradkarten) nicht gelten würden. Solche Aussagen sind – siehe oben – nicht korrekt.

Interessant wäre, wie ein Rechtsstreit ausgehen würde, wenn man mit einem VBB-Ticket in einem Kombination mit einer DB-Fahrradtageskarte unterwegs ist und bei einer Kontrolle nachzahlen soll. Schließlich werden die DB-Fahrradtageskarten ohne Warnhinweis an S-Bahn-Automaten verkauft, wo es ansonsten ausschließlich VBB-Fahrausweise gibt.

Einfacher Ausweg

Der Weg aus dem Chaos ist einfach: Fahrradkarten sollten stets innerhalb ihres jeweiligen Gültigkeitsbereichs zur Mitnahme eines Fahrrades berechtigen. Gut wäre auch, wenn es eine Sonderregelung an der Grenze zu Sachsen-Anhalt gäbe: in diesem Bundesland ist die Fahrradmitnahme kostenfrei. VBBFahrradkarten sollten dann möglichst auch für die „grenzüberschreitende“ Fahrradmitnahme gelten. Auch hier lassen Zugbegleiter oft Kulanz walten, eine klare fahrgastfreundliche Regelung wäre aber besser. (kut)

IGEB S-Bahn und Regionalverkehr

aus SIGNAL 3/2015 (Juli 2015), Seite 22

 

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