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Schwarzfahren in Bussen und Bahnen soll
teurer werden. Der Bundesrat hat am 8. Mai
2015 die Erhöhung des sogenannten erhöhten
Beförderungsentgeltes (EBE) von 40 auf
60 Euro verabschiedet. Der Verbraucherzentrale
Bundesverband (vzbv) spricht sich gegen
diese Erhöhung aus, solange Fahrgäste
an Ticketautomaten scheitern und über Tarifstrukturen
verzweifeln.
Die höhere Strafe fürs Schwarzfahren ist
für den vzbv ein falsches Signal, solange
Fahrgäste landauf, landab unter überfüllten
Fahrzeugen und schlechten Informationen
leiden. „Unübersichtliche Fahrpläne und
Tarifstrukturen zerren an den Nerven der
Verbraucher, und spätestens am Fahrkartenautomaten
wird der Nahverkehr zum Abenteuer“,
sagt Marion Jungbluth, Teamleiterin
Energie und Mobilität beim vzbv. Fahrkartenautomaten,
die nicht verständlich seien,
könnten leicht dazu führen, dass unbeabsichtigt
der falsche Fahrschein gelöst wird.
Jungbluth: „Die Strafgebühr für Schwarzfahrer
darf erst erhöht werden, wenn jeder
in der Lage ist, den richtigen Fahrschein zu
lösen.“
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Fahrkartenkauf am Automaten. Foto: Florian Müller |
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Busse und Bahnen sind für Verbraucher
eine wichtige Alternative zum Auto. Die Erhöhung
der Schwarzfahrer-Strafe ist nach
Ansicht des vzbv eine zusätzliche Hürde, den
Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV)
zu nutzen. Denn viele Fahrgäste öffentlicher
Verkehrsmittel werden unbeabsichtigt und
unerwartet zu angeblichen Schwarzfahrern.
Das kann schon passieren, wenn das Firmenticket
nicht unterschrieben ist, Schüler keinen
gültigen oder lesbaren Schülerausweis
plus Trägerkarte dabei haben, Pendler den
aktuellen Monatsabschnitt vergessen oder
der Fahrkartenautomat an der Haltestelle
defekt ist.
Touristen, egal ob aus dem In- oder Ausland,
sind häufig nicht in der Lage, am Automaten
einen richtigen Fahrschein zu lösen,
weil Tarifsystem und Ticketwahl zu kompliziert
sind. Jeder fünfte Schüler hatte in
der Pisa-Studie Schwierigkeiten, an einem
unbekannten Fahrkartenautomaten
passende
Fahrscheine zu kaufen.
Jungbluth: „Tarife und
Vertrieb im ÖPNV müssen
vereinfacht werden, damit
sich unbeabsichtigtes
Schwarzfahren besser vermeiden
lässt.“
Ein weiteres Problem:
Oft wird bei Kontrollen
nicht unterschieden
zwischen vorsätzlichen
Schwarzfahrern und solchen
Kunden, die fahrlässig
oder unbeabsichtigt
den Fahrschein nicht lösen,
nicht entwerten oder mit
einem falschen Fahrschein
unterwegs sind. Es wird jeweils
das erhöhte Beförderungsgeld
in ganzer Höhe,
also in Zukunft 60 Euro,
fällig. „Eigentlich zahlungswillige Fahrgäste
dürfen nicht kriminalisiert werden“, so Jungbluth.
Eine Kulanzregelung müsse in allen
Verträgen verbindlich vorgeschrieben und
das Personal entsprechend geschult werden.
Die Einnahme des erhöhten Beförderungsentgelts
sollten zudem vorrangig für
die Verbesserung und Vereinfachung des
Zugangs zum ÖPNV eingesetzt werden. Ziel
müsse es sein, dass die Verkehrsunternehmen
Tarif- und Vertriebssysteme so kundenfreundlich
gestalten, dass unbeabsichtigtes
Schwarzfahren kaum noch eine Rolle spielt.
Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände
Verbraucherzentrale Bundesverband e. V.
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