Insgesamt soll das Fernverkehrsangebot bis
2030 um 25 Prozent ausgeweitet werden.
Durch attraktivitätssteigernde Maßnahmen in
Form von Fahrzeitverkürzungen, aber vor allem
auch durch häufigere und direkte Verbindungen
zwischen Metropolen und Regionen
wird mit einem Zuwachs von rund 50 Millionen
Fahrgästen pro Jahr im ICE- und IC-Angebot
gerechnet. Auch zur Erreichung der Klimaschutzziele
wird auf diese Weise ein wichtiger
Beitrag geleistet. Durch den Umstieg auf die
Schiene können 1,7 Millionen Tonnen Kohlendioxid
jährlich eingespart werden. Zur Umsetzung
des Fernverkehrs-Konzepts sind Investitionen
von rund 12 Milliarden Euro geplant.
Bis 2030 sollen neue Fahrzeuge dabei in
folgender Anzahl zur Verfügung stehen:
- 17 ICE der Baureihe 407 (diese Fahrzeuge
sind bereits teilweise im fahrplanmäßigen
Betrieb bzw. sollen 2016 komplett zur Verfügung
stehen)
- 130 ICx (der Regelbetrieb mit ICx ist ab
Ende 2017 vorgesehen)
- 120 InterCity-Doppelstockzüge
Das Flottenalter verjüngt sich dadurch erfreulicherweise
von durchschnittlich 23
Jahren in 2015 auf 15 Jahre in 2030. Durch
die Umstellung auf energieeffizientere Fahrzeuge
und energieeffizienteres Fahren wird
der spezifische Energieverbrauch in diesem
Zeitraum um 20 Prozent gesenkt und damit
auch ein wichtiger Beitrag zur Weiterentwicklung
der Elektromobilität geleistet. Wo
bleibt hierzu eigentlich eine entsprechende
Würdigung seitens des Bundesverkehrsministers?
Deutliche Verbesserungen im ICE-Netz
durch Neu- und Ausbaustrecken
Das Zielnetz hat einen Umfang von rund 120
Mio. Zugkilometern (Zkm). Dafür stehen zu
diesem Zeitpunkt insgesamt 360 ICE-Einheiten
zur Verfügung. Über 150 Fahrten pro
Tag werden neu in ICE- statt IC-Qualität angeboten,
was allerdings auch entsprechend
höhere Fahrpreise zur Folge haben dürfte!
Auf den wichtigen Nord-Süd- und Ost-West-Magistralen
sind sogar zwei Züge pro
Stunde geplant, u. a. in der Relation Berlin—Rhein/Ruhr.
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Bis 2030 sollen insgesamt 120 IC-Doppelstockzüge die derzeit eingesetzten IC-Reisezugwagen komplett ablösen. In den neuen Zügen wird dabei leider ein von den Fahrgastverbänden vorgeschlagenes Bordbistro nicht realisiert. Foto: Christian Schultz |
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Deutliche Fahrzeitverkürzungen ermöglicht
dabei die Inbetriebnahme weiterer
Neubaustreckenabschnitte. Mit dem Fahrplanwechsel
am 13. Dezember 2015 erfolgt
die Inbetriebnahme des VDE-Projekts 8.2
(Verkehrsprojekt Deutsche Einheit) Halle/Leipzig—Erfurt.
So verkürzen sich die Fahrzeiten
beispielsweise zwischen Frankfurt
(Main) und Dresden um 65 Minuten und
zwischen Frankfurt (Main) und Halle um 55
Minuten. Mit Inbetriebnahme des VDE-Projekts
8.1 (Nürnberg—Erfurt) verkürzen sich
ab 2018 die Fahrzeiten z. B. zwischen München
und Berlin spürbar um 125 Minuten auf
unter 4 Stunden.
Auch die zu diesem Zeitpunkt voraussichtlich
fertiggestellte Ausbaustrecke Berlin—Dresden
(von dem direkten Streckenabschnitt
Berlin Südkreuz—Blankenfelde
einmal abgesehen) ermöglicht dann endlich
attraktive Fahrzeiten von 1:45 Stunden. In
dieser Relation ist ein 2-Stunden-Takt mit
ICE-Zügen geplant.
Weitere deutliche Fahrzeitverkürzungen
ermöglicht voraussichtlich ab dem Fahrplan
2022 schwerpunktmäßig die Neubaustrecke
Wendlingen—Ulm. Die Fahrzeit beispielsweise
zwischen München und Stuttgart verkürzt
sich ab diesem Zeitpunkt um 30 Minuten.
In der Relation München—Paris beträgt
die Fahrzeit dann 5:05 Stunden.
Als wichtiger Servicebestandteil bleibt das
Bordrestaurant in den ICE-Zügen erhalten.
Neu ist die Möglichkeit der (allerdings reservierungspflichtigen)
Fahrradmitnahme
in den ICx.
Netz „IC-Neu“ basiert auf dem eingestellten
InterRegio-System
Mit dem geplanten Netz „IC-Neu“ werden
(nach der Abschaffung des InterRegio-Systems)
nahezu alle deutschen Großstädte mit
mehr als 100 000 Einwohnern im 2-Stunden-Takt
wieder an das Fernverkehrsnetz angebunden.
Das Zielnetz umfasst rund 42 Mio.
Zkm.
Mit den o. g. 120 InterCity-Doppelstockzügen
werden die bisherigen IC-Reisezugwagen
komplett abgelöst. Alle 2 Stunden
werden gemäß DB-Sprachgebrauch „neu“
u. a. folgende Städte an den Fernverkehr
angebunden: Chemnitz, Cottbus, Heilbronn,
Mönchengladbach, Potsdam, Siegen, Trier.
Derzeit ist z. B. für Brandenburgs Landeshauptstadt
Potsdam und für Cottbus gerade
einmal ein einziges InterCity-Zugpaar (IC
2431/2432) verblieben.
Deutlich verbessert wird das Fernverkehrsangebot
für 30 Städte, so z. B. für Dresden,
Jena, Magdeburg, Regensburg, Rostock
und Schwerin. Hinzu kommen weitere 15 IC-Halte
in Städten mit mehr als 50 000 Einwohnern
wie Brandenburg an der Havel, Plauen,
Tübingen, Wetzlar oder Zwickau.
Damit werden u. a. auch langjährige Verbesserungsvorschläge
seitens des Berliner
Fahrgastverbandes IGEB und des Deutschen
Bahnkunden-Verbandes (DBV) umgesetzt.
Insgesamt profitieren rund 5 Millionen Bürgerinnen
und Bürger von den wieder vertakteten
Fernverkehrsverbindungen, die mit
der Einstellung des InterRegio-Angebots
vielfach komplett entfallen sind oder aber
deutlich reduziert wurden.
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Bestandteil des Netzes „IC-NEU“ sind auch touristische Direktverbindungen, wie z. B. über Freilassing nach Bad Reichenhall bzw. Berchtesgaden. Unverständlich ist daher die fehlende Anbindung z. B. von Konstanz über die Schwarzwaldbahn. Foto: Christian Schultz (Aufnahme im Bahnhof Freilassing) |
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Durch umsteigefreie Verbindungen wie
z. B. Hannover—Potsdam, Dresden—Rostock
oder Chemnitz—Düsseldorf erhofft
sich die DB eine Verdoppelung der Fahrgastzahlen
in den betroffenen Relationen.
Die Betriebsleistung im Schienenpersonenfernverkehr
soll von derzeit rund 130
Mio. Zkm auf rund 162 Mio. Zkm in 2030
steigen. Damit wird aber auch deutlich, dass
die seitens der Deutschen Bahn vorgestellte
Angebotsoffensive in Zukunft zwar etliche
derzeit bestehende Angebotsmängel beseitigt,
aber keinesfalls mehr den Umfang
der „Vor-Mehdorn-Ära“ erreicht. So betrug
die Betriebsleistung im Jahr 1998 im Fernverkehr
noch rund 180 Mio. Zkm.
DB-Kundenoffensive: Ein Treffer
Das neue Fernverkehrskonzept der DB AG ist
in seiner Gesamtheit gelungen. Zu hinterfragen
ist jedoch der Zeitplan, da wichtige
Verbesserungen speziell durch das „IC-System
NEU“ zum Teil erst deutlich nach 2020
erfolgen sollen. Folgender Zeitplan besteht
derzeit:
- IC-Linie Dresden—Köln ab Dezember
2015
- IC-Linie Leipzig—Emden ab Dezember
2015
- IC-Linie Stuttgart—Zürich ab Dezember
2017 (1-Stunden-Takt)
- IC-Linie Karlsruhe—Nürnberg ab Dezember
2017
- IC-Linie Nürnberg—Stuttgart(—Zürich)
über Schwäbisch Hall-Hessental ab Dezember
2018
- IC-Linie Rostock—Berlin—BER—Dresden
ab Dezember 2019
- IC-Linie Münster—Siegen—Frankfurt
(Main) ab Dezember 2019
- IC-Linie Cottbus—Magdeburg(—Norddeich)
ab Dezember 2022
- IC-Linie Schwerin—Magdeburg(—Leipzig)
ab Dezember 2022
- IC-Linie (Berlin—)Dresden—Hof—Regensburg—München ab Dezember 2022
- IC-Linie (Hamburg—)Stralsund—Berlin
spätestens ab Dezember 2026
- IC-Linie Bamberg—Würzburg—Stuttgart—Tübingen spätestens ab Dez. 2028
- IC-Linie Lindau—Stuttgart—Saarbrücken
spätestens ab Dezember 2029
- IC-Linie (Karlsruhe—)Nürnberg—Jena—Leipzig spätestens ab Dezember 2030
- IC-Linie Trier—Koblenz(—Köln—Norddeich)
spätestens ab Dezember 2030
- IC-Linie Düsseldorf—Paderborn—Gera—Chemnitz spätestens ab Dezember 2032
Ein Warten auf die Realisierung von Infrastrukturprojekten
sollte besser durch Einzelmaßnahmen
kompensiert werden.
Ein Beispiel: Ab Dezember 2017 wird der
ICE-Verkehr der Relation Berlin—Nürnberg—München auf die Neubaustrecke
Erfurt—Ebensfeld verlegt. Derzeitige Fernverkehrshalte
wie Saalfeld, Jena oder Lichtenfels
sollen voraussichtlich aber erst ab
Dezember 2030 (!) mit dem Netz „IC-Neu“
wieder entsprechend angebunden werden.
Deutlich fahrgastfreundlicher wäre
dagegen ein Vorlaufbetrieb beispielsweise
durch einen 4-Stunden-Takt mit InterCity-Fahrzeugen,
die durch Ablieferung neuer
IC-Doppelstockwagen frei werden. Bei dem
derzeitigen Zeitplan besteht die Gefahr,
dass viele Fahrgäste auf Fernbusse umsteigen
und später nur schwer wieder für die
Schiene zurückgewonnen werden können.
Des Weiteren würde eine zeitnahe Einführung
der IC-Linie Cottbus—Magdeburg—Norddeich helfen, die heutigen
Kapazitätsengpässe der RegionalExpress-Linie 2 (Cottbus—Berlin—Wismar)
im Abschnitt
Cottbus—Berlin zu lindern, auch
wenn dies nicht sofort in einem 2-Stunden-Takt möglich
ist. Allerdings besteht die
Gefahr, dass hier und andernorts künftige
Fernverkehrsleistungen mithilfe von Regionalisierungsmitteln
finanziert werden und
diese dann beim Regional- und S-Bahn-Verkehr fehlen.
Im Netz „IC-Neu“ ist die Anbindung von
Konstanz (über die Schwarzwaldbahn) leider
nicht berücksichtigt worden. Dies sollte
angesichts der touristischen Bedeutung
noch korrigiert werden. Außerdem hat Konstanz
mit rund 89 000 Einwohnern eine nicht
zu vernachlässigende Größe.
In den InterCity-Doppelstockzügen wird
es, im Gegensatz zum ICE, kein Bordrestaurant
geben. Auch der Vorschlag des Deutschen
Bahnkunden-Verbands, in den Zügen
zumindest ein Bordbistro einzurichten, wird
leider nicht realisiert, was angesichts der
geplanten Linienlängen nicht zufrieden
stellen kann. Mit der Bordgastronomie wird
dagegen ein Service ermöglicht, den beispielsweise
der Fernbus in dieser Form nicht
bieten kann.
Einbindung des Nachtreisezugverkehrs
in der DB-Fernverkehrsoffensive nicht
berücksichtigt
Der Nachtreisezugverkehr befindet sich
zurzeit in einer existenzgefährdenden Abwärtsspirale.
Komplett eingestellt wurden
mit dem letzten Fahrplanwechsel beispielsweise
die Verbindungen Hamburg/Berlin/
München—Paris (siehe SIGNAL 2/2015).
Das Nachtzugangebot schließt jedoch auf
Relationen von rund 1000 km und darüber
hinaus eine wichtige Lücke bzw. ist nur eingeschränkt
durch Tagesreiseverbindungen
ersetzbar. So wählt bei Entfall von Nachtreisezugverbindungen
Umfragen zufolge der
größte Teil der Kunden das Flugzeug. Eine
entsprechende Integration würde dagegen
das neue DB-Fernverkehrskonzept vervollständigen.
Verknüpfung mit Nachbarländern im
Fernverkehrskonzept teilweise
unzureichend berücksichtigt
Schwerpunktmäßig die Bahnverbindungen
Deutschland—Polen wurden in den vergangenen
Jahren immer weiter reduziert.
Dies widerspricht den Zielen eines einheitlichen
Europäischen Wirtschafts- und Verkehrsraumes.
Beispielhaft seien an dieser
Stelle die mittlerweile komplett fehlenden
Verbindungen Berlin—Wrocław und Dresden—Wrocław
genannt. Das neue Fernverkehrskonzept
der DB bietet die Möglichkeit,
hier die notwendigen Korrekturen vorzunehmen.
Verkehrspolitik muss die Umsetzung
des neuen Fernverkehrskonzepts
unterstützen
Einige Maßnahmen des neuen DB-Fernverkehrskonzepts
sind abhängig von der
Realisierung verschiedener Infrastruktur-
Verbesserungen. Dazu zählt beispielsweise
die Elektrifizierung folgender Strecken:
- Hof—Regensburg
- Weimar—Gera—Gößnitz
- Lindau—Geltendorf
Dies setzt die entsprechende Aufnahme in
die derzeit laufende Erarbeitung des Bundesverkehrswegeplans
2015 zwingend voraus,
und zwar mit Einstufung benannter
Projekte in die höchste Dringlichkeitsstufe
„Vordringlicher Bedarf plus“ (VB+). Mit der
Realisierung der genannten Maßnahmen
wird nicht zuletzt ein Beitrag zur Förderung
der Elektromobilität geleistet.
Schaffung fairer Wettbewerbsbedingungen
Auch bezüglich der Schaffung fairer Wettbewerbsbedingungen
zwischen den Verkehrsträgern
(diese sind mittlerweile so ungleich
wie nie zuvor) besteht erheblicher verkehrspolitischer
Handlungsbedarf, und zwar
schwerpunktmäßig zu den nachfolgenden
fünf Themen:
1. Besteuerung von Kerosin
Die Steuerbefreiung von Kerosin stellt
eine erhebliche Wettbewerbsverzerrung
zu Lasten der Schiene dar und ist
angesichts der negativen ökologischen
Auswirkungen in Form von Lärm-, Treibhausgas- bzw. Schadstoffemissionen des
Luftverkehrs nicht zu rechtfertigen. Vor
dem Hintergrund der ehrgeizigen Klimaschutzziele
muss diese überflüssige Subvention
beendet werden, siehe hierzu
auch die Broschüre „Umweltschädliche
Subventionen in Deutschland“, aktualisierte
Ausgabe 2014, Herausgeber Umweltbundesamt.
2. Harmonisierung der
Umsatzsteuersätze
In Deutschland ist der Mehrwertsteuersatz
mit 19 Prozent für grenzüberschreitende
Bahnfahrten im EU-Vergleich nach Kroatien
am höchsten. Internationale Flüge sind
dagegen komplett von der Umsatzsteuer
befreit. Diese Subvention des Flugverkehrs
ist ebenfalls nicht gerechtfertigt. Eine entsprechende
Harmonisierung zwischen den
einzelnen Verkehrsträgern ist dringend notwendig.
3. Mautpflicht für Fernbusse oder
Abschaffung der Trassenpreise im
Schienenpersonenverkehr
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Eine zügige Umsetzung des Konzepts „IC-NEU“ würde durch ein Fernverkehrsgesetz spürbar erleichtert. Eine Mitfinanzierung von Fernverkehrsleistungen mittels knapper Regionalisierungsmittel wäre nur in Ausnahmefällen akzeptabel. Foto: Christian Schultz (Aufnahme im Bahnhof Büchen) |
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Eisenbahnverkehrsunternehmen müssen
für die Nutzung der Schienenwege kontinuierlich
steigende Trassen- und Stationsentgelte
zahlen. Im europäischen Vergleich
erreichen dabei u. a. die deutschen Trassenpreise
im Fernverkehr das höchste Niveau;
der Fernbus kann dagegen die Verkehrswege
zumindest in Deutschland kostenlos nutzen.
Um diesen Wettbewerbsnachteil zu beheben,
müssen die Lkw-Maut auf Fernbusse
ausgeweitet und die Trassenpreise für den
Personenzugverkehr korrigiert werden. Das
derzeitige Niveau der Trassenentgelte, die
bezogen auf den Endpreis für den Kunden
mittlerweile zwischen 25 und 30 Prozent
ausmachen, ist für Eisenbahnverkehrsunternehmen
abschreckend und verhindert
damit Angebotsverbesserungen im eigenwirtschaftlich
zu betreibenden Fernverkehr
auf der Schiene.
4. Harmonisierung der Fahrgastrechte
Ende September 2013 hatte der Europäische
Gerichtshof entschieden, dass die Entschädigungspflicht
von Fahrgästen im Fall von
Verspätungen im Schienenverkehr auch
bei höherer Gewalt gilt. Da es vergleichbar
weitgehende Regelungen für den Flug- und
Fernbusverkehr nicht gibt, kommt es auch
in diesem Fall zu Wettbewerbsverzerrungen
einseitig zu Lasten des Schienenverkehrs.
Eine entsprechende Harmonisierung ist
deshalb zwingend erforderlich.
5. Fernverkehrsgesetz entsprechend
Artikel 87e Absatz 4 des Grundgesetzes
Der Artikel 87e Absatz 4 des Grundgesetzes
weist dem Bund die Verantwortung für den
Schienenpersonenfernverkehr (SPFV) zu:
„Der Bund gewährleistet, dass dem Wohl
der Allgemeinheit, insbesondere den Verkehrsbedürfnissen,
beim Ausbau und Erhalt
des Schienennetzes der Eisenbahnen des
Bundes sowie bei deren Verkehrsangeboten
auf diesem Schienennetz, soweit diese
nicht den Schienenpersonennahverkehr
(SPNV) betreffen, Rechnung getragen wird“.
Dieser Satz harrt seit 1994 der Umsetzung;
ausnahmslos jede Bundesregierung hat die
Verpflichtung zur Umsetzung bislang ignoriert!
Dabei wäre ein Fernverkehrsgesetz
sicher auch für die geplante Einführung des
Netzes „IC-Neu“ wichtig.
Deutscher Bahnkunden-Verband (DBV)
und IGEB Fernverkehr
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