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"Im Novemberheft der Zeitschrift "Signal" des IGEB e.V. wird berichtet,
daß die Deutsche Bahn AG weder wegen der chaotischen Verhältnisse bei
der Inbetriebnahme der Stadtbahn in Berlin noch wegen des wochenlangen
Ausfalls erheblicher Beförderungskapazität infolge der Sperrung der
RE-Doppelstock-Steuerwagen mit einer Minderung des Betriebskosten-Ausgleichs
zu rechnen habe. Der Geschäftsführer des Verkehrsverbundes habe das der DB
AG zugesichert. In anderen Bundesländern würden dementgegen deutliche
Minderungen des Betriebskosten-Ausgleichs vorgenommen, wenn die DB AG
nicht die vereinbarten Leistungen erbringt. Ich frage die Landesregierung,
auf welcher Grundlage erfolgt in Berlin und Brandenburg die Verwendung von
SPNV-Landesmitteln ohne Leistungsäquivalent?"
Minister für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr, Meyer:
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Foto: M. Heller, Mai 1998 |
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"Sehr geehrte Frau Tack, die Verwendung von SPNV-Landesmitteln erfolgt auf
der Grundlage der geltenden Vereinbarung über die Erbringung von
SPNV-Leistungen im Land Brandenburg. Für das Land Berlin werden über den
beiderseitigen Vertrag zur Sicherstellung eines ausreichenden Angebotes im
SPNV in der Region Berlin-Brandenburg gleichfalls SPNV-Landesmittel verwendet
und über vorgenannten SPNV-Leistungsvertrag abgerechnet. Die leistungsmäßige
und finanzielle Abrechnung des SPNV erfolgt über die Verkehrsverbund
Berlin-Brandenburg GmbH, die zweimal im Jahr vorgenommen wird. Für die
eingetretenen SPNV-Leistungsausfälle bei der Wiederinbetriebnahme der
Stadtbahn in Berlin wird eine Minderung des Betriebskostenausgleichs gegenüber
der Deutschen Bahn auf der Grundlage des vorgenannten Leistungsvertrages
erfolgen. Die entsprechenden Anträge sind gestellt.
Anders verhält es sich bei der Sperrung der RE-Doppelstock-Steuerwagen, welche
zwar bis zur Zuführung in das Herstellerwerk im Zugverband verblieben, aber
vom Reisenden nicht betreten werden durften. Dieser Sachverhalt führt
jedoch zu keiner Minderung des der Bahn zustehenden Betriebskosten-Ausgleichs.
Der durch die Länder Berlin und Brandenburg zu zahlende Zuschuß betrifft
konkret die Leistungserbringung im SPNV durch die Deutsche Bahn AG. Da die
Züge in dieser Zeit im Einsatz waren, ist die Leistung in diesem Sinne
erbracht worden. Die zwischenzeitlich vom Eisenbahn-Bundesamt ausgesprochene
Sperrung der Doppelstocksteuerwagen wegen technischer Mängel an den Achsen
ist zum Ende des Monats Oktober aufgehoben worden, nachdem durch den
Fahrzeughersteller ein Austausch der Radsätze vorgenommen wurde. Abschließend
möchte ich noch feststellen, daß die Sachverhalte in dem zitierten
Presseartikel nicht korrekt wiedergegeben wurden. Auch so etwas kommt leider vor. Danke schön."
Anita Tack
PDS-Fraktion im Landtag Brandenburg
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