Bei Sparpreisen gilt in den Fernverkehrszügen
eine Zugbindung. Waren Reisende aufgrund
von Zugverspätungen gezwungen,
eine andere Zugverbindung zu nutzen, als
auf der Fahrkarte steht, so ließen sich bisher
die meisten von ihnen ihre Fahrkarte „gültigschreiben“.
Das sorgte oft für zusätzlichen
Frust und lange Schlangen an den DB-Informationscountern
und in den DB-ReiseZentren
– insbesondere bei größeren Störungen
auf einer Strecke. Das hat seit dem
Fahrplanwechsel
am 13. Dezember 2015 ein Ende.
Nun steht auf den regulären Fahrkarten (A4)
in der Reiseverbindung der Hinweis, dass
bei einer zu erwartenden Verspätung ab 20
Minuten am Zielbahnhof die Zugbindung
automatisch aufgehoben ist, ohne dass der
Reisende sich das extra bestätigen lassen
muss. Die sonstigen Regelungen der Fahrgastrechte
bleiben unverändert.
Der Berliner Fahrgastverband IGEB begrüßt
diese unkomplizierte Handhabung
und die für die Fahrgäste eindeutige Kommunikation.
(BfVst)
Berliner Fahrgastverband IGEB
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