Nun also „Ende gut, alles gut“? Leider
nein! Angeblich lässt der Fahrplan einen
weiteren Halt der Regionalbahnen nicht zu.
Deshalb soll die Zeit für den zusätzliche Halt
an anderer Stelle eingespart werden. Die
Deutsche Bahn will offensichtlich ihrem Ruf
(„Wir finden zu jeder Lösung ein Problem.“)
wieder einmal gerecht werden. Für die Lösung
„neuer Bahnsteig“ gibt es nun das Problem
„Fahrplan“ und daraus resultierend das
bekannte berlin-brandenburgische Streitthema
„Haltekonzeption“.
Die Idee: Anstatt einen bisherigen Halt
komplett zu streichen, sollen die Züge künftig
alternierend in Berlin-Charlottenburg
oder Berlin-Wannsee durchfahren,
um in
Potsdam-Griebnitzsee halten zu können. In
welcher Varianteauch immer dies erfolgen
soll, es ist im höchsten Maße unübersichtlich
und damit fahrgastfeindlich!
Anlass für die Weiterführung der RB 21/22
von Griebnitzsee nach Berlin Friedrichstraße
war es, den RE 1 zwischen Berlin und Potsdam
in der Hauptverkehrszeit durch den
überlagerten 15-Minuten-Takt zu entlasten
und die Potsdamer Universitätsstandorte in
Griebnitzsee und Golm alle 30 Minuten an
Berlin anzubinden. Doch genau das wird ad
absurdum geführt, wenn für den Fahrgast
unklar ist, welcher von den vier stündlichen
Zügen welchen Halt auslässt. Im Zweifel
wird dann auf das klare Angebot des RE 1
ausgewichen – der allerdings nicht in Griebnitzsee
hält.
Der Berliner Fahrgastverband IGEB fordert
DB Netz, DB Regio und VBB auf, eine Lösung
für den Halt Griebnitzsee ohne das Streichen
von Halten in Berlin zu finden. Und der Berliner
Senat ist aufgerufen, sich für den Erhalt
der bestellten Regionalzughalte einzusetzen.
Schon einmal hat die DB behauptet, ein
zusätzlicher Halt würde das Streichen eines
vorhandenen erfordern. Das war nach der
Fertigstellung des Regionalbahnsteigs in
Berlin Friedrichstraße. Da wurde der Halt
Alexanderplatz für die Regionalzüge (ausgenommen
der RE 5) gestrichen, weil es angeblich
nicht anders ging. Aber als der Protest
heftig genug war, wurde plötzlich doch
eine Lösung gefunden (siehe u. a. SIGNAL 2-3/1999). So muss es auch im Fall Griebnitzsee
sein! (ge)
IGEB S-Bahn und Regionalverkehr
|