Für die neuen Vorhaben erfolgte im Bundesverkehrswegeplan
2030 eine Unterteilung
in die Dringlichkeitsstufen
- Vordringlicher Bedarf (VB)
- Vordringlicher Bedarf Engpassbeseitigung
(VB-E)
- Weiterer Bedarf (WB) und
- Weiterer Bedarf mit Planungsrecht (WB*).
Nachfolgend werden einige Aspekte des
BVWP 2030 erläutert – und die teilweise
gravierenden Mängel des vorliegenden
Entwurfs.
Keine Maßnahmen zur Begrenzung des
weiteren Verkehrswachstums
Bis 2030 wird beim Straßenverkehr ein Zuwachs
der Transportleistung von 437,3 Mrd.
tkm auf 607,4 Mrd. tkm erwartet. Das sind
+170,1 Mrd. tkm bzw. +38,9 Prozent. Beim
Schienenverkehr wird ein Zuwachs von 107,6
Mrd. tkm auf 153,7 Mrd. tkm prognostiziert,
also +46,1 Mrd. tkm bzw. +42,8 Prozent. Generell
kann es nicht verkehrspolitisches Ziel
sein, dass mit dem Ausbau der Infrastruktur
auf das ungehemmte Verkehrswachstum reagiert
wird. Hier sind verkehrspolitische Steuerungsmaßnahmen
zur Begrenzung des Verkehrswachstums
schwerpunktmäßig auf der
Straße dringend erforderlich bzw. überfällig.
Engpassbeseitigungen sollen bevorzugt
im Bereich Straße erfolgen
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Bf. Müncheberg (Mark). Der Ausbau bzw. die Elektrifizierung der Strecke Berlin—Müncheberg—Grenze Deutschland/Polen (Ostbahn) wurden nicht in den Entwurf des BVWP aufgenommen. Begründung: Der geplante Ausbau hat keinen Nutzen für den Schienenpersonenfern- und Güterverkehr. Die Verlagerungsziele „von der Straße auf die Schiene“ (vgl. EU-Weißbuch Verkehr vom 28.11.2011) werden von der Verkehrspolitik – wieder einmal – ignoriert. Foto: Christian Schultz |
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Im Entwurf des Bundesverkehrswegeplans
wird ausgeführt, dass durch die Straßenbauvorhaben
des vordringlichen Bedarfs/vordringlichen
Bedarfs – Engpassbeseitigung
Kapazitätsengpässe auf den Autobahnen
auf einer Streckenlänge von rd. 1700 Richtungskilometern
abgebaut werden. Damit
sollen ca. 40 Prozent der ansonsten auf Autobahnen
zu erwartenden Stauzeiten vermieden
werden.
Durch die im Zielnetz vorgesehenen Schienenmaßnahmen
können dagegen lediglich
nur rund 11 Prozent der sonst zu erwartenden
Zugverspätungen abgebaut werden.
Dieses Missverhältnis ist nicht nachvollziehbar
und zeigt einen erheblichen Nachholbedarf
im Bereich der Schieneninfrastruktur,
insbesondere in den Knoten. Bei
der Verteilung der Investitionsmittel ist daher
eine Korrektur erforderlich, um hier mindestens
eine Angleichung zu gewährleisten.
Klimaschutzziele bei der Aufteilung der
Investitionsvolumina Straße/Schiene
unzureichend berücksichtigt
In seiner nationalen Nachhaltigkeitsstrategie
hatte sich der Bund zum Ziel gesetzt, den
Anteil der Schiene am Güterverkehr auf 25
Prozent im Jahr 2015 zu erhöhen. Dieses Ziel
wurde mit rund 17 Prozent deutlich verfehlt.
Eine Ursache hierfür sind die seit Jahrzehnten
unzureichende Bereitstellung von
Investitionsmitteln zum Ausbau der Schieneninfrastruktur
bzw. eine falsche Prioritätensetzung
bei der Auswahl der Projekte.
Die Länder Österreich und Schweiz verfolgen
dagegen als Teil einer Nachhaltigkeitsstrategie
aktiv die Verkehrsverlagerung auf
umweltverträgliche Verkehrsträger. Dies
wird bei der Verteilung der staatlichen
Investitionen in die Infrastruktur entsprechend
berücksichtigt (siehe Grafik der Allianz
pro Schiene „Staatliche Investitionen in
die Eisenbahninfrastruktur 2014“). Die Mittelverteilung
der Investitionsvolumina muss
daher auf Grundlage des Szenarios 3 (Stärkung
Schiene/Wasserstraße) im Entwurf des
Bundesverkehrswegeplans 2030 angepasst
werden. Berücksichtigt werden muss hierbei,
dass im Güterverkehr auf der Schiene
um den Faktor 4,5 geringere Kohlendioxid-Emissionen
je Tonnenkilomter entstehen als
beim Lkw-Verkehr.
Weiteres Verkehrsflächenwachstum
bzw. weitere Flächenversiegelung werden
politisch akzeptiert
Im vorliegenden Entwurf des Bundesverkehrswegeplans
wurde eine zusätzliche
Neuinanspruchnahme von Flächen für Verkehrszwecke
in einer Höhe von 15.792 Hektar
durch Projekte des vordringlichen Bedarfs
bzw. des vordringlichen Bedarfs – Engpassbeseitigung
errechnet. Dieser Wert mag im
Vergleich zum Bundesverkehrswegeplan
2003 bereits reduziert worden sein, ist angesichts
einer Verkehrsfläche in Deutschland
von derzeit bereits rund 18 100 km² trotzdem
nicht zu rechtfertigen. Zum Vergleich:
das Bundesland Thüringen hat eine Fläche
von 16 172 km². Die Neuinanspruchnahme
von Flächen beispielsweise durch den Neubau
von Ortsumgehungen muss daher mit
dem Rückbau bzw. der Entsiegelung von
Straßenverkehrsflächen an anderer Stelle
als Ersatzmaßnahme einhergehen.
Untersuchte Projekte führen auch zu
Verkehrsverlagerungen von der Schiene
auf die Straße
Durch die im Bundesverkehrswegeplan
2030 untersuchten Straßenprojekte wurde
eine Verringerung der Nachfrage an Schienenpersonenfahrten
(bezogen auf die
Verkehrsleistung) um rund 97,7 Mio. Personenkilometer
pro Jahr errechnet. Da mit
derartigen Entwicklungen Klimaschutz- und
Nachhaltigkeitsziele konterkariert werden,
besteht erheblicher Korrekturbedarf bezüglich
der Bewertung von Straßenprojekten.
Um o. g. Ziele zu erreichen, muss demgegenüber
eine Stärkung des Schienenverkehrs
erfolgen.
Die meisten Projekte im Bereich Schiene
wurden nicht abschließend bewertet
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Bahnhof Horka. Die Strecke Knappenrode—Horka—Grenze Deutschland/Polen (über die Brücke führend) wird derzeit ausgebaut bzw. elektrifiziert. Eine entsprechende Ertüchtigung der Strecke Cottbus—Horka—Görlitz (unten) ist dagegen nicht absehbar, obwohl auch dieses Projekt im Rahmen der EU-Osterweiterung bereits im BVWP 2003 gelistet ist. Foto: Christian Schultz |
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Ein gravierender Mangel des vorgestellten
BVWP-Entwurfs: Für insgesamt 43 Schienenprojekte
wurde eine Bewertung bislang gar
nicht durchgeführt (gegenüber 21 neuen
Vorhaben des Vordringlichen Bedarfs und
3 Projekten des Weiteren Bedarfs)! Hierfür
wurde eine Kategorie „Potenzieller Bedarf“
kreiert. Eine Bewertung bzw. Einstufung soll
erst in einer zweiten Phase nach der Verabschiedung
des Bundesverkehrswegeplans
2030 erfolgen. Einen verbindlichen Termin
gibt es dafür jedoch nicht.
Im „Potenziellen Bedarf“ befinden sich
dabei keineswegs zweitrangige Projekte,
sondern wichtige Maßnahmen zur Engpassbeseitigung
bzw. Kapazitätserhöhung, die
der Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit
des Systems Schiene dienen. Dies ist ein
Skandal! Es zeigt aber, wo die Prioritäten in
der aktuellen Verkehrspolitik gesetzt werden.
Angesichts der gravierenden Lücken in
der Entwurfsfassung des Bundesverkehrswegeplans
ist es daher nicht sachgerecht
bzw. deutlich verfrüht, bereits im Sommer
2016 einen Beschluss durch das Bundeskabinett
herbeizuführen. Es ist unumgänglich,
dass alle Maßnahmen dieses Plans vollständig
durchgerechnet und bewertet werden.
Der BVWP wird die Verkehrsinvestitionspolitik
für die nächsten 15 Jahre maßgeblich
beeinflussen, eine entsprechende Sorgfalt
bei der Erstellung muss daher selbstverständlich
sein.
Im Folgenden wird die Stellungnahme
seitens DBV und IGEB zu einigen Projekten
des Bundesverkehrswegeplans vorgestellt.
Angesichts des Umfangs wurde lediglich
eine Auswahl getroffen. Die Liste ließe sich
(leider) fortsetzen.
Weitere Ausbaumaßnahmen in der Relation
Berlin—Frankfurt (Oder) einseitig
zugunsten der Straße
Im Bundesland Brandenburg wurde der
6-spurige Ausbau der Autobahn A12 im Abschnitt
AD Spreeau—AS Frankfurt (Oder)
in der Kategorie neues Vorhaben/weiterer
Bedarf (Projekt-Nr. A12-G10-BB) aufgenommen.
In der Grobbewertung ausgeschieden
sind dagegen das Schienenprojekt
ABS Berlin—Küstrin-Kietz—Grenze D/PL
(Projekt-Nr. 1-032) bzw. ABS/NBS Berlin—Müncheberg—Frankfurt (Oder)—Grenze
D/PL (Projekt-Nr. 1-033). Diese Prioritätensetzung
zu Lasten der Schiene ist nicht
nachvollziehbar.
Benanntes Schienenprojekt dient u. a.
auch der Erreichung der Ziele entsprechend
dem „EU-Weißbuch/Fahrplan zu einem
einheitlichen europäischen Verkehrsraum“
vom 28.3.2011. Hier heißt es u. a.: „30% des
Straßengüterverkehrs über 300 km sollten
bis 2030 auf andere Verkehrsträger wie
Eisenbahn- oder Schiffsverkehr verlagert
werden, mehr als 50% bis 2050, was durch
effiziente und umweltfreundliche Güterverkehrskorridore
erleichtert wird. Um dieses
Ziel zu erreichen, muss auch eine geeignete
Infrastruktur geschaffen werden.“
Der Ausbau der Schienenwege in der Ost-West-Relation
bietet die Chance, u. a. gerade
die Kapazitäten im Kombinierten Verkehr
Schiene-Straße auszuweiten und endlich
(entsprechend dem Vorbild der Länder
Österreich und Schweiz) Verkehre auf die
Schiene zu verlagern und beschriebenes
Ziel aus dem EU-Weißbuch zu erreichen. Im
Gegenzug ist das überflüssige Autobahn-Ausbauprojekt
Nr. A12-G10-BB aus der Projektliste
zu streichen.
Engpassbeseitigung der Strecke (ABS)
Berlin—Cottbus(—Görlitz) unzureichend
Bestandteil dieses Projektvorschlags (Projekt-Nr. 1-031)
ist u. a. die Beseitigung des
eingleisigen Engpasses im Bahnhof Königs
Wusterhausen. Diese Maßnahme ist in der
Grobbewertung ausgeschieden. Diese Entscheidung
ist insofern unverständlich, da
durch den Umbau ein betrieblicher Engpass
und damit eine wesentliche Verspätungsursache
auf dieser Strecke beseitigt würden.
Dieses Projekt muss deshalb als Maßnahme
des Vordringlichen Bedarfs (VB) aufgenommen
werden.
Projektbewertung zur Ausbaustrecke
(ABS) Cottbus—Görlitz offen
Dieses Vorhaben (Projekt-Nr. 2-028-V01)
ist lediglich als Potenzieller Bedarf eingestuft,
die Projektbewertung damit nicht abgeschlossen.
Angesichts der erheblichen Attraktivitätsprobleme
des Schienenverkehrs
in der Relation Berlin—Wrocław (Breslau)—Kraków (Krakau)
ist diese Entscheidung nicht
nachvollziehbar. Der Ausbau bzw. die Elektrifizierung
dieser Strecke und die zeitnahe
Umsetzung der Maßnahme ermöglichen die
Führung durchgehend elektrisch betriebener
Züge in der Relation Berlin—Cottbus—Horka—Węgliniec (Kohlfurt)—Wrocław.
Damit können deutlich attraktivere Fahrzeiten
im Schienenpersonenfernverkehr von ca.
3:20 Stunden zwischen Berlin und Breslau
erreicht werden. Der Entfall von Umspannaufenthalten
beschleunigt außerdem den
Schienengüterverkehr.
Die derzeit bestehenden deutlichen
Wettbewerbsnachteile des Verkehrsträgers
Schiene im Vergleich zur Straße sind nicht
akzeptabel.
Projektbewertung zum „740-m-Netz
für Güterzüge“ ebenfalls offen
Dieses Projekt (Projekt-Nr. 2-999-V99) dient
der Ertüchtigung des Netzes für den Einsatz
von 740 m langen Güterzügen und damit
der Kapazitätssteigerung bzw. Verbesserung
der Wettbewerbsfähigkeit des Schienengüterverkehrs.
Es ist im Entwurf des
Bundesverkehrswegeplans aber ebenfalls
nur als Potenzieller Bedarf gelistet. Eine Bewertung
dieses Projekt liegt nicht vor. Um
die Ziele der Nachhaltigkeitsstrategie bzw.
des EU-Weißbuchs zu erreichen, ist dieses
Projekt in die überarbeitete Fassung des
Bundesverkehrswegeplans als Vordringlicher
Bedarf einzustufen.
Ablehnung von Schienenprojekten
wegen Zuordnung als Maßnahme des
Schienenpersonennahverkehrs (SPNV)
vielfach unzutreffend
Bei der Bewertung der für den Bundesverkehrswegeplan
2030 eingereichten Projekte
wurden diejenigen Projekte abgelehnt, die
ausschließlich dem SPNV dienen. Beispielhaft
seien hier die Ausbaustrecke Berlin—Stralsund
(Projekt-Nr. 1-034) und die Strecke
Ducherow—Świnoujście (Swinemünde)
(Projekt-Nr. 1-387) genannt.
Dies ist in vorliegenden Fällen gleich aus
mehreren Gründen nicht korrekt:
- Es verkehren auch derzeit Züge des Fernverkehrs
auf der Strecke Berlin—Stralsund,
wenngleich nicht im Taktverkehr.
Es handelt sich im vorliegenden Fall also
nicht um eine reine SPNV-Maßnahme.
- In der Relation Berlin—Stralsund ist entsprechend
dem aktuellen Fernverkehrskonzept
der Deutschen Bahn ab Dezember
2026 wieder ein InterCity-Taktverkehr
(IC-NEU) geplant. Somit ist das Argument
der fehlenden SPFV-Bedeutung, unabhängig
vom Sachverhalt gemäß Pos. a),
auch diesbezüglich nicht mehr haltbar.
Die Erhöhung der zulässigen Geschwindigkeit
auf 160 km/h ist in dieser Relation
für eine deutliche Attraktivitätssteigerung
des Verkehrsträgers Schiene bzw.
zum Abbau der derzeitigen Wettbewerbsnachteile
erforderlich.
- Durch die deutlichen, bundesweit erfolgten
Angebotsreduzierungen der
Deutschen Bahn im Schienenpersonenfernverkehr
seit 1994 (bedingt durch die
sukzessive Einstellung des InterRegio-Angebots)
waren die jeweiligen Bundesländer
in der Folgezeit gezwungen,
Ersatzangebote im Regionalverkehr zu
bestellen. Viele Regionalexpress-Verbindungen
erfüllen somit zwangsläufig
auch Aufgaben des Fernverkehrs! Dieser
Sachverhalt ist ebenfalls bei dem Projekt
des Wiederaufbaus der Strecke Ducherow—Świnoujście
zu berücksichtigen.
Neben dem Personenverkehr würde hier
auch der Güterverkehr vom/zum Hafen
Swinemünde von einer verbesserten Anbindung
profitieren.
- Im Gegensatz zum Verkehrsträger Schiene
werden beim Verkehrsträger Straße
75 Prozent der Investitionsmittel zwar für
großförmig bedeutsame Projekte eingesetzt,
aber 25 Prozent eben auch für sonstige
Bundesstraßen (d. h. mit regionaler
Bedeutung). Dieser Widerspruch bei der
Bewertung von Projekten des Schienenbzw.
Straßenverkehrs bedarf der Korrektur
mit dem Ziel einer völligen Gleichbehandlung.
- In der Relation Berlin—Stralsund wurden
in den vergangenen Jahren mit dem
Ausbau der Autobahnen A11 und dem
Neubau der A20 (dieses Projekt ist damit
sogar der längste zusammenhängende
Neubau einer Autobahn seit 1945) erhebliche
Investitionen einseitig zugunsten
des Verkehrsträgers Straße getätigt. Vergleichbare
Investitionen in die Schieneninfrastruktur
unterblieben mit der Folge
u. a. unattraktiver Fahrzeiten im Vergleich
zum Straßenverkehr.
Aus all diesen Gründen müssen alle im Rahmen
der Grobbewertung mit der Begründung
„SPNV-Maßnahme“ ausgeschiedenen
Projekte des Schienenverkehrs erneut
geprüft und bewertet werden bzw. in den
überarbeiteten Entwurf des Bundesverkehrswegeplans
2030 aufgenommen werden.
Anhörung zum Entwurf des Bundesverkehrswegeplans
abgelehnt; Zweifel an
der Ernsthaftigkeit der Bürgerbeteiligung
Es sollte alles ganz anders werden beim Bundesverkehrswegeplan
2030: Transparenz
bei der Entscheidungsfindung, frühzeitige
und umfassende Öffentlichkeitsbeteiligung,
nachvollziehbare Entscheidungen. Was ist
von diesen Zielen übrig geblieben?
Angesichts der breiten Kritik an dem vorgelegten
Entwurf hatte die Bundestagfraktion
Die Linke eine öffentliche Anhörung im
Bundestag beantragt. Verständlich, wenn
beispielsweise das Umweltbundesamt feststellt,
dass der vorgelegte Entwurf elf der
zwölf Umweltvorgaben nicht erfüllt.
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Staatliche Investitionen in die Eisenbahninfrastruktur 2014, im Vergleich zur Straße. |
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Des Weiteren hatte der Bundesrechnungshof
festgestellt, dass Straßenbauprojekte
schöngerechnet und Kosten einfach
verschwiegen werden. Daher sollte man
annehmen, dass auch die Abgeordneten
Beratungsbedarf haben.
Dies ist aber offensichtlich nicht der Fall:
Die Regierungsfraktionen CDU/CSU und
SPD lehnten die beantragte öffentliche Anhörung
ab, da angeblich kein Diskussionsbedarf
bestehe!
So ist zu erwarten, dass der von Alexander
Dobrindt vorgestellte Entwurf mit wenigen
kosmetischen Änderungen vom Bundeskabinett
durchgewunken wird.
Zweifel sind auch an der ernsthaften Auswertung
der vielen Eingaben, z. B. seitens
der Fahrgastverbände, angebracht. Es ist
zu befürchten, dass u. a. der DBV-Bundesverband,
viele seiner Gliederungen und
viele weitere Verbände letztlich wohl für
den Aktenschredder ihre Freizeit geopfert
haben. Eine demokratische Beteiligung,
wenn sie denn ernsthaft gewünscht wird,
sieht anders aus.
Deutscher Bahnkunden-Verband und
IGEB Fernverkehr
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