Voller Stolz offerierte der Verkehrsverbund
Berlin-Brandenburg (VBB) am 20. Juli 2016
zum Beginn der Sommerferien wieder das
beliebte Schülerferienticket. Ein sehr begrüßenswertes
Angebot! Zur Nutzungsberechtigung
schrieb man in der Pressemitteilung:
„Das Schülerferienticket ist nur
in Verbindung mit einem Schülerausweis,
dem Schüler-Fahrausweis oder einer Schulbescheinigung
für das Schuljahr 2015/2016
bzw. 2016/2017 gültig.“
Dasselbe ist auch im Info-Faltblatt des
Verbundes zu lesen, offenbart aber nur
die halbe Wahrheit! Denn Schüler ist
nicht gleich Schüler. Gemäß den Tarifbestimmungen
des VBB dürfen nur die
Schüler der 1. bis 13. Klasse einer allgemeinbildenden
Schule das Schülerferienticket
nutzen. Andere Vollzeitschüler
(beispielsweise an Oberstufenzentren,
Volkshochschulen, Fachschulen) sowie
Studenten und Auszubildende (auch
ohne Einkommen) sind von der Nutzergruppe
ausgeschlossen!
Doch wo erfährt der geneigte Nutzer/Schüler
dies? In der Tarifbroschüre des
VBB ist das Angebot nicht gelistet, da diese
erschien, bevor das Angebot final fest
stand. Eine Ergänzung zum Tarif haben wir
erst nach gezielter Anfrage via Facebook
beim VBB erhalten. Denn dort betreibt der
VBB eine kurzweilige Infoseite mit vielen
Ausflugs-Anregungen, Rabattaktionen
und Verlosungen für die Zielgruppe. Die
tarifliche Information zum Ticket selbst ist
jedoch genauso kurz und unvollständig gehalten
wie im Faltblatt.
Sehr unterschiedlich und teilweise unzureichend
sind die Informationen auch an
den Bezugsquellen für das Schülerferienticket.
Am Automaten
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Infos zum Schülerferienticket am Automaten der DB ... Foto: Michael Dittrich |
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... und der BVG Foto: Michael Dittrich |
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An den Automaten der Berliner Verkehrsbetriebe
(BVG) wird primär nur auf einen
Schülerausweis bzw eine aktuelle Schulbescheinigung
als Nutzungsvoraussetzung
hingewiesen. Über den Info-Button kommt
man zwar in eine lange Liste von Ticketbeschreibungen,
findet nach einigem Blättern
dann aber die Bestimmungen zum Schülerferienticket
2015 (also vom vorigen Jahr).
Immerhin wird dort auf die Einschränkung
bis 13. Klasse hingewiesen, auch wenn die
Aktualität nicht zwangsläufig garantiert ist.
Die Niederbarnimer Eisenbahn (NEB) stellt
an ihrem Fahrkartenautomaten (wir haben
uns den in Ostkreuz angesehen) keinerlei
Tarifinformationen bereit.
Die DB-Automaten haben beim Ticketkauf
einen Tarifinfobutton, über den man
zu den Bedingungen gelangt, und bei der
S-Bahn werden idealerweise alle erforderlichen
Informationen direkt in der Kaufansicht
für das Angebot angezeigt, ohne dass
man durch diverse Seiten tappen muss. Beide
verschweigen die Beschränkung nicht.
Im Internet
Die Informationsangebote der Verkehrsunternehmen
auf ihren Internetseiten sehen
ebenso vielschichtig aus:
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Unvollständige Pressemitteilung des VBB vom 22. Juni. vbb.de |
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Löblich: S-Bahn-Seite mit Hinweis auf die 13. Klasse. s-bahn-berlin.de |
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- Die BVG und die NEB verschweigen das
Schülerferienticket 2016 gänzlich. Über
die Suchfunktion ist bei der NEB aber eine
versteckte Kurzinfo zum Ticket des Jahres
2015 zu finden.
- Die S-Bahn offeriert die „Ferien-Mobilitäts-Flatrate“
für Schülerinnen und Schüler
bis zur 13. Klassenstufe in Verbindung
mit einem Schülerausweis oder einer
Schulbescheinigung für das aktuelle bzw.
das kommende Schuljahr.
- Die Deutsche Bahn (DB Regio) und die
Ostdeutsche Eisenbahn (ODEG) machen
es sich dagegen einfach und verlinken auf
die Infoseite zum Fahrausweissortiment
für Schüler und Auszubildende auf VBB.
de. Dort ist dann auch eine ausführlichere
Beschreibung der Nutzergruppe zu finden,
die wir uns überall wünschen:
„Wichtige Info: Das Schülerferienticket können
alle Schüler und Schulabgänger des Jahrgangs
2016 von allgemeinbildenden Schulen
in der Bundesrepublik Deutschland – keine
Volkshochschulen – bis einschließlich Klassenstufe
13 erwerben. Das Angebot kann nicht
von Auszubildenden oder Studierenden genutzt
werden.
Das Schülerferienticket ist nur mit einem
gültigen Schülerausweis bzw. einer Schulbescheinigung
für das Schuljahr 2015/2016 bzw.
2016/2017 der Klassenstufen 1 bis 13 oder mit
einem Schüler-Fahrausweis für das Schuljahr
2015/2016 gültig. Dieser/diese ist auf der Fahrt
mitzuführen und bei der Fahrausweisprüfung
vorzuzeigen.“
Wer auf VBB.de nicht über das Menü Fahrpreise
> Fahrausweissortiment > Für Schüler
und Auszubildende gehen, sondern über
die Suchfunktion das Schülerferienticket
finden möchte, bekommt die entsprechende
Seite leider erst an 13. Stelle angezeigt.
Eine alte Presse-Info zum Angebot von 2012
erscheint dafür an erster Stelle. Hier sollte
der VBB Abhilfe schaffen.
Am Schalter und im Zug
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5.5 Schülerferienticketalle im Teil B Ziffer 1 genannten Verkehrsunternehmen Durch alle in Tarifteil B, Ziffer 1 genannten Verkehrsunternehmen wird das Schülerferienticket in den Sommerferien der Länder Brandenburg und Berlin angeboten. Das Schülerferienticket gilt auf allen Linien, die von Verkehrsunternehmen des öffentlichen Verkehrs in den Ländern Brandenburg und Berlin befahren werden. Das Schülerferienticket gilt auch im Verkehr mit den in der Anlage 1.2 genannten Orten, sofern in der jeweiligen Verbindung auch Zeitkarten ausgegeben werden. Das Schülerferienticket können alle Schüler und Schulabgänger des Jahrgangs 2016 von allgemeinbildenden Schulen in der Bundesrepublik Deutschland – keine Volkshochschulen – bis einschließlich Klassenstufe 13 erwerben. Das Angebot kann nicht von Auszubildenden oder Studierenden genutzt werden. Das Schülerferienticket ist nicht übertragbar. Vor- und Zuname sowie das Geburtsdatum müssen im Fahrausweis eingedruckt bzw. unauslöschlich eingetragen sein. Das Schülerferienticket ist nur mit einem gültigen Schülerausweis bzw. einer Schulbescheinigung für das Schuljahr 2015/2016 bzw. 2016/2017 der Klassenstufen 1 bis 13 oder mit einem Schüler-Fahrausweis für das Schuljahr 2015/2016 gültig. Dieser/diese ist auf der Fahrt mitzuführen und bei der Fahrausweisprüfung vorzuzeigen. Das Schülerferienticket berechtigt nicht zur unentgeltlichen Mitnahme eines Fahrrades. Für die Mitnahme von Fahrrädern gilt Teil B, Punkt 5.4. Die Nichtausnutzung des Sonderangebots begründet keinen Anspruch auf Erstattung. Das Schülerferienticket berechtigt zu einer einmaligen Hin- und Rückfahrt in den Zügen des Eisenbahn-Regionalverkehrs in der 2. Wagenklasse auf den Linien RE 2, RE 3 oder RE 5 auf der Strecke nach/von Wismar oder auf der Strecke nach/von Rostock Hbf oder auf der Strecke nach/von Stralsund innerhalb von sieben aufeinanderfolgenden Kalendertagen. Die Rückfahrt muss auf derselben Strecke stattfinden, die für die Hinfahrt bis zum Erreichen des Zielbahnhofes gewählt wurde. Die Nutzung der 1. Wagenklasse mit Übergangskarten zur Benutzung der 1. Wagenklasse und dem Schülerferienticket ist nicht gestattet. Für verloren gegangene Schülerferientickets wird kein Ersatz geleistet. Preis: 29,90 EUR Das Angebot gilt vom 21. Juli 2016, 00:00 Uhr bis 4. September 2016, 24:00 Uhr. |
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Voller Zuversicht, dass wenigstens die Damen
und Herren vom Fach kompetent
Auskunft geben, sind wir auch am Fahrkartenschalter
vorstellig geworden. In den
Kundenzentren der S-Bahn bekamen wir
jedoch beängstigende Aussagen. Das Schülerferienticket
könne jeder erwerben, der
einen gültigen Schülerausweis hat, und wir
wurden auf das unvollständige Faltblatt des
VBB verwiesen. Auf direkte Nachfrage zu der
Nutzungseinschränkung wurde uns erklärt,
dass diese Aussage falsch sei! Ähnliches wiederfuhr
uns bei der BVG. Auch hier wussten
die Verkäufer nicht, dass nur Schüler der 1.
bis 13. Klasse dieses Ticket nutzen dürfen.
Befragungen von Zugbegleitern bei DB
Regio, ODEG und NEB ergaben ähnliche
Aussagen. Lediglich bei einem ODEG-Zugbegleiter
wurde uns gesagt, es gäbe da diese
Einschränkung. Nur habe er dies in keiner
Weise schriftlich, und so erkenne er das
Ticket grundsätzlich an, wenn ein gültiger
Schülerausweis vorgezeigt werde.
Appell an die tarifliche Sorgfaltspflicht
Dem Informationswirrwarr muss Einhalt
geboten werden. Der Berliner Fahrgastverband
IGEB sieht den Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg
in der Verantwortung, einfache
und leicht verständliche Tarifbestimmungen
zu formulieren und diese überall vollständig
zu publizieren. Auch ist unbedingt darauf zu
achten, dass alle Unternehmen im VBB diese
einheitlich in der jeweils aktuellen Fassung –
ohne eigene Änderungen – übernehmen
und ihren Fahrgästen
kommunizieren.
Um der Gefahr vorzubeugen,
die junge Kundschaft schon frühzeitig
zu vergraulen, ist
es wünschenswert, bei
vergleichbaren Zielgruppen-Angeboten
keine unterschiedlichen
Nutzungsbedingungen
zu formulieren.
Denn allein schon jeder
Schüler, der eine VBB-Monatskarte
für Schüler
und Azubis hat, geht davon aus, dass er auch
das Schülerferienticket nutzen kann. Dazu
zählen eben nicht nur die Schüler der 1. bis
13. Klasse. (md/BfVst)
Berliner Fahrgastverband IGEB
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