Erst zum Fahrplanwechsel im Dezember
2015 hatte die Bahn verkündet, dass der
Sparpreis nicht nur vor, sondern auch AM
ersten Geltungstag gegen eine Gebühr in
Höhe von 17,50 Euro erstattet werden kann.
Nun machte sie einen Rückzieher. Seit dem
1. August 2016 gilt wieder die alte Regel, dass
ein Sparpreis nur bis einen Tag VOR dem ersten
Geltungstag erstattbar ist.
Eine Ausnahme von dieser Regelung gibt
es vorerst für Sparpreisfahrkarten, die an
einem Bahnhof einer Nichtbundeseigenen
Eisenbahn beginnen oder enden. Da bei der
Änderung der Tarifbestimmungen für die
Nichtbundeseigenen Eisenbahnen anscheinend
getrödelt wurde, können eben diese
Sparpreise noch bist zum nächsten Fahrplanwechsel
am 10. Dezember 2016 auch
AM ersten Geltungstag storniert werden.
Nun alles klar im Kartoffelsalat? (BfVst)
Berliner Fahrgastverband IGEB
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