Berlin, 6. Mai 2016.
Sehr geehrter Herr Präsident Curth, ich danke Ihnen für Ihr Schreiben,
mit dem Sie mir […] die Vorschläge des Deutschen-Bahnkunden-Verbandes
im Hinblick auf ein Schienenpersonenfernverkehrsgesetz
übermittelt haben […].
Nach meiner Einschätzung bedarf es eines Gesetzes zur Gewährleistung
des Schienenpersonenfernverkehrs nicht.
Die Gewährleistung bestimmter Verkehrsangebote im Fernverkehr
käme einer starren Festlegung vorhandener Rahmenbedingungen
gleich und würde verhindern, dass sich der Schienenpersonenfernverkehr
parallel zu den tatsächlichen Bedürfnissen der
Bevölkerung entwickelt.
Dies bedeutet für das Angebot im Schienenpersonenfernverkehr,
dass das Wohl der Allgemeinheit nicht tangiert wird, wenn
die Nachfrage nach dem Verkehrsmittel Schiene so gering ist, dass
das Verkehrsbedürfnis vertretbar anderweitig befriedigt werden
kann. In die Beurteilung der Vertretbarkeit sind auch der Umfang
der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel und die Verpflichtung,
mit diesen Mitteln wirtschaftlich umzugehen, einzubeziehen. Alexander Dobrindt, MdB, Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur
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