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Zu kaum einem anderen Thema ist die Koalitionsvereinbarung so umfassend und präzise, wie zu Planung und Bau neuer Straßenbahnstrecken. Über 25 Jahre nach der Wiedervereinigung Berlins ist das allerdings überfällig. Dieser Wandel ist auch das Verdienst der Zusammenarbeit von Parteien und Verbänden im „Bündnis Pro Straßenbahn“ (siehe SIGNAL 4/2016). Foto: Angelo Januschew |
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Berlin hat ein neu gewähltes Abgeordnetenhaus – und seit dem 8. Dezember 2016
einen neuen Senat. Vorausgegangen waren Koalitionsverhandlungen zwischen SPD,
Linken und Grünen, die am 16. November mit der Unterzeichnung einer Koalitionsvereinbarung
für die Legislaturperiode 2016 bis 2021 abgeschlossen wurden. Kapitel
1 ist dem „Investieren in die Stadt von Morgen“ gewidmet, das vierte Unterkapitel
auf elf Seiten der Mobilität mit der programmatischen Überschrift: „Sauber, bequem
und sicher durch die Stadt – Mobilitätswende einleiten und Umweltverbund stärken“.
Nachstehend dokumentieren wir dieses Unterkapitel auszugsweise, ergänzt
um Kommentare des Berliner Fahrgastverbands IGEB.
Metropolengerechte Mobilität ist Daseinsvorsorge
für alle. Sie ist ein wichtiger
Schlüssel für das Zusammenleben in Berlin
und für wirtschaftliches Wachstum. Die
Koalition stärkt den Umweltverbund, der
einen gleichberechtigten und barrierefreien
Zugang zu Mobilität gewährleistet. Und
sie fördert eine umweltgerechte, integrierte
Infrastrukturpolitik.
Umweltverbund und öffentlicher Raum
Die Koalition passt das Berliner Mobilitätskonzept
kontinuierlich an die Bevölkerungsentwicklung,
die sich wandelnden
Mobilitätsbedürfnisse, Gender- und Diversityanforderungen
und demografische Veränderungen
an. Bei der Planung von Mobilitätsprojekten
räumt die Koalition dem Erhalt
und einer Förderung des Umweltverbundes
grundsätzlich Priorität vor einem Neubau
ein. Im Stadtentwicklungsplan Verkehr
wird der Beitrag der Projekte zum Ziel der
klimaneutralen Stadt Berlin 2050 als qualifiziertes
Bewertungskriterium berücksichtigt.
Vorrang für den Umweltverbund bedeutet
auch Umverteilung des Straßenraums
zugunsten des ÖPNVs, des Rad- und Fußverkehrs.
Die Koalition will den Straßenraum gerechter
nutzen und noch mehr lebenswerte
Straßen und Plätze schaffen. Dabei soll auch
die temporäre Umnutzung erleichtert werden.
Die Pläne zum Umbau der Schönhauser
Allee werden weiterverfolgt. Die Koalition
setzt sich für die Wiedergewinnung von
Plätzen und Orten ein. Dazu sollen auch
Bundesmittel eingesetzt werden.
Ein besonderer Schwerpunkt der Mobilitätspolitik
ist der Erhalt der bestehenden Infrastruktur.
Zur Sicherstellung einer kontinuierlichen
Straßen- und Brückeninstandhaltung
ist ein Erhaltungsmanagementsystem
einzurichten. Die entsprechenden Baumittel
sind dauerhaft zu sichern bzw. angemessen
zu erhöhen. Die Effizienz des Berliner Baustellenmanagements
wird gesteigert.
Mit dem Ziel der Leistungsverbesserung
der Verkehrslenkung Berlin (VLB) wird die
Koalition das beauftragte Organisationsgutachten
auswerten und daraus kurzfristig
Schlussfolgerungen für die Reorganisation
ziehen, in Abstimmung mit den Aufgaben
der Bezirke. Bis dahin wird durch entsprechende
Zielvereinbarungen insbesondere
sichergestellt, dass die Projekte ÖPNV-Beschleunigung
und Verbesserung der Radwegeinfrastruktur
zügig vorangetrieben
werden. Durch eindeutige Richtlinien stellt
die Koalition die Priorität des Umweltverbundes
bei der Abwägung von straßenverkehrsbehördlichen
Anordnungen innerhalb
der rechtlichen Möglichkeiten sicher.
Die Koalition wird gemeinsam und mit
den Bezirken stadt- und umweltverträgliche
Mobilitätskonzepte für Großveranstaltungen
und große Veranstaltungskonzepte
entwickeln und umsetzen.
IGEB: „Vorrang für den öffentlichen Verkehr“
war über Jahrzehnte in vielen Koalitionsvereinbarungen
zu lesen. Tatsächlich wurde
in Deutschland fast immer und überall
dem Autoverkehr Vorrang eingeräumt. Ob
das vorstehende allgemein gehaltene Kapitel
(Ausnahme: Benennung des Umbaus der
Schönhauser Allee) dieses Mal der Auftakt
zu einer verkehrspolitischen Wende ist, wissen
wir erst am Ende der Legislaturperiode
in fünf Jahren.
Allen Verkehrsteilnehmenden mehr Sicherheit
bieten
(…)
Jugendverkehrsschulen ausbauen
(…)
Vom ÖPNV-Gesetz zum integrierten
Mobilitäts-Gesetz
Die Koalition wird das ÖPNV-Gesetz bis
Ende 2017 zu einem zukunftsfähigen, integrierten
„Mobilitätsgesetz“ weiterentwickeln,
in dem u. a. auch der Fuß- und Radverkehr
umfassend neu geregelt werden sollen.
Ferner sind die rechtlichen Rahmenbedingungen
an geltendes Bundes- und EU-Recht
anzupassen. Dieses beinhaltet den Umweltverbund,
Digitalisierung und Sharing sowie
Gender- und Diversity-Kriterien. Und es soll
eine Zweckbindung für die Mittel aus dem
Entflechtungsgesetz und dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz
für die Finanzierung
des Umweltverbundes enthalten.
IGEB: Auch hier sollte man (vorerst) keine
zu großen Erwartungen haben. Ein neues
Gesetz reicht nicht, wenn es nicht von neuen
Köpfen umgesetzt wird. Positiv ist aber
die Aussage, die Fördergelder des Bundes
nur noch für Projekte des Umweltverbundes
einzusetzen.
Fußverkehr komfortabler und sicherer gestalten
(…)
Neue Impulse für einen großstadtgerechten
Radverkehr
(…)
Radverkehrsinfrastruktur ausbauen
(…)
Öffentlichen Personennahverkehr
(ÖPNV) bedarfsgerecht ausbauen
Die Koalition will den Ausbau der Straßenbahn
vorantreiben. Unter Beteiligung der
Öffentlichkeit wird sie innerhalb der nächsten
fünf Jahre ein Zielnetz für den Ausbau
der Straßenbahn festlegen, dieses in den
StEP Verkehr einarbeiten und im Flächennutzungsplan
verankern. Durch Verwaltungsrichtlinien
oder Verordnungen wird
die Koalition für die Landes- und Bezirksverwaltungen
sicherstellen, dass bei der
Aufstellung von Bebauungsplänen, der Umgestaltung
oder dem Neubau von Straßen,
sowie der Untersuchung von Brücken und
deren Neu- oder Ersatzbau Trassenfreihaltungen
vorgesehen und die Anforderungen
durch einen Straßenbahnbetrieb berücksichtigt
werden.
Für die nächsten zehn Jahre soll die Priorität
bei den Netzbereichen Innenstadt,
Ersterschließung von Entwicklungsstandorten
und Erschließung von Stadtgebieten
außerhalb des Innenstadtrings mit Netzwirkung
liegen. Die vier in der Planung befindlichen
Strecken Trassenverlegung Ostkreuz,
Verbindung Hauptbahnhof—U Turmstraße,
S Schöneweide—Wista Adlershof (mit Realisierung
eines Betriebshofes) werden mit
dem Ziel der Inbetriebnahme in dieser Legislaturperiode
weiterverfolgt, ebenso der
Ausbau zum S-Bahnhof Mahlsdorf.
Für die folgenden Strecken wird die Koalition
die Vorplanungen und Planfeststellungsverfahren
sofort einleiten, so dass die
bauliche Umsetzung innerhalb der Wahlperiode
2016 bis 2021 beginnen kann:
Alexanderplatz—Kulturforum—Kleistpark—Rathaus
Steglitz (M 48 und M 85); Turmstraße—Mierendorffplatz; S+U-Bahnhof Warschauer
Straße—Hermannplatz (unter Prüfung alternativer
Routen zur Querung des Görlitzer
Parks); Erschließung des Neubaugebiets
Blankenburger Pflasterweg (Verlängerung
M 2 ab Heinersdorf) und die Tangentialstrecke
Pankow—Heinersdorf—Weißensee.
Die Planungen der mittelfristigen Maßnahmen:
S-Bahnhof Schöneweide—Sonnenallee—Hermannplatz—Potsdamer Platz
(M 9/M 41) und Potsdamer
Platz—Wittenbergplatz/Zoologischer Garten;
Mierendorffplatz—Jungfernheide—Entwicklungsgebiet
Urban Tech Republic (Flughafen TXL);
Pankow—Wollankstraße—Turmstraße
(M 27)—Mierendorffplatz—Luisenplatz;
(Alexanderplatz—)Spittelmarkt—Lindenstraße—Hallesches Tor—Mehringdamm
(mit der M 2); Johannisthal—U-Bahnhof Zwickauer
Damm werden in dieser Wahlperiode
begonnen, so dass ein Baubeginn spätestens
2026 möglich ist. Für die Durchführung
der konkreten Planverfahren für die Sofortmaßnahmen
und die mittelfristigen Maßnahmen sind die
personellen Kapazitäten
bereitzustellen.
Für die Bau- und Planungsleistungen
zur Realisierung der fünf Sofortmaßnahmen
und der fünf mittelfristigen Maßnahmen
wird der jährliche Finanzbedarf
in Höhe von 60 Mio. Euro von der Koalition
für alle Haushaltsjahre ab dem Haushaltsjahr
2019 vorgesehen und mit einer Übertragbarkeit
auf die folgenden Haushaltsjahre,
zum Beispiel durch Auflage eines
Fonds, ausgestattet. Es sind verschiedene
Finanzierungsquellen und Fördermöglichkeiten
vorhanden, so dass die Finanzierung
lediglich zu ca. 50 Prozent aus Landesmitteln
erfolgen muss.
Die Beschaffung der für den Betrieb
der neuen Strecken erforderlichen Straßenbahnfahrzeuge
ist im jährlichen Budget
von 60 Mio. Euro nicht enthalten. Eine
auskömmliche Finanzierung der Fahrzeugbeschaffung
und des dauerhaft benötigten Fahrzeugsparks wird im Rahmen des Fahrzeugpools
sicherstellt.
IGEB: In diesem Kapitel werden die drei Koalitionsparteien
außergewöhnlich konkret.
Wenn es gelingt, diesen Maßnahmenkatalog
überwiegend oder gar vollständig
abzuarbeiten, wäre das 26 Jahre nach der
Wiedervereinigung der Durchbruch für den
Ausbau des Berliner Straßenbahnnetzes
und damit für den öffentlichen Nahverkehr
insgesamt. Voraussetzung für das Gelingen
ist aber nicht nur mehr Personal bei der Senatsverkehrsverwaltung,
sondern auch der
Verzicht, für jedes Straßenbahnprojekt zunächst
eine langwierige und teure Nutzen-Kosten-Untersuchung zu machen. Diese ist
lediglich bei Projekten erforderlich, bei denen
Gelder des Bundes eingesetzt werden.
Das ist in Berlin aber nur bei wenigen Straßenbahnprojekten
der Fall und wird auch
künftig eine Ausnahme bleiben.
S-Bahn-Qualität steigern
Die Koalition setzt sich für weitere Verbesserungen
bei der Berliner S-Bahn ein. Pünktlichkeit,
Zuverlässigkeit und ein stabiler Taktverkehr
stehen für die Koalition dabei im Vordergrund.
Mittelfristig soll die S-Bahn durch
Ausbau und neue Fahrzeuge attraktiver und
schneller werden. Aber auch die Deutsche
Bahn AG selbst muss einen noch stärkeren
Beitrag für ein zuverlässiges S-Bahn-Netz
und sichere, attraktive Bahnhöfe über ihre
Tochtergesellschaften leisten. Der Anteil von
Umweltbundesamt-zertifiziertem Ökostrom
bei der Berliner S-Bahn soll schrittweise auf
100 Prozent angehoben und bei Ausschreibungen
sichergestellt werden.
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Seit Jahren setzt sich der Berliner Fahrgastverband IGEB für den Bau des S-Bahnhofs Perleberger Brücke ein. Es ist einfach nicht zu fassen, dass hier im östlichen Moabit ein großer neuer Stadtteil gebaut wird, der nur durch Straßen und Busverkehr erschlossen werden soll, obwohl die S-Bahn entlang fährt. Erfreulich, dass die neue Koalition ihn nun aufgenommen hat. Abb: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung |
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Von der Deutschen Bahn AG fordert die
Koalition, die S 21 zügig fertigzustellen, insbesondere
den Baubeginn für den zweiten
Bauabschnitt zeitnah anzugehen und die
Planungen für den dritten Bauabschnitt
rasch voranzubringen. Sie setzt sich auch
für den Bau eines zusätzlichen Bahnhofs
Perleberger Brücke ein. Die Koalition unterstützt
das integrierte Express-Konzept der
Berliner S-Bahn von Nauen über Spandau
in die Berliner Innenstadt. Entsprechende
Untersuchungen für diese schnelle, fahrgastfreundliche
Verbindung werden vorangetrieben.
In Zukunft will die Koalition die Abhängigkeit
von einem/r einzelnen Betreiber*in
verringern, um mehr Einfluss auf die Qualität
des S-Bahn-Verkehrs zu erreichen und
die Kosten zu senken. Für die zukünftigen
S-Bahn-Ausschreibungen für den Betrieb ab
2028 will die Koalition daher die Schaffung
eines landeseigenen Fahrzeugpools oder
andere Modelle, die die Übernahmemöglichkeit
durch eine/n neuen Betreiber*in
prüfen. Die Voraussetzungen für eine gesellschaftsrechtliche
Beteiligung des Landes an
der Berliner S-Bahn sollen untersucht werden.
IGEB: Anders als bei der Straßenbahn überwiegen
hier allgemeine Absichtserklärungen.
Aber die Absicht, einen Fahrzeugpool
zumindest zu prüfen, ist bemerkenswert,
nachdem sich in der Vergangenheit der
einstige Regierende Bürgermeister Klaus
Wowereit und große Teile seiner SPD solchen
Überlegungen grundsätzlich verschlossen
haben.
Bemerkenswert ist auch, dass die Koalition
den dritten Bauabschnitt der S 21 thematisiert
(Potsdamer Platz—Yorckstraße), denn
angesichts der großen Hürden beim zweiten
Bauabschnitt (Hauptbahnhof—Potsdamer
Platz) sollte ein Vorziehen des dritten
Abschnittes zumindest geprüft werden. Und
ein Lob verdient die Koalition natürlich dafür,
dass sie die jahrelange IGEB-Forderung
nach einem Bau des S-Bahnhofs Perleberger
Brücke aufgegriffen hat.
Verbesserung des Angebots und Verdichtung
des Taktes
Die Koalition wird den Takt von S-Bahn,
U-Bahn, Bus und Straßenbahn, insbesondere
in den Außenbezirken, verbessern und die
Anschlusssicherheit erhöhen.
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Die Ausweitung des 5-Minuten-Taktes auf der Ringbahn ist dringlich – und ebenfalls eine Jahrelange IGEB-Forderung. Es bleibt zu hoffen, dass die S-Bahn Berlin auch in der Lage ist, das Angebot entsprechend auszuweiten. Foto: Holger Mertens |
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Sobald ausreichend Fahrzeuge zur Verfügung
stehen, setzt die Koalition auf dem
S-Bahn-Ring tagsüber auf einen
5-Minuten-Takt. Dafür soll in den kommenden
Jahren auch das nötige dritte Bahnsteiggleis
in Westend gebaut werden. Bis zur
Lieferung neuer S-Bahn-Züge setzt die Koalition
auf punktuelle Verbesserungen der
Taktzeiten im S-Bahn-Netz zum Fahrplanwechsel
2017: Der 5-Minuten-Takt auf dem
Ring soll ebenso ausgeweitet werden wie
andere Takte auf der Berliner Stadtbahn
und im Nordsüd-Tunnel. Noch vorhandene
eingleisige Strecken im S-Bahn-Netz will
die Koalition Schritt für Schritt beseitigen.
Hierzu zählt insbesondere die Strecke der
S 25 nach Tegel, die Strecke der S 2 im Norden
und Süden sowie die Strecke zwischen
Wannsee und Griebnitzsee.
In den Außenbezirken wird das Angebot
durch Rufbusse und Sammeltaxis verbessert.
Auf den Nachtbuslinien soll im Tarifbereich
B im Bedarfsfall auch zwischen zwei
Haltestellen gehalten werden können. Der
Einstieg beim Bus soll in der Hauptverkehrszeit
grundsätzlich an allen Türen erlaubt
werden.
IGEB: Auch hier sind einige langjährige
IGEB-Forderungen wiederzufinden. Das gilt
insbesondere für die Ausweitung des
5-Minuten-Takts auf der Ringbahn, den Ausbau
des S-Bahnhofs Westend und den Bau bzw.
den Wiederaufbau zweiter S-Bahn-Gleise.
Ein ganz dickes Lob verdienen die Koalitionäre
für die Freigabe aller Türen zum Einstieg
in die BVG-Busse. Peinlich für Berlin,
dass so etwas überhaupt in einer Koalitionsvereinbarung
stehen muss. Aber es ist gut
für die Fahrgäste, dass es hier steht, denn
BVG-Personalrats- und Gewerkschaftsvertreter
werden sicherlich schon an Abwehrstrategien
arbeiten.
Vorrang, Barrierefreiheit und mehr
Sicherheit für den ÖPNV
Ein wichtiger Beitrag zur Verbesserung des
ÖPNV-Angebots, von Pünktlichkeit und
Wirtschaftlichkeit sind Maßnahmen zur Verkehrsbeschleunigung.
Der ÖPNV soll konsequent
Vorrang erhalten. Die Koalition verfolgt
die nachstehenden Zielsetzungen: Alle
existierenden Lichtsignalanlagen-Vorrangschaltungen,
die abgestellt wurden, sollen
kurzfristig wieder in Betrieb genommen
werden. Um die Beschleunigung zu effektivieren,
werden die entsprechenden LSAMaßnahmen
als absolute Beschleunigung
realisiert. Es wird eine „Task-Force Beschleunigung“
eingerichtet. Neue Busspuren
werden dort eingerichtet, wo die Busse im
Stau stehen, und Lücken im existierenden
Busspurennetz geschlossen. Die zeitliche
Beschränkung der bestehenden Busspuren
wird aufgehoben. Die Koalition wird mehr
Umweltspuren mit einer Breite von 4,75 m
einrichten. Durch ein nachhaltiges Ahnden
seitens der Polizei und der Ordnungsämter
sollen die Busspuren konsequent von parkenden
Autos freigehalten werden. Durch
den Bau von Buskaps ist ein ungehindertes
An- und Abfahren zu ermöglichen. Weitere
Maßnahmen zur Beschleunigung sind Abmarkierungen
und verkürzte Haltestellen-Aufenthaltszeiten.
Der barrierefreie Ausbau des U- und
S-Bahn-Netzes soll bis 2020 erfolgen, barrierefreie
Straßenbahnhaltestellen werden
bis 2022 angestrebt. Für den schrittweisen
barrierefreien Ausbau der Bushaltestellen,
der im Regelfall mit Kasseler Borden und
problemlos anfahrbaren Buskaps erfolgen
soll, werden zusätzliche Finanzmittel bereitgestellt.
In Zusammenarbeit mit dem Fahrgastbeirat
wird die Koalition ein Gesamtkonzept für
die Mobilitätssicherung von Menschen mit
Behinderung erarbeiten, mit dem Ziel, die
Verkehrsmittel besser miteinander zu verzahnen.
Das Konzept soll u. a. auch konkrete
Maßnahmen zur Einführung sprechender
Busse und Bahnen sowie zum Erhalt und der
qualitativen Entwicklung des Sonderfahrdienstes
enthalten. Der VBB-Begleitservice
wird weitergeführt. Die Eigenbeteiligung
der Nutzer*innen des Sonderfahrdienstes
wird auf Sozialverträglichkeit überprüft.
Durch Investitionshilfen werden die Voraussetzungen
geschaffen, dass eine ausreichende
Zahl (rund 10 Prozent) barrierefreier
und multifunktionaler Taxen (Inklusionstaxi)
sichergestellt und die Eigenbeteiligung an
den Fahrtkosten innerhalb des Taxikontos
an das Niveau des Sonderfahrdienstes angepasst
werden.
Sicherheit im ÖPNV ist wesentlich für die
Attraktivität des öffentlichen Verkehrsangebots.
Die Koalition wird die Voraussetzungen
schaffen, um das Sicherheitspersonal
der BVG zu verstärken. Gemeinsame Streifen
von BVG-Sicherheitspersonal und Polizei
sowie die Besetzung der BVG-Sicherheitsleitstelle
mit der Berliner Polizei werden
gewährleistet. Auch die Sicherheit bei der
Berliner S-Bahn soll erhöht werden.
IGEB: Auch dieses Kapitel ist im Allgemeinen
wie bei den Details aus Fahrgastsicht zu unterstützen.
Und auch dieses Kapitel enthält
(richtigerweise) Details, die für Berlin nur
peinlich sind. Buskaps sind andernorts eine
Selbstverständlichkeit und bedürfen keiner
Erwähnung mehr. Am peinlichsten aber ist,
dass es erforderlich ist, die Inbetriebnahme
vorhandener Vorrangschaltungen an Verkehrsampeln
zu vereinbaren. Das veranschaulicht,
wie die Autolobbyisten mithilfe
der „Verkehrslenkung Berlin“ jahrelang die
BVG ausgebremst haben.
Interessant ist der Verweis auf „den“ Fahrgastbeirat.
Will die Koalition einen solchen
zentralen Beirat einrichten? Es wäre eine
gute Entscheidung.
ÖPNV-Tarife sozialverträglich gestalten
Die Koalition wird als ersten großen Schritt
den Preis für das Berlin-Ticket S zeitnah an
den im ALG II-Regelsatz vorgesehenen Anteil
für Mobilität angleichen.
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Oftmals unverständlich: Struktur und Preise im VBB-Tarif. Der heutige Tarif ist zu sehr durch „Erlösergiebigkeit“ geprägt, ist zu unübersichtlich und bietet zu viele Fallen, die aus zahlungswilligen Fahrgästen Schwarzfahrer machen. Gut, dass die Koalition den VBB-Tarif gründlich untersuchen lassen will. In der Koalitionsvereinbarung fehlt allerdings das Ziel, das Berliner Zwei-Stunden-Ticket endlich wieder flexibel in alle Richtungen nutzen zu können. Foto: Marc Heller |
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Die Koalition gründet eine Facharbeitsgruppe,
die unter Leitung der zuständigen
Senatsverwaltung die zukünftige Fahrpreisgestaltung
erarbeitet, solange werden
die Fahrpreise eingefroren. Die Koalition
prüft, ob und wie durch eine Änderung
der Tarifstruktur und eine Senkung der
Fahrpreise neue Fahrgäste und damit zusätzliche
Einnahmen gewonnen werden
können. Die Facharbeitsgruppe befasst
sich dabei auch mit folgenden Maßnahmen:
Der Ausweitung des Kreises der Anspruchsberechtigten
des Berlin-Ticket-S auf
Wohngeldempfänger*innen, der Einführung
eines vergünstigten Zeitfahrausweises
für junge Menschen bis 18 Jahre, die keinen
Anspruch auf ein Schüler*innen-/Azubi-Ticket,
Ticket S oder Semesterticket haben,
und eines solidarischen Azubi-Tickets, der
Einführung einer 10-Fahrten-Karte, eines
solidarischen/attraktiven Jobtickets, der
Fahrradmitnahme in der Umweltkarte, der
Vereinfachung des gesamten Fahrscheinsortiments
und Zusammenfassung vergleichbarer
Angebote sowie der Änderung der
Mitnahmeregelung bei der VBB-Umweltkarte
von 20 Uhr auf eine frühere Uhrzeit. Die
Möglichkeiten einer ermäßigten Vierfahrtenkarte
und von ermäßigten Anschluss-
Fahrausweisen (A/C) werden kurzfristig
geprüft. Die Koalition will Kombiticket-Angebote
ausweiten, auch auf Fluggäste. Das
Leihfahrradsystem wird in das Tarifsystem
des VBB integriert, so dass der Pauschaltarif
in der Umweltkarte enthalten ist.
Die Koalition gibt eine umfassende Machbarkeitsstudie
in Auftrag, deren Ergebnis
bis Ende 2019 vorgelegt werden soll. Darin
werden die Einführung einer
Nahverkehrsabgabe/Infrastrukturabgabe für Berlin und
das Tarifgebiet des VBB, die Einführung einer
solidarischen Umlagefinanzierung im
ÖPNV in Berlin und im Tarifgebiet des VBB
und die Übernachtungspauschale für Gäste
getrennt voneinander untersucht. Dabei
wird auch die Prüfung der Preiselastizität für
touristische Produkte mit einbezogen.
Zur Nahverkehrsabgabe/Infrastrukturabgabe
wird zusätzlich im Rahmen eines Prüfauftrags
die Rechtmäßigkeit einer Beitragsfinanzierung
sowie einer Übernachtungspauschale
für Gäste und bereits bestehender
Systeme (zum Beispiel wie in Wien oder
Frankreich) geprüft. Nach Auswertung der
Ergebnisse der wirtschaftlichen und rechtlichen
Untersuchungen wird die Koalition
erste Maßnahmen umsetzen.
IGEB: Beim Thema Tarif ist – wie beim Thema
Straßenbahn – zu erkennen, dass sich
alle drei Parteien damit schon intensiv
befasst haben. Die Schwerpunktsetzung
ist richtig. Seit Jahren bestimmen die
Verkehrsunternehmen die Tarifstruktur
und die Tarifentwicklung. Der VBB hat
sich von ihnen weitgehend instrumentalisieren
lassen, die Politik hat sich weitgehend
ausgeklinkt. Betriebswirtschaftliche
Aspekte dominieren. Verkehrspolitische,
sozialpolitische und umweltpolitische Aspekte
sind oft nachrangig. Mit den letzten
„Tarifanpassungen“ wurde der VBB-Tarif
mehrfach unübersichtlicher statt (wie
einst von Berlins Verkehrssenatorin Ingeborg
Junge-Reyer versprochen) einfacher.
Das gilt auch für die Erhöhungen zum 1.
Januar 2017 (siehe Seite 15. Deshalb ist es
gut, wenn der Berliner Senat vor weiteren
Tariferhöhungen das gesamte System auf
den Prüfstand stellen will.
Auch die vorgeschlagenen Details gehen
aus IGEB-Sicht „in die richtige Richtung“.
Aber eine wichtige Maßnahme fehlt: Der
Zeitfahrschein für 2 Stunden muss innerhalb
dieser Frist wieder uneingeschränkt in
alle Richtungen gelten.
Taxiverkehr
(…)
Anreizorientierte Verkehrsverträge
und digitale Angebote
Das Land Berlin wird die BVG mit Wirkung
ab 2020 für 15 Jahre durch einen neuen Verkehrsvertrag
weiterhin direkt mit der Erbringung
der Verkehrsleistungen im U-Bahn-,
Straßenbahn- und Busverkehr beauftragen.
Der Bestand der BVG als öffentliches Unternehmen
wird für diesen Zeitraum garantiert.
Alle Verkehrsverträge werden verstärkt
darauf ausgerichtet, bei den Verkehrsunternehmen
durch Anreizsysteme eine klare
Orientierung auf die Fahrgäste zu fördern
und einen qualitativ hochwertigen, zuverlässigen
und regelmäßigen Verkehr sicherzustellen.
Über vertragliche Anreizsysteme
und ein striktes Controlling wird die sachgerechte
Verwendung der eingesetzten Finanzmittel
gewährleistet.
Die Koalition wird gemeinsam mit der BVG
und dem VBB eine intermodale Plattform
entwickeln. Die VBB-FahrCard soll zu einer
multimodalen Mobilitätskarte mit Bestpreisabrechnung
ausgebaut werden, unter
anderem mit einer Verknüpfung mit Fahrrad
und CarSharing. Ein Bonussystem mit
Drittanbieter*innen für Stammkund*innen
soll damit verbunden werden. Öffentlich gesammelte
digitale Informationen über die
Berliner Mobilität sollen für alle in Echtzeit
verfügbar sein. Die Koalition unterstützt die
Einrichtung von Mobilitätspunkten in der
Nähe von ÖPNV-Knotenpunkten.
IGEB: Nicht nur die Weiterentwicklung der
VBB-Tarifstruktur muss untersucht werden,
sondern auch das Thema „VBB-Fahrcard“.
Überlegungen zu einer „Bestpreisabrechnung“
legen den Verdacht nahe, dass die
Koalitionäre sich von der Umweltkarte mit
Flatrate-Regelung verabschieden wollen.
Das wäre nicht im Sinne der Fahrgäste.
Elektromobilität ausbauen
Die Koalition wird Formen kollektiver
Elektromobilität befördern und sich dafür
einsetzen, dass Car-Sharing-Angebote
ökologisch ausgerichtet werden. Gegenüber
dem Bund wird die Koalition dafür
eintreten, dass anstelle der bislang wenig
genutzten Kaufprämie für Elektroautos
ein Förderprogramm für die Umrüstung
der Taxiflotte auf Elektromobilität aufgelegt
wird. Einsatzmöglichkeiten autonom
fahrender Fahrzeuge im Umweltverbund
sollen untersucht werden.
IGEB: Die Fördergelder für Taxis statt für private
Fahrzeuge einzusetzen, ist ein richtiger
Ansatz. Ansonsten aber gilt: Jedes Elektroauto
nimmt Platz weg, verursacht Unfälle
und Rollgeräusche wie jedes herkömmliche
Auto. „Elektromobilität ausbauen“ muss
deshalb vorrangig immer auf Bahnen und
Busse ausgerichtet werden.
Regional- und Fernverkehr mit Bus und
Bahn stadtverträglich und bedarfsgerecht
gestalten
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Der Postbus ist nun ein Flixbus, aber die Bevorteilung gegenüber der Bahn ist unverändert aktuell. Deshalb ist es gut, dass sich neue Berliner Koalition auf Bundesebene für eine Busmaut einsetzen will. Denn es ist eine schwere Wettbewerbsverzerrung, dass Reisebusse keine Maut zahlen müssen, während Bahnunternehmen hohe Trassenentgelte verkraften müssen. Foto: IGEB |
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Der Fern- und Reisebusverkehr wird durch
eine Konzentration auf wenige geeignete
Zu- und Abfahrten außerhalb des S-Bahn
Rings stadtverträglich gestaltet. Die Koalition
setzt sich auf Bundesebene für eine
Busmaut ein. Die Einnahmen der Busmaut
sollen auch nach Berlin fließen. Die Koalition
wird ein Konzept für den Reisebusverkehr
erarbeiten, mit dem das Parken und
Abstellen von Reisebussen in der Innenstadt
stadtverträglich geregelt und eingeschränkt
wird. Zudem werden Maßnahmen
ergriffen, um emissionsarme Reisebusse
durchzusetzen.
Die mit der DB AG und dem Bund ursprünglich
abgestimmte Eisenbahnkonzeption
Berlin („Pilzkonzept“) ist auch künftig
Grundlage der Koalition. Der Bahnhof Zoo
soll wieder ein Fernzughalt werden, der
Ostbahnhof als Fernzughalt erhalten bleiben
und wieder gestärkt werden. Mit der
Wiederinbetriebnahme der Stammstrecke
der Heidekrautbahn einschließlich der
Weiterführung bis Gesundbrunnen, der
Kremmener Bahn (Prignitz-Express) und der
Stammbahn soll die Anbindung des Umlandes
an den ÖPNV verbessert werden. Die Koalition
setzt sich gegenüber der DB AG für
einen möglichst langen Betrieb des Regionalbahnhofs
Karlshorst ein. Darüber hinaus
wird sich die Koalition auf allen Ebenen für
eine zügige Verbesserung der Schienenwege
vorrangig nach Stettin sowie auch nach
Breslau und Prag einsetzen. Auch die Schienenanbindung
zur Insel Usedom (Karniner
Brücke) soll verbessert werden.
IGEB: Die Kürze dieses Kapitels ist einerseits
nachvollziehbar, da eine Landesregierung
auf den Fernverkehr relativ wenig Einfluss
hat. Andererseits wären mehr und konkrete
Aussagen zum Regionalverkehr wünschenswert.
Auch wenn der Stadt-Umland-Verkehr
in Berlin nicht eine solche Bedeutung hat wie
beispielsweise in Frankfurt am Main oder
München, so wird er doch von (West-)Berliner
Politikern gern unterschätzt. Attraktiver
Regionalverkehr mag im einen oder
anderen Fall den Wegzug von Berlinern ins
Umland begünstigen, aber angesichts des
starken Zuzugs muss Berlin sich nicht sorgen,
deshalb zur schrumpfenden Stadt zu
werden. Und je mehr Brandenburger zum
Arbeiten, Einkaufen oder Kinobesuch mit
der Bahn nach Berlin fahren, umso besser
ist das auch für die Berliner. Im Übrigen hat
bekanntlich rund die Hälfte der Berliner
Haushalte kein eigenes Auto, weshalb viele
Berliner insbesondere am Wochenende die
Regionalzüge für Ausflüge in das Umland
nutzen.
Parkraumbewirtschaftung und multimodale
Angebote ausweiten
Die Koalition will die Parkraumbewirtschaftung
schrittweise bis 2021 ausweiten, mit
dem Ziel einer Flächendeckung innerhalb
des S-Bahn-Rings. Dafür werden die rechtlichen,
verkehrlichen und personellen Voraussetzungen
geprüft, um Klarheit über die
notwendigen Ressourcen zu erlangen. Die
Hauptverwaltung wird hier künftig eine koordinierende
Rolle übernehmen und durch
fachliche Unterstützung die Einführung der
Parkraumbewirtschaftung erleichtern. Der
Masterplan Parken wird abgeschlossen. Die
Koalition wird eine Verordnung in Kraft setzen
mit dem Ziel der Begrenzung von Stellplätzen.
In Neubaugebieten will die Koalition
alternative Mobilitäts- und Wohnformen
ermöglichen, bei denen mit
Car-Sharing-Stationen und Mobilitätspunkten multimodale
Angebote geschaffen werden, um
zusätzliche oberirdische Parkplätze zu vermeiden.
Die Koalition spricht mit der Landesregierung
Brandenburg unter Einbeziehung
des VBB über die Lösung der
Pendler*innenverkehre.
IGEB: Die Koalition hat richtigerweise erkannt,
dass es nicht ausreicht, den öffentlichen
Verkehr attraktiver zu machen. Zugleich
muss es auch Restriktionen für den
Autoverkehr geben, insbesondere beim
Parken. Doch damit macht man sich nicht
beliebt, weshalb die Berliner Verkehrspolitik
bisher immer den teuersten Weg gewählt
hat: Ausbau der Angebote sowohl für Autofahrer
wie auch für Fahrgäste.
Verlängerung der A100 und Tangentialverbindung
Ost (TVO)
Die Koalition wird in dieser Legislaturperiode
keinerlei Planungsvorbereitungen bzw.
Planungen für den 17. Bauabschnitt durchführen.
Der 16. Bauabschnitt erhält einen
Abschluss am Treptower Park. Dieser wird so
gestaltet, dass er kein Präjudiz für den Weiterbau
der A100 darstellt. Es wird ein qualifiziertes
Mobilitätsmanagement für den
Bereich um den Treptower Park und die Elsenstraße
erarbeitet und umgesetzt. Die statisch
beim Bau der Autobahn bereits berücksichtigte
Fuß- und Radverkehrsbrücke über
den Britzer Zweigkanal zur Verbindung des
Grünen Netzes und der Erholungsflächen in
Treptow wird als Teil eines Radschnellweges/Multifunktionswegs
von Adlershof bis Treptow
geplant und gebaut.
Bei der Reform der Auftragsverwaltung
für Bundesautobahnen (BAB) und Bundesfernstraßen
setzt sich die Koalition dafür ein,
dass eine (Teil-)Privatisierung von Fernstraßen
oder von Anteilen der Infrastrukturgesellschaft
ausgeschlossen wird.
Die Planungen und der Bau der Tangentialverbindung
Ost (TVO) als Stadtstraße mit
einem parallelen Radschnellweg werden
fortgesetzt. Gleichzeitig wird die Planung
für die Schienen-TVO (Nahverkehrstangente)
begonnen. Die Trasse der Nahverkehrstangente
ist frei zu halten für damit verbundene
neue Bahnhöfe sowie den Umbau des
Wuhlheider Kreuzes. Als Vorlaufmaßnahme
wird die Koalition eine Verbesserung der
Regionalbahnverbindungen in der östlichen
Stadt prüfen.
IGEB: Es ist sehr bedauerlich, dass diese
Koalition erst jetzt zustande kommt und
damit der Bau des 16. Abschnitts der A100
schon fortgeschritten ist und weitergeführt
wird. Denn schon jetzt wissen alle, dass die
neue Stadtautobahn von Neukölln nach
Treptow für den Autoverkehr zumindest
in den Hauptverkehrszeiten mehr Probleme
als Erleichterungen bringen wird. Und
wenn dieser Fall eintritt, werden alle nach
der nächsten Autobahnverlängerung rufen.
So kalkulieren zumindest die Autobahnbefürworter
in der SPD und haben deshalb
diesem Kompromiss zugestimmt. Ob aber
nicht doch an den Planungen für den 17.
Abschnitt weitergearbeitet wird, muss sich
noch erweisen, denn die Autobahnlobby
in der Senatsverkehrsverwaltung ist groß –
und trickreich. So wurden beim Umbau des
Bahnknotens Ostkreuz Vorleistungen für
diesen 17. Autobahnabschnitt gebaut, was
die Baustelle Ostkreuz verzögert und verteuert
hat.
Kein Beitrag zur „Mobilitätswende“ ist
auch der Bau der Tagentialverbindung
Ost, zumal nicht einmal eine Begrenzung
auf insgesamt zwei Fahrspuren vereinbart
wurde. Das Trostpflaster „Radweg“ entlang
der Tagentiale verspricht wenig Fahrgenuss.
Und das Trostpflaster „Schienen-TVO“
ist aus IGEB-Sicht alles andere als sinnvoll.
Zumindest in den nächsten 20 Jahren gibt es
mit Sicherheit wichtigere Bahnprojekte. Im
Übrigen existiert mit der RB 24 schon eine
sehr gute „Schienen-TVO“ (siehe Seite 23).
Wirtschaftsverkehr
(…)
Flughäfen und Lärmschutz
(…)
Besondere Orte Berlins attraktiv weiterentwickeln
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Nachdem der Fachausschuss Mobilität der Berliner SPD ein Konzept entwickelt hat, den neuen Stadtteil nach der Aufgabe des Flughafens Tegel mit der Straßenbahn zu erschließen (siehe SIGNAL 1/2016), ist dieser Gedanke nun in der Koalitionsvereinbarung wiederzufinden. Karte und Text aus: Straßenbahn in Berlin 2030 plus – Einbindung „Berlin TXL“ in das ÖPNV-Netz. Ein Konzept des Fachausschusses Mobilität der SPD Berlin vom 7. Januar 2016. |
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Tegel: Grüne Zukunftstechnologien stehen
im Forschungs- und Industriepark im Zentrum.
Ein Campus der Beuth-Hochschule
wird auf den bereits versiegelten Flächen
errichtet. Die Anbindung an das öffentliche
Verkehrsnetz muss insgesamt verbessert,
eine Straßenbahnerschließung soll
vorbereitet werden. Das Kurt-Schumacher-Quartier
wird zum ökologisch sozialen Modellquartier.
Vorgesehen sind energetisch
vorbildliche Gebäude in einem autoarmen
Wohngebiet. Die Randflächen zum Forst
Jungfernheide werden renaturiert. Das Integrierte
Stadtentwicklungskonzept schafft
die Grundlage für die Vernetzung mit der
Umgebung und die soziale Stabilisierung
sowie die städtebauliche Verbesserung der
umgebenden Quartiere.
IGEB: Dieses Kapitel, das nicht der Mobilität,
sondern der Stadtentwicklung zugeordnet
ist, enthält auch eine Aussage zum Verkehr:
Nach Aufgabe des Flugbetriebes in Tegel
soll der auf dem Flugplatzgelände geplante
neue Stadtteil mit der Straßenbahn erschlossen
werden. Das ist eine richtige und
wichtige Abkehr von der bisherigen Sprechblase
„Erschließung mit einer innovativen
Trasse“, hinter der sich eine Erschließung
mit „innovativen“ Bussen verbarg.
IGEB-Fazit
Der Anspruch „Mobilitätswende“ ist hoch.
Aber wenn zumindest die Mehrzahl der angekündigten
Maßnahmen vorbereitet bzw.
realisiert wird, kann der Anspruch eingelöst
werden. Die Chancen, dass die neue Koalition
den Umweltverbund mehr fördert, als es
bisher der Fall war, sind groß, weil in Berlin,
Deutschlands Stadt mit der geringsten Motorisierungsrate,
dennoch eine sehr agile
Autolobby am Werk war und ist. Aber ein
bisschen Verkehrswende genügt angesichts
der großen Rückstände nicht. Deshalb ist es
gut, dass die Koalitionsvereinbarung neben
allgemeinen Zielen auch viele konkrete
(und richtige) Maßnahmen benennt. Aufgabe
der neuen grünen Verkehrssenatorin
SIGNAL-Redaktion
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