|
Im Berliner Mobilitätsgesetz vom 5. Juli 2018
wird in § 16 bestimmt: „Der Stadtentwicklungsplan
Mobilität und Verkehr (StEP Mobilität
und Verkehr) ist Grundlage aller verkehrsspezifischen
Planungen. [ ] Auf Basis
der vom StEP Mobilität und Verkehr gesetzten
Qualitäts- und Handlungsziele sind in
separaten verkehrsspezifischen Planwerken
Maßnahmen, Anforderungen, Standards
und Vorgaben zur Erreichung dieser Ziele
zu entwickeln. Soweit der StEP Mobilität
und Verkehr keine weitergehenden Festlegungen
trifft, handelt es sich um folgende
separate Planwerke: 1. den Fußverkehrsplan,
2. den Radverkehrsplan, 3. den Nahverkehrsplan.“
Der StEP Mobilität und Verkehr ist also
wichtig. Ebenso der Nahverkehrsplan. Deshalb
wird in § 19 des Mobilitätsgesetzes gefordert:
„Zur Erhöhung der Transparenz und
Akzeptanz der Planwerke und der daraus
resultierenden Maßnahmen beteiligt die für
Verkehr zuständige Senatsverwaltung die
Öffentlichkeit in geeigneter Weise bei Erstellung
und Umsetzung des StEP Mobilität
und Verkehr sowie der separaten Planwerke.
[ ] Die Beteiligung der Öffentlichkeit ist auf
Mitwirkung auszurichten. [ ] Alltägliches
Mobilitätswissen und Mobilitätserfahrungen
der Bevölkerung sollen in die Erarbeitung
der Planwerke Eingang finden. Fachwissen
aus Politik, Verwaltung, Hochschulen,
Wirtschaft und Verbänden soll wirksam in
die Planung einbezogen werden.“
Soweit die Theorie. Zwar hat die Senatsverkehrsverwaltung
einen „Runden Tisch
Mobilität & Verkehr“ einberufen, der ab 2016
in mehreren Sitzungen die Fortschreibung
des alten, 2011 beschlossenen StEP kompetent
und engagiert begleitet hat, aber als
die wichtige Diskussion der Maßnahmen
anstand, wurde die Beteiligung eingestellt
und von der letzten Sitzung am 1. Juni 2018
nicht einmal mehr ein Protokoll versendet.
Auch die mehrfache Bitte des VBB an die
Senatsverkehrsverwaltung, im SPNV-Beirat
(Schienenpersonennahverkehr) über den
Sachstand beim StEP zu berichten, blieb
ohne Erfolg. Die letzte Absage im August
2018 wurde damit begründet, dass der Plan
gerade in Arbeit sei und man ihn deshalb
noch nicht vorstellen könne.
Wie bitte? Beteiligung heißt nicht, fertige
Planwerke zum Abknicken vorzulegen, sondern
„Fachwissen aus Politik, Verwaltung,
Hochschulen, Wirtschaft und Verbänden
[ ] wirksam in die Planung“ einzubeziehen –
siehe Mobilitätsgesetz. Und „einbeziehen“
meint, dass man während der Erarbeitung
miteinander spricht, um ggf. noch Änderungen
vornehmen zu können. Dann kann am
Ende auch etwas Gutes dabei herauskommen
– siehe Nahverkehrsplan.
Berliner Fahrgastverband IGEB
|