Streng geheim!

Unzureichende Beteiligung beim Berliner Stadtentwicklungsplan Mobilität und Verkehr

Im Berliner Mobilitätsgesetz vom 5. Juli 2018 wird in § 16 bestimmt: „Der Stadtentwicklungsplan Mobilität und Verkehr (StEP Mobilität und Verkehr) ist Grundlage aller verkehrsspezifischen Planungen. [ ] Auf Basis der vom StEP Mobilität und Verkehr gesetzten Qualitäts- und Handlungsziele sind in separaten verkehrsspezifischen Planwerken Maßnahmen, Anforderungen, Standards und Vorgaben zur Erreichung dieser Ziele zu entwickeln. Soweit der StEP Mobilität und Verkehr keine weitergehenden Festlegungen trifft, handelt es sich um folgende separate Planwerke: 1. den Fußverkehrsplan, 2. den Radverkehrsplan, 3. den Nahverkehrsplan.“

Der StEP Mobilität und Verkehr ist also wichtig. Ebenso der Nahverkehrsplan. Deshalb wird in § 19 des Mobilitätsgesetzes gefordert: „Zur Erhöhung der Transparenz und Akzeptanz der Planwerke und der daraus resultierenden Maßnahmen beteiligt die für Verkehr zuständige Senatsverwaltung die Öffentlichkeit in geeigneter Weise bei Erstellung und Umsetzung des StEP Mobilität und Verkehr sowie der separaten Planwerke. [ ] Die Beteiligung der Öffentlichkeit ist auf Mitwirkung auszurichten. [ ] Alltägliches Mobilitätswissen und Mobilitätserfahrungen der Bevölkerung sollen in die Erarbeitung der Planwerke Eingang finden. Fachwissen aus Politik, Verwaltung, Hochschulen, Wirtschaft und Verbänden soll wirksam in die Planung einbezogen werden.“

Soweit die Theorie. Zwar hat die Senatsverkehrsverwaltung einen „Runden Tisch Mobilität & Verkehr“ einberufen, der ab 2016 in mehreren Sitzungen die Fortschreibung des alten, 2011 beschlossenen StEP kompetent und engagiert begleitet hat, aber als die wichtige Diskussion der Maßnahmen anstand, wurde die Beteiligung eingestellt und von der letzten Sitzung am 1. Juni 2018 nicht einmal mehr ein Protokoll versendet.

Auch die mehrfache Bitte des VBB an die Senatsverkehrsverwaltung, im SPNV-Beirat (Schienenpersonennahverkehr) über den Sachstand beim StEP zu berichten, blieb ohne Erfolg. Die letzte Absage im August 2018 wurde damit begründet, dass der Plan gerade in Arbeit sei und man ihn deshalb noch nicht vorstellen könne.

Wie bitte? Beteiligung heißt nicht, fertige Planwerke zum Abknicken vorzulegen, sondern „Fachwissen aus Politik, Verwaltung, Hochschulen, Wirtschaft und Verbänden [ ] wirksam in die Planung“ einzubeziehen – siehe Mobilitätsgesetz. Und „einbeziehen“ meint, dass man während der Erarbeitung miteinander spricht, um ggf. noch Änderungen vornehmen zu können. Dann kann am Ende auch etwas Gutes dabei herauskommen – siehe Nahverkehrsplan.

Berliner Fahrgastverband IGEB

aus SIGNAL 4/2018 (November 2018), Seite 13

 

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