Am 13. Dezember 2018 gab der Europäische
Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg bekannt,
dass die von der Europäischen Kommission
erteilte Genehmigung der dänischen Beihilfen
für Planung, Bau und Betrieb
der Fehmarnbelt-Querung (das sogenannte „Dänische
Staatsgarantiemodell“) unzulässig war.
Nach der vorausgegangen EuGH-Entscheidung,
dass die Finanzierungsgarantien
Dänemarks und Schwedens für den Bau der
Öresund-Querung zwischen Kopenhagen
und Malmö unzulässig waren, war die nun
vorliegende Entscheidung zur
Fehmarnbelt-Querung bereits absehbar. Die Beteiligten
stehen jetzt vor einem Scherbenhaufen!
Die beiden EuGH-Entscheidungen sind
weitere Signale von vielen, die Investitionspolitik
in Europa und Deutschland im Grundsatz
zu überdenken. Diese Politik zeichnet
sich bisher durch eine Fixierung auf Großprojekte
aus. In Stuttgart („Stuttgart 21“)
werden zehn Milliarden Euro investiert, um
die Bahnhofskapazität zu halbieren und die
steile Geislinger Steige für drei Milliarden
Euro an Steilheit noch zu übertreffen. 26
Milliarden Euro sollen in eine neue Bahnstrecke
zwischen Lyon und Turin fließen – für
sieben TGV-Züge am Tag! Dieses Geld wäre
bei anderen Projekten sinnvoller eingesetzt,
Projekten mit einem echten europäischen
Mehrwert.
So hatte sich in der Diskussion um die
Fehmarnbelt-Querung das Europäische
Parlament in der Vergangenheit dafür eingesetzt,
dass zwischen Gedser und Nyköpping
die Schienenverbindung ertüchtigt
wird, um die Verbindung von Südeuropa
über Rostock nach Kopenhagen – das ist
die kürzere Verbindung vom Mittelmeer
nach Kopenhagen – attraktiver zu gestalten.
Doch das hatte vor etwa zehn Jahren
die dänische Regierung gestoppt, um die
feste Fehmarnbelt-Querung nicht zu gefährden!
Die letzte Kostenschätzung für die von
Deutschland zu finanzierende Hinterlandanbindung
innerhalb Deutschlands liegt nach
Berechnungen vom Bundesrechnungshof
auch bei knapp vier Milliarden Euro.
Es ist also höchste Zeit umzudenken! „Die
geplante Feste Fehmarnbelt-Querung zwischen
Deutschland und Dänemark ist ohne
Zweifel eines der unsinnigsten Großprojekte,
die derzeit in Europa geplant werden. Diese
Aussage gilt umweltpolitisch, verkehrspolitisch,
finanzpolitisch und ökonomisch“,
schrieb ich bereits in SIGNAL 2/2014.
In der Schule lernt man, dass man aus
Fehlern klug wird. Die EuGH-Entscheidung
zur Fehmarnbelt-Querung bietet allen Beteiligten
jetzt die Chance, das zu beweisen.
Und weil die europäischen Fördermittel nun
voraussichtlich nicht für die Querung abgerufen
werden können, gilt es, diese zügig
auf rechtmäßig bewilligte Verkehrsprojekte
umzuverteilen.
Michael Cramer
Mitglied des Europäischen Parlaments – Fraktion Die Grünen/EFA und
Mitglied des Ausschusses für Verkehr und Tourismus
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