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Die Regionalbahnverbindung RB 26 in der
Relation Berlin—Kostrzyn (Küstrin) ist die
bislang erfolgreichste und nachfragestärkste
Linie im Reisezugverkehr Deutschland—Polen. Erfreulich auch: Die Infrastruktur
dieser Linie wurde mittlerweile in einigen
Abschnitten ausgebaut: So ist 2017 die
Entflechtung von S-Bahn und Regionalverkehr
im Bahnhof Strausberg umgesetzt
worden. Ende 2017 erfolgte zudem die Inbetriebnahme
eines zweigleisigen Begegnungsabschnittes
zwischen Rehfelde und
Strausberg. Diese Maßnahmen waren u. a.
Voraussetzung für die am 9. Dezember 2018
erfolgte Durchbindung der RB 26 zum Umsteigeknoten
Berlin Ostkreuz. Bereits zum
Fahrplanwechsel im Dezember 2017 war
am S-Bahnhof Berlin-Mahlsdorf ein Bahnsteig
für den Regionalzugverkehr in Betrieb
genommen worden.
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| Bahnhof Werbig an der Ostbahn, oben ein Zug auf der Strecke Eberswalde—Frankfurt (Oder). An der Brücke ist erkennbar, dass die Preußische Ostbahn einst zweigleisig ausgebaut war. Künftig muss sie wieder zweigleisig und außerdem elektrifiziert werden. Das sehen viele so, aber eine Entscheidung der Politik steht noch aus. Entschieden ist zumindest, den Bahnhof Werbig zu einem „richtigen“ Kreuzungsbahnhof auszubauen. Foto: Christian Schultz |
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Konkret geplant ist aktuell der dringend
notwendige (zweigleisige) Brückenersatzneubau
über die Oder und Odervorflut bei
Kostrzyn, da die derzeit vorhandenen Brückenkonstruktionen
nur noch mit stark reduzierter
Geschwindigkeit befahrbar sind
(siehe auch SIGNAL 5-6/2018). Leider geht
diese Maßnahme mit einer unbefriedigenden
bzw. fahrgastunfreundlichen Komplettsperrung
im Abschnitt Küstrin-Kietz—Kostrzyn in der Zeit von Dezember 2020
bis Dezember 2022 einher. In Planung sind
zudem die Erneuerung des Hausbahnsteigs
in Rehfelde im Rahmen des Zukunftsinvestitionsprogramms
„Barrierefreiheit“ und der
Ausbau der Station Werbig.
Trotz der bereits erfolgten bzw. aktuell
geplanten Ausbaumaßnahmen sind zur Attraktivitätssteigerung
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Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg weitere
Verbesserungsmaßnahmen sowohl angebots- als auch infrastrukturseitig erforderlich.
Insbesondere bieten die aktuell vorhandenen
zweigleisigen Begegnungsabschnitte
leider keinerlei Gewähr für ein stabiles und
zuverlässiges Regionalzugangebot.
Im Bundesverkehrswegeplan
nicht berücksichtigt
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| Endstation Bahnhof Kostrzyn (Küstrin). Nur ein Zugpaar der RB 26 fährt weiter bis bzw. von Gorzów (Landsberg an der Warthe). Wegen der fehlenden Durchbindung Berlin—Gorzów bzw. Krzyż müssen die Fahrgäste somit fast stets in Kostrzyn umsteigen. Foto: Christian Schultz |
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Unverständlich und kurzsichtig ist die Entscheidung
des Bundesverkehrsministeriums
(BMVI), den vollständigen zweigleisigen
Ausbau einschließlich der Elektrifizierung
der Strecke Berlin—Küstrin-Kietz—Grenze
D/PL(—Kostrzyn) im Bundesverkehrswegeplan
nicht zu berücksichtigen.
Bereits in der Erstbewertung zum Bundesverkehrswegeplan
2030 wurde dieser
Vorschlag abgelehnt, da das Projekt „keinen
Nutzen für den Schienenpersonenfernverkehr
und den Schienengüterverkehr
habe“. Dabei hätte diese Strecke sogar einen
erheblichen Nutzen – gemäß Koalitionsvertrag
von CDU, CSU und SPD vom 12.
März 2018. Denn der enthält als verkehrspolitische
Ziele u. a. die Verdoppelung der
Fahrgastzahlen im Bahnverkehr bis zum
Jahr 2030 und die Verlagerung von mehr
Gütern von der Straße auf die umweltfreundliche
Schiene. Diesen Zielen müssen
nun auch Taten folgen!
Gerade der stetig wachsende Lkw-Verkehr
in der Ost-West-Relation konterkariert bereits
seit Jahrzehnten jegliche Bemühungen
hinsichtlich einer emissionsarmen Mobilität.
Aber speziell in diesem Fall bietet sich die
Chance, langlaufende Verkehre z. B. mithilfe
des Kombinierten Verkehrs von der Straße
auf die Schiene zu verlagern. Der Lkw-Verkehr
hat dabei mittlerweile nicht nur auf den
durch das Bundesland Brandenburg führenden
Autobahnstrecken ein inakzeptables
Ausmaß erreicht, sondern auch auf vielen
Umleitungsstrecken.
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| Der Lkw-Verkehr Deutschland—Polen hat nicht nur auf Autobahnstrecken ein mittlerweile unerträgliches Ausmaß erreicht, sondern zunehmend auch in Ortschaften, die beispielsweise an Bundesstraßen (hier B 5) liegen. Mit dem Kombinierten Verkehr in Verbindung mit einer in ihrer Kapazität ausgebauten und elektrifizierten Ostbahnstrecke wäre eine deutliche Entlastung möglich. Foto: Christian Schultz |
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Die Bahnstrecke Berlin—Frankfurt
(Oder)—Grenze D/PL ist angesichts der
bereits derzeit hohen Auslastung für Verlagerungen
nur begrenzt geeignet. Ab Dezember
2022 wird sich dieses Problem sogar
noch verschärfen, da ab diesem Zeitpunkt
die stark nachgefragte Regionalexpress-Linie
1 (RE 1) zumindest in der Hauptverkehrszeit
erfreulicherweise mit drei anstatt zwei
Zugpaaren in der Relation Brandenburg
(Havel)—Berlin—Frankfurt (Oder) verkehren
wird (siehe SIGNAL 1/2019).
Mit einer zweigleisigen elektrifizierten
Bahnstrecke Berlin—Kostrzyn(—Krzyż)
stünde aber eine leistungsfähige Alternative
zur Verfügung, die darüber hinaus auch
als wichtige Umleitungsstrecke im Fall von
Bauarbeiten oder Störungen dienen könnte.
Die Streckenlänge zwischen Berlin und
Poznań (Posen) liegt bei beiden Varianten
in einer vergleichbaren Größenordnung: Die
Entfernung Berlin—Poznań beträgt beim
Laufweg über Kostrzyn und Krzyż (Kreuz)
272 km, beim Laufweg über Frankfurt (Oder)
250 km. Zwischen Berlin und Warszawa
(Warschau) sind es 561 km über Kostrzyn
und 539 km über Frankfurt (Oder).
Unzureichendes Verkehrsangebot
Doch auch im Personenverkehr bleibt derzeit
die Qualität des Bahnangebots hinter
den Erwartungen zurück, obwohl der Ostbahnstrecke
als „Lebensader“ beispielsweise
für Pendler schon heute eine hohe
und künftig noch zunehmende Bedeutung
zukommt. Die Fahrplanstabilität ist mangelhaft,
nicht nur durch die unzureichende
Streckeninfrastruktur,
sondern auch durch
die auf der RB 26 eingesetzten, technisch
bislang leider wenig zuverlässigen LINK-Triebwagen
des polnischen Herstellers
PESA.
Hinzu kommt, dass bei der RB 26 auch
weiterhin lediglich ein einziges Zugpaar
bis Gorzów (Landsberg an der Warthe)
durchgebunden ist, obwohl die LINK-Triebwagen
über eine Zulassung sowohl
für das polnische als auch das deutsche
Streckennetz verfügen. Damit bleibt für
Bahnkunden in dieser Relation der Umsteigezwang
in Kostrzyn bei fast allen
Fahrten erhalten.
Es besteht also noch viel Verbesserungspotenzial.
Aber ohne Angebotsverbesserungen
werden schon heute bestehende
Überlastungen in Zukunft noch zunehmen.
Seelower Erklärung
zur Entwicklung der Ostbahn
Mit dem Ziel, den Druck für den notwendigen
Ausbau der Ostbahnstrecke öffentlichkeitswirksam
zu erhöhen, erfolgte die
„Seelower Erklärung zur Entwicklung der
Ostbahn zwischen Berlin und Kostrzyn“ vom
3. Dezember 2018. (In Seelow wurde eine
entsprechende Studie, die seitens der Industrie- und Handelskammer Ostbrandenburg
in Auftrag gegeben wurde, vorgestellt.)
In der „Seelower Erklärung“ wurde seitens
der Unterzeichner, zu denen auch der Deutsche
Bahnkunden-Verband (DBV) gehört,
die Erwartung geäußert, dass Brandenburgs
Ministerpräsident Dietmar Woidke
als von der Bundesregierung eingesetzter
Koordinator für die deutsch-polnischen Beziehungen
sich anlässlich des 4. „Deutsch-Polnischen Bahngipfels“ am 8. Mai 2019 in
Wrocław (Breslau) für den zügigen Ausbau
der Ostbahnstrecke einsetzt. Zwar war diese
Strecke tatsächlich Gesprächspunkt, aber
konkrete Ergebnisse gab es, abgesehen von
einer Absichtserklärung, leider nicht.
Eine in der Sache absolut richtige, aber
ebenfalls überwiegend unverbindliche
Erklärung hatte bereits Brandenburgs Verkehrsministerin
Kathrin Schneider am 21. Januar
2019 in Rehfelde abgegeben: „Die Verspätungsanfälligkeit
der Linie zeigt auch, dass
ein weiterer zweigleisiger Ausbau erforderlich
ist. Der Ausbau der Station Werbig als Kreuzungsbahnhof
ist in der Planung. Für eine leistungsfähige,
moderne Ostbahn brauchen wir
aber eine komplette Zweigleisigkeit und die
Elektrifizierung. Das werden wir gegenüber
dem Bund weiter einfordern und mit unseren
polnischen Partnern abstimmen. Gut ist, dass
die Planung der Oderbrücke den notwendigen
Ausbaustandard bereits berücksichtigt.“
Immerhin: Die Notwendigkeit der Zweigleisigkeit
und der Elektrifizierung wird von der
Ministerin anerkannt. Und bei der Stettiner
Bahn hat sie am Ende genau das erkämpft.
Zur schrittweisen Verbesserung des Angebots
werden in der „Seelower Erklärung“
konkret u. a. folgende Maßnahmen gefordert:
- Schaffung der infrastrukturellen Voraussetzungen
für einen 30-Minuten-Takt Berlin
Ostkreuz—Müncheberg (Mark) ab dem
Jahr 2022 in der Hauptverkehrszeit. Diese
Maßnahme ist auch Bestandteil des brandenburgischen
Landesnahverkehrsplans
2018 und setzt als Minimalvariante die Planung
und den Bau des dafür erforderlichen
zweigleisigen Begegnungsabschnitts zwischen
Berlin-Mahlsdorf und Hoppegarten
voraus. [Das ist notwendig, aber noch nicht
ausreichend, um Verspätungsrisiken zu minimieren
und Fahrplanstabilität zu gewährleisten.
Dies gelingt nur mit vollständiger
Wiederherstellung der Zweigleisigkeit, in
einer ersten Ausbaustufe von Berlin bis
Müncheberg (Mark).]
- Sofortiger Beginn der Planungen zum
kompletten zweigleisigen Ausbau und zur
Elektrifizierung der Strecke. (Ziel muss hierbei
der stufenweise Ausbau der gesamten
Strecke Berlin—Kostrzyn sein). Neben der
Verbesserung des Angebots im Regionalbahnverkehr
können auf diese Weise ausreichend
Kapazitäten für den Güterverkehr
gesichert werden, insbesondere vor dem
Hintergrund steigender Gütertransporte
auf der „RailBaltica“ und der „Neuen Seidenstraße“.
[Die Trasse für das seinerzeit
demontierte zweite Gleis ist vorhanden
und eisenbahnrechtlich entsprechend gewidmet.
Langwierige Planfeststellungsverfahren
sind für den zweigleisigen Ausbau
somit nicht erforderlich].
- Abstimmung zur Umsetzung der Elektrifizierung
der Strecke sowohl auf deutscher
als auch polnischer Seite. [Mit einer
Elektrifizierung besteht neben den notwendigen
Verbesserungen für den Personenfernverkehr
und den Güterverkehr
zudem die Möglichkeit der Durchbindung
von Regionalbahnzügen ab bzw. bis zum
Flughafen BER].
- Abgestimmte Positionierung der Länder
Brandenburg und Berlin zum Ausbau der
Ostbahnstrecke und Aufnahme in die
Projektliste I2030 des Verkehrsverbundes
Berlin-Brandenburg (VBB).
Finanzierung des Ausbaus der Ostbahnstrecke
ist möglich
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| Nur die kurzen Begegnungsabschnitte (im Bild Rehfelde—Strausberg) zweigleisig auszubauen, bietet leider keine Gewähr für ein stabiles Regionalzugangebot. Deshalb wird in der „Seelower Erklärung“ der konsequente zweigleisige Ausbau der ganzen Strecke gefordert. Foto: Christian Schultz |
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Trotz des kurzsichtigen Verzichts des Bundesverkehrsministeriums,
den Ausbau der
Ostbahnstrecke in den Bundesverkehrswegeplan
2030 bzw. in das Bundesschienenwegeausbaugesetz
(BSWAG) aufzunehmen,
bestehen Möglichkeiten, den Ausbau in
überschaubaren Zeiträumen zu finanzieren
und durchzuführen – wenn man will. Für
den vollständig zweigleisigen Ausbau und
die Elektrifizierung wurden in der genannten
Studie Gesamtkosten von 319,3 Mio.
Euro errechnet. Zum Vergleich: Allein der
lediglich 3,2 km lange im Bau befindliche
16. Abschnitt des Berliner Stadtautobahnrings
A 100 wird voraussichtlich deutlich
über 500 Mio. Euro kosten.
Nun wird es zwar auf absehbare Zeit noch
nicht durchsetzbar sein, zu Lasten des Autobahnbaus
mehr Gelder für die Schiene
auszugeben. Aber folgende Finanzierungsmöglichkeiten
für den Ausbau der Ostbahnstrecke
scheinen durchaus realistisch:
- Durch das angekündigte Elektrifizierungsprogramm
des Bundes besteht die Möglichkeit,
die Elektrifizierung dieser Strecke
umzusetzen.
- Mit einer Aufnahme der Strecke in die Transeuropäischen
Netze Verkehr (TEN-T) / Ergänzungsnetz
ist die Kofinanzierung des
Ausbaus über „Connecting Europe Facility“
(CEF), einem Finanzierungsinstrument
der Europäischen Union, möglich (siehe
u. a. Michael Cramer in SIGNAL 4/2016 ).
Die zurzeit laufende Elektrifizierung des
polnischen Streckenabschnitts Węgliniec
(Kohlfurt)—Zgorzelec (Görlitz-Moys) wird
auf diese Weise sogar mit einem Anteil
von 85 Prozent kofinanziert.
- Finanzierung aus Mitteln des EU-Programms
INTERREG (europäische territoriale
Zusammenarbeit).
- Ähnlich wie bei der Vereinbarung für den
zweigleisigen Ausbau der Strecke Berlin—Szczecin (Stettin) kann auch bei der Ostbahnstrecke
eine finanzielle Beteiligung
der Bundesländer Berlin und Brandenburg
erfolgen. Eine derartige Vereinbarung
setzt in der wachsenden Hauptstadtregion
letztlich auch notwendige Akzente
für eine umwelt- bzw. klimaschonende
Mobilität.
- Verwendung von Mitteln gemäß Regionalisierungsgesetz
(RegG) für den Infrastrukturausbau.
- Aufnahme der Strecke Berlin—Kostrzyn
in das 740-Meter-Netz für Güterzüge. Bestandteil
des 740-Meter-Netzes ist derzeit
bereits der Abschnitt Berlin—Frankfurt
(Oder) als Bestandteil des europäischen
Korridors „North Sea—Baltic“. Angesichts
der mit der Ostbahnstrecke verbundenen
Kapazitätserweiterung auf diesem europäischen
Korridor müssen daher für den
Ausbau auch Mittel nach dem Bundesschienenwegeausbaugesetz
eingesetzt
werden, da das 740-Meter-Netz in den
„Vordringlichen Bedarf“ eingestuft ist.
Die Chancen all dieser Finanzierungs- bzw.
Fördermöglichkeiten müssen zugunsten
der Kunden des Personen- und des Güterverkehrs
genutzt werden! Übrigens: Auf
polnischer Seite wird die Strecke ebenfalls
ausgebaut und ist bereits zweigleisig. Eine
Elektrifizierung wird derzeit geprüft, wobei
die Realisierung nicht zuletzt von den weiteren
Entscheidungen auf deutscher Seite
abhängt.
Deutscher Bahnkunden-Verband und
IGEB Fernverkehr
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