Kleine Anfrage vom 24. Januar 2008

Einhaltung vertraglich vereinbarter BVG-Verkehrsleistungen bei der Straßenbahn

Die Straßenbahn hat im letzten Jahr 16 Prozent der Verkehrsleistungen, zu denen die BVG vertraglich verpflichtet war, nicht erbracht. Dabei gibt es reichlich Bedarf für mehr Fahrten...

Tram 68
Die Straßenbahn hat im letzten Jahr 16 Prozent der Verkehrsleistungen, zu denen die BVG vertraglich verpflichtet war, nicht erbracht. Dabei gibt es reichlich Bedarf für mehr Fahrten, zum Beispiel auf der Köpenicker Linie 68. Foto: Marc Heller

Die Kleine Anfrage betrifft zum Teil Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit und Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) um eine Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt und dem Senat übermittelt wurde. Sie wurde der Beantwortung zugrunde gelegt.

Frage 1: Wie viele Nutzwagenkilometer hatte die BVG bei der Straßenbahn entsprechend der Regelung im alten Unternehmensvertrag im Jahr 2007 zu leisten?

Antwort: Im Unternehmensvertrag und im Verkehrsvertrag sind die durch die BVG zu erbringenden Straßenbahnleistungen in Nutzzugkilometern, nicht in Nutzwagenkilometern festgeschrieben. Aus Gründen der Vergleichbarkeit wird daher in den Antworten ausschließlich die Maßeinheit Nutzzugkilometer (NutzZugkm) angewendet.

Gemäß Unternehmensvertrag hatte die BVG im Jahre 2007 23,1 Mio. NutzZugkm zu leisten, wobei Abweichungen bei den Straßenbahn-Verkehren von bis zu +/- 3% zulässig waren. Diese Vorgaben beinhalten allerdings Streckenverlängerungen (z. B. Straßenbahn-Anbindungen Adlershof, Hauptbahnhof, Kulturforum u. a.), die bisher nicht realisiert sind. Deshalb konnten diese Leistungen von der BVG nicht im vorgegebenen Umfang erbracht werden.

Frage 2: Wie viele Nutzwagenkilometer hat die BVG bei der Straßenbahn im Jahr 2007 tatsächlich erbracht?

Antwort: Die BVG hat im Jahre 2007 bei der Straßenbahn insgesamt 19,4 Mio. Nutz-Zugkilometer erbracht.

Frage 3: Wie hoch war der Anteil (bitte Angabe in absoluten und Prozentzahlen) der Nutzwagenkilometer bei der Straßenbahn in 2007, den die BVG im Rahmen von Ein- und Aussetzfahrten von und zu den Betriebshöfen (also von Fahrten, die nicht im Kursbuch veröffentlicht sind) erbracht hat?

Antwort: Im Jahr 2007 wurden Straßenbahnleistungen in Höhe von etwa 0,5 Mio. NutzZugkm im Rahmen von Ein- und Aussetzerfahrten von und zu den Betriebshöfen erbracht, die nicht im Kursbuch veröffentlicht waren. Das entspricht rd. 2,6% der Gesamtleistung.

Frage 4: Hat der Senat diese Ein- und Aussetzfahrten bestellt, werden sie auf die zu erstellenden Verkehrsleistungen angerechnet, und ist ein derartiges Verfahren auch in den anderen BVG-Unternehmensbereichen üblich?

Antwort: Im Gegensatz zu den Regelungen des ab Januar 2008 geltenden Verkehrsvertrages war der Unternehmensvertrag nicht über ein Besteller-Ersteller-Prinzip geregelt. Die BVG war jedoch verpflichtet, die Höhe der im Unternehmensvertrag pro Jahr und Verkehrsträger festgelegten Gesamtleistungen unter Berücksichtigung der zulässigen Toleranzgrenzen zu erbringen. Dabei wurden alle vom Fahrgast nutzbaren Fahrten auf die zu erstellenden Verkehrsleistungen angerechnet. Dieses Verfahren war auch in den anderen BVG-Unternehmensbereichen üblich.

Frage 5: Wie werden sich die unter Frage 3 erfragten Zahlen auf der Grundlage des neuen Verkehrsvertrages und des aktuellen Fahrplanes im Jahr 2008 entwickeln?

Antwort: Der Anteil der NutzZugkm bei der Straßenbahn, den die BVG im Rahmen von Ein- und Aussetzfahrten von und zu den Betriebshöfen, die nicht im Kursbuch veröffentlicht sind, erbringen wird, bleibt voraussichtlich mit etwa 0,5 Mio. NutzZugkm = rd. 2,6% der Gesamtleistung gleich.

Berlin, den 6. März 2008 Staatssekretär Dr. Jens-Peter Heuer Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Frauen

Jutta Matuschek, MdA Verkehrspolitische Sprecherin der Fraktion Die Linke im Abgeordnetenhaus von Berlin

aus SIGNAL 2/2008 (Mai 2008), Seite 14

 

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