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Die Straßenbahn hat im letzten Jahr 16 Prozent der Verkehrsleistungen, zu denen die BVG vertraglich verpflichtet war, nicht erbracht. Dabei gibt es reichlich Bedarf für mehr Fahrten, zum Beispiel auf der Köpenicker Linie 68. Foto: Marc Heller |
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Die Kleine Anfrage betrifft zum Teil Sachverhalte,
die der Senat nicht aus eigener Zuständigkeit
und Kenntnis beantworten kann.
Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort
auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen
und hat daher die Berliner Verkehrsbetriebe
(BVG) um eine Stellungnahme gebeten, die
von dort in eigener Verantwortung erstellt
und dem Senat übermittelt wurde. Sie wurde
der Beantwortung zugrunde gelegt.
Frage 1: Wie viele Nutzwagenkilometer
hatte die BVG bei der Straßenbahn
entsprechend der Regelung im alten
Unternehmensvertrag im Jahr 2007 zu
leisten?
Antwort: Im Unternehmensvertrag und
im Verkehrsvertrag sind die durch die BVG
zu erbringenden Straßenbahnleistungen
in Nutzzugkilometern, nicht in Nutzwagenkilometern
festgeschrieben. Aus Gründen
der Vergleichbarkeit wird daher in den Antworten
ausschließlich die Maßeinheit Nutzzugkilometer
(NutzZugkm) angewendet.
Gemäß Unternehmensvertrag hatte die
BVG im Jahre 2007 23,1 Mio. NutzZugkm
zu leisten, wobei Abweichungen bei den
Straßenbahn-Verkehren von bis zu +/- 3%
zulässig waren. Diese Vorgaben beinhalten
allerdings Streckenverlängerungen
(z. B. Straßenbahn-Anbindungen Adlershof,
Hauptbahnhof, Kulturforum u. a.), die bisher
nicht realisiert sind. Deshalb konnten diese
Leistungen von der BVG nicht im vorgegebenen
Umfang erbracht werden.
Frage 2: Wie viele Nutzwagenkilometer
hat die BVG bei der Straßenbahn
im Jahr 2007 tatsächlich erbracht?
Antwort: Die BVG hat im Jahre 2007 bei
der Straßenbahn insgesamt 19,4 Mio. Nutz-Zugkilometer erbracht.
Frage 3: Wie hoch war der Anteil (bitte
Angabe in absoluten und Prozentzahlen)
der Nutzwagenkilometer bei der Straßenbahn
in 2007, den die BVG im Rahmen von
Ein- und Aussetzfahrten von und zu den Betriebshöfen
(also von Fahrten, die nicht im
Kursbuch veröffentlicht sind) erbracht hat?
Antwort: Im Jahr 2007 wurden Straßenbahnleistungen
in Höhe von etwa 0,5 Mio.
NutzZugkm im Rahmen von Ein- und Aussetzerfahrten
von und zu den Betriebshöfen
erbracht, die nicht im Kursbuch veröffentlicht
waren. Das entspricht rd. 2,6% der Gesamtleistung.
Frage 4: Hat der Senat diese Ein- und Aussetzfahrten
bestellt, werden sie auf die zu
erstellenden Verkehrsleistungen angerechnet,
und ist ein derartiges Verfahren
auch in den anderen BVG-Unternehmensbereichen
üblich?
Antwort: Im Gegensatz zu den Regelungen
des ab Januar 2008 geltenden Verkehrsvertrages
war der Unternehmensvertrag nicht
über ein Besteller-Ersteller-Prinzip geregelt.
Die BVG war jedoch verpflichtet, die Höhe der
im Unternehmensvertrag pro Jahr und Verkehrsträger
festgelegten Gesamtleistungen
unter Berücksichtigung der zulässigen Toleranzgrenzen
zu erbringen. Dabei wurden alle
vom Fahrgast nutzbaren Fahrten auf die zu
erstellenden Verkehrsleistungen angerechnet.
Dieses Verfahren war auch in den anderen
BVG-Unternehmensbereichen üblich.
Frage 5: Wie werden sich die unter Frage 3
erfragten Zahlen auf der Grundlage des
neuen Verkehrsvertrages und des aktuellen
Fahrplanes im Jahr 2008 entwickeln?
Antwort: Der Anteil der NutzZugkm bei
der Straßenbahn, den die BVG im Rahmen
von Ein- und Aussetzfahrten von und zu den
Betriebshöfen, die nicht im Kursbuch veröffentlicht
sind, erbringen wird, bleibt voraussichtlich
mit etwa 0,5 Mio. NutzZugkm
= rd. 2,6% der Gesamtleistung gleich.
Berlin, den 6. März 2008
Staatssekretär Dr. Jens-Peter Heuer
Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie
und Frauen Jutta Matuschek, MdA
Verkehrspolitische Sprecherin der Fraktion Die Linke im Abgeordnetenhaus von Berlin
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