Die Zahl der eingehenden Beschwerden
ist seit dem Bestehen der Schlichtungsstelle
kontinuierlich gestiegen. Im Jahresvergleich
2005/2006 nahm die Zahl der Anfragen um
rund 44 Prozent zu. Die Struktur der eingehenden
Anliegen hat sich jedoch stark gewandelt.
Während noch im Jahr 2005 mehr
Bahn- als Fluganfragen eingingen, überwogen
2006 die Beschwerden im Flugverkehr.
Diese verdoppelten sich im Jahresvergleich
sogar.
Nicht jede an die Schlichtungsstelle gerichtete
Anfrage mündet in einem Schlichtungsverfahren.
Oft lassen sich Probleme
auch durch telefonische Beratung oder das
Zusenden von Informationen lösen. Wenn
ein Schlichtungsverfahren eröffnet wird,
ist jedoch die Kooperationsbereitschaft
der Unternehmen gefragt. Hier zeigen sich
deutliche Unterschiede zwischen den Verkehrsträgern.
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Entwicklung der Fallzahlen bei der Schlichtungsstelle Mobilität 2005 und 2006. Grafik: Schlichtungsstelle |
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Die 500 Schlichtungsverfahren, die im
Bahnverkehr bislang abgeschlossen werden
konnten, verliefen meist erfolgreich. Über
80 Prozent der Verfahren haben zu einer für
Kunden und Unternehmen zufriedenstellenden
Lösung des Anliegens geführt. In fast
100 Prozent der Schlichtungsfälle handelte
es sich dabei um Anliegen in Verbindung mit
der Deutschen Bahn AG. Erwähnenswert ist
auch, dass die Schlichtungsverfahren im
Bahnverkehr sehr zeitnah und kompetent
bearbeitet werden.
Diesen Service müssen Flugkunden oft
noch vermissen. Interessanterweise
gibt es im Flugverkehr eine
wesentlich umfangreichere
Anspruchgrundlage als bislang
im Bahnverkehr. Das
hilft den Beschwerdeführenden
jedoch nicht immer weiter, denn
die Schlichtungsverfahren
im Flugverkehr verlaufen leider lange
nicht so erfolgreich wie
im Bahnverkehr. Nur knapp 40 Prozent der
eingeleiteten Schlichtungsverfahren
im Flugverkehr konnten im beiderseitigen Einvernehmen
abgeschlossen werden. Einige
große deutsche Flugunternehmen
wie die Deutsche Lufthansa
und Air Berlin weigern
sich sogar, an Schlichtungsverfahren
überhaupt teilzunehmen.
In einem sind sich
die Verkehrsträger
Bahn und Flug jedoch
sehr ähnlich.
Die Hauptursache
für Beschwerden
war in beiden Bereichen
die Verspätung.
Interessanterweise
beschwerten sich
jedoch fast dreimal
mehr Menschen über
verspätete Flugzeuge
als über verspätete
Züge.
Die Schlichtungsstelle
Mobilität beim
VCD ist ein vom Bundesministerium
für
Ernährung, Landwirtschaft
und Verbraucherschutz
auf drei
Jahre finanziertes Pilotprojekt.
Derzeit ist noch nicht sichergestellt,
wie es nach dem 30. November 2007
weitergeht.
Die Hauptaufgabe der Schlichtungsstelle
besteht darin, auftretenden Konflikten mit
Verkehrsunternehmen zu lösen. Die Erfahrungen
aus den Einzelfällen sind oft auch
für andere Fahrgäste interessant, deshalb
berichtet sie regelmäßig über auserwählte
Fälle in der verkehrspolitischen Zeitschrift
SIGNAL.
Gerne unterstützt die Schlichtungsstelle
auch Sie, wenn es Probleme bei Ihrer Reise
mit Bahn, Bus, Schiff oder Flugzeug gab. Sie
können Ihr Anliegen schriftlich, per Fax oder
per E-Mail einsenden. Aktuelle Tipps für Ihre
Reise finden Sie auf der Internetseite
www.schlichtungsstelle-mobilitaet.org.
Schlichtungsstelle Mobilität
c/o Verkehrsclub Deutschland (VCD) e. V.
Postfach 61 02 49
10923 Berlin
Telefon: (030) 46 99 70-0
(Mo bis Fr 9 bis 14 Uhr)
Fax: (030) 46 99 70-10
Mail: schlichtungsstelle (ät) vcd.org Schlichtungsstelle Mobilität beim VCD
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