Erster Fall
Ein Fahrgast war an einem Freitag aus Leipzig
mit Straßenbahn und Bus nach Markranstädt
gereist. Am nächsten Vormittag wollte er
vom Bahnhof Markranstädt mit einer Regionalbahn
nach Naumburg weiterfahren. Dazu
hatte er sich vorher über www.bahn.de die
entsprechenden Informationen beschafft. Als
er jedoch am 3. Dezember 2005 vom Bahnhof
Markranstädt abfahren wollte, musste er feststellen,
dass die Regionalbahn zwischen Leipzig
Hauptbahnhof und Naumburg baubedingt
nach einem veränderten Fahrplan fährt. Er
hätte mindestens 45 Minuten warten müssen,
und dies zu einer Jahreszeit, wo es empfindlich
kalt war. Verärgert rief der Fahrgast die Bahnauskunft
an. Auch dort konnte man ihm nicht
weiterhelfen, die geplanten Baumaßnahmen
waren auch dort nicht bekannt!
Nach einiger Zeit erreichte eine Regionalbahn
der Gegenrichtung Markranstädt. Allem
Anschein nach fuhr dieser Zug jedoch
weder nach dem regulären noch nach dem
Baufahrplan. Der Fahrgast entschloss sich,
aufgrund der unklaren Situation mit diesem
Zug nach Leipzig Hauptbahnhof zu fahren,
um dort bessere Informationen und ggf. andere
Reisemöglichkeiten zu bekommen.
Auf dem Hauptbahnhof erkundigte er sich
am Servicepoint nach den Baumaßnahmen
und fragte, warum diese geplanten Baumaßnahmen
nicht im Internet verfügbar
seien. Die Antwort lautete, die Information
wäre ortsüblich erfolgt. Danach wies er
daraufhin, dass er sich als Berliner kaum
diese „ortsübliche“ Information beschaffen
könne. Da in wenigen Minuten ein ICE
mit Halt in Naumburg fahren sollte, bat er,
diesen aufgrund seiner Gehhinderung und
der Verspätung seiner Reise mit seiner Freifahrtberechtigung
nutzen zu können. Das
wurde ihm verweigert. Stattdessen sollte er
eine Übereckverbindung über Halle/Saale
nutzen. Der Fahrgast verzichtete auf dieses
„Angebot“ und nutzte den ICE – zahlend.
Zweiter Fall
Ein Berliner Fahrgast besuchte am 5. Juni
2006 Freunde in Hamburg. Er hatte sich
vorher über seine Reisemöglichkeiten
im Internet informiert. Als er jedoch am
Vormittag aus der Hamburger City nach
Neugraben die S 21 nutzte, musste er
feststellen, dass zwischen Harburg und
Neugraben in Abschnitten gependelt und
Ersatzverkehr mit Bussen gefahren wurde.
Verärgert erreichte er mit 20 Minuten Verspätung
Neugraben.
Das Gleiche galt natürlich für die Rückreise
ab Neugraben. In beiden Relationen hatte
www.bahn.de nicht die nötigen Informationen
verfügbar. Diese Informationen gab
es nur über die Homepage des Hamburger
Verkehrsverbundes – also wieder nur
„ortsüblich“.
Fazit
In beiden Fällen waren ausschließlich Unternehmen
der Deutschen Bahn beteiligt.
Anscheinend ist es konzernintern jedoch
nicht möglich, solche fahrgastrelevanten
Informationen auf lokaler Ebene an die
zentrale Ebene von www.bahn.de weiterzuleiten.
Auf den entsprechenden Fahrgastinformationen
war nicht einmal ein
Hinweis auf die geplanten Baumaßnahmen
ausgedruckt.
Die Deutsche Bahn AG muss sich fragen
lassen, wie solche Informationsdefizite
künftig vermieden werden können. Sie
sind rufschädigend und entwerten die Internetauskunft.
Und dass die Dame vom
Servicepoint am Leipziger Hauptbahnhof
nicht unbürokratisch entscheiden konnte,
zeugt leider auch nicht von allzu großer
Kundenorientierung. IGEB Fahrgastbelange
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