Sehr geehrte Damen und Herren,
etwas verwundert habe ich den Abschnitt
„Neue Fahrzeuge“ im SIGNAL-Artikel „Straßenbahnen
für ganz Berlin“ (Heft 1/2009)
gelesen. Hier wird gegenüber dem Leser der
Eindruck erweckt, dass die BVG ein „Zwei-
Klassen-Straßenbahnnetz“ betreibt. Diese
Aussage müssen wir entschieden zurückweisen.
Seit dem Beschluss des Abgeordnetenhauses
in 1993 zur Modernisierung des
Straßenbahnsystems ist die Grundinstandsetzung
des Netzes, verbunden mit der Aufweitung
des Gleismittenabstandes für den
Einsatz von Fahrzeugen mit einer Breite von
bis zu 2,50 m, erfolgt.
Wie Sie wissen ist dieses Programm noch
nicht abgeschlossen, so dass wir heute noch
die Situation haben, auf den Linien 60, 61
und 68 keine GT6N (2,30 m breit) einsetzen
zu können.
Wie Sie auch wissen, verfügt die BVG über
eine Fahrzeugflotte von 105 GT6N und 45
GT6N ZR der Baujahre 1994 bis 2001, die mit
Ausnahme der vorgenannten Linien, im gesamten
Streckennetz der Straßenbahn eingesetzt
werden können.
Beabsichtigt ist im Fahrzeugbeschaffungsprogramm
lediglich, die Tatra-Fahrzeuge
zu ersetzen, so dass auch zukünftig – und
zwar bis zum Beginn der Aussonderung der
GT6N frühestens ab 2026 – GT6N mit einer
Fahrzeugbreite von 2,30 m Breite und einer
Kapazität für 150 Fahrgäste und Flexity mit
einer Breite von 2,40 m und einer Kapazität
für ca. 180 bis 240 Fahrgäste eingesetzt werden
können.
Wir gehen heute davon aus, dass korrespondierend
zum Fahrzeugbeschaffungprogramm
das Köpenicker Netz von GT6N uneingeschränkt
befahrbar ist. Entscheidend
für die Fahrzeugeinsatzplanung ist für uns
nicht der von Ihnen geschilderte Aspekt,
sondern die erforderliche Beförderungskapazität
und Bedeutung der jeweiligen
Linie. Klaus-Dietrich Matschke, BVG-Direktor Straßenbahn
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