Nahverkehr

Strafanzeige gegen die BVG Ein Zwischenbericht

"Der fortgesetzte Verkauf des fast vollständig überholten Kursbuches vom Juni 1991 ist nach Auffassung der IGEB Betrug und damit eine Straftat. Deshalb hat die IGEB am 25. März 1992 bei der Staatsanwaltschaft beim Landgericht Berlin 'Strafanzeige wegen des Verdachts des Betrugs gegen Hans-Bernhard Ludwig' erstattet. Die Begründung: Herr Ludwig ist als kaufmännischer Geschäftsleiter der BVG verantwortlich für den Verkauf des Kursbuches 91/92 der BVG." So weit das Zitat aus SIGNAL 3/92 . Und wie ging es weiter? Am 18. Dezember (!) 1992 teilte die Staatsanwaltschaft beim Landgericht Berlin der IGEB mit, daß sie das Verfahren eingestellt hat. weil ein strafrechtlich relevantes Verhalten des Beschuldigten nicht vorliege. Da die IGEB und ihr Anwalt die Begründung für die Einstellung des Verfahrens als ausgesprochen dürftig ansehen, wurde bei der Staatsanwaltschaft beim Kammergericht Beschwerde eingelegt.

Erster Erfolg:
BVG druckt Fahrplan-Ergänzung

Unabhängig vom Ausgang des Verfahrens gibt es schon einen ersten Erfolg zu melden. Zum Jahreswechsel hat die BVG eine kostenlose "Ergänzung zum Fahrplan 1992/93" herausgebracht. Denn auch während des Jahresfahrplanes 1992/93 gab es - wie schon 1991/92 - zahlreiche Fahrplanänderungen. Es waren so viele, daß die Ergänzung immerhin 208 Seiten umfaßt! Dies beweist erneut, wie berechtigt die Forderung des Fahrgastverbandes IGEB ist, wieder halbjährlich ein aktuelles Fahrplanbuch herauszugeben. Doch was hatte der sich naiv gebende Verkehrssenator Haase nach dem Fahrplandebakel 1991/92 geantwortet: "Nach Auskunft der BVG ist nicht davon auszugehen, daß sich in den kommenden Jahren wieder ähnliche Häufungen von unvorhersehbaren Fahrplanwechseln ergeben werden. Deshalb wird die einmal jährliche Herausgabe des kompletten Kursbuches auch weiterhin für sinnvoll gehalten." (Antwort an den Abgeordneten Michael Cramer, nachzulesen im Landespressedienst vom 3.6.92)

IGEB

aus SIGNAL 1/1993 (Februar 1993), Seite 8

 

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