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"Der fortgesetzte Verkauf des fast vollständig
überholten Kursbuches vom Juni 1991 ist nach
Auffassung der IGEB Betrug und damit eine
Straftat. Deshalb hat die IGEB am 25. März 1992
bei der Staatsanwaltschaft beim Landgericht Berlin
'Strafanzeige wegen des Verdachts des Betrugs
gegen Hans-Bernhard Ludwig' erstattet. Die Begründung:
Herr Ludwig ist als kaufmännischer
Geschäftsleiter der BVG verantwortlich für den
Verkauf des Kursbuches 91/92 der BVG." So weit
das Zitat aus SIGNAL 3/92 . Und wie ging es
weiter? Am 18. Dezember (!) 1992 teilte die
Staatsanwaltschaft beim Landgericht Berlin der
IGEB mit, daß sie das Verfahren eingestellt hat.
weil ein strafrechtlich relevantes Verhalten des
Beschuldigten nicht vorliege. Da die IGEB und
ihr Anwalt die Begründung für die Einstellung des
Verfahrens als ausgesprochen dürftig ansehen,
wurde bei der Staatsanwaltschaft beim Kammergericht
Beschwerde eingelegt.
Erster Erfolg:
BVG druckt Fahrplan-Ergänzung
Unabhängig vom Ausgang des Verfahrens gibt es
schon einen ersten Erfolg zu melden. Zum Jahreswechsel
hat die BVG eine kostenlose "Ergänzung
zum Fahrplan 1992/93" herausgebracht.
Denn auch während des Jahresfahrplanes 1992/93
gab es - wie schon 1991/92 - zahlreiche Fahrplanänderungen.
Es waren so viele, daß die Ergänzung
immerhin 208 Seiten umfaßt! Dies beweist
erneut, wie berechtigt die Forderung des
Fahrgastverbandes IGEB ist, wieder halbjährlich
ein aktuelles Fahrplanbuch herauszugeben. Doch
was hatte der sich naiv gebende Verkehrssenator
Haase nach dem Fahrplandebakel 1991/92 geantwortet:
"Nach Auskunft der BVG ist nicht davon
auszugehen, daß sich in den kommenden Jahren
wieder ähnliche Häufungen von unvorhersehbaren
Fahrplanwechseln ergeben werden. Deshalb
wird die einmal jährliche Herausgabe des kompletten
Kursbuches auch weiterhin für sinnvoll
gehalten." (Antwort an den Abgeordneten Michael Cramer,
nachzulesen im Landespressedienst vom 3.6.92) IGEB
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