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Unentgeltliche Mitnahme

Fahrgäste, die im Besitz gültiger Fahrausweise sind, können - maximal drei Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr und - Gepäck und (Achtung diese Regelung ist NEU) - einen Hund und (bisher hieß es Gepäck oder Hund) - einen Kinderwagen unentgeltlich mitnehmen.

Werden mehr als drei Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr mitgenommen, zahlt jedes weitere Kind den Ermäßigungstarif.

[Anmerkung der Redaktion: Diese Regelung wurde noch kurz vor dem 1. April 1999 so geändert daß im Berliner Tarifbereich ABC alle Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr - gleichwohl wieviele - in den Verkehrsmitteln von BVG, S-Bahn und DB AG unentgeltlich befördert werden.]

Für die Mitnahme eines Fahrrades ist ein Einzelfahrschein (keine Tageskarte wie bisher möglich) des Regeltarifes der für die Verbindung zutreffenden Preisstufe, höchstens jedoch der Preis einer Fahrradkarte gemäß Fahrpreisübersicht zu lösen und - falls der gelöste Einzelfahrausweis entwertungsbedürftig ist - vom Fahrgast zu entwerten.

BVG

aus SIGNAL 2-03/1999 (April/Mai 1999), Seite 4

 

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