Fahrgäste, die im Besitz gültiger
Fahrausweise sind, können - maximal
drei Kinder bis zum vollendeten
sechsten Lebensjahr und -
Gepäck und (Achtung diese Regelung
ist NEU) - einen Hund
und (bisher hieß es Gepäck oder
Hund) - einen Kinderwagen unentgeltlich
mitnehmen.
Werden mehr als drei Kinder
bis zum vollendeten sechsten
Lebensjahr mitgenommen, zahlt
jedes weitere Kind den Ermäßigungstarif.
[Anmerkung der Redaktion:
Diese Regelung wurde noch
kurz vor dem 1. April 1999 so
geändert daß im Berliner Tarifbereich
ABC alle Kinder bis zum
vollendeten sechsten Lebensjahr
- gleichwohl wieviele - in den
Verkehrsmitteln von BVG, S-Bahn
und DB AG unentgeltlich
befördert werden.]
Für die Mitnahme eines Fahrrades
ist ein Einzelfahrschein
(keine Tageskarte wie bisher
möglich) des Regeltarifes der für
die Verbindung zutreffenden
Preisstufe, höchstens jedoch der
Preis einer Fahrradkarte gemäß
Fahrpreisübersicht zu lösen und
- falls der gelöste Einzelfahrausweis
entwertungsbedürftig ist -
vom Fahrgast zu entwerten. BVG
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