Grundsätzlich muß festgestellt werden,
daß bei Havarien, die auch in diesem Umfang
und in dieser Dauer als sehr seltene
Ausnahmen anzusehen sind, naturgemäß
keine Vorbereitung hinsichtlich der Streckenorganisation
sowie der Information
von Fahrgästen und Fahrpersonal möglich
ist. Daraus resultiert zwangsläufig, daß
Mängel bei der Fahrgastinformation nicht
gänzlich vermeidbar sind. Die Kompliziertheit
des Wasserrohrbruchs Prenzlauer
Allee/Mollstraße bestand darin, daß
weder Ausmaß der Sperrungen noch die
Dauer am ersten Tag erkennbar waren.
Für die Linien 1 und 1E gab es am 14.
Januar 1999 vier verschiedene Betriebszustände.
Die Ursache dafür lag in unterschiedlichen
Einschätzungen hinsichtlich
der Befahrbarkeit der Gleisverbindung
Prenzlauer Allee - Torstraße durch Polizei,
Tiefbauamt und BVG.
Die Maßnahmen zur umfassenden Fahrgastinformation
wurden nach Havariebeginn
sofort durch die Betriebsleitstelle
eingeleitet. Das Fahrpersonal wurde angewiesen,
an Schwerpunkthaltestellen
entsprechende Durchsagen zu machen.
Mitarbeiter der Betriebsaufsicht nahmen
im Rahmen der Möglichkeiten die Information
an nicht befahrenen Streckenabschnitten
vor. Im Laufe des Vormittags
(14. Januar 1999) erfolgte die Plakatierung
der betroffenen Haltestellen. Hierbei
wirkte sich erschwerend die wechselnde
Führung der Linien 1 und 1E aus.
Durch die Zentrale Leitstelle erfolgte
ständig die Information von Presse, Rundfunk
und Fernsehen. Diese Medien berichteten
intensiv über die eingeleiteten Verkehrsmaßnahmen.
Gleichzeitig wurde
durch die Zentrale Leitstelle die Fahrgastinformation
auf den tangierenden
Schnellbahnhöfen veranlaßt.
Abschließend ist festzustellen, daß die
Komplexität der Havarie für unsere Fahrgäste
erhebliche Erschwernisse zur Folge
hatte. Die Mitarbeiter der BVG waren jedoch
bemüht, diese Erschwernisse auf ein
Mindestmaß zu reduzieren.
****
IGEB: Leider ist der Unternehmensbereich
Straßenbahn in seiner Antwort mit
keiner Silbe auf den Kern des Problems
eingegangen: nicht die teilweise hilflose
Informationspolitik bei dieser in der Tat
unverschuldeten Havarie stand im Mittelpunkt
unserer Kritik, sondern die Tatsache,
daß die BVG ohne Not und entgegen
der Einschätzung von Sachverständigen
die Nutzbarkeit des Mollknotens
beim jüngst erfolgten Umbau eingeschränkt
hat. Und derartige Havarien/Demos/Polizeieinsätze können sich
jederzeit wiederholen... (so, wie wir es
jetzt tun). BVG, Unternehmensbereich Straßenbahn
|