Zu Ihrem Schreiben, mit dem Sie insbesondere den fehlenden zweiten
Haltestellenzugang an den Straßenbahnhaltestellen im Kreuzungsbereich
Mollstraße/Otto-Braun-Straße beanstanden, nehmen wir wie
folgt Stellung.
Grundsätzlich stimmen wir mit Ihrer Auffassung
bezüglich der zweiten Haltestellen-Zugänge
völlig überein, halten
jedoch - abweichend von Ihrer Einschätzung
- hierbei stets eine Einzelfallprüfung
für erforderlich.
Der Planfeststellungsbeschluß vom
5. Dezember 1997 für den Bau der
Straßenbahn von der Mollstraße bis zum
Hackeschen Markt (1. Bauabschnitt von
Mollstraße bis Gontardstraße/Karl-Liebknecht-Straße)
enthält im Abschnitt V.3.5.
in Form einer derartigen Einzelfallprüfung
detaillierte Aussagen) zu den seinerzeit
von der IGEB und dem Bezirksamt Mitte
von Berlin für die Straßenbahn-Haltestellen-Anlage
Mollstraße/Otto-Braun-Straße geforderten zweiten Zugänge.
Diese Forderungen wurden damals wegen
der besonderen örtlichen Situation (Verkehrsschwerpunkt)
aus nachstehenden
Gründen zurückgewiesen:
Auch zweite Haltestellenzugänge sind in
hoch belasteten Hauptverkehrsstraßen zur
Gewährleistung der Fahrgastsicherheit nur
in Verbindung mit einer Lichtzeichenanlage
(LZA) möglich. Zusätzliche LZA können
am Mollknoten aus Gründen der
Leistungsfähigkeit jedoch nicht realisiert
werden.
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Foto: Frank Böhnke, November 1999 |
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Eine alltägliche Situation an der Haltestelle: Die Gitter tragen eher dazu bei, daß das Überqueren gefährlich wird. Foto: Frank Böhnke, November 1999 |
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Nichtsignalisierte Haltestellenzu- bzw.
-abgänge über die jeweils mindestens
vierstreifig Straßenfahrbahnen wurden
deshalb vom Vorhabenträger, von den
Berliner Verkehrsbetrieben (BVG) und von
der Technischen Aufsichtsbehörde einvernehmlich
abgelehnt.
Diese auch heute noch unverändert geltende
Einschätzung steht nicht im Widerspruch
zu den zitierten Leitlinien des BMV,
da Leitlinien zwar allgemeine Zielstellungen
enthalten, ihre Umsetzung jedoch nur
vorbehaltlich der Beachtung vorliegender
Randbedingungen erfolgen kann. Leitlinien
sind keine rechtsverbindliche Vorschrift!
Die gleichfalls kritisierte Umsteigebeziehungen
zwischen Straßenbahn und Omnibus
bewerten wir unter Berücksichtigung
der örtlichen Gegebenheiten als praktikabel.
Im Gegensatz zu Ihrer Meinung ist
aus unserer Sicht keine hinreichende
Sicherheit im „Schatten" der ampelgeregelten
Knotenpunkte gegeben. Im
Bereich der Bushaltestelle Mollstraße/Otto-Braun-Straße
(Richtung Innenstadt), die in
Höhe des nördlichen Haltestellenkopfes
der Straßenbahnhaltestelle für die Linien
100, 142, 157, 2 5 7 und 348 eingerichtet
ist, stauen sich beispielsweise permanent
auf drei Fahrspuren Kraftfahrzeuge von
der Mollstraße bis zum Kreuzungsbereich
Greifswalder Straße/Friedenstraße/Prenzlauer
Berg.
Aus den genannten Gründen können
wir Ihren Argumenten in diesem Fall nicht
folgen. Wir danken für die Hinweise und
hoffen, Ihnen mit unseren Ausführungen
gedient zu haben.
Kommentar
Das Schreiben ist in mehrfacher Hinsicht
aufschlußreich: zum einen lernen wir, daß
Richtlinien für die Berliner Verwaltung
keinen bindenden Charakter haben - zumindest
wenn es fahrgastfreundliche
Regelungen bei der Straßenbahn betrifft.
Würde der Senat diese Haltung auch auf
den Autoverkehr anwenden, dann könnte
sich die Programmierung von Ampeln
wesentlich einfacher gestalten: immerhin
sind es da immer „Richtlinien" und „Vorgaben",
die überdimensionierte Räumzeiten
zugunsten des MIV „vorschreiben"
und Busse und Bahnen behindern.
Zum anderen ergibt sich aus der
Argumentation der Schluß, daß es
allerhöchste Zeit ist, die stadtunverträglichen
Straßenquerschnitte im Stadt-Zentrum
auf ein vernünftiges Maß
zurückzubauen. Denn sicherlich ist es
nicht ganz ohne Risiko, eine autobahn ähnliche
vier- oder gar sechsspurige
Straße zu überqueren - da hat die Senatsverwaltung
ganz recht.
Auf einem anderen Blatt steht allerdings,
daß die Fahrgäste dieses Risiko in
freier Entscheidung durchaus eingehen,
da die vorgegebenen und aus der
„Windschutzscheibenperspektive" kalkulierten
Umsteige- und Zugangswege
derartig ungünstig und weit sind, daß die
Leute lieber „ wild" die Fahrbahn überqueren.
Leider ist auch die BVG an der
Gestaltung des Mollknotens nicht ganz
unschuldig - wurden doch während des
Planfesstellungsverfahrens die von der
IGEB und dem Bezirk Mitte vorgebrachten
Wünsche schlicht ignoriert. Senatsverwaltung für Bauen, Wohnen und Verkehr
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