Übergeordnete Ziele der
Verkehrspolitik sind:
- die Wettbewerbsfähigkeit der Stadt Berlin
im Konzert der Metropolen zu erhöhen,
- die für eine positive wirtschaftliche Entwicklung
der Stadt unabdingbare moderne
Infrastruktur bereitzustellen,
- die Fernerreichbarkeit der Stadt mit allen
Verkehrsarten zu fördern,
- den geographischen Vorteil der Stadt in
der Mitte Europas auch in den Verkehrsverbindungen
nutzbar zu machen,
- den Anteil der besonders umweltverträglichen
Verkehrsarten - Fußgänger-,
Radfahrer- und Öffentlicher Personennahverkehr
am Gesamtverkehrsaufkommen
zu erhöhen,
- Lärm- und Abgasbelastungen zu reduzieren.
Gemeinsames Ziel der Berliner Verkehrsplanung
bleibt weiterhin, einen „modal
split" für den Personenverkehr von 80:20
(ÖPNV zu motorisiertem Individualverkehr)
im Bereich des „kleinen Hundekopfs"
und von 60:40 im Bereich des S-Bahn-Ringes
mittelfristig zu erreichen.
Kurzfristig wird ein Stadtentwicklungsplan
Verkehr (StEP Verkehr) vorgelegt, der diesen
Zielen Rechnung trägt und die Ergebnisse
der Workshops zum StEP Verkehr
berücksichtigt.
Öffentlicher Personennahverkehr
In einem städtischen Ballungsraum wie
Berlin muss der ÖPNV das Rückgrat des
Verkehrsnetzes bilden. Der noch geringe
Motorisierungsgrad in Berlin ist als Chance
zu nutzen. Folgende Einzelmaßnahmen
sind nötig, um dieses Ziel zu erreichen:
|
Bekommen die Infosäulen auf den U-Bahnhöfen bald Konkurrenz durch BVG-Mitarbeiter? Die Koalitionsvereinbarung sieht die Abschaffung der personalfreien Bahnhöfe vor. Wer das allerdings bezahlen und in welchen Zeitraum dies umgesetzt werden soll, steht dort nicht. Foto: Marc Heller, August 1999 |
|
Im Rahmen einer ÖPNV-Offensive wird
ein Berlin-Takt eingeführt, der durch Anschlusssicherung,
Beschleunigung, optimierte
Vertaktung, optimierte Erschließung
einzelner Stadtteile (z.B. durch
Kiezbusse) und Verkürzung von Umsteigewegen
den ÖPNV attraktiver macht.
Das Tarifsystem des ÖPNV soll mit dem
Ziel der Gewinnung neuer Kunden vereinfacht
und überarbeitet werden. Zielgruppenorientierte
Tarifangebote müssen vor
allem die Zahl der Stammkunden erhöhen.
Sie müssen sozial Schwächere
genauso erreichen wie Schülerinnen und
Schüler, Studierende oder Familien mit
Kindern. Eine günstige Umweltkarte, ein
Semesterticket, Kombitickets, Mehrfahrtenkarten,
Job- und Sozialtickets sind
hierfür geeignete Instrumente. Für das
Semesterticket wird ein Einführungspreis
in der Größenordnung von 215 DM pro
Semester für das Verbundgebiet angestrebt,
dabei darf es für die Verkehrsunternehmen
nicht zu dauerhaften Einnahmeausfällen
und für die öffentliche Hand zu
keinen zusätzlichen finanziellen Belastungen
kommen. Für das Arbeitslosenticket
ist ein Preis von 40 DM anzustreben.
Modelle zur finanziellen Beteiligung der
Arbeitsämter sind mit einzubeziehen.
Darüber hinaus sollen Erwerbslose Einzelfahrscheine
zum Ermäßigungstarif nutzen
können.
|
Der Start in das elektronische Zeitalter beginnt in Berlin erst einmal sehr hausbacken. Um die Gültikeit von Monatskarten in den Regionalzügen nachzuweisen, bekommt jeder Ticket-Teilnehmer einen solchen Zettel zur Legitimation. |
|
Ein vom Abgeordnetenhaus zu beschließender
Nahverkehrsplan muss die
Definition von Qualitätskriterien für
ÖPNV-Leistungen und deren Überprüfung
und Sicherstellung beinhalten.
Im Zusammenhang mit dem elektronischen
Ticket ist im Schnellbahnnetz ein
geschlossenes System mit Zugangssperren
einzurichten.
Zur Verbesserung von Sicherheit und
Service soll auf allen Schnellbahnhöfen
wieder Personal der Verkehrsbetreiber als
Ansprechpartner zur Verfügung stehen.
Die beschlossenen Beschleunigungsmaßnahmen
bei Bussen und Straßenbahnen
müssen termingerecht umgesetzt
werden, auch um die Erfüllung der Aufgaben
von Polizei, Feuerwehr und
Rettungsdiensten zu gewährleisten.
Für das Park+Ride-Programm wird eine
klare Verantwortlichkeit in der Verwaltung
und ein eigener Haushaltstitel geschaffen,
der aus Umschichtungen im Einzelplan gespeist
wird. Vorhandene Anlagen sind
effizienter zu nutzen und durch ein
Leitsystem zu vernetzen.
Es liegt im Interesse Berlins, dass die
BVG zu einem starken und wettbewerbsfähigen
Unternehmen wird und in
der Konkurrenz mit anderen Unternehmen
bestehen kann. Um dieses Ziel zu erreichen,
muss die Umsetzung der im Unternehmensvertrag
mit der BVG vereinbarten
Verbesserungen, die für den Erfolg des
Konzeptes BUS 2000 unverzichtbar sind
einer regelmäßigen Überprüfung unterzogen
werden. Das Land Berlin muss seine
Aufgabe als Eigentümer der BVG verantwortlich
wahrnehmen.
Es bleibt bei der Verabredung am Runden
Tisch, ein Nahverkehrsangebot in
Berlin gemeinsam mir der Deutschen Bahn
AG zu schaffen. Dabei stehen die Verbesserung
des Angebotes und die Sicherung
der Arbeitsplätze in der Stadt im Vordergrund.
Die Gespräche mit der BVG, den
Arbeitnehmervertretungen und der Deutschen
Bahn AG sollen fortgesetzt werden.
Für den Ausbau des ÖPNV-Netzes
bestehen folgende Prioritäten:
S-Bahn und Regionalbahnen
|
Die S-Bahn-Verlängerung nach Teltow Stadt ist laut Koalitionsvereinbarung termingerecht fertigzustellen. Hoffentlich bleiben das nicht nur schöne Worte! Foto: Frank Böhnke, Oktober 1999 |
|
Vorrang hat die zügige Fertigstellung des
S-Bahnringes. Mit der Inbetriebnahme des
Lehrter Fernbahnhofes soll auch die S 21
(Nord) vom Nordring bis zum Lehrter
Bahnhof in Betrieb gehen. Die S 21 (Süd)
bleibt planerisch gesichert. Die S-Bahn-Verlängerung
nach Teltow Stadt ist termingerecht fertigzustellen.
Für das Regionalbahnnetz ist ein Anschluß
der Großsiedlung „Falkenhagener
Feld" und „Märkisches Viertel" über bestehende
Bahntrassen anzustreben. Die
verbleibenden Lückenschlüsse sind zügig
zu realisieren. Bei der Anbindung des
neuen Flughafens BBI hat ein leistungsfähiger
Flughafenexpreß Priorität.
U-Bahn
Die City-U-Bahnlinie 5 vom Alexanderplatz
bis zum Lehrter Bahnhof wird bis zum Jahr
2006 fertiggestellt. Teilinbetriebnahmen
sind zu prüfen. Die Verringerung des finanziellen
Aufwands ist anzustreben. Vorhaltebauten
sind unter Verzicht auf den U 3-Bf am
Roten Rathaus auf das unbedingt
notwendige Maß zu reduzieren.
Die Flughafen-U-Bahn 7, Rudow - BBI,
wird in dieser Legislaturperiode planerisch
und in Verhandlungen mit dem Land
Brandenburg und dem Bund so weit vorbereitet,
dass nach Fertigstellung der U 5
in Abhängigkeit von den finanziellen
Voraussetzungen mit dem Bau begonnen
werden kann.
Straßenbahn
Die begonnenen Ausbaumaßnahmen werden
fortgesetzt:
- Buchholz Kirche - Buchholz West (Fertigstellung
bis Ende 2000),
- S Adlershof - Wissenschaftsstadt (Anfang
2001),
- Müggelheimer Straße (Mitte 2000)
- Revaler Straße - U Warschauer Straße
(Mitte 2000).
Weitere im Bauprogramm 96/99 festgelegte
Maßnahmen werden begonnen und
fertiggestellt:
- Prenzlauer Tor - Alexanderplatz
(Mitte 2001),
- Invalidenstraße - Lehrter Bahnhof
(Mitte 2003),
- Eberswalder Straße - U Bernauer Straße
- innerhalb der historischen Baufluchtlinien - (Mitte 2002).
Folgende neue Maßnahmen
werden begonnen:
- Landsberger Allee/Friedenstraße -
Ostbahnhof,
- Wissenschaftsstadt Adlershof -
Sterndamm.
Bei folgenden Maßnahmen
werden die planerischen
Voruntersuchungen durchgeführt
und - soweit sich die Machbarkeit
ergibt - das Planfeststellungsverfahren
eingeleitet:
- U Bernauer Straße - ggf. Brunnenstraße/Invalidenstraße
oder Nordbahnhof,
- Lehrter Bahnhof - U Turmstraße -
Wiebestraße.
Die Planungsalternative S Mahlsdorf -
Riesaer Straße wird aufgegeben.
Straßenverkehr
Berlin braucht ein leistungsfähiges
Straßennetz auf der Grundlage des
Flächennutzungsplans von 1994. Priorität
im Straßennetz hat der Erhalt von
Substanz. Dafür sind ausreichend Finanzmittel
vorzusehen. Ergänzungen des bestehenden
Netzes sollen durch Bündelung
des Verkehrs auf leistungsfähigen Hauptverkehrsstraßen
Wohngebiete beruhigen.
Die Förderung von Car-Sharing und Car-Pooling
soll das Straßennetz entlasten
helfen. Das Verkehrssicherheitsprogramm
von 1994 wird mit dem Ziel einer deutlichen
Reduzierung der Verkehrsunfallzahlen
realisiert. Es wird eine Bündelung
der Zuständigkeiten für die Verkehrssicherheit
verwirklicht. Eine leistungsfähige
Verkehrsmanagementzentrale wird
zügig verwirklicht. Der Straßenverkehr soll
durch Abbau des Schilderwaldes und
andere geeignete Maßnahmen dereguliert
werden.
Folgende Ergänzungen des
Straßennetzes sollen verwirklicht
werden:
- Die Flughafenautobahn A113 von Neukölln
nach Schönefeld soll spätestens
mit Inbetriebnahme des BBI zur Verfügung
stehen. Teilinbetriebnahmen sind
zu prüfen. Die B 179 in Neukölln und die
B 96a in Treptow sind in diesem Zusammenhang
durch verkehrslenkende Maßnahmen
wirkungsvoll vom Durchgangsverkehr
zu entlasten.
- Für die Verlängerung des Stadtrings
A 100 in Richtung Frankfurter Allee wird
eine Privatfinanzierung angestrebt, weil
eine Finanzierung aus dem Bundesverkehrswegeplan
in absehbarer Zeit nicht
realisierbar erscheint.
- Die Tangentiale Verbindung Ost (TVO)
soll insbesondere zur Entlastung des
Ortskerns Köpenick zügig in Einzelschritten
verwirklicht werden. Die Altstadtumfahrung
Köpenick soll bis 2002
fertiggestellt sein.
- Der Ausbau des Inneren Rings hat weiterhin
Priorität, um die Innenstadt vom
Durchgangsverkehr zu entlasten. Im Abschnitt
zwischen Nordbahnhof und
Sandkrugbrücke ist eine geradlinige
Führung über die Invalidenstraße anzustreben,
sofern eine Arkadierung der
Bebauung ausreichend Straßenfläche
für Straßenverkehr und Straßenbahn
schafft.
- Der B 101-Neubau vom Mittleren Ring
zur Stadtgrenze auf Grundlage der FNP-Planung
und der dazu gehörenden Auflagenbeschlüsse
bleibt planerisch gesichert.
- Die Realisierung einer Straßenbahnverbindung
in der Leipziger Straße und die
Verlängerung der Französischen Straße
stehen in einem engen Zusammenhang.
Bei der Sanierung der Leipziger Straße
werden bereits entsprechende technische
Vorkehrungen berücksichtigt. Deshalb
wird das notwendige Planfeststellungsverfahren
für die Straßenbahn zügig
vorangetrieben; die Verlängerung
der Französischen Straße wird durch einen
Bebauungsplan zügig gesichert. ...
Fahrradverkehr
Für das Radverkehrs-Programm wird eine
klare Verantwortlichkeit in der Verwaltung
und ein eigener Haushaltstitel geschaffen,
der aus Umschichtungen im Einzelplan
gespeist wird. Das vorliegende Veloroutenkonzept
soll zügig umgesetzt werden.
Fußgängerverkehr
Für den Fußgängerverkehr werden weiterhin
Querungshilfen realisiert. Dabei haben
einfache Lösungen („Zebrastreifen") Vorrang
vor Lichtsignalanlagen.
Wirtschafts- und Güterverkehr
Beim Ausbau der Wasserstraßen hat die
Erreichbarkeit des Westhafens durch
leistungsfähige Schiffseinheiten im Containerverkehr
Vorrang. Zu diesem Zweck
ist eine Begradigung der Spree in Charlottenburg
unter Minimierung des Flächenbedarfs
vor allem bei Kleingärten sowie
ein vorgezogener Neubau der Mörsch-Brücke
notwendig. Der Osthafen bleibt
erhalten. Der Teltowkanal zwischen Britzer
Zweigkanal und Dahme ist kurzfristig
wieder für die Schifffahrt zu öffnen.
Die Funktionen des Hamburger- und Lehrter
Güterbahnhofs werden zum Westhafen
verlagert und dort ein innerstädtisches
Logistikzentrum Westhafen
errichtet, das umweltverträglich an das
Straßennetz angebunden und mit den
erforderlichen Technologien für modernen
Kombi-Verkehr ausgestattet wird.
Das Güterverteilzentrum Großbeeren
soll vollständig an das Eisenbahnnetz angebunden
werden, unter anderem durch
Ausbau der Anhalter Bahn für den
Güterverkehr. Zur Förderung des umweltfreundlichen
Transports von Gütern
auf der Schiene in das Berliner Stadtgebiet
hinein, ist der regionale Schienengüterverkehr
auf bestehenden Privatbahnen zu
fördern und zu vernetzen.
Die beschlossene Einrichtung von City-Logistik-Zentren
und eine Ausweitung der
„Plattform Wirtschaftsverkehr" auf weitere
Stadtteilzentren müssen verstärkt verfolgt
werden.
Berlin wird seine Position als Verkehrskompetenzzentrum
weiter ausbauen.
Hierfür ist ein modernes Management erforderlich,
das unter Einbeziehung des
VBB, der Verkehrsunternehmen und mittelständischer
Unternehmen der Verkehrstechnologiebranche
den Nah- und
Regionalverkehr mit dem ÖPNV und dem
Individualverkehr verknüpft, moderne
Leitsysteme für alle Verkehrsarten miteinander
koordiniert und mit den Umlandverkehren
verzahnt. Dazu gehören auch
Mobilitätsberatungs- und Serviceangebote
in den Bezirken.
Fernerreichbarkeit
Das Eisenbahnnetz wird gemäß Pilzkonzept
stadtverträglich ausgebaut. Für Erweiterungen
nötige Trassen sollen freigehalten
werden.
Berlin darf keine Eisenbahn-Sackgasse
aus Richtung Westen werden. Insbesondere
das Bahnangebot nach Polen und
Osteuropa soll ausgebaut und qualitativ
verbessert werden. Die internationalen
Verbindungen nach Skandinavien sind
zeitgemäß und ohne Umwegfahrten herzustellen.
Es ist darauf zu achten, dass subventionierte
Regionalverkehrsleistungen nicht
von der Bahn eigenverantwortlich zu
leistende Fernverkehre verdrängen.
Es bleibt bei der Planung, den Flughafen
BBI Schönefeld bis zum Jahr 2007 zu
eröffnen. Die Inbetriebnahme des Internationalen
Flughafens Berlin-Brandenburg
im Jahr 2007 hat für die Region höchste
Priorität. Der Konsensbeschluß der Flughafengesellschafter
Bund, Brandenburg
und Berlin vom Mai 1996 hat weiterhin
Bestand. Die innerstädtischen Verkehrsflughäfen
Tempelhof und Tegel werden
im Zusammenhang mit dem Ausbau des
Flughafens BBI geschlossen. Die erforderlichen
Kapazitäten des Berliner Flughafensystems
werden bis zur Inbetriebnahme
des Flughafens BBI gewährleistet.
Verkehr und Umwelt
Zur Verminderung der Belastung durch
Straßenlärm wird in Zusammenarbeit mit
der Industrie- und Handelskammer ein
empfohlenes Routennetz für Schwerlastverkehr
erarbeitet und veröffentlicht. Dadurch
sollen Wohngebiete insbesondere
nachts von Straßenlärm entlastet werden.
Zur Luftreinhaltung wird in der bestehenden
Senatsarbeitsgruppe ein Konzept
erarbeitet, wie die Staub- und
Dieselrußbelastung deutlich vermindert
werden kann. Der Einsatz von Partikelfitern
bei Dieselfahrzeugen und der Einsatz
von Erdgasfahrzeugen soll gefördert werden.
Das BVG-Programm zum Einsatz
schadstoffarmer Busse wird fortgesetzt.
Die schadstoffarmen Busse sollen vorrangig
in stark schadstoffbelasteten Gebieten
eingesetzt werden.
Der Ausbau des Bahnnetzes muss ohne
erhebliche Einbußen bei der Lebens- und
Umweltqualität für die Anwohnerinnen
und Anwohner von Bahnstrecken erfolgen.
Beim Wiederaufbau der Dresdner
Bahn sollen die Gleisanlagen der Fernbahn
im Bereich Lichtenrade in Tunnellage geführt
werden. Beim Wiederaufbau der Anhalter
Bahn ist der Lärmschutz gemäß §
16 BimSchG zu sichern. Die Sicherstellung
des Lärmschutzes muss beim Bahnausbau
sowie bei den in Betrieb befindlichen
Strecken nach heutigem Standard unabhängig
von Bestandsschutzregelungen
umgesetzt werden.
Ein weiteres Ziel ist die Reduzierung
Straßenverkehrslärms... Auszug aus der Koalitionsvereinbarung zwischen CDU und SPD
|