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Fahrgäste und Fahrräder -
Fahrräder als Fahrgäste?
War es schon vor Verbundstart reichlich
kompliziert, ein Fahrrad im Berlin-Brandenburger
öffentlichen Verkehr mitzunehmen
(zumindest für gelegentliche
Kunden und bei Benutzung mehrerer
Unternehmen), so hat sich daran durch
den VBB nur wenig geändert.
Nach wie vor gehört der VBB zu den im
Bereich der Fahrradmitnahme teuersten
deutschen Anbietern.
Nur wenige sonst verlangen dafür den
vollen Einzelfahrpreis, noch dazu ohne
eine Möglichkeit der Ermäßigung durch
Sammelkarten, Tageskarten oder ähnliches
anzubieten. Die neue „Fahrradkarte"
zu 5,- DM verhindert lediglich, daß
die Kosten über das vorher von der DB
bekannte Niveau (bis 100 km in Nahverkehrszügen
6,- DM) steigen.
Zum Vergleich: In ganz Hessen,
Sachsen-Anhalt, Rheinland-Pfalz (ab 9
Uhr) und großen Teilen Bayerns ist die
Radmitnahme generell kostenlos, die
meisten anderen Verbünde verlangen dafür
den Kindertarif oder Festpreise, die
deutlich unterhalb des VBB-Niveaus
liegen. Auch der „Premium"-Aufpreis für
Monats- und Jahreskarten, nun in ganz
Brandenburg erhältlich, ist eine hiesige
Spezialität.
Die kostenlose Radmitnahme-Möglichkeit
auf persönliche Zeitkarten (in der Premium-Version)
wurde in allen Prospekten
totgeschwiegen und findet sich erst in
den Tarifbestimmungen auf Seite 22.
Aufgepaßt: Sie gilt nur in den ABC-Bereichen
Berlin, Potsdam und Frankfurt!
Wieder einmal keine Einheitlichkeit im
Verbund, noch nicht mal in den vier
„Großstädten" mit ihrem teilweise abweichenden
Tarifsystem.
Im übrigen wurden gerade im Bereich
Fahrradmitnahme die Konditionen verschärft
und damit gegenüber dem alten
(TBU-)Tarif verschlechtert. So ist es nicht
mehr möglich, für das Fahrrad eine
Tageskarte zu lösen, was für kurze
Strecken durchaus eine Alternative zur 5,-
DM-Radkarte ist. Mehrere Fahrten an
einem Tag werden so eventuell teurer, auf
jeden Fall aber komplizierter (siehe Hinweis
auf Seite 10 !).
Selbständige Fahrräder gefragt
Außerdem gilt die VBB-Fahrradkarte bzw.
für ein Fahrrad verwendete Einzelkarten
immer wie eine Einzelkarte des Flächentarifs,
daß heißt, ohne Fahrtunterbrechungs- und
Rückfahrmöglichkeit. Jedenfalls muß
man das daraus schließen, daß für Fahrten
innerhalb der ABC-Bereiche nichts anderes
geregelt ist (Tarifbestimmungen, Seite
22).
Ein Radler im Berliner Bereich beispielsweise
darf sich somit für seine Fahrt zwei
Stunden Zeit lassen, sein Fahrrad jedoch
muß beim Umsteigen jeweils den „nächstfolgenden
Anschluß" nehmen. Auf diese
Weise wäre es vielleicht schneller als
„Herrchen" am Ziel, aber die wenigsten
Fahrräder dürften sich ohne Begleitung im
Nahverkehr zurechtfinden ...
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Langsam scheinen die Proteste zu fruchten: der VBB hatte ein Einsehen und führte zum 1. Oktober 1999 die Fahrrad-Tageskarte wieder ein. Foto: Marc Heller, Mai 1998 |
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Glücklicherweise hat die Mehrtages-Fahrradkarte
der DB die Verbundeinführung
ebenso überlebt wie die Vergünstigung
Schönes-Wochenend-Ticket. Das
vereinfacht das Tarifsystem zwar nicht,
bietet aber doch eine preisgünstige und
flexible Möglichkeit der Fahrradmitnahme
- wenn man bereit ist, sich bei der Verkehrsmittelwahl
auf R- und S-Bahn zu
beschränken. Ein solches Angebot für alle
Verkehrsmittel würde viele Probleme
lösen.
Wann und wo man das Fahrrad nun
eigentlich mitnehmen darf, erfährt man
beim Studium der diversen Tarifunterlagen
nicht. Man wende sich einzeln an
die 35 Verkehrsunternehmen.
Apropos Herrchen
Beim Hund ist das natürlich wieder ganz
anders. Der erste Vierbeiner kost' nix,
weitere kosten den Vollpreis. Hier gibt es
keine Begrenzung auf 5,- DM, aber
immerhin eine Tageskarte.
Haste mal 'ne Fahrkarte?
Über die Möglichkeiten, beim Erwerb
einer VBB-Fahrkarte Schwierigkeiten zu
haben, ist im SIGNAL und in der Presse in
den vergangenen Monaten reichlich berichtet
worden. Wir können uns deshalb
hier etwas kürzer fassen, zumal diese
mehr abwicklungstechnische Frage nur
begrenzt mit dem Tarifsystem an sich zu
tun hat.
Andererseits soll dieser Bereich nicht
ganz unter den Tisch fallen, denn die
damit zusammenhängenden Probleme
(seien sie nun Schuld des Verbundes oder
der Unternehmen) sind eines der wesentlichen
Ärgernisse im Zusammenhang mit
dem VBB.
Für Berliner ist es keine Neuigkeit, daß
der Kauf von Verbundfahrkarten in der
Hauptstadt nur an ziemlich wenigen
Stellen möglich ist. Die Tatsache, daß die
BVG ihre Automaten und die Fahrscheindrucker
im Bus nicht auf den neuen Tarif
umgerüstet bzw. erweitert hat, ging
durch alle Medien.
Weniger bekannt wurde allerdings, daß
die Schwierigkeiten damit noch längst
nicht zu Ende sind:
- Die als Alternative angebotenen personalbesetzten
Verkaufsstellen der BVG
hatten zumindest bis in den Sommer
hinein erhebliche Schwierigkeiten mit
der Verkaufssoftware, insbesondere
dann, wenn es um nicht in Berlin beginnende
Fahrten ging. So war es zum Beispiel
nicht möglich, Einzelfahrscheine
von einem anderen Ort nach Berlin auszustellen.
Umgekehrt ja, aber kann man
eine Streckenkarte einfach auch für die
Gegenrichtung verwenden? Die Tarifbestimmungen
sagen dazu nichts.
- Das BVG-Buspersonal hatte gleichermaßen
Probleme, auf den stadtgrenzenüberschreitenden
Linien die außerhalb
Berlins hinzukommenden Tarifstufen
(zum Beispiel für den Ortsverkehr Falkensee,
wo eine Großgemeinde = eine
Wabe = 1,60 DM gilt) zu verkaufen.
- Auch die Automaten der S-Bahn können
(entgegen vollmundiger Ankündigung
in der Öffentlichkeit) nicht zu allen Zielen,
sondern jeweils nur zu einem „örtlich
abgestimmten Sortiment" Fahrscheine
verkaufen, in der Regel für das
Gebiet um den jeweiligen Endbahnhof
der Strecke.
- Der Vorverkauf von Einzelkarten ist (außer
für die ABC-Bereiche) nur unter
Schwierigkeiten möglich: S-Bahn und
DB verlangen etwa die Angabe des genauen
Reisedatums (wie bei DB-Fernfahrkarten)
schon beim Kauf, die BVG
verzichtet offenbar in der Praxis darauf.
Dies wirft weitere interessante Fragen auf:
- Bekanntlich gelten solche Einzelfahrkarten
„zum sofortigen Fahrtantritt
bzw. zum Fahrtantritt an einem vom
Fahrgast gewählten Tag" (Tarifbestimmungen,
Seite 28) Gleichzeitig aber
auch „unter Inanspruchnahme des jeweils
nächstfolgenden Anschlusses"
(ebd., Seite 29). Wie soll dies in der Praxis
kontrolliert werden?
- Sofern eine solche Fahrkarte zu entwerten
ist, wie macht man das, wo es doch
außerhalb der ABC-Bereiche keine
Entwerter (mehr ?) gibt?
- Unklar ist dies auch in den Großgemeinden.
Dort ist der Vorverkauf, wie in den
ABC-Bereichen, weiter möglich, zumindest
der besagten Seite 28 zufolge:
„...in Stadtverkehren der Großgemeinden
und innerhalb des Tarifbereichs Berlin
im Vorverkauf und zur Entwertung
bei Fahrtantritt bestimmt bzw. im Fahrzeug
und zum sofortigen Fahrtantritt."
Man versuche also nicht, etwa in Eberswalde
mit einem korrekten VBB-Fahrschein,
im Vorverkauf erworben, in einen
Regionalbus einzusteigen. Zwar
fahren beide im Verbund, aber das heißt
im VBB bekanntlich nichts ...
Vorverkauf? Fehlanzeige!
Ärgerlich ist all dies, gerade in bezug auf
den Vorverkauf, auch deshalb, weil die
VBB-Nutzer damit um so öfter gezwungen
werden, ihre Fahrkarten direkt vor Abfahrt
zu kaufen, mit all den Schwierigkeiten, die
dabei wieder durch die örtlich verschiedenen
Sortimente, ausgefallene oder
keine Scheine annehmenden Automaten
und nicht zuletzt den berühmten Nachlösezuschlag
der DB AG entstehen können.
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Kaum ein Automat kann den kompletten Tarif verkaufen. Deshalb kann es vorkommen, daß Fahrscheine per Hand ausgeschrieben werde. |
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Besonders ungünstig ist die Situation
für Besitzer von Zeitkarten, die über deren
Geltungsbereich hinausfahren wollen.
Bekanntlich möchte die DB (zumindest hat
sie dies zur Abschreckung mehrfach
lautstark angekündigt) den Nachlösezuschlag
von 5,- DM von allen erheben, die
im Zug weiterführende Fahrscheine erwerben
wollen. Eine Regelung, die zum Nachteil
der Fahrgäste von den Regelungen des
DPT (der normale DB-Tarif, der überall
dort gilt, wo nicht durch Verbünde andere
Bestimmungen erlassen werden) abweicht.
Dort gilt: Nur Fahrgäste völlig
ohne Fahrschein zahlen die 5,- DM, wenn
am Abfahrtsort eine Möglichkeit zum Kauf
bestand.
Demzufolge muß hier, besonders für
den Großraum Berlin mit seinem hohen
Anteil an Zeitkartennutzern, der Erwerb
von Anschlußkarten deutlich vereinfacht
werden. Dabei sind selbstverständlich
nicht nur ab der Außengrenze C, sondern
auch ab der B-Grenze anzubieten!
Auch in der Fläche gilt:
„Verbundfahrscheine?
Bei uns nicht!"
Zu wenig bekannt ist auch, daß es nicht
allein die BVG ist, die den VBB-Tarif nicht
verkaufen kann. Versteckt in den Tarifbestimmungen
des VBB - Teil D „Tarifbestandteile
mit Gültigkeit bei einzelnen
Verkehrsunternehmen (Haustarife)" ist für
die Unternehmen Verkehrsgesellschaft
Prignitz (VGP), Ostprignitz-Ruppiner
Personennahverkehrsgesellschaft
(ORP) und
Regionale Verkehrsgesellschaft Spreewald
(RVS) jeweils zu lesen:
„Neben dem VBB-Tarif gelten für
Fahrten ausschließlich auf den Linien
der... die Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen
der... Der Verkauf
des VBB-Tarifes ... kann erst zu einem späteren
Zeitpunkt gewährleistet werden."
(Seite 44) Das dürfte für sich sprechen.
Die Prignitzer Eisenbahn kann übrigens
sowohl den VBB-Tarif als auch ihren Haustarif
verkaufen, obwohl dies aus den Tarifbestimmungen
nicht eindeutig hervorgeht.
Auch das Schöne Wochenend-Ticket
und die Bahncard werden gemäß telefonischer
Auskunft dort weiter anerkannt.
Zuviel und
zuwenig Neues im VBB-Tarif
Tarife können eigentlich nur aus zweierlei
Gründen kompliziert sein. Entweder es
werden zu viele Preisstufen und/oder Fahrscheinarten
bereitgehalten, so daß man
die Übersicht verliert oder die Prinzipien
der Preisbildung sind so kompliziert und
schlecht erklärt, daß man sich auch bei
einem „schlanken" Sortiment nicht zurechtfindet.
Der VBB-Tarif bringt das Kunststück
fertig, beide Mängel aufzuweisen. Wie die
bisherigen Ausführungen in dieser Reihe
gezeigt haben dürften, liegt der
Schwerpunkt dabei eindeutig im zweiten
Bereich: Die Palette von Fahrkarten ist
nicht sonderlich groß, in einigen Bereichen
eher noch lückenhaft (siehe unten),
während es für das vorhandene Angebot
auf möglichst komplizierte Regeln
zu achten gilt.
Was hätte man
vereinfachen können?
Vom Chaos bei Kurzstrecken, Umwegen
und Fahrradkarten ist schon die Rede gewesen.
- Einzelfahrscheine gelten in den verschiedenen
Städten (auch Großgemeinden
genannt) jeweils unterschiedlich lange.
In Eberswalde hat man eine halbe Stunde
Zeit für seine Fahrt (was eventuell
noch nicht mal reicht, wenn der Anschluß
nicht stimmt). In Luckenwalde
darf man sich 45 Minuten Zeit lassen.
Man kann vielleicht noch nachvollziehen,
daß Berlin eine andere Zeitbegrenzung
hat als Frankfurt (Oder) oder
Schwedt, daß es aber auch zwischen
den kleineren Orten noch Unterschiede
gibt, ist unverständlich. Außerdem ist
höchst fraglich, warum in diesem Zusammenhang
bei den Großgemeinden
von „Stadtverkehren" die Rede ist, während
dieser Begriff sonst nicht auftaucht.
Es bleibt dabei unklar, was ein
Stadtverkehr eigentlich ist. Bedenklich
ist dies insofern, als gerade in den kleineren
Städten mit ihrem oft mäßigen
Angebot an echten Stadtlinien auch die
Regionalverkehre für innerörtliche
Verkehrsbedürfnisse von Bedeutung
sind.
- Die Großgruppenkarte ist je nach Gültigkeitsbereich
eine Tages- oder Einzelfahrkarte,
die Kleingruppenkarte dagegen
immer eine Tageskarte.
- Die Begriffe Monats- und Umweltkarte
werden in den Veröffentlichungen des
VBB nebeneinander verwendet, ohne
daß klar wird, ob es da einen Unterschied
gibt.
- Sonderregelungen und -tarife für Ausflugslinien
und Fähren bestehen fort.
Auch eindeutig touristische Angebote,
wie die Welcome-Card, gelten weiterhin
nicht auf Ausflugslinien. Besonderheiten
einzelner Fähren sind nicht einmal mehr
in den Tarifbestimmungen erwähnt.
- Sonderangebote, wie Schönes Wochenend-Ticket,
jwd-Menüticket, Welcome-Card werden
jeweils bei einer unterschiedlichen
Zahl Verbundunternehmen
akzeptiert.
- Die Kombi-Tageskarte mit der Stern- und
Kreisschiffahrt endet um Mitternacht,
alle anderen Tageskarten gelten
dagegen bis 3 Uhr des Folgetages; bis
auf das Schönes Wochenend-Ticket, mit
dem man gemäß bundeseinheitlicher
Regelung jeweils bis 2 Uhr am nächsten
Tag unterwegs sein kann.
- Nachdem dies anderswo teils schon lange
üblich ist, kann man nun auch im
VBB allgemeine Zeitkarten mit gleitender
Gültigkeit erwerben. Der Verbund
hat sogar an eine Regelung für den Februar
gedacht. Seltsamerweise bleibt
Berlinern diese nützliche Option verwehrt,
und man muß weiter nach dem
Kalendermonat gehen.
- Beim Zeitkartensortiment gibt es eine
Reihe von Unterschieden zwischen Berlin
und dem übrigen Verbundgebiet. So
können etwa in Brandenburg auch 7-Tages-Karten
zum Ausbildungstarif erworben
werden. Dafür gibt es in Berlin zusätzlich
verbilligte Sozialtickets und eine
Monatskarte für Schüler. Solche Unterschiede
fördern zwar nicht gerade die
Übersichtlichkeit, andererseits sind sie
aber weit weniger gravierend als manch
andere Idee des VBB. Ärgerlich bleibt allerdings,
daß es immer noch nicht gelungen
ist, den Widerstand der BVG gegen
eine Teilzeitkarte (9 Uhr-Karte) zu
brechen. Diese wird nun allein in den
brandenburgischen kreisfreien (Groß-)
Städten angeboten.
- Erstaunlicherweise beginnt aber die
Sperrzeit dieser 9 Uhr-Karten schon um
3 Uhr früh. Die Bedeutung dieser Einschränkung
ist zwar begrenzt, solange
es dieses Angebot nicht in Berlin gibt,
aber trotzdem wundert man sich, ob
der Potsdamer Nachtverkehr zwischen 3
Uhr und dem Morgengrauen wirklich so
überfüllt ist, daß man die Inhaber der
Karte auf diese Weise ausschließen
muß.
Der VBB hat somit leider die Chance
vertan, bei seiner Einführung die alten
Zöpfe der bisherigen Tarife abzuschneiden
oder zumindest (um im Bilde zu bleiben)
auf eine Länge zu bringen und seinen
Nutzern so ein „sauberes" System anzubieten.
Statt dessen scheint es, als hätten
Verbund und Verkehrsunternehmen sich
darauf geeinigt, möglichst viele ihrer
„traditionellen" Regelungen unter dem
Dach des VBB weiterbestehen zu lassen.
Die dringend notwendigen Nachbesserungen
werden nie den Werbeeffekt
haben, den eine rechtzeitig durchgeführte
Bereinigung gehabt hätte. Auch von
daher wäre es besser gewesen, die Einführung
des Tarifs noch einmal zu verschieben.
Trotzdem fehlt noch einiges ...
Gleichzeitig hat das VBB-Sortiment aber
auch noch einige Lücken.
- Mit Start des VBB wurden Sammelkarten
im Verbundgebiet weitestgehend
abgeschafft. Dies ist aus mehreren
Gründen zu kritisieren (siehe Kasten)
und sollte rückgängig gemacht werden.
Nicht zuletzt auch, um gelegentlichen
Kunden die Möglichkeit und den Anreiz
zu geben, Fahrkarten im Vorverkauf zu
erwerben, anstatt für jede Fahrt aufs
neue auf die unzulänglichen bisherigen
Angebote zurückgreifen zu müssen.
- Die günstigen VBB-Tageskarten sind
kein Ersatz für Mehrfahrtenkarten, die
sie keinen Rabatt für mehrere Personen
bieten und für Hin- und Rückfahrt erst
dann finanziell vorteilhaft sind, wenn
man noch eine dritte Fahrt unternimmt.
- Es fehlt eine Gesamtnetz-Wochenkarte.
Vom Preis der Monatskarte ausgehend,
dürfte diese allerdings billiger werden
als Tageskarten für lange Strecken.
- Inhaber von AB- und BC-Zeitkarten können
für den noch fehlenden Bereich jeweils
nur Anschlußkarten für eine
Einzelfahrt kaufen. Entsprechende Tages-
und Wochenkarten fehlen.
- Bei Wochenkarten soll es Angebote zur
integrierten Fahrradmitnahme geben.
- Die 9-Uhr-Monatskarte fehlt nicht nur in
Berlin. Grundlage solcher Angebote ist
ja, daß Anreize zur Benutzung des Angebots
außerhalb der Spitzenzeiten gegeben
werden sollen. Auch in der Region
ist oft eine starke Auslastung der
Busse und Züge in der Morgenspitze
und deutlich geringere Nachfrage zu
anderen Zeiten feststellbar, schon
wegen der dort größeren Bedeutung des
Schülerverkehrs. Von daher wäre dieses
Angebot also auch in der Fläche denkbar.
Vielleicht fehlt es ja dort auch nur
deshalb, damit die Sonderrolle Berlins in
dieser Angelegenheit nicht so auffällt...
- Ähnlich wie beim Durchmesserticket im
Bartarif gibt es im Zeitkartenbereich die
absonderliche Situation, daß man für
die neue Kombination Berlin plus
Landkreis(e) in jedem Fall den kompletten
ABC-Bereich kaufen muß, auch
wenn man vielleicht die Zone A gar
nicht braucht. Für einen Teil der Fläche
hat man außerdem immer doppelt bezahlt,
nämlich für den Teil der gewählten
Kreis(e), die auch im Berliner Bereich
C liegen. Daher wäre die Kombination
BC + Landkreis(e) zu ergänzen.
Einige Anmerkungen zum Schluß
Auch wenn unsere Auseinandersetzungen
mit dem Tarifsystem eine ganze Menge
großer und kleiner Stolpersteine zutage
gefördert haben, so können wir damit
doch keinen Anspruch auf Vollständigkeit
erheben. Die hier aufgeführten Merkwürdigkeiten
und Kritikpunkte ergeben sich
alle aus vom VBB oder einzelnen ihm angeschlossenen
Verkehrsunternehmen veröffentlichten
Informationsmaterialien, wir
haben diese studiert mit dem Wissen von
Fahrgästen, die sich gelegentlich auch
außerhalb des VBB-Territoriums bewegen.
Wir haben aber darauf verzichtet, den
Hintergrund jedes einzelnen Details näher
zu erforschen, weil dies wohl kaum eine
Aufgabe für den normalen Nutzer sein
kann.
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Haste mal 'ne Fahrkarte? Wer Probleme beim Verstehen des VBB-Tarifs hat, ist oftmals auf sich alleine gestellt. Dumm nur, daß Logik da auch nicht immer weiterhilft. Foto: Marc Heller, Bahnhof Alexanderplatz, U-Bahn-Verteilerebene, August 1998 |
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In den letzten Wochen deutete sich an,
daß dieser Bericht in manchen Punkten
von der Realität eingeholt werden könnte.
So wurden einige Umwege gestrichen,
dafür kamen aber über ein dutzend neue
hinzu. Pressemeldungen zufolge plant der
VBB, zum 1. April 2000 das Tarifsystem in
einigen hier angesprochenen Punkten zu
verändern und einige Mängel zu beseitigen
(Stichwort Schönefeld).
Im Interesse der Fahrgäste freut uns dies
natürlich. Allerdings sind die Meldungen
zu möglichen Änderungen bisher widersprüchlich
und die Details der neuen
Regelungen noch nicht bekannt. Auch
sind noch Widerstände der Verkehrsunternehmen
zu überwinden. Wir hoffen
daher, daß der VBB nicht nur einzelne
Details zu korrigiert, sondern zu einer umfassenden
Überarbeitung des Tarifs
gelangt. Daran arbeiten wir gerne mit und
bringen unsere Erfahrungen ein.
Das darf so nicht bleiben!
Zehn IGEB-Forderungen für einen besseren VBB-Tarif
- Information verbessern (Endkunden und Verkehrsunternehmen).
- Grafische Darstellung des Netzes auf dem Wabenplan.
- Möglichkeiten zum Fahrscheinerwerb inclusive Vorverkauf
drastisch verbessern - ersatzweise als
Minimum einen „Antrittsfahrschein" überall anbieten, der auf
den Regelpreis im Zug und an
besetzten Verkaufsstellen in Zahlung genommen wird.
- Tarifsystem harmonisieren, Sonderregelungen und unterschiedliche
Bedeutungen desselben
Begriffs abbauen.
- Preisbildung vereinfachen, insbesondere im Bartarif,
aber Sortimentslücken schließen.
- Anerkennung des VBB-Tarifs in Interregio- und D-Zügen.
- Vor weiteren Preiserhöhungen preisgünstigere
Angebote mit (räumlich oder zeitlich) eingeschränkter
Nutzungsmöglichkeit schaffen.
- Kein Nachlöseentgelt erheben, wenn am Start-Bahnhof
bzw. der Start-Haltestelle nicht die Möglichkeit
zum Fahrkartenkauf bestand (siehe auch Seite 18 in diesem Heft).
- Angebot des Zeitkartensortiments als Tages- und
7-Tages-Karte (zum Beispiel Landkreis, zwei
Landkreise, Netz, beliebige Anzahl von Waben).
- Einführung einer (Netz-)Tageskarte für maximal 10,- DM.
Bei der Fahrradmitnahme gab es zum 1. Oktober 1999 wesentliche
Änderungen. So gibt es jetzt wieder eine
Fahrrad-Tageskarte. Weitere Änderungen (beispielsweise die
Zugehörigkeit des Bahnhofs Schönefeld zur C-Tarifzone)
sind in der Überlegung. IGEB
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