Ab Seite 8 in diesem Heft sind die Projekte
des Bundesverkehrswegeplanes überregional
dargestellt. Hier nun eine Betrachtung
für Berlin/Brandenburg.
Für den künftigen Ausbau derjenigen
überregionalen Bahnverbindungen, die für
die Bundesländer Berlin und Brandenburg
von Bedeutung sind, wurden wichtige Maßnahmen
im vorliegenden Entwurf des Bundesverkehrswegeplanes
berücksichtigt, wie
zum Beispiel der zweigleisige Ausbau der
„Weddeler Schleife" oder der - speziell für
den Regionalverkehr-wichtige Ausbau der
Stammstrecke der Lehrter Bahn. Dagegen
erscheint fraglich, inwieweit die geplanten
Ausbaumaßnahmen der Bahnverbindungen
Richtung Polen, zum Teil auch Richtung
Süddeutschland der künftigen Bedeutung
gerecht werden. Die Erweiterung der EU
nach Osten wird zu einem deutlich höheren,
grenzüberschreitenden Personen- und
Güterverkehr zwischen den beteiligten
Staaten führen. Aus heutiger Sicht muß mit
überdurchschnittlichen Steigerungsraten im
Straßenverkehr gerechnet werden mit allen
negativen Folgen im Energieverbrauch, Flächenverbrauch
und der Kohlendioxid-Emissionen.
Mit dem vorliegenden Entwurf werden
leider zu wenig Akzente gesetzt, um
hier die Voraussetzungen für umfassende
Verlagerungen auf den umweltverträglichen
Verkehrsträger Schiene zu schaffen.
An folgenden Beispielen wird dies deutlich:
Unverständlich ist die Zuordnung der ABS
Berlin - Görlitz (- Polen) zum „Weiteren
Bedarf". Durch Umschichtung von Investitionsmitteln
zugunsten der Schiene ist die
Einstufung als „Vordringlicher Bedarf"
durchaus realistisch und letztlich vor dem
Hintergrund der zu erwartenden weiter verschärften
Verkehrsprobleme bei der EU-Erweiterung
zielführender.
Schwerpunktmäßig für den Güterverkehr
hat der zweigleisige Ausbau und die Elektrifizierung
der Strecke Berlin - Küstrin-Kietz -
Kostrzyn Bedeutung. Mit der damit erreichbaren
Streckenkapazität wäre nicht zuletzt
auch eine Entlastung der im Personenverkehr
hoch belasteten Strecke Berlin - Frankfurt (Oder) möglich.
Auch ist derzeit nicht geplant, den Abschnitt
Marktredwitz - Regensburg in der
Relation Berlin - Hof - München zu elektrifizieren/auszubauen
(lediglich im Abschnitt
Marktredwitz - Reichenbach soll dies erfolgen,
siehe oben). Auch mit dieser zu Unrecht
von der DB AG vernachlässigten Strecke
kann eine Alternative bzw. zusätzliche
Kapazität im Schienenverkehr geschaffen
werden im Vergleich zur heutigen Verbindung
über Nürnberg/Saalfeld.
Es muß bei den Planungen beachtet werden,
daß der Bundesverkehrswegeplan
grundsätzlich einen Investitionsrahmenplan
darstellt. Hinsichtlich der Finanzierung und
des Zeitpunktes der Realisierung einer Maßnahme
werden keine Festlegungen getroffen;
dies erfolgt erst auf der Grundlage der
Mehrjahrespläne gemäß § 5 Bundesschienenwegeausbaugesetz
(analog: § 5 Fernstraßenausbaugesetz). Die Realisierung der
einzelnen Maßnahmen erfolgt nach Maßgabe
der jährlich zur Verfügung stehenden
Haushaltsmittel (sogenannter Haushaltsvorbehalt)!
IGEB Fernverkehr
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