Berlin

Berliner Sozialticket

Anerkennung bei brandenburgischen Busunternehmen

Seit 1. Januar 2005 können berechtigte Personen das Berlin-Ticket S zum Preis von 33,50 Euro pro Monat als nicht übertragbaren Fahrausweis erwerben. Dieser berechtigt in Verbindung mit einer gültigen Kundenkarte mit der Aufschrift „Berlin-Ticket S" zur Benutzung der BVG und der Berliner S-Bahn innerhalb des Tarifbereichs Berlin, Teilbereiche AB. Eine Erweiterung des Geltungsbereichs des Berlin-Ticket S durch Lösen eines Anschlussfahrausweises für den Teilbereiche des Tarifbereichs Berlin ist nicht zugelassen.

Berechtigte Personen zum Erhalt einer „Kundenkarte Berlin-Ticket S" sind u.a. Empfänger von Leistungen der Sozialhilfe (SGB XII) und Empfänger von Leistungen zum Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld (SGB II).

Ein Hund, ein Kinderwagen sowie Gepäck dürfen unentgeltlich mitgeführt werden - ebenso Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr, jedoch kein Fahrrad. Für die einmalige Mitnahme eines Fahrrads muss ein Einzelfahrausweis ermäßigt gelöst werden. Das Angebot ist nicht als Jahreskarte und nicht im Abonnement erhältlich.

Seit dem 1. Juli 2006 erkennen neben der BVG und der S-Bahn Berlin GmbH auch folgende Unternehmen das Ticket innerhalb des Tarifteilbereichs Berlin AB an:

  • die Oberhavel Verkehrsgesellschaft mbH (OVG), Linien 107,136 und 809,
  • die Verkehrsgesellschaft Teltow-Fläming mbH (VTF), Linien 710 und 711,
  • die Barnimer Busgesellschaft mbH (BBG), Linien 891,892,893 und 901,
  • die Schöneicher-Rüdersdorfer Straßenbahn GmbH (SRS), Linie 88,
  • die Havelbus Verkehrsgesellschaft mbH (HVG), Linien 620, 623, 629, 638, 639, 671 und N12,
  • sowie die Regionale Verkehrsgesellschaft Dahme-Spreewald mbH (RVS), Linien 263, 733, 734, 735 und 736.

Bei der DB Regio AG, der Ostdeutschen Eisenbahn GmbH, der ViP Verkehrsbetrieb Potsdam GmbH und der Busverkehr Märklisch-Oderland GmbH wird das Berlin-Ticket S weiterhin nicht anerkannt.

Weitere Informationen erhalten Sie u. a. unter www.vbbonline.de .

IGEB-Kommentar

Sozialtiket

Es ist gut, dass es nun endlich eine verbindliche Information gibt, auf welchen Linien innerhalb Berlins die Fahrgäste mit dem Berlin-Ticket S fahren können. 2005 erhielten Parlamentarier, die das vom Berliner Senat wissen wollten, noch widersprüchliche Auskünfte (vgl. SIGNAL 3/2005 ).

Aber ärgerlich ist, dass es noch immer Verkehrsbetriebe gibt, die das Ticket grundsätzlich nicht anerkennen. Das gilt insbesondere für die beiden Busunternehmen, da viele Fahrgäste nicht unterscheiden können, von welchem Unternehmen ein Bus stammt, der innerhalb Berlins fährt.

Unbegreiflich ist außerdem, dass BVG und S-Bahn GmbH weiterhin keine Kombination von Berlin-Ticket S und Anschluss fahrschein C zur Fahrt ins nahe Berliner Umland zulassen. Eine solche Möglichkeit würde sicherlich zu erhöhter Nachfrage und damit zu Mehreinnahmen führen. Mit der jetzigen Regelung aber gibt es immer wieder ahnungslose Schwarzfahrer, denen das Zahlen der 40-Euro-Strafe besonders weh tut. Es wäre gut, wenn die neue Koalition im Abgeordnetenhaus, die sehr wahrscheinlich von zwei Parteien mit „sozial" im Namen gebildet wird, hier eine Verbesserung durchsetzen könnte. Immerhin erhalten BVG und S-Bahn einen Landeszuschuss für das Angebot des Berlin-Ticket S.

Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg

aus SIGNAL 5/2006 (Oktober/November 2006), Seite 18

 

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