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Seit 1. Januar 2005 können berechtigte
Personen das Berlin-Ticket S zum Preis von
33,50 Euro pro Monat als nicht übertragbaren
Fahrausweis erwerben. Dieser berechtigt
in Verbindung mit einer gültigen Kundenkarte
mit der Aufschrift „Berlin-Ticket S"
zur Benutzung der BVG und der Berliner
S-Bahn innerhalb des Tarifbereichs Berlin,
Teilbereiche AB. Eine Erweiterung des Geltungsbereichs
des Berlin-Ticket S durch Lösen
eines Anschlussfahrausweises für den
Teilbereiche des Tarifbereichs Berlin ist
nicht zugelassen.
Berechtigte Personen zum Erhalt einer
„Kundenkarte Berlin-Ticket S" sind u.a.
Empfänger von Leistungen der Sozialhilfe
(SGB XII) und Empfänger von Leistungen
zum Arbeitslosengeld II
bzw. Sozialgeld (SGB II).
Ein Hund, ein Kinderwagen
sowie Gepäck
dürfen unentgeltlich mitgeführt
werden - ebenso
Kinder bis zum vollendeten
sechsten Lebensjahr,
jedoch kein Fahrrad. Für
die einmalige Mitnahme
eines Fahrrads muss ein Einzelfahrausweis
ermäßigt gelöst werden. Das Angebot ist
nicht als Jahreskarte und nicht im Abonnement
erhältlich.
Seit dem 1. Juli 2006 erkennen neben der
BVG und der S-Bahn Berlin GmbH auch folgende
Unternehmen das Ticket innerhalb
des Tarifteilbereichs Berlin AB an:
- die Oberhavel Verkehrsgesellschaft mbH
(OVG), Linien 107,136 und 809,
- die Verkehrsgesellschaft Teltow-Fläming
mbH (VTF), Linien 710 und 711,
- die Barnimer Busgesellschaft mbH (BBG),
Linien 891,892,893 und 901,
- die Schöneicher-Rüdersdorfer Straßenbahn
GmbH (SRS), Linie 88,
- die Havelbus Verkehrsgesellschaft mbH
(HVG), Linien 620, 623, 629, 638, 639, 671
und N12,
- sowie die Regionale Verkehrsgesellschaft
Dahme-Spreewald mbH (RVS), Linien 263,
733, 734, 735 und 736.
Bei der DB Regio AG, der Ostdeutschen
Eisenbahn GmbH, der ViP Verkehrsbetrieb
Potsdam GmbH und der Busverkehr
Märklisch-Oderland GmbH wird das Berlin-Ticket
S weiterhin nicht anerkannt.
Weitere Informationen erhalten Sie u. a. unter
www.vbbonline.de .
IGEB-Kommentar
Es ist gut, dass es nun endlich eine verbindliche
Information gibt, auf welchen Linien
innerhalb Berlins die Fahrgäste mit dem Berlin-Ticket S fahren
können.
2005 erhielten Parlamentarier,
die das vom Berliner
Senat wissen wollten, noch
widersprüchliche Auskünfte
(vgl. SIGNAL 3/2005 ).
Aber ärgerlich ist, dass es
noch immer Verkehrsbetriebe
gibt, die das Ticket grundsätzlich
nicht anerkennen.
Das gilt insbesondere für die beiden Busunternehmen,
da viele Fahrgäste nicht unterscheiden
können, von welchem Unternehmen ein Bus
stammt, der innerhalb Berlins fährt.
Unbegreiflich ist außerdem, dass BVG und
S-Bahn GmbH weiterhin keine Kombination
von Berlin-Ticket S und Anschluss fahrschein C
zur Fahrt ins nahe Berliner Umland zulassen.
Eine solche Möglichkeit würde sicherlich zu erhöhter
Nachfrage und damit zu Mehreinnahmen
führen. Mit der jetzigen Regelung aber
gibt es immer wieder ahnungslose Schwarzfahrer,
denen das Zahlen der 40-Euro-Strafe
besonders weh tut. Es wäre gut, wenn die
neue Koalition im Abgeordnetenhaus, die sehr
wahrscheinlich von zwei Parteien mit „sozial"
im Namen gebildet wird, hier eine Verbesserung
durchsetzen könnte. Immerhin erhalten
BVG und S-Bahn einen Landeszuschuss für das
Angebot des Berlin-Ticket S.
Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg
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