Berlin

Berliner Sozialticket: Neuer Ärger

Mit 32 Euro ist das Sozialticket zu teuer. Das ist nicht neu. Neu und ärgerlich ist aber, daß es auch nur eingeschränkt genutzt werden kann.

„Ab 1.1.2005 können Empfänger von Leistungen nach dem SGB II und deren Mitglieder der Bedarfsgemeinschaften einen nicht übertragbaren Fahrausweis (Kundenkarte Berlin-Ticket S) erhalten, der in Verbindung mit einem für den laufenden Monat gültigen Wertabschnitt mit der Aufschrift ,Berlin-Ticket S' zur Benutzung der BVG und der S-Bahn innerhalb des Tarifbereichs Berlin, Teilbereiche AB berechtigt. Ein Hund, ein Kinderwagen sowie Gepäck dürfen unentgeltlich mitgeführt werden - ebenso Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr (bei Fähren bis zu 3 Kindern)."

Das bedeutet:

  • Fahrgäste mit Sozialticket können nicht den für weite Strecken innerhalb Berlins sehr viel schnelleren Regionalverkehr der DB nutzen.
  • Fahrgäste mit Sozialticket können nicht die mehr als 10 Bus- und Straßenbahnlinien der brandenburgischen Verkehrsunternehmen nutzen, die auf einer Teilstrecke durch Berlin fahren.
  • Fahrgäste mit Sozialticket können auf Linien, die von der BVG und einem brandenburgischen Verkehrsunternehmen gemeinsam betrieben werden, nur mit den BVG-Bussen fahren, was aus dem Fahrplan nicht ersichtlich ist. (Beispiel: Buslinien 107 und 136).

Der Berliner Fahrgastverband IGEB empfindet das als eine Zumutung. Die Fahrgäste mit Sozialticket werden doppelt benachteiligt: Sie werden in ihrer Mobilität eingeschränkt und sie laufen Gefahr, unfreiwillig zu Schwarzfahrern zu werden. Deshalb erwartet der Berliner Fahrgastverband IGEB von allen Beteiligten, daß diese Mißstände bis zum 1.1.2005 beseitigt werden. Die Benutzbarkeit eines öffentlichen, im Verbundtarif fahrenden Verkehrsmittels in Berlin darf nicht davon abhängen, welches Unternehmen diese Linie betreibt.

Nachdem diese Forderung Mitte November über einen IGEB-Pressedienst in die Öffentlichkeit getragen wurde, ist der Fahrgastverband mehrfach gefragt worden, warum er diese Regelung, die so auch für das frühere Sozialticket und das frühere Arbeitslosenticket galt, nun kritisiere. Die Antwort ist einfach: Die Begrenzung auf S-Bahn und BVG galt nicht für das (ermäßigte) Seniorenticket. Dessen Inhaber konnten innerhalb Berlins alle im Verbundtarif fahrenden Verkehrsmittel nutzen. Was liegt also näher, als bei der Neueinführung eines Sozialtickets sich an der einzig vernünftigen und nicht an den beiden schlechten Regelungen zu orientieren?

IGEB

aus SIGNAL 6/2004 (Dezember 2004/Januar 2005), Seite 11

 

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