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„Ab 1.1.2005 können Empfänger von Leistungen
nach dem SGB II und deren Mitglieder
der Bedarfsgemeinschaften einen nicht
übertragbaren Fahrausweis (Kundenkarte
Berlin-Ticket S) erhalten, der in Verbindung
mit einem für den laufenden Monat gültigen
Wertabschnitt mit der Aufschrift ,Berlin-Ticket
S' zur Benutzung der BVG und der S-Bahn
innerhalb des Tarifbereichs Berlin, Teilbereiche
AB berechtigt. Ein Hund, ein Kinderwagen
sowie Gepäck dürfen unentgeltlich
mitgeführt werden - ebenso Kinder bis zum
vollendeten 6. Lebensjahr (bei Fähren bis zu
3 Kindern)."
Das bedeutet:
- Fahrgäste mit Sozialticket können
nicht den für weite Strecken innerhalb Berlins
sehr viel schnelleren Regionalverkehr der
DB nutzen.
- Fahrgäste mit Sozialticket können nicht
die mehr als 10 Bus- und Straßenbahnlinien
der brandenburgischen Verkehrsunternehmen
nutzen, die auf einer Teilstrecke durch
Berlin fahren.
- Fahrgäste mit Sozialticket können auf
Linien, die von der BVG und einem brandenburgischen
Verkehrsunternehmen gemeinsam
betrieben werden, nur mit den BVG-Bussen
fahren, was aus dem Fahrplan nicht ersichtlich
ist. (Beispiel: Buslinien 107 und 136).
Der Berliner Fahrgastverband IGEB empfindet
das als eine Zumutung. Die Fahrgäste
mit Sozialticket werden doppelt benachteiligt:
Sie werden in ihrer Mobilität eingeschränkt
und sie laufen Gefahr, unfreiwillig
zu Schwarzfahrern zu werden. Deshalb
erwartet der Berliner Fahrgastverband
IGEB von allen Beteiligten, daß diese Mißstände
bis zum 1.1.2005 beseitigt werden.
Die Benutzbarkeit eines öffentlichen, im
Verbundtarif fahrenden Verkehrsmittels in
Berlin darf nicht davon abhängen, welches
Unternehmen diese Linie betreibt.
Nachdem diese Forderung Mitte November
über einen IGEB-Pressedienst in
die Öffentlichkeit getragen wurde, ist
der Fahrgastverband mehrfach gefragt
worden, warum er diese Regelung, die
so auch für das frühere Sozialticket und
das frühere Arbeitslosenticket galt, nun
kritisiere. Die Antwort ist einfach: Die Begrenzung
auf S-Bahn und BVG galt nicht
für das (ermäßigte) Seniorenticket. Dessen
Inhaber konnten innerhalb Berlins alle
im Verbundtarif fahrenden Verkehrsmittel
nutzen. Was liegt also näher, als bei der
Neueinführung eines Sozialtickets sich an
der einzig vernünftigen und nicht an den
beiden schlechten Regelungen zu orientieren? IGEB
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