Ausgangspunkt für die Planung der Straßenbahnstrecke über den Alexanderplatz
ist das städtebauliche Konzept des 1993 vom Berliner Senat ausgelobten
städtebaulichen Wettbewerbs zur Neugestaltung des Alexanderplatzes und
seines nördlichen Umfeldes. Die Planungen sind diesbezüglich weit
fortgeschritten, auch wenn die Umsetzung der beabsichtigten städtebaulichen
Neuordnung in weite Ferne zu rücken scheint, u.a. weil
weder private Investoren noch die öffentliche Hand die aus der
Neuordnung resultierenden erheblichen Kosten finanzieren können oder wollen.
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Aus der ehemaligen Neuen Königstraße (Bildmitte) soll die Straßenbahn geradlinig über den Alexanderplatz geführt werden. Foto: Marc Heller |
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Dennoch: Dieses städtebauliche Konzept definiert die (kurvenreichen) Wege
der Straßenbahn, und aufgrund des langen Abstimmungsprozesses in den letzten
Jahren (vgl. SIGNAL 2-3/94 ) befürwortet
die IGEB im Grundsatz diese Streckenführung. Ärgerlich ist allerdings, daß
die ausgelegten Pläne trotz des umfangreichen Abstimmungsprozesses an vielen
Punkten elementar die Belange der Fahrgäste ignorieren. Eine konsequente
Beteiligung der Fahrgäste im Planungsprozeß hätte sich auch hier für die
Verwaltung ausgezahlt. Die nun erforderlichen Korrekturen lassen sich
jedoch nachholen, ohne den vom Abgeordnetenhaus beschlossenen
Inbetriebnahmetermin Oktober 1998 (vgl. SIGNAL 7/96 , Seite 19)
zu gefährden, weil die Grundzüge der Planung nicht in Frage gestellt
werden. Mit bauvorbereitenden Maßnahmen kann - und sollte, wie z.B.
an der Friedrichstraße geschehen - aufgrund der hohen Bedeutung
der Strecke für das Berliner ÖPNV-Netz bereits vor Erlaß des
Planfeststellungsbeschlusses begonnen werden.
Zu den vom 5.8. bis 5.9. ausgelegten Plänen für den Bau der Straßenbahn
vom Mollknoten zum Hackeschen Markt über Alexanderplatz hat der
Berliner Fahrgastverband IGEB wie folgt Stellung genommen:
1. Mollknoten
1.1 Lage der Haltestellen
An Kreuzungen mit Linienverzweigungen sollten die Haltestellen grundsätzlich
hinter der Kreuzung angeordnet werden, damit Fahrgäste alle in
die jeweilige Fahrtrichtung verkehrenden Züge erreichen können. Im Bereich
des Knotens Mollstraße/Otto-Braun-Straße wird diese Grundregel in allen
Relationen zum Nachteil der Fahrgäste verletzt. Nichts ist für den Fahrgast
insbesondere während der Schwachverkehrszeiten frustrierender, als an der
"falschen" Haltestelle zu stehen, weil der nächste Zug, mit dem das
gewünschte Fahrtziel auch erreicht werden könnte, gerade an einer anderen
(nicht schnell erreichbaren) Haltestelle abfährt.
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Gegenstand der vor kurzem ausgelegten Pläne war der sog. 1. Bauabschnitt der Straßenbahnstrecke zum Alexanderplatz vom Mollknoten über Otto-Braun-Straße, Wadzeckstraße, ehern. Neue Königstraße, Alexanderplatz, Gontardstraße, Karl-Liebknecht-Straße, Spandauer Straße zum Hackeschen Markt. In einem Karte: Senatsverwaltung für Bauen, Wohnen und Verkehr |
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Wir schlagen daher die Anordnung der Haltestellen in allen Fahrtrichtungen
jeweils hinter der Kreuzung vor. Sofern aus betrieblichen Gründen oder
LSA-bedingt das gleichzeitige oder unmittelbar nacheinander erfolgende
Einfahren von Zügen aus zwei unterschiedlichen Fahrtrichtungen gewährleistet
sein soll, wäre auch hinter der Kreuzung in allen Fahrtrichtungen die Anlage
von zwei parallel liegenden Haltestelleninseln möglich. Damit würden Züge,
die in dieselbe Fahrtrichtung verkehren, zwar nicht von derselben, aber von
unmittelbar benachbarten und damit von den Fahrgästen problemlos erreichbaren
Haltestellen abfahren. (Es sei allerdings darauf hingewiesen, daß die
weitere Durchlaßfähigkeit der Strecken in Richtung Greifswalder Straße und
Alexanderplatz wegen der Lage der jeweils nächsten Haltestellen hinter
einer LSA-geregelten Kreuzung de facto ohnehin auf einen Zug je LSA-Umlauf
begrenzt ist.) Im übrigen halten wir auch bei diesen Haltestellen die
Berücksichtigung von beidseitigen Zugängen für geboten (siehe auch 5.1).
1.2 Fehlende Gleisverbindungen
Gegen die Nichtberücksichtigung einer Gleisverbindung von der (westlichen)
Mollstraße in Richtung Alexanderplatz haben wir erhebliche Bedenken. Damit
würde bis zur Fertigstellung der geplanten Straßenbahnstrecke Prenzlauer
Tor - Karl-Liebknecht-Straße - Alexanderplatz die unhaltbare Situation
entstehen, daß keine Straßenbahnlinie von der Prenzlauer Allee zum
Alexanderplatz fahren könnte. Die Voraussetzungen für die schnellstmögliche
Anbindung auch dieser Straßenbahnstrecke an den Alexanderplatz sollten
innerhalb dieses Planfeststellungsverfahrens berücksichtigt werden,
gleichwohl die Wegführung über Otto-Braun-Straße eine Umwegfahrt darstellt
und keine Dauerlösung sein sollte.
Vor dem Hintergrund der Haushaltssituation und den daraus resultierenden
Unwägbarkeiten für den Zeitpunkt der Realisierung einer Straßenbahnstrecke
über die Karl-Liebknecht-Straße wäre ein Verzicht auf diese Gleisverbindung
nicht zu verantworten. Ein Großteil der Fahrgäste der Linie 1 hat schon
heute das Fahrziel Alexanderplatz bzw. möchte in die S-Bahn oder die
U-Bahn-Linien 5 und 8 umsteigen. Sie alle müßten bei Nichtberücksichtigung
dieser Gleisverbindung weiterhin lange Umwegfahrten in Kauf nehmen.
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späteren 2. Bauabschnitt ist eine zweite Strecke von der Prenzlauer Allee über Karl-Liebknecht-Straße - Dircksenstraße - Rathausstraße - Spandauer Straße geplant. Karte: Senatsverwaltung für Bauen, Wohnen und Verkehr |
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Darüber hinaus ist im City-Bereich häufiger mit Verkehrseinschränkungen z.B.
durch Demonstrationen oder Veranstaltungen zu rechnen. Um in solchen
Situationen möglichst flexibel und mit möglichst geringen negativen
Auswirkungen für die Fahrgäste reagieren zu können, halten wir das
Ermöglichen aller Abbiegevorgänge insbesondere im Bereich des Mollknotens
für unverzichtbar. Daß entsprechend den ausgelegten Plänen selbst die
vorhandene Gleisverbindung von der Landsberger Allee/östliche Mollstraße
zur nördlichen Otto-Braun-Straße/Greifswalder Straße, die bisher sogar
regelmäßig bei Baumaßnahmen im Linienbetrieb befahren wird, offenbar
entfallen soll, ist für uns nicht nachvollziehbar.
Wir halten daher die Ausgestaltung der Kreuzung Mollstraße/Otto-Braun-Straße
als Straßenbahn-Vollknoten aus Fahrgastsicht für unverzichtbar.
2. Haltestelle U-Bf Alexanderplatz
Um den Umsteigeweg insbesondere zum Bahnsteig der U-Bahn-Linie 2 zu
verkürzen, sollte die Möglichkeit der Anlage eines weiteren Zuganges
inklusive Aufzügen in der Mitte des U2-Bahnsteiges geprüft werden. Zu
prüfen wäre in diesem Zusammenhang die Möglichkeit von durchgehenden
Aufzügen auf die Bahnsteige der U-Bahn-Linie 5.
Unabhängig davon ist die Zugänglichkeit der rollstuhlgerechten
Straßenbahnhaltestelle auch für Rollstuhlfahrer, die aus dem Einzugsbereich
nördlich der Straße Alexanderplatz (z.B. Landeseinwohneramt) kommen,
sicherzustellen. Entsprechend den Senatsrichtlinien zum Ausbau zur
behindertengerechten Stadt ist daher die Berücksichtigung einer ebenerdigen,
LSA-geregelten Überquerbarkeit der Straße Alexanderplatz sicherzustellen.
3. Haltestelle R- und S-Bf Alexanderplatz/Gontardstraße
Diese Haltestelle stellt den kürzesten Umsteigeweg zum Bahnsteig der
U-Bahn-Linie 8 dar. Die Möglichkeit für einen auch zukünftig (relativ)
kurzen Umsteigeweg ohne unnötige Querungszwänge von Straßenbahngleis-Trassen
sollte durch Beibehaltung der bestehenden Zugänge in das Verteilergeschoß
erhalten bleiben.
4. Gontardstraße
In der Gontardstraße, Bereich Karl-Liebknecht-Straße, bestehen zur Zeit
Kurzzeitparkplätze für Pkw. Um einen reibungslosen und von rangierenden
Kfz unbehinderten Straßenbahnverkehr auch in Hinblick auf die vorgesehene
LSA-Vorrangschaltung bzw. die Räumzeiten an der Karl-Liebknecht-Straße zu
ermöglichen, sollten diese Parkplätze zukünftig entfallen und in diesem
Bereich die Fußgängerzone (frei für Lieferverkehr) ausgeweitet werden.
5. Haltestelle Karl-Liebknecht-Straße/Spandauer Straße
5.1 Östlicher Haltestellenzugang
Die Anordnung der Haltestellen an der Karl-Liebknecht-Straße/Spandauer
Straße ist aus Sicht der Fahrgastbelange überarbeitungsbedürftig. Es ist
für uns ein Widerspruch, daß in der Karl-Liebknecht-Straße einerseits die
notwendigen und sinnvollerweise nicht LSA-geregelten Überquerungsmöglichkeiten
für Fußgänger vorgesehen werden, andererseits aber der notwendige Zugang am
östlichen Haltestellenende nicht berücksichtigt wird. Bei Berücksichtigung
einer 5 m langen Rollstuhlrampe würde dieser östliche Haltestellenzugang ca.
10m von der Fußgängerquerungsmöglichkeit entfernt liegen. Es ist für uns nicht
nachvollziehbar, daß der eine Überweg ohne LSA möglich ist, der andere jedoch
angeblich aus Gründen der Fußgängersicherheit die Installation einer LSA
voraussetzt, die dann jedoch im Planfeststellungsverfahren aus Gründen
der MIV-Leistungsfähigkeit ausgeschlossen wird.
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Nach dem Willen der Berliner Abgeordneten wird man ab 1998 am Alex wieder von der Straßenbahn in die dort verkehrenden fünf S- und drei U-Bahn-Linien umsteigen können. Zehntausenden von Fahrgästen wird dies täglich die bisher erforderlichen Umwegfahrten ersparen. Foto: Marc Heller |
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Die Gefährdung der Fußgänger beim Überqueren der Fahrbahnen bzw. der
Gleistrasse in der Karl-Liebknecht-Straße ist im Verhältnis zu den an
zahllosen anderen Stellen der Stadt vorhandenen Sicherheitsrisiken
verhältnismäßig gering: Fußgänger müssen jeweils nur die 10 m breiten
Fahrbahnen mit ausschließlichem Richtungsverkehr bzw. die Gleis-Trasse
überqueren und haben in der Mitte ausreichend breite Warteflächen. Durch die
LSA an der Spandauer Straße und Gontardstraße entstehen zudem ausreichend
lange Zeitlücken im Kfz-Strom. Darüber hinaus kann die Einsehbarkeit der
Gleistrasse durch leichtes Versetzen der Überwege - wie offenbar an den
anderen Fußgängerquerungsmöglichkeiten auch vorgesehen - unterstützt werden.
Wir halten daher die Berücksichtigung eines östlichen Zuganges an der
Haltestelle Spandauer Straße/Karl-Liebknecht-Straße für sachgerecht.
Dadurch würde auch der relativ große Abstand zur nächsten Haltestelle
(R- und S-Bf Alexanderplatz) kompensiert werden (siehe 5.2).
5.2 Lage der Haltestelle in Fahrtrichtung Alexanderplatz
Zwischen den Haltestellen Hackescher Markt und
Karl-Liebknecht-Straße/Spandauer Straße beträgt der Abstand in Fahrtrichtung
Alexanderplatz lediglich ca. 150 m, der Abstand zur nächsten Haltestelle
(R- und S-Bf Alexanderplatz) dagegen über 600 m. Würde die Haltestelle in
Fahrtrichtung Alexanderplatz hinter die Kreuzung gelegt werden, könnten die
Haltestellenabstände insgesamt etwas angeglichen und im Zusammenhang mit dem
gebotenen östlichen Zugang zur Haltestelleninsel (siehe 5.1) der
Haltestellenabstand zum Alexanderplatz auf ca. 500 m reduziert werden.
Wir schlagen daher die Anordnung der Haltestelle auch in Fahrtrichtung
Alexanderplatz in der Karl-Liebknecht-Straße hinter der Kreuzung
Spandauer Straße und gleichzeitig einen Zugang am östlichen Haltestellenende
vor.
6. Hackescher Markt
Im Erläuterungstext ist folgende Wegführung für die die
Neubaustrecke über Alexanderplatz befahrenden Linien dargestellt:
- Die Linien 2 und 4 sollen danach über Oranienburger Straße
zum Kupfergraben fahren,
- die Linie 5 über Oranienburger Straße zum Lehrter Bf
- und die Linie 8 über Oranienburger Straße zum U-Bf Schwartzkopffstraße.
Demnach würden sämtliche über Alexanderplatz geführten Linien über die
Oranienburger Straße weitergeführt werden! Zusammen mit den bisher dort
verkehrenden Linien 1 und 13, die aufgrund der Verknüpfungsnotwendigkeit
der von beiden Linien bedienten Bereiche mit den Nord-Süd-S-Bahn-Linien
und der U6 auch zukünftig durch die Oranienburger Straße verkehren müssen,
würde demnach die Oranienburger Straße zukünftig von sechs Straßenbahnlinien
durchfahren werden.
So wünschenswert ein solches Verkehrsangebot vielleicht auch wäre, es würde
im Widerspruch zu dem (selbst im Fall der Durchbindung einzelner Linien
zum Lehrter Bahnhof oder nach Moabit)
zu erwartenden Verkehrsaufkommen stehen und wäre aus wirtschaftlichen
Gründen kaum vertretbar.
So geht das Betriebskonzept der BVG auch von gänzlich anderen Zielsetzungen
aus als die Vorgaben für das Planfeststellungsverfahren: Danach würden alle
über Alexanderplatz zum Hackeschen Markt führenden Linien (2,3,4,5,15) dort
auch enden. Lediglich die Linien 1 und 13 würden weiterhin durch die
Oranienburger Straße verkehren.
Für die planfestzustellende Straßenbahnstrecke
ergeben sich daraus folgende Aspekte:
- a) Die vorhandene Endstelle muß mindestens mit den vorhandenen
Kapazitäten erhalten bleiben,
-
b) und die entsprechend den vorliegenden Planfeststellungsunterlagen
überhaupt nicht berücksichtigte Umsteigerelation zwischen den
realistischerweise hier endenden Straßenbahnlinien und den Linien
1 und 13 in Richtung Oranienburger Straße muß angemessen
berücksichtigt werden.
6.1 "Abfahrthaltestelle"
(Richtung Alexanderplatz)
Demzufolge wäre ein Standort der "Abfahrthaltestelle" am S-Bf Hackescher
Markt zwischen Burgstraße und westlichem S-Bahnsteig-Zugang parallel zur
Stadtbahn sehr viel sinnvoller. Dies würde zum einen eine gemeinsame
Umsteigehaltestelle (die einzige!) für Fahrgäste ermöglichen, die mit den
Straßenbahnlinien l und 13 aus der Oranienburger Straße ankommen und mit
den am Hackeschen Markt einsetzenden Linien weiterfahren möchten, und
außerdem den fußläufigen Einzugsbereich für die hier einsetzenden Linien
deutlich in Richtung Monbijouplatz/Oranienburger Straße ausweiten.
6.2 "Ankunftshaltestelle" Hackescher Markt (vom Alexanderplatz)
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Die Regierungsfraktionen des Berliner Abgeordnetenhauses sind stolz auf ihren Beschluß zum Straßenbahnausbau. Doch wenn sie nicht aufpassen, werden sie auf dem Weg zu Neubaustrecken so demoliert wie diese Straßenbahn. Denn die Anti-Straßenbahn-Fraktion um Staatssekretär Ingo Schmitt will die Finanzknappheit zum Streichen der Straßenbahnprojekte nutzen. Foto: Marc Heller |
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Die ausgelegten Pläne ermöglichen kein akzeptables Umsteigen zwischen den
über Alexanderplatz geführten und am Hackeschen Markt endenden Linien zu
den in die Oranienburger Straße weiterfahrenden Linien l und 13. Der
Umsteigeweg würde mindestens 150 m betragen und mehrere Fahrbahn- und
Gleis-Trassenquerungen bedingen. Zu beachten ist jedoch, daß auch für
jedes andere Linienkonzept die Schaffung einer akzeptablen Umsteigesituation
zwischen den am Hackeschen Markt endenden Linien (egal ob vom Alex oder
aus der Rosenthaler Straße kommend)
und den in die Oranienburger Straße weiterfahrenden Linien zwingend
erforderlich ist.
Wir schlagen daher als Standort für die "Ankunftshaltestelle" die Straße
an der Spandauer Brücke zwischen Stadtbahnbrücke und Neue Promenade vor.
Dieser Standort würde zwar ebenfalls keine gemeinsame Umsteige- bzw.
Abfahrthaltestelle für die in Richtung Oranienburger Straße weiterfahrenden
Linien gewährleisten, jedoch würde der Fußweg zwischen beiden Haltestellen
auf ca. 50 m verkürzt. Die geringfügig ungünstigere Umsteigesituation zur
S-Bahn wäre unproblematisch, da es zwischen den hier endenden Linien
und der S-Bahn keine nennenswerten Umsteigeströme geben wird.
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[IGEB] Lang hat es gedauert, bis dieses überfällige
Planfeststellungsverfahren endlich eingeleitet und die Planung öffentlich
ausgelegt wurde. Nun ist zu befürchten, daß es nochmals sehr lange dauern
wird, bis die Realisierung beginnt. Die Kürzungen bei den Berlin zugedachten
GVFG-Mitteln und die Finanzkrise
des Landes Berlin bieten der Anti-Straßenbahn-Fraktion um den Staatssekretär
Ingo Schmitt einen willkommenen Anlaß, dieses und andere Straßenbahnprojekte
doch noch zu kippen. Dabei verschweigen sie wohlweislich, daß auch in den
nächsten Jahren noch viele Millionen für den Berliner ÖPNV-Ausbau zur
Verfügung stehen. Aber diese werden zunächst in die Verlängerung der
U2-Nord nach Pankow gesteckt und sollen ab dem Jahr 2000 in die umstrittene
Verlängerung der U5 vom Alexanderplatz zum Lehrter Zentralbahnof fließen.
Für Straßenbahnneubau bleibt nach den genannten Kürzungen dann wirklich
nichts mehr übrig.
Deshalb sind jetzt die Abgeordnetenhausfraktionen, insbesondere die der CDU
und der SPD gefordert. Wenn der eingangs genannte Straßenbahn-Beschluß vom
23. Mai 1996 sich nicht in Wohlgefallen auflösen soll, dann müssen Herr
Kaczmarek (CDU), Herr Gaebler (SPD) und die anderen straßenbahn freundlich
gesinnten Abgeordneten jetzt beweisen, daß sie es Ernst gemeint haben und
daß sie mehr Durchsetzungsvermögen haben als ihre Vorgänger.
IGEB
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