International
Deutsche Bahn schränkt Reisefreiheit ein
Bei internationalen Fahrkarten über 100
km erfolgt eine Verkürzung der maximalen
Geltungsdauer. Seit 11. Dezember gilt
ein Fahrschein zum Flexpreis oder Sparpreis
Europa nur noch maximal 4 Tage!
Dabei ist es unerheblich, ob das Ticket für
eine Hin-und-Rückfahrt oder nur für eine
Richtung gilt. Wer also mal nicht nur ein
verlängertes Wochenende ins Ausland
reist, benötigt für jede Fahrt eine separate
Fahrkarte. Somit fallen bei einem Stornierungsfall
ggf. auch zwei Storno-Entgelte
an.
Einst konnte man mit einer internationalen
Fahrkarte mit einer Gesamtgeltungsdauer
von zwei Monaten quer durch Europa und
zurück reisen. Zum Fahrplanwechsel im Dezember
2009 wurde diese auf einen Monat
halbiert und im Dezember 2013 nochmals
auf 15 Tage reduziert. Jetzt sind es also nur
noch vier.
Für Fahrkarten bis 100 km bleibt die Geltungsdauer
unverändert bei einem Tag.
Schwerbeschädigtenbegleitung
ausgeweitet
In Deutschland kann jeder Schwerbeschädigte
mit amtlichem Ausweis, der den
Vermerk „die Notwendigkeit ständiger
Begleitung ist nachgewiesen“ oder „die
Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson
ist nachgewiesen“ enthält (das „B“
oder „BN“ dürfen nicht gelöscht sein), eine
kostenfreie Begleitperson mitnehmen. Im
grenzüberschreitenden Verkehr gab es
die Regelung bisher nur für Blinde und/oder
Rollstuhlfahrer. Nun können auch
Nichtblinde und Nichtrollstuhlfahrer bei
Fahrten in die BeNeLux-Länder sowie nach
Dänemark, Österreich und Tschechien einen
kostenlosen Begleiter oder einen Hund
mitnehmen.
BahnCard 25 wird abgewertet
Seit dem Fahrplanwechsel erhält ein Reisender,
der im Besitz einer BahnCard 25 ist,
auf einen Sparpreis Europa nur noch für den
deutschen Preisanteil eine Ermäßigung von
25 Prozent. Der ausländische Teil wird nicht
mehr reduziert. Inhabern einer BahnCard
25 räumt die Bahn daher ein Sonderkündigungsrecht
ein, aus dem Abovertrag auszusteigen.
National
Differenzierter UN-Flexpreis
Wie während der Testlaufphase schon befürchtet
(siehe SIGNAL 4/2016), führt die
Deutsche Bahn zum Fahrplanwechsel den
differenzierten Flexpreis flächendeckend
in ganz Deutschland ein. Nunmehr wird
auch der normale Fahrpreis tageweise um
zirka 2,9 Prozent nach oben und nach unten
schwanken. Dadurch will die Deutsche Bahn
an ausgewählten Reisetagen mit starker
Auslastung noch mehr Geld aus den Taschen
der flexibel Reisenden ziehen.
Das „flexibel“ beim Flexpreis muss man
jetzt allerdings in Anführungszeichen setzen,
denn um zu verhindern, dass ein Reisender
die Zwei-Tage-Geltungsdauer nutzt,
um an einem „teuren“ Tag zu fahren, das
Ticket aber für den „billigen“ Vortag kauft,
muss jetzt der Fahrtantritt unbedingt am
aufgedruckten ersten Geltungstag erfolgen.
Gleiches gilt auch für den Fahrtantritt der
Rückfahrt. Bisher galt bei einer Rückreisefahrkarte
(über 100 km) der Tag binnen eines
Monats als frei wählbar. Damit ist nun
Schluss. Nur an dem aufgedruckten Rückfahrdatum
darf man die Fahrt beginnen.
Man kann aber weiterhin seine Fahrt unterbrechen
und erst am Folgetag fortsetzen
bzw. das Ziel erreichen. Stellt sich nur
die Frage, wie man am zweiten Tag bei der
Kontrolle im Zug eine Fahrtunterbrechung
belegen will, wenn am ersten Tag keine Kontrolle
und Entwertung des Tickets erfolgte?
Gilt man dann als Schwarzfahrer?
Will ein Reisender an einem anderen Tag
innerhalb der Geltungsdauer seine (Rück-)
Fahrt antreten, so ist er nun immer gezwungen,
seine Fahrkarte vorher umzutauschen.
Neben dem Zeitaufwand sind damit auch
zusätzliche Kosten verbunden, da in den
meisten Fällen das Stornoentgelt anfällt, das
ebenfalls zum 11. Dezember von 17,50 auf
19 Euro erhöht wurde. (Siehe nachfolgenden
Artikel auf Seite 14)
Zugbindung wird zur Zugfesselung
Bei Reisen mit dem Sparpreis darf jetzt
nichts mehr dazwischen kommen! Nachdem
die Deutsche Bahn die Stornierungsmöglichkeit
für Sparpreise auch am ersten
Geltungstag der Fahrkarte wieder gekippt
hatte, wird nun der „Zusatz“ zum Sparpreis
und Sparpreis Europa einkassiert. Wer bisher
am Reisetag verschlafen hatte, konnte
sich einen Sparpreis Zusatz kaufen, der die
Differenz zum Flexpreis und eine Gebühr beinhaltete.
Damit war die Zugbindung – die
Festlegung auf einen bestimmten Zug – für
den Reisetag aufgehoben.
Wer seit dem 11. Dezember einen Sparpreis
bzw. Sparpreis Europa kauft, kann am
Reisetag nur noch die festgelegten Züge
nutzen oder muss eine komplett neue Fahrkarte
kaufen. Eine (teilweise) Anrechnung
des ungenutzten Tickets auf das neue erfolgt
nicht, und das bereits gezahlte Fahrgeld behält
die Bahn als „freundliche Zuwendung“
einfach ein. (Hinweis: Der Fahrkartenbeleg
darf leider nicht als Spendenquittung dem
Finanzamt vorgelegt werden.)
Als Grund wird die „Vereinfachung und
Vereinheitlichung des Preissystems“ angeführt.
Vielmehr dürfte jedoch die Überzahl
der verschiedenen Sparpreise und Sparpreisstufen
die Ursache sein, die die Verkäufer
und das Verkaufssystem an die Belastungsgrenze
brachten. Zuletzt gab es schon für
etliche Preisstufen keine passenden Zusätze
mehr, so dass nach dem Günstigkeitsprinzip
der jeweils nächste preiswertere Sparpreis-Zusatz
verkauft werden musste – wenn er
denn richtig erraten wurde.
Die Bahn verspielt die Zukunft
Der letzte noch unangefochtene Pluspunkt,
den die Deutsche Bahn für sich verbuchen
konnte, wird grob fahrlässig verspielt: Die
Flexibilität. Diejenigen, die sich diese bisher
schon ziemlich viel kosten ließen und auf
Sparpreise mit Zugbindung verzichteten,
werden nun vor den Kopf gestoßen. Dass
der Normalpreis erst kürzlich in Flexpreis
umbenannt wurde, um gerade diesen Vorteil
hervorzuheben, anschließend aber die
Flexibilität derartig eingegrenzt wird, ist der
blanke Hohn!
Die Schuldenproblematik der Deutschen
Bahn auf diese Weise lösen zu wollen, gefährdet
die Zukunft des Verkehrsmittels
Eisenbahn erheblich. Der Berliner Fahrgastverband
IGEB warnt nachdrücklich
davor, diesen falschen Weg fortzusetzen!
Die Möglichkeiten des Flexpreises müssen
wieder umfangreich erweitert werden, damit
er weiterhin seinen Namen verdient. Für
Sparpreise ist zumindest ein (ggf. gebührenpflichtiger)
Umtausch in eine Flexpreis-Fahrkarte
unter Anrechnung des alten Tickets
am Geltungstag zu ermöglichen. (BfVst)
Berliner Fahrgastverband IGEB
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