Am 23. März 2018 erfolgte die Premierenfahrt
des ersten FlixTrain in der Relation
Hamburg—Essen—Düsseldorf—Köln; das
Produkt HKX wurde damit ersetzt. Es wird
auf dieser Strecke von Freitag bis Montag
ein tägliches Zugpaar angeboten. Dienstags
erfolgt nur eine Fahrt Köln—Hamburg, donnerstags
nur eine Fahrt Hamburg—Köln. Ab
19. Juli 2018 wird das Angebot in der Relation
Hamburg—Köln jedoch ausgeweitet.
Das Eisenbahnverkehrsunternehmen BTE
(BahnTouristikExpress GmbH) aus Nürnberg
führt dabei als Partner die Verkehre zwischen
Hamburg Hbf und Köln Hbf durch,
indem Zuggarnitur und Personal gestellt
werden.
Tickets können über www.FlixTrain.de,
per App, in den FlixBus-Shops und in kooperierenden
Reisebüros erworben werden und
sind zu Preisen ab 9,99 Euro erhältlich.
Auch auf der Locomore-Verbindung
zwischen Stuttgart und Berlin gibt es entsprechende
Änderungen. In dieser Relation
konnte am 24. August 2017 nach der Insolvenz
von Locomore der Zugbetrieb erfreulicherweise
wieder aufgenommen werden.
Das private tschechische Eisenbahnunternehmen
LEO Express, welches 2009 in Prag
gegründet wurde, führt seitdem mit seiner
neu gegründeten deutschen Tochtergesellschaft
LEO Express GmbH den Betrieb fort.
Als Vertriebspartner von LEO Express wurden
Bahntickets für die Locomore-Strecke
über die internationale Flixbus-Plattform
und alle Vertriebswege des Fernbusanbieters
verkauft.
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Das Zugangebot in der Relation Berlin—Stuttgart wurde einen Monat früher als ursprünglich geplant ausgeweitet und erfreut sich offenbar guter Nachfrage. Foto: Sabine Kliems (Berlin Hauptbahnhof) |
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Am 26. April 2018 fand nun auch auf
dieser Strecke die Premiere für ein täglich
verkehrendes FlixTrain-Zugpaar statt. Mehr
noch: Ab Ende Juli sollte auf der Strecke Berlin—Stuttgart
ein zweites FlixTrain-Zugpaar
eingerichtet werden. Diese Angebotsausweitung
wurde angesichts der großen Nachfrage
sogar vorgezogen! Bereits seit dem 21.
Juni 2018 verkehren nunmehr in der Relation
Berlin—Stuttgart fast in der gesamten Woche
zwei tägliche Zugpaare, so u. a. auch die
bislang fehlende Frühverbindung ab Berlin.
Seit Juli ist als zusätzlicher Service auch
eine Sitzplatzreservierung im FlixTrain möglich.
Ungewohnt ist dabei die Preisstaffelung:
Ein Fenstersitzplatz kostet 3,99 Euro,
die anderen Plätze 3,49 Euro.
Neuer Ansatz: Vernetzung der Angebote
von Fernbus und Schiene
Die Resonanz auf die FlixTrain-Züge übertrifft
den Angaben von FlixMobility zufolge
die Erwartungen.
Erfolgversprechend sind die jüngsten
Schienenaktivitäten nicht zuletzt deshalb,
da die FlixTrain-Angebote stufenweise in das
deutschlandweite Angebot von FlixBus integriert
werden. Über Umsteigebeziehungen
werden beide Verkehrsträger vernetzt und
damit die Bedienung vieler verschiedener
Relationen ermöglicht.
Für den kommenden Fahrplanwechsel
im Dezember 2018 wurden beim Schienennetzbetreiber
DB Netz AG daher auch
bereits weitere Trassen angemeldet. Mit
jeweils einem Zugpaar sollen dann auch
die Relationen Berlin—Köln und Berlin—München bedient werden. Sofern die
Nachfrage es zulässt, könnte sogar eine
Erhöhung auf jeweils zwei bis drei Zugpaare
erfolgen.
Erfolge von Flixtrain können politischen
Handlungsbedarf nicht kaschieren
Unter den Gästen anlässlich der Feierlichkeiten
zu der Premierenfahrt vom FlixTrain
Berlin—Stuttgart befand sich auch viel politische
Prominenz, so z. B. aus der Bundesregierung
Verkehrsminister Andreas Scheuer
und Verkehrsstaatssekretär Enak Ferlemann.
Letzterer wurde in der FlixTrain-Pressemitteilung
u. a. mit den Worten zitiert: „Mehr
Wettbewerb im Fernverkehr stärkt den umweltfreundlichen
Verkehrsträger Schiene“.
Dass die ohnehin nur wenigen Wettbewerber
im Schienenpersonenfernverkehr in
der Regel bislang gescheitert sind, wurde
erwartungsgemäß nicht erwähnt, wird aber
zu einem erheblichen Teil durch die ungünstigen
bundespolitischen Rahmenbedingungen
verursacht.
Eisenbahnverkehrsunternehmen müssen
für die Nutzung der Schienenwege hohe
und noch dazu kontinuierlich steigende Trassen-
bzw. Stationsgebühren entrichten. Auch
das Beispiel Locomore hat dabei erneut die
erheblichen wirtschaftlichen Risiken gezeigt,
Fernverkehrsangebote im umweltschonenden
Schienenverkehr zu etablieren. Der Einstieg
von FlixBus bzw. die entsprechende Erweiterung
des Geschäftsfeldes muss deshalb
als Glücksfall bezeichnet werden.
Die Trassenpreise sind im Schienenverkehr
leider ein ganz wesentlicher Kostenfaktor.
Ähnlich wie in dem am 23. Juni 2017 vorgestellten
„Masterplan Schienengüterverkehr“
beschrieben, wären Korrekturen bezüglich
der Trassenpreise auch für den Schienenpersonenfernverkehr
dringend notwendig.
Ziel müsste dabei sein, die Trassenpreise auf
die europarechtlich vorgesehene Höhe der
Grenzkostenbepreisung abzusenken und
somit eine Abkehr von der derzeitigen Vollkostenrechnung
zu erreichen!
Und die politischen Aktivitäten hierzu?
Fehlanzeige!
Fehlanzeige auch zum Schienenpersonenfernverkehrsgesetz
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FlixTrain rechnet damit, dass das Ziel von 500 000 Zuggästen bis Ende 2018 sogar deutlich übertroffen wird. Foto: Christian Schultz |
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Entsprechend den Zielen des Koalitionsvertrags
zwischen CDU, CSU und SPD sollen bis
2030 im Vergleich zu heute doppelt so viele
Bahnkunden gewonnen werden, was angesichts
von 142 Millionen Fahrgästen 2017
allein im Schienenpersonenfernverkehr als
ehrgeiziges Vorhaben gewertet werden
muss. Umso unverständlicher ist, dass an
den gesetzlichen Rahmenbedingungen, die
maßgeblich für das Gelingen oder Scheitern
des Vorhabens sind, offensichtlich keine Korrekturen
vorgenommen werden sollen.
Entsprechend Artikel 87e Absatz 4 des
Grundgesetzes wird dem Bund eindeutig
die Verantwortung für den Schienenpersonenfernverkehr
(SPFV) bzw. der Gewährleistung
von Verkehrsangeboten auf dem
Schienennetz zugewiesen. Die seitens des
Bundes bislang praktizierte ausschließliche
Beschränkung auf den Infrastrukturausbau
ist als alleinige Maßnahme ungeeignet,
um zu gewährleisten, dass anschließend
entsprechende Verkehrsangebote im SPFV
auch tatsächlich erbracht werden. So sind
Großstädte, wie z. B. Chemnitz, weiterhin
ohne jegliche Fernverkehrsangebote auf der
Schiene oder haben, wie z. B. Jena, jüngst
sogar einen Großteil des Fernzugangebotes
verloren.
Um benannte Gesetzeslücke zu schließen,
wurde seitens des Bundesrats auf Initiative
der Länder Brandenburg, Bremen,
Rheinland-Pfalz, Saarland und Thüringen
ein Entwurf für ein „Gesetz zur Gestaltung
des Schienenpersonenfernverkehrs (Schienenpersonenfernverkehrsgesetz
– SPFVG)“
beschlossen und in das Gesetzgebungsverfahren
eingebracht (Bundestagsdrucksache
19/2074 vom 9. Mai 2018).
Doch die Stellungnahme der Bundesregierung
zu dem Gesetzentwurf war negativ:
„Die Bundesregierung lehnt den Gesetzentwurf
ab, da er insbesondere die mit der
Bahnreform 1993 geschaffenen Verhältnisse
(ausschließliche Eigenwirtschaftlichkeit des
SPFV) umkehren und mit hohen zusätzlichen
finanziellen Belastungen für den Bund
einhergehen würde.“
„Finanzielle Belastungen“ waren bei anderen
Verkehrsprojekten allerdings kein
Hemmnis, insbesondere beim Kfz-Verkehr.
Ein Beispiel von vielen ist die Subventionierung
von Elektroautos, deren Kauf mit 600
Millionen Euro Steuergeldern gefördert
wird. Darüber hinaus subventioniert der
Bund noch die erforderliche Ladeinfrastruktur
mit weiteren 300 Millionen Euro.
Die beschriebene gesetzliche Regelungslücke
zu Lasten der Bahnkunden soll nach
dem Willen der Bundesregierung also bestehen
bleiben.
Zwar könnte sich der Bundestag über die
Bedenken der Bundesregierung hinwegsetzen
und dem Gesetzentwurf zustimmen –
die Beratung steht noch aus. Aber auf der
Bundesebene haben CDU, CSU und SPD bisher
wenig Bereitschaft zur Unterstützung
solcher den Bahnverkehr fördernder Gesetzesinitiativen
erkennen lassen.
Der Deutsche Bahnkunden-Verband e. V.
(DBV) und der Berliner Fahrgastverband IGEB
e. V. haben auf der Basis der Initiative aus
Rheinland-Pfalz einen eigenen Gesetzentwurf
erarbeitet – siehe SIGNAL 2/2016 und
4/2016.
Deutscher Bahnkunden-Verband (DBV) und
IGEB Fernverkehr
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