Fahrgastrechte die Erste

Europäisches Parlament erteilt starkes Verhandlungsmandat für die Revision der Bahnfahrgastrechte

Die große Mehrheit der Abgeordneten des Europäischen Parlaments nahm am 15. November 2018 das Mandat für die Verhandlungen mit dem Rat und der Europäischen Kommission („Trilog“) zur Überarbeitung der Fahrgastrechte-Verordnung an. Bahnkunden sollen zukünftig EU-weit höheren Anspruch auf Entschädigungen ohne das Schlupfloch „höhere Gewalt“ haben, ihre Rechte auch bei Fahrten mit mehreren Bahnanbietern vollumfänglich gewährt bekommen und Fahrräder in der Bahn mitnehmen können.

Bei Verspätungen von einer bis eineinhalb Stunden soll künftig die Hälfte des Fahrpreises erstattet werden, bei eineinhalb bis zwei Stunden sollen es 75 Prozent sein und bei Verspätungen von über zwei Stunden der volle Fahrpreis.

Dieser Anspruch von Bahnkunden auf höhere Entschädigungen ist nur ein positiver Aspekt. Ich bin erleichtert, dass wir die von der Kommission vorgeschlagene Klausel zur Einschränkung des Entschädigungsanspruchs bei „höherer Gewalt“ streichen konnten. Dadurch würden Bahnunternehmen von Entschädigungszahlungen beispielsweise bei starken Unwettern befreit. Eine Einführung würde zu einer inakzeptablen Rechtsunsicherheit zulasten der Fahrgäste führen. Die schlechten Erfahrungen im Flugverkehr sollten uns eine Warnung sein. Im Übrigen ist nur ein winziger Teil der Bahnverspätungen überhaupt auf „höhere Gewalt“ zurückzuführen.

Wichtig sind auch Verbesserungen bei Fahrten mit mehreren Bahnanbietern. Wir brauchen verbindliche Angebote von sogenannten Durchgangsfahrkarten von A nach B, unabhängig von der Anzahl der Umstiege oder beteiligten Bahnanbieter. Nur so können Fahrgäste ihre Rechte vollumfänglich wahrnehmen. Dafür ist ein diskriminierungsfreier Zugang zu Reiseinformationsund Buchungssystemen erforderlich. Die dafür nötigen offenen Schnittstellen – im Sinne von „Open Data“ – sollen nun geschaffen werden.

Ebenso soll zukünftig der nationale Kleingeist europäischer Bahnunternehmen bei den Stellplätzen für Fahrräder ein Ende haben, denn alle neuen und alle renovierten Züge, auch die Hochgeschwindigkeitszüge, sollen verpflichtend Fahrradstellplätze bekommen – ohne Schlupflöcher wie bisher.

Für mobilitätseingeschränkte Personen bleibt Bahnfahren trotz Verbesserungen allerdings schwierig. Nur auf den drei Prozent der Bahnhöfe mit 10 000 und mehr Fahrgästen am Tag soll es eine Assistenz ohne Voranmeldung geben. Dies ist nicht akzeptabel.

Michael Cramer, Mitglied des Europäischen Parlaments – Fraktion Die Grünen/EFA und Mitglied des Ausschusses für Verkehr und Tourismus

aus SIGNAL 5-06/2018 (Dezember 2018/Januar 2019), Seite 60

 

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