Vorgesehen war jetzt ohnehin nur die Vorlage
der ersten von drei Stufen des Straßenbahnkonzeptes.
Damit sollten vor allem die Eckpfeiler des künftigen
Systems hinsichtlich des
Fahrzeugzparks, des Ausbaustandards und der
Betriebsführung festgelegt werden. Die erforderliche
Gesamtnetz-Konzeption wurde vertagt, so
auch die Entscheidung über die Erhaltung
großer Teile des vorhandenen Straßenbahnnetzes,
insbesondere in den Bezirken
Mitte und Pankow, obwohl gerade hierzu
Gutachterurteile und -empfehlungen vorlagen.
Das Vertagen statt Entscheiden zeigt,
daß die fundamentalen Straßenbahn-Gegner
innerhalb der Senatsverkehrsverwaltung ihre
wahren Ziele jetzt noch nicht offenlegen
konnten oder wollten und gehofft haben, daß
durch das Ausbleiben von Modernisierung
und Erweiterung des Netzes Fakten zu Lasten
der Tram geschaffen werden. Denn für die
Erarbeitung der wichtigen 2. oder gar der 3.
Stufe des Konzeptes wurden keine Termine
benannt. Eine ähnliche Politik ist aus dem
Wohnungsbau bestens bekannt: geübte
Spekulanten beschränken sich auf kosmetische
Maßnahmen am Haus und lassen einen
Altbau so lange verkommen, bis Abriß und
Neubau nachweislich billiger sind als die
Modernisierung.
Nun noch zwei Hinweise zur weiteren Lektüre:
Um die Zitate aus der Arbeit des
Verkehrssenators von den Bewertungen der
IGEB eindeutig unterscheiden zu können,
sind alle Zitate in Normalschrift und alle
Bewertungen kursiv gesetzt. Das Ziel der Eindeutigkeit
ist ferner der Grund, daß nachfolgend, auch
in den Zitaten, der Begriff “Straßenbahn"
und nicht der vom Senat gebrauchte Begriff "Stadtbahn"
benutzt wurde.
Der Begriff "Stadtbahn" ist in Berlin für die
berühmte, über 100 Jahre alte Eisenbahnstrecke
quer durch die Berliner Innenstadt vergeben.
Fahrzeuge
“Für Berlin ist die Beschafffung eines
Straßenbahnfahrzeugs mit 100% Niederfluranteil
vorgesehen. Diesser Fahrzeugtyp sichert
den bequemen Einstieg, auch für behinderte
Fahrgäste, und einen guten Fahrgastfluß;
er trägt so nachweislich zur Verkürzung der
Haltestellenaufenthaltszeiten und damit zur
Erhöhung der Beförderungsgeschwindigkeit
bei. im Unterschied zu anderen Straßenbahnfahrzeugen
kann hier auf einen umfangeichen Umbau von
Haltestellenanlagen (Hochbahnsteige) verzichtet werden.
Eine Erhöhung des Platzangebotes Pro Zugeinheit
hängt vor allem von Breite und
Länge der Wagen ab. Daher war im Rahmen
der ursprünglichen Überlegungen für
ein Straßenbahnkonzept in Berlin ein 2,65
m breiter Straßenbahnwagen zur Diskussion
gestellt worden. Obwohl dieses Fahrzeug
hinsichtlich der Gesamtkapazität und des
Sitzplatzanteils am günstigsten wäre, sprechen
schwerwiegende Gründe gegen seine
Einführung in Berlin:
|
Einstieg in den Bremer Niederflur-Straßenbahnwagen. Die Entscheidung für das Bremer Fahrzeug ist richtig. Allerdings sollten keinesfalls 27 m lange Fahrzeuge bestellt werden, da diese für die in Berlin vorhandenen 50 m langen Haltestellen zu kurz bzw. bei Doppeltraktion zu lang sind. Foto: T. Staeck |
|
- Für den Einsatz des 2,65 m breiten Fahrzeuges
müßten die Gleismittenabstände des
Straßenbahnnetzes (in der Regel 2,60 m)
auf mindestens 3,05 m vergrößert werden.
Dies wäre nur bei umfangreichen Eingriffen
in die Bebauung (z.B. in Schöneweide) und
damit nicht mehr in mittelfristigen Zeiträumen möglich.
- Wegen der Langfristigkeit des Einführungzeitraumes
wäre ein Mischbetrieb zwischen den vorhandenen
2,20 m breiten und
den neuen 2,65 m breiten Fahrzeugen für
einen langen Zeitraum nicht vermeidbar
und würde einen beträchtlichen baulichen
und betrieblichen Aufwand insbesondere in
den Haltestellenbereichen erfordern.
- Ein 2,65 m breites Fahrzeug mit 100%
Niederfluranteil ist zudem gegenwärtig
nicht verfügbar; es müßte noch gebaut und
in der Praxis erprobt werden.
... Die Forderung nach größtmöglicher
Beförderungskapazität verbunden mit höherem
Sitzplatzanteil, Niederflurtechnik, großer
betrieblicher Freizügigkeit bei wirtschaftlicher
Leichtbauweise läßt sich unter
den konkreten Berliner Verhältnissen nie in
vollem Umfange umsetzen, weil sich dafür
die vorhandenen Straßenräume als nicht
ausreichend erweisen und die zusätzlichen
Flächeninanspruchnahmen den Stadtorganismus
erheblich beeinträchtigen würden.
Der Abschluß der Ausbaumaßnahmen würde beim
Bestehen auf optimalem Fahrzeugstandard
(im Oberflächenverkehr oder als
Tunnellösung) in nicht mehr überschaubare
Zeiträume hinausgeschoben.
Bei Neubeschaffungen wird deshalb nunmehr
unter Berücksichtigung der o.g. Abwägung
von einer Fahrzeugbreite von 2,30 m
ausgegangen. Wichtig ist hier auch, daß ein
2,30 m breites Fahrzeug mit 100% Niederfluranteil
bereits mit Erfolg erprobt ist: das
Bremer Niederflurfahrzeug. Alle weiteren
Kombinationen der Breite (und auch der
Länge) mit 100% Niederfluranteil müßten
erst konstruiert und in Praxis getestet werden.
Die vorhandenen Gleismittenabstände im
Berliner Netz reichen in der Regel für 2,30
m breite Fahrzeuge aus, das Lichtraumprofil
erfordert ggf. den Ausbau im Gleisbogen.
Das Bremer Niederflurfahrzeug hat eine
Länge von 27 m und ermöglicht Zugbildungen
in Doppeltraktion (Zuglänge 54 m). ...
Für den Einsatz von Doppeltraktionen
müßten die vorhandenen 50 m langen Einfach-
und die 100 m langen Doppelhaltestellen
auf 60 bzw. 120 m ausgebaut werden,
was bei den Doppelhaltestellen z.T. aufgrund
der städtebaulichen Gegebenheiten
erhebliche Probleme aufwerfen dürfte. ...
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, die
Wagenlänge z.B. auf ca. 24 m festzulegen.
Damit könnten bei Doppeltraktionen Zuglängen
von 48 m im Hinblick auf die vorhandenen
Haltestellen problemlos realisiert
werden. Dem Vorteil des 24 m langen
Fahrzeuges stünde jedoch als Nachteil gegenüber,
daß die Beförderungskapazität pro
Wagen gegenüber dem 'Original'-27-m-Fahrzeug
reduziert würde. Außerdem könnte eine
solche Variante des Bremer Niederflurfahrzeugs u.U.
mit Kostensteigerungen
und mit Unwägbarkeiten für den Einsatz
verbunden sein.
Obwohl Zweirichtungsfahrzeuge im Netz
eine besonders freizügige Betriebsführung
zulassen, könnte ein Teil der neu zu beschaffenden
Fahrzeuge auch Einrichtungsfahrzeuge sein,
um trotz 2+1 Bestuhlung je
Sitzreihe den Sitzplatzanteil so hoch wie
möglich zu gestalten. Da im östlichen Teil
der Stadt genügend Gleisschleifen zur
Verfügung stehen, sind keine betrieblichen
Engpässe zu erwarten. Für die Anbindung
der City und die Vorstreckungen in die
westlichen Bezirke sowie für Bauzustände
muß zur Vermeidung der Gleisschleifen an
Endhaltestellen jedoch ein entsprechender
Anteil der Neubaufahrzeuge auf jeden Fall
für den Zweirichtungsbetrieb ausgerüstet
sein.
Das neue Straßenbahnfahrzeug für Berlin
wird also den folgenden Standards entsprechen
müssen, um den konkreten Berliner
Einsatzbedigungen und den Anforderungen
an das übliche Straßenbahnniveau so gut
wie möglich gerecht zu werden:
- Niederflurtechnik, 100%,
- Fahrzeugbreite 2,30 m,
- Fahrzeuglänge ca. 27 m,
- Zweirichtungs- und Einrichtungsfahrzeuge."
Mit ihren insgesamt positiv zu bewertenden
Überlegungen zum zukünftigen Berliner
Straßenbahnfahrzeug entspricht die
Senatsverkehrsverwaltung weitgehend den Forderungen
der Berliner Fahrgastverbände und
Verkehrsinitiativen (vgl. u.a. SIGNAL 7/91 ).
Bei ihrer Betrachtung des in der Tal vorbildlichen
Bremer Fahrzeuges ist der Verkehrsverwaltung
allerdings entgangen, daß dieser
Fahrzeugtyp wegen seines modulhaften Aufbaus
z.B. auch als 8-achsiges Fahrzeug gebaut
werden kann. So haben die Bremer
Stadtwerke bereits vor einem Vierteljahr das
Serienfahrzeug als Achtachser bestellt, und
zwar nicht nur, weil damit eine erheblich größere
Platzkpazität zur Verfügung gestellt
wird, sondern auch, weil damit die Anschaffungskosten
pro Platz merklich gesenkt werden können.
Ein solches ca. 36 m langes
Fahrzeug wäre auch für Berlin sehr viel geeigneter,
da die vorhandenen Haltestellenanlagen ohne
Umbau besser ausgenutzt werden
könnten und da bei Doppeltraktion ein dann
72 m langer Zug die gesetzlich zulässige Zuglänge
von 75 m beinahe optimal ausnutzen
würde. Eine solche Zuglänge ist jedoch erst
mittel- bis langfristig. noch Ausbau der Haltestellen,
einsetzbar. Möglich ist sogar auch der
Bau eines 10-achsigen Fahrzeugs mit ca. 45
m Länge, das unter dem Gesichtspunkt der
optimalen Ausnutzung der vorhandenen 50 m
langen Haltestellen die günstigste Lösung
darstellen würde.
Welche Lösung auch immer gewählt wird, eines
ist sichert: Unter dem Gesichtspunkt der
Leistungsfähigkeit, der ja als Begründung für
die U-Bahn-Option bei den Radialen Leninallee
und Greifswalder Straße angeführt wird,
stellt das vorgesehene 27-m-Fahrzeug die ungünstigste
aller möglichen Varianten dar.
An einem anderen Punkt ist das Verkehrskonzept
weniger konkret, obwohl gerade hier
kurzfristige Entscheidungen notwendig wären.
Unverzichtbar ist die Modernisierung eines
Teils des relativ jungen Tatra-Wagenparks
denn auch im Falle einer zügigen Beschaffung
von Neubaufahrzeugen werden die Tatra-Fahrzeuge
noch über die Jahrhundenwende hinaus
eingesetzt werden müssen. Der
Bund hat für die nächsten beiden Jahre umfangreiche
Gelder zur Modernisierung der
Alt-Fahrzeuge aus DDR-Zeiten zur Verfügung gestellt.
Und während andere Städte wie
Schwerin oder Dresden schon Sanierungskonzepte
für ihren gesamten Altwagenbestand
ausgearbeitet haben, drohen diese Gelder wegen
Unfähigkeit des Senates an Berlin vorbeizufließen.
Betrieb
Wichtige Aussagen beinhaltet das Konzept zu
zahlreichen betrieblichen Aspekten für die
Berliner Straßenbahn der Zukunft:
"Gegenüber dem herkömmlichen Straßenbahnbetrieb
wird sich die Betriebsführung
... deutlich unterscheiden. So wird vor allem
eine höhere Reisegeschwindigkeit erreicht
durch
- die Neugestaltung des Liniennetzes und
die Optimierung der Zugfolge,
- den Ausbau der eingleisigen Streckenabschnitte,
- die weitgehende Bevorrechtigung der Straßenbahn
gegenüber dem übrigen Straßenverkehr.
Außerdem wird die Zuverlässigkeit und
Pünktlichkeit im Straßenbahnnetz verbessert durch
- den Einsatz wenig störanfälliger und zum
Teil für den Zweirichtungsbetrieb ausgestatteter Fahrzeuge und
- die bessere Überwachung und Steuerung
des Betriebes mit einem rechnergesteuerten
Betriebsleitsystem.
Ein wichtiges Kriterium der neuen Straßenbahnqualität
in Berlin wird die im Vergleich
zum Ist-Zustand deutlich höhere Reisegeschwindigkeit
sein. Die mittlere Reisegeschwindigkeit
im Gesamtnetz der Straßenbahn liegt
nach Angaben der BVB z.Z. bei
17,4 km/h. ... Nach Möglichkeit soll die gegenseitige
Behinderung der Bahnen untereinander und
ihre Beeinträchtigung durch
den übrigen Straßenverkehr minimiert werden,
um kurze Reisezeiten auf den stark belasteten
Strecken zu erreichen. Dafür ist in
erster Linie eine Neugestaltung des Liniennetzes
notwendig. Eine weitere Verkürzung
des Reisezeiten soll durch den zweigleisigen
Ausbau der eingleisigen Streckenabschnitte
in Mahlsdorf und in Adlershof erreicht werden.
Um die Behinderungen der Straßenbahnbahn
durch den übrigen Straßenverkehr
einzuschränken, müssen außerdem schrittweise
alle Strecken untersucht und Lösungen
für die Knotenpunkte erarbeitet und
umgesetzt werden, damit vor allem in den
stark belasteten City-Relationen und auf
den wichtigsten Tangenten die Bahn bevorrechtigt wird.
Günstig wäre es für die Straßenbahn, die
Zahl der Überfahrten über den Gleiskörper
zu vermindern und in diesem Zusammenhang das
Linksabbiegen möglichst zu
verbieten. Diese Absichten stehen aber den
Überlegungen entgegen, durch Zulassung
des Linksabiegens an allen in Frage kommenden
Knotenpunkten im Straßennetz
den Anteil der überflüssigen Kfz-Fahrten zu
senken; ...
Da die Bevorrechtigung der Straßenbahn
nur zu Lasten des übrigen Straßenverkehrs
möglich ist, entsteht ein Zielkonflikt, insbesondere
auch im Hinblick auf den Fußgänger als
Straßenverkehrsteilnehmer. Die verkehrsplanerische
Zielvorstellung für diesen
beinhaltet nämlich, möglichst durchgänige
Fußgängerführungen auch über breite Straßen
anzustreben. Hier ist jeweils eine auf
die örtlichen Besonderheiten eingehende
Abwägung notwendig, um bei weitgehender
Wahrung der gegenseitigen Interessen der
Verkehrsarten eine größere Bevorrechtigung
für die Bahn zu erreichen: Für den
Fußgänger wird als Kompromiß z.Z. die
Möglichkeit einer Signalisierung im Gleisbereich
angestrebt, die nur in Betrieb geht,
wenn unmittelbar eine Straßenbahnfahrt erfolgt ...“
In diesem Kapitel wird es deutlich, warum es
in der Senatsverkehrsverwaltung - und nicht
nur dort - einige vehemente Gegner der Straßenbahn
gibt: Die auch vom Verkehrssenator
als notwendig anerkannten Maßnahmen zur
Beschleunigung der Straßenbahn erfordern
teilweise Einschränkungen für die übrigen
Verkehrsteilnehmer. Dieser Zielkonflikt besteht
jedoch keineswegs "insbesondere" zwischen
Straßenbahn und Fußgängern, wie die
Verwaltung schreibt, sondern insbesondere
zwischen Straßenbahn und Auto. Deutlich
benannt wird dieser Zielkonflikt erst am
Ende des Senatskonzeptes unter Maßnahmeprioritäten
(s. dort). Doch schon in diesem
Kapitel ist erkennbar, daß die Verwaltung
eine Beschleunigung der Straßenbahn zu Lasten
des Autos scheut. Begündet wird dies
mit dem verlogenen Argument der Vermeidung
überflüssiger Autofahrten. Dabei ist
längst erwiesen, daß die Erleichterung des
Autofahrens nicht zu weniger, sondern zu
mehr Umweltbelastungen durch mehr Autoverkehr führt.
Fahrgastinformation und Abfertigung
“Für den zukünftigen Straßenbahnbetrieb
sind die gegenwärtig üblichen Formen
Fahrgastinformation, die sich im wesentlichen
auf die Haltestellenbereiche beschränken,
nicht ausreichend. So sollen dem Fahrgast u.a. an
wichtigen Haltestellen Fahrplanabweichungen
und größere Betriebsstörungen durch das rechnergestützte
Betriebsleitsystem in geeigneter Form, ggf. auch als
Ansage, Übermittelt werden. Die Fahrgastabfertigun
ist so zu organisieren, daß der
Verkauf von Fahrkarten möglichst wie
bei den Schnellbahnen im Vorverkauf erfolgt.
Die Haltestellen sind entsprechend
auszustatten. Gegen eine Abfertigung im
Fahrzeug am Automaten bestehen keine
Bedenken; auf eine Kassierung durch den
Fahrzeugführer muß unbedingt verzichtet
werden, weil sonst die Abfertigungszeit
nicht mehr kalkulierbar ist und damit die
Vorteile einer gesteuerten Bevorrechtigung
der Straßenbahn verloren gehen. Die Fahrtzielanzeige,
die Haltestellenanzeige und die
akustische Ansage gehören zur Information
in und am Straßenbahnzug."
In diesem Kapitel werden wichtige Aspekte
angesprochen. Es ist aber bezeichnenderweise
das kürzeste und muß noch ergänzt werden,
u.a. auch um das Thema Fahrgastsicherheit.
Entwicklung des Netzes
1. Radiale Leninallee
“Die Radiale Leninallee soll zu leistugsfähigen
Stadtbahntrasse ausgebaut
und in der ersten Stufe des Straßenbahnkonzeptes
direkt an den Alexanderplatz angebunden werden.
Hierzu wird die Verlängerung der Trasse (Neubau) ab
Prenzlauer Tor durch die Karl-Liebknecht-StraBe zum
S- und U-Bahnhof Alexanderplatz vorgesehen. ...
In dem Abschnitt zwischen der Vulkanstraße
und der Leninallee/Oderbruchstraße
wird längerfristig eine Führung der Trasse
direkt über die Leninallee (Neubau) in Betracht
gezogen. Züge zum Alexanderplatz
aus Marzahn und Hohenschönhausen werden
wegen des Fehlens der Wendeschleife
am neuen Endpunkt nur aus Zweirichtungsfahrzeugen
bestehen können.
Längerfristig ist an eine Weiterführung der
Straßenbahn ab Prenzlauer Tor durch die
Wilhelm-Pieck-Straße - Brunnenstraße - Invalidenstraße
in Richtung Lehrter Bahnhof gedacht.
Eine Alternative zur Straßenbahn auf dieser
Radiale wäre durch eine neue U-Bahn gegeben,
die allerdings auch zwischenzeitlich
nicht am Alexanderplatz enden würde, sondern in
Zuge der Leninallee über Rosenthaler Platz zum Lehrter Bahnhof bzw.
westlich davon verlängert werden müßte
[also den Alex nicht mehr erreicht!]. Es ist
jedoch anzunehmen, daß sich diese Trasse
im Vergleich zu den übrigen in Frage kommenden
neuen U-Bahn-Linien als nicht unbedingt
vordringlich erweisen würde."
|
Chaussestraße nördlich der Invalidenstraße. Aufgabe bzw. Erhalt noch offen stehen in Verkehrssenator Haases Konzept über diesen Streckenabschnitt. Noch schlechter sieht es für den Abschnitt südlich der Invalidenstraße aus: Er soll stillgelegt werden. Foto: IGEB |
|
Typisch Berlin: Ausbau zur leistungsfähigen
Straßenbahn, aber die Hintertür zur U-Bahn
wird offengehalten. Zu kritisieren ist ferner
die Führung aus der Leninallee in die
Karl-Liebknecht-Straße, was eine regelrechte
Umfahrung des Alxanderplatzes bedeutet. Ein
akzeptables Umsteigen kann an dieser Stelle
zur S-Bahn nur mit einigem baulichen Aufwand
und zur U-Bahn gar nicht realisiert
werden. Mindestens 250 m Fußweg sind zwischen
der geplanten Endstelle der Tram und
den drei U-Bahn-Linien zurückzulegen, was
selbst für durchschnittliche Fußgänger (nicht
gehbehindert, mit Kindern oder schwerem
Gepäck) rund 4 Minuten Fußweg bedeutet.
Daß die Senatsverkehrsplaner diese Lösung
vorschlagen, ist allerdings nur konsequent:
Die direkte Straßenbahnstrecke vom Mollknoten
durch die Hans-Beimler-Straße zum
Alexanderplatz soll schließlich (wegen des
Straßenquerschnittes von "nur" 80 m ?) unterirdisch
erfolgen. Ein Tunnel aber reduziert
die Leistungsfähigkeit einer Straßenbahnstrecke
wegen des erforderlichen Signalsystems beträchtlich,
so daß durch den Tunnel
nur eine der drei Hauptradialen auf direktem
Wege zum S- und U-Bf Alexanderplatz geführt werden kann.
2. Radiale Greifswalder Straße
“Die Radiale Greifswalder Straße soll zur
Stadtbahn ausgebaut werden, wobei an eine
Verlängerung direkt in den U-Bahnhof
Alexanderplatz unter Nutzung des vorhandenen
U-Bahn-Tunnels (geplante U-Bahn-Linie F/10)
zwischen der Hans-Beimler-Straße und dem
Roten Rathaus gedacht ist
(Neubau einer Rampe nördlich der Mollstraße
zum U-Bahn-Tunnel mit Zuführungsstrecke zum
bestehenden U-Bahn-Tunnel und einer unterirdischen Haltestelle
an der Mollstraße). ... Die Trasse aus Weißensee
wird damit direkt in den östlichen
Teil der Ostberliner City geführt. ...
Im Zuge einer Verdichtung durch Wohnungsbau
in Malchow würde es erforderlich
werden die Radiale von Weißensee direkt
in nördlicher Richtung zu verlängern. Für
diesen Fall könnte sich der Bau einer U-Bahn
auf dieser Radiale als die effizientere
Alternative erweisen (Abhängigkeit von
dem Maß der Verdichtung in Malchow) und
zwar in Kombination mit einer Verlängerung
der Strecke vom Roten Rathaus aus in
Richtung Westen. Für die Weiterführung
sind mehrere Trassenvarianten möglich.
Eine endgültige Entscheidung erfolgt erst
nach Abschluß der Untersuchungen zum
Innenstadtkonzept. Das trifft auch für die
Führung von Straßenbahntrassen im Citybereich zu."
Eigentlich sollte die Verkehrsverwaltung ja
ein Straßenbahnkonzept oder, wie sie es
nennt, ein Stadtbahnkonzept entwickeln.
Doch ohne einen Tunnel zur Subventoonierung
der Betonindustrie scheint das in Berlin
nicht möglich zu sein. Nun mag es vielleicht
Orte in der Stadt geben, wo eine kurze Führung
der Straßenbahn im Tunnel tatsächlich
so viele Vorteile bringt, daß die immense
Kosten (rund 15 mal so viel wie oberirdische)
ausnahmsweise zu rechtfertigen wären. An
dieser Stelle aber sprechen alle Argumente gegen
den Tunnel. Die geringere Leistungsfähigkeit
der Tunnelstrecke war schon im vorhergehenden
Kommentar zur Radiale Leninallee
genannt worden. Weitere wichtige Argumente
sind den eingangs erwähnten Arbeiten der
Gutachter für den Senat zu entnehmen. Daraus
wird deutlich, daß auch das Senatsargument,
man könne hier nicht genutzte Tunnelanlagen
nutzen, als Begründung nicht taugt:
- Die Bahnsteigkanten müssen gerade abgeschnitten
werden (heute konvexe Krümmung).
- Auf 60 m Nutzlänge ist eine Absenkung des
Bahnsteigs auf das Niveau der Niederflurfahrzeuge erforderlich.
- Feste Treppen und Fahrtreppen enden wie
bisher auf dem Niveau des Hochbahnsteigs 4,
von dort müssen zusätzliche Treppen und
eine Rampe zum Niederflurbahnsteig gebaut
werden.
- Wegen der Weichenverbindung von Gleis 3
nach Gleis 2 muß die Kehranlage der U5 abgesenkt werden.
- Die lichte Tunnelhöhe über Schienenoberkante
(SO) muß 4,20 m betragen, wegen der
Oberleitung und damit ein entgleistes Fahrzeug
noch angehoben werden kann; ab die
Rohbauhöhe dafür ausreicht, ist insbesondere
im Bereich der Widerlager der S-Bahn-Überführung unklar.
Weitere Mehrkosten entstehen dadurch, daß
alle Fahrzeuge, die in den Tunnel fahren sollen,
mit Zugbeeinflussungsanlagen ausgestattet
sein müssen. Alles zusammen genommen,
wird für die 1,4 km lange Tunnelstrecke mit
Investitionskosten von deutlich über 200 Mio.
DM gerechnet!
Gegen dieses Projekt spricht ferner, daß es die
erforderliche Verlängerung der Tram nach
Westen erheblich erschwert, wenn nicht gar
verhindert. Denn völlig unklar ist, wo die
Rampe zur Rückkehr aus dem Tunnel an die
Oberfläche liegen könnte: Sollen nicht auch
noch die beiden Spreearme untertunnelt werden,
so müßte sie am Roten Rathaus oder
am Nikolaiviertel liegen. An beiden Stellen
aber ist die Rampe städtebaulich nicht integrierbar, sprich:
sie stört.
3. Radiale Prenzlauer Allee
“Bei Realisierung der Wohnungsbaustandorte
Karow, Buch/Buchholz könnte die
heutige Strecke mit der vorhandenen Pankower Trasse
verbunden (Neubau) und damit in die
neuen Wohngebiete verlängert
werden. Eine Verlängerung der in Heinersdorf
endenden Strecke ist auch für den Fall
der Wohnbebauung nordöstlich von Heinersdorf
in Betracht zu ziehen. Dadurch
würde die Stadtbahn neben der S-Bahn eine
zweite (direkte) Cityanbindung für diese
Wohngebiete darstellen und übger die Karl-Liebknecht-Straße
(Neubau im Zuge der
Radiale Leninallee) direkt zum S und U-Bahnhof
Alexanderplatz führen. ... Die
grundsätzliche Frage der Zweckmäßigkeit
einer solchen, zweiten Schnellbahnverbindung
zur City muß in Abhängigkeit
von Wohnungsplanungen in dem direkten
Einzugsgebiet der Strecke (Buchholz) abschließend geprüft werden.
|
Invalidenstraße Ecke Chausseestraße. Das rechte, denkmalwerte Haus dürfte für Straßenverbreiterungspläne ein schwer zu überwindendes Hindernis sein. Deshalb kann die vom Senator angestrebte Verbesserung für den Autoverkehr nur mit einer Beseitigung der Straßenbahn erreicht werden. Foto: J. Hartl |
|
Auch ungeachtet der abschließenden Klärung der
Frage einer Verlängerung nach
Norden soll die bestehende und heute am
Hackeschen Markt endende Radiale Prenzlauer Allee
(größtenteils bereits mit unabhänigem
Bahnkörper ausgestattet) mit den
Stadtbahnstandards versehen direkt zum
Alexanderplatz (über Karl-Liebknecht-Straße)
geführt werden. ... Die hier am Alexanderplatz
oberirdisch endende Straßenbahn
(Radialen Prenzlauer Allee und Leninallee)
schließt eine westliche Verlängerung der
Trasse in die Innenstadt nicht aus."
Mit der Führung über Karl-Liebknecht-Straße
zum Alex würde für alle aus der Prenzlauer
Allee kommenden Tramlinien keine akzeptable
Verknüpfung mit dem U-Bahn-Netz ereicht
(siehe Anmerkungen zur Radiale Leninallee).
4. Halbring S-Bf. Warschauer Straße - Nordbahnhof (1. Halbring)
"Neben dem Ausbau auf Stadtbahnparameter
soll durch Verlängerung der Strecke der
Straßenbahn nach Süden um ca. 100 m ein
komplexer Verknüpfungspunkt mit der S-Bahn
und der U-Bahn am S-Bahnhof Warschauer
Straße geschaffen werden, wobei
die Verlängerung der U1 über die Oberbaumbrücke
bis zum S-Bahnhof vorausgesetzt wird."
"Die Verlängerung des Halbringes nach
Westen über den Straßenzug der Bernauer
Straße (Neubau) erscheint bis zum S-Bahnhof
Nordbahnhof weniger problematisch zu
sein, obwohl sie die Inanspruchnahme zusätzlicher
Flächen erfordert, wenn die Straßenbahn auf
unabhängigem Bahnkörper geführt werden soll.
Erheblich komplizierter
erweist sich dagegen die Verlängerung über
die Invalidenstraße und Sandkrugbrücke
zum Lehrter Bahnhof. Unter den gegebenen
städtebaulichen Verhältnissen scheint
eine Verträglichkeit der Verkehrsarten im
vorhandenen Straßenraum der Invalidenstraße
nur mit erheblichen baulichen Eingriffen
realisierbar zu sein. Da die Bernauer
und die Invalidenstraße zur Entlastung der
Innenstadt in das Ringstraßenkonzept
einzubeziehen sind und deshalb auch den
Kfz-Verkehr eine entsprechende Leistungsfähigkeit
aufweisen müssen, lassen sich die
Konflikte im Straßenraum nicht einfach zugunsten
der Straßenbahn lösen; sie bedürfen insofern
weitergehender Detailuntersuchungen im Gesamtkontext.
Als eine Lösung konnte die Straßenbahn zwischen
Nordbahnhof und Lehrter Bahnhof unterirdisch geführt
werden. Eine solche Führung
würde sich ggf. in ein bauliches Konzept zur
Anbindung des Lehrter Bahnhofs (geplanter Fernbahnhof)
durch den ÖPNV einpassen lassen.
|
Invalidenstraße Ecke Schwarzer Weg. Wo einst eine Straßenbahn fuhr, soll sie zukünftig keinen Platz mehr haben. Der 1. Halbring soll am S-Bf. Nordhanhof enden und höchstens als U-Bahn nach Westen weitergeführt werden. Foto: Ch. Tschepe |
|
Deshalb ist es beabsichtigt, in der ersten
Stufe die Verlängerung Eberswalder Straße
- Nordbahnhof zu realisieren, um damit
zwei weitere Verknüpfungspunkte mit dem
Schnellbahnnetz zu schaffen. ...
Eine zwischenzeitlich: Alternative mit Weiterführung
über die Trasse Invalidenstraße - Chauseestraße
zum Stadion der Weltjugend mit einem zusätzlichen
Verknüpfungspunkt Stadtbahn - Schnellbahn (Linie
U6) würde die Durchlaßfähigkeit des Knotenpunktes
Invalidenstraße/Chausseestraße
nahezu erschöpfen (Bestandteil des Ringstraßenkonzeptes)."
Für diese Ausführungen muß man den Verkehrssenator
loben. Hier wird nichts verschleiert oder beschönigt:
Bis zum S-Bf Nordbahnhof kann die Straßenbahn verlängert
werden, da beeinträchtigt sie den Autoverkehr nicht
oder nicht wesentlich. Eine Verlängerung durch die
Invalidenstraße aber ist
nicht gestattet. Hier, mitten in der Innenstadt,
hat der Autoverkehr Vorrang. Wer dennoch
die Straßenbahn nach Westen verlängern will,
muß entweder die Häuser in der Invalidenstraße
abreißen oder das Geld für eine Tunneltrasse
beschaffen. Dieser Tunnel müßte
folgerichtig am Nordbahnhof auf dem Gelände
des ehemaligen Fernbahnhofes beginnen,
die U6 und den Berlin-Spandauer
Schiffahrtskanal unterqueren und könnte erst
westlich des Lehrter Bahnhofs wieder auftauchen.
Kostenschätzungen von mehreren
100 Mio DM sind dafür sicher nicht übertrieben.
Diese Planung erinnert verblüffend an
die schlechten 60er Jahre, als in West-Berlin
die Straßenbahn zugunsten des Autos vollständig
abgeschafft wurde. Hat der Verkehrssenator denn
überhaupt nichts dazugelernt?
5. Halbring S-Bf. Warschauer Straße -
Bornholmer Straße - U-Bf. Seestraße
“Gutachtetliche Untersuchungen zur verkehrlichen
Verknüpfung der ehemals geteilten Stadt durch
die Straßenbahn haben gezeigt, daß besonders
günstige Voraussetzungen für die Verlängerung
dieses Halbringes
durch die Bornholmer und Osloer Straße
bis zur Seestraße bestehen und eine Einordnung
der Trasse unter Berücksichtigung des
übrigen Straßenverkehrs einschließlich des
ruhenden Verkehrs technisch moglich ist,
wenn die Trasse in Straßenmittellage zum
U-Bahnhof Seestraße geführt wird. Grundsätzlich
soll der vorhandene Baumbestand
erhalten bleiben. Die Tragfähigkeit der Bösebrücke
läßt allerdings nur eine eingleisige
Führung auf besonderem Bahnkörper für
die Straßenbahn zu, weil die Gewichte der
Schienenfahrzeuge im Vergleich zu früher
angewachsen sind, und die Brücke trotzdem
weiter für den Individualverkehr im Zuge
des Stadtringes zur Entlastung der Innenstadt
zur Verfügung stehen muß. Der Senat
hält eine solche Kompromißlösung zwischen
den Verkehrsarten für verträglich, weil
durch die Kürze des eingleisigen Abschnittes
im Regelbetrieb keine Beeinträchtigungen des
Verkehrsflusses für die Nutzer der
Straßenbahn spürbar werden."
Daß diese Straßenbahnverlängerung sinnvoll
ist, war allen Verkehrsplanern eigentlich
schon unmittelbar nach der Maueröffnung
klar. Wenn das nun Ende 1990 durch die
Gutachter noch einmal bestätigt bzw. bewiesen
wurde, dann muß man den Verkehrssenator fragen,
warum nicht schon längst das erforderliche
Planfeststellungsverfahren eingeleitet wurde?
6. Tangente Hohenschönhausen - Johannisthal
“Durch den weiteren Ausbau der Trasse
Zingster Straße - Johannisthal werden für
die starken Verkehrsbeziehungen in das
Arbeitsstättengebiet Schöneweide und zwischen
den Ortsteilen selbst verbesserte verkehrliche
Bedingungen geschaffen. Die
Trasse stellt die wichtigste Tangente in
Nord-Süd-Richtung im Ostraum dar.
Eine Verlängerung dieser Tangente durch
den Sterndamm und die Stubenrauchstraße
zum U-Bahnhof Zwickauer Damm ist denkbar,
kann jedoch erst zu einem späteren
Zeitpunkt nach Stabilisierung der Verkehrsbeziehungen
in dem betreffenden Gebiet
beurteilt werden. Die vorläufig absehbaren
Entwicklungen lassen eine solche Verlängerung
als nicht vordringlich erscheinen."
Ein Beispiel von vielen für unpräzise Formulierungen.
Wenn in nächster Zeit Bauarbeiten
an der "denkbaren" Trasse anstehen, wird
die Verkehrsverwaltung dann eine Berücksichtigung
der Straßenbahntrasse fordern
oder die Entwicklung treiben lassen?
7. Pankower Netz und
Radiale Schönhauser Allee
“Derzeit' bestehen keine stichhaltigen
Gründe für eine Stillegung des Pankower
Netzes und damit auch der Radiale Schönhauser Allee.
[Man könnte am dieser Formulierung fast ein
Bedauern heraushören.] ...
Die gerade durchgeführte Sanierung der
Strecke nach Rosenthal macht die sofortige
Stillegung selbst dieses Streckenabschnittes
der verkehrlich von geringer Bedeutng
ist, fraglich.
Aufgrund bisheriger Untersuchungen ist
eine Verlängerung der Straßenbahn von
Rosenthal ins Märkische Viertel und weiter
zum S- und künftigen U-Bahnhof Wilhelmsruher
Damm nicht vorgesehen. Eine Bahn
durch den Wilhelmsruher Damm würde nur
Teilgebiete des Märkischen Viertels erschließen.
Eine zusätzliche Stichbahn in das
Wohngebiet zur Verbesserung der Erschließungsfunktion
ist jedoch nur als eingleisige
Ringtrasse durch den Senftenberger Ring
möglich und mit erheblichem zeitlichen
Mehraufwendungen für die Nutzer verbunden,
die den Verkehrswert der Trasse in
Frage stellen. Außerdem ist das Verkehrsaufkommen
zwischen Märkischem Viertel
und Pankow geringer als zwischen Märkischem
Viertel und künftigem S- und U-Bahnhof Wilhelmsruher
Damm, welches ein
ungleichmäßiges Verkehrsangebot auf der
Gesamtstrecke zur Folge hätte".
Es ist schon seltsam: Für die geplante U-Bahn
unter dem Wilhelmsruher Damm soll
das Fahrgastaufkommen ausreichen, für eine
Straßenbahn aber nicht. Da wird es höchste
Zeit, daß der Senat endlich das zugibt, was
die BVG schon lange sagt: die Verlängerung
der U8-Nord ins Märkische Viertel wäre ein
schwerwiegender Fehler. Für dasselbe Geld
könnte die Straßenbahn nämlich nicht nur
bis zum S-Bf Wittenau (Nordbahn) verlängert
werden, sondern mindestens bis ins Zentrum
von Tegel. Doch halt, damit wurde natürlich
die ungleichmäßige Belastung der
Strecke noch einmal zugunsten des
Westabschnittes verstärkt, was für den Senat ein
betrieblich unlösbares Problem zu sein scheint.
Und noch etwas verblüfft: Das Verkehrsaufkommen
zwischen Pankow und Märkischem
Viertel wird vom Senat offensichtlich als
gering eingeschätzt. Da muß man sich natürlich
fragen, warum der Senat ausgerechnet in dieser
Relation eine leistungsfähige Hauptverkehrsstraße (4. Ring) plant?
Doch offensichtlich ist kein Argument gegen
eine Tram ins Märkische Viertel dürftig genug,
um nicht doch angeführt zu werden.
Denn in Wahrheit geht es nicht um das Märkische
Viertel, sondern um das Pankower
Netz. Dieses soll mittelfristig stillgelegt werden,
wie die nachfolgenden Zitate aus dem
Senatskonzept zeigen. Und dieses Ziel wäre
mit jedem Argument für eine Verlängerung
des Rosenthaler Astes nach Westen (Linie
22) ein wenig schwerer zu realisieren.
“Weitere ... Perspektiven zum Pankower
Netz stehen im Zusammenhang mit der beabsichtigten
Verlängerung der Linie U2
nach Pankow-Kirche und mit einer möglichen
Verlängerung der Radiale Prenzlauer
Allee über Heinersdorf nach Buchholz. Im
Falle beider Verlängerungen würde sich aus
verkehrlicher Sicht die Frage nach dem weiteren
Betrieb auf den Strecken Pankow-Kirche
- Niederschönhausen, Schillerstraße und
Kurt Fischer Platz Rosenthal stellen. ...
Auf den genannten Strecken würde die Zubringerfunktion
zum U-Bahnhof Pankow-Kirche dann durch den Bus übernommen
werden. Zugleich könnte dies die Einstellung
des Betriebes in der Schönhauser Allee
bedeuten, weil die Erschließungsfunktion
den Stadtbahnbetrieb hier nicht rechtfertigen würde.
Aufgrund dieser noch offenen Fragen wird
der Senat auf einen kurzfristigen Ausbau
des Pankower Netzes sowie der Schönhauser
Allee verzichten, mit Ausnahme von
punktuell erforderlichen Verbesserungsmaßnahmen.
Die betreffenden Linien sollen
auch künftig am Hackeschen Markt enden,
so daß der Betrieb mit Einrichtungsfahrzeugen
gewährleistet ist. Um den Einsatz von
Tatra-Fahrzeugen zu ermöglichen, müßte
jedoch die Bahnenergieversorgung vor allem
durch zusätzliche Gleichrichterunterwerke gesichert werden."
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Auch hier fuhr einst die Straßenbahn. Da soll Vergangenheit bleiben. Der Senat präferiert vorrangig eine Unterirdische Erschließung der Berliner Innenstadt durch U-Bahnen..., heißt es im Straßenbahnkonzept(!) von Senator Haase. Foto: Ch. Tschepe |
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Da der Verkehrssenator schon das vorhandene
Fahrgastpotential am Ende der Linie 22
nicht wahrnehmen will, kann es gar nicht
überraschen, daß er auch die zukünftigen
Potentiale an den beiden anderen Pankower Linien
übersieht: die geplanten Siedlungen im
Bereich der bestehenden Linie 46 und erst
recht die riesigen Neubaugebiete östlich der
Blankenfelder Chaussee, die - neben der Verlängerung
der Linie 49 - auch mit einer Verlängerung der
Linie 46 zu erschließen sind.
8. Köpenicker Netz und ergänzende Strecken
“Das Straßenbahnen von Köpenick soll
auch weiterhin erhalten und im Bereich der
Altstadtinsel Köbenick dadurch verbessert
werden, daß die Gleise von der Grünstraße
zur Müggelheimer Straße (Neubau) verlagert
werden. Die heutige Verkehrsführung
im eingleisigen Richtungsverkehr durch die
Straße Alt-Köpenick in Richtung Schloßplatz
und durch die Kietzer Straße - Kirchstraße
in Richtung Dammbrücke soll beibehalten werden.
Mögliche Netzreduzierungen werden zukünftig
aus wirtschaftlichen Gründen nicht
zu vermeiden sein. Bisherige Untersuchungen
haben den geringen Verkehrswert der
Strecke zwischen Adlershof und Altglienicke
bestätigt. Voraussetzung für die Stillegung
dieser Strecke, die in Zusammenhang mit
dem straßenseitigen Ausbau der Köpenicker Straße
erfolgen soll, ist jedoch der Neubau einer
Endstelle (Wendeschleife) am S-Bahnhof Adlershof.
Um die Betriebsführung [auf dem zu erhaltenden Abschnitt] zu
verbessern, muß die Eingleisigkeit auf der
heutigen Strecke bis zum Bahnhof Adlershof beseitigt werden.
Perspektivisch - und
damit als langfriste Maßnahme - konnte
sich ab S-Bahnhof Adlershof über Rudower
Chaussee eine direkte Verlängerung zum
U-Bahnhof Rudow (Linie U7) anbieten,
wodurch eine günstige tangentiale Verbindung
Köpenick - Adlershof - Rudow entstehen würde.
Zur Komplettierung des Netzes ist der
Netzschluß Ridbacher Straße, einschließlich
des zweigleisigem Ausbaus der Trasse zwischen
S-Bahnhof Malhlsdorf und Mahldorf-Süd, herzustellen.
Diese Trasse bedient in
Zukunft vor allem wichtige Relationen zwischen
Marzahn, Hellersdorf und dem Zentrum von Köpenick."
Der Erhalt des Köpenicker Netzes und die
Ausbaumaßnahmen sind zu begrüßen. Nicht
akzeptabel sind dagegen die Umstände der
Stillegung der Strecke nach Altglienicke (Linie 84).
Zwar ist es verständlich und begründbar,
von Adlershof zukünftig nicht mehr
zur Endstelle Am Falkenberg, sondern zum
U-Bf Rudow und hoffentlich auch in das
Neubaugebiet von Altglienicke zu fahren,
aber bezeichnenderweise ist der Anlaß für die
Stillegung der aufzugebenden Trambahn-Astes
der Straßenbau, und bezeichnenderweise wird
die Stillegung schon bald
erfolgen, während für den Neubau der wichtigen
Querverbindung keine Termine absehbar
sind, nicht für das Planfeststellungsverfahren
und schon gar nicht für den Baubeginn.
9. Straßenbahn in der Innenstadt
"Der Senat präferiert vorrangig eine unterirdische
Erschließung der Berliner City
durch U-Bahnen, jedoch sind auch weitere
Streckenverlängerungen der Straßenbahn in
die Innenstadt denkbar. Endgültige Entscheidungen
hierzu sollen im Zusammenhang mit dem z.Z. in
Erarbeitung befindlichen 'Verkehrskonzept zur Innenstadt'
getroffen werden.
Die Endstellensituation der Stadtbahn in
der Innenstadt kann grundsätzlich nur in
Zusammenhang mit der Schaffung eines integrierten
ÖPNV-Systems gelöst werden.
- Gegenwärtig wird die Endstelle Am Kupfergraben
durch die Sanierung der Weidendammer Brücke
in Frage gestellt. Es wird
jedoch davon ausgegangen, daß der Erhalt
der Endstelle und deren Anbindung, zumindest
im Zuge der alten Trassenführung, vorerst
notwendig ist. Sollte dies aus bautechnischen
Gründen nicht möglich sein, bietet
sich als eine altenative Möglichkeit die früher
geplante Umverlegung der Trasse geradlinig durch
die Friedrichstraße nach Süden an, welche jedoch
zu erheblichen Beeinträchtigungen der Verkehrsarten unter
der Brücke am Bahnhof Friedrichstraße
führen könnte. Könnte keine der hier erwähnten
Lösungen realisiert werden, wäre
die Konsequenz die Stillegung des Streckenabschnittes
vom Oranienburger Tor zum
Kupfergraben.
- Die Endstelle Stadion der Weltjugend soll
vorerst erhalten werden, ohne daß die betreffende
Strecke stadtbahnmäßig ausgebaut wird.
Angesichts der geplanten Verängerung der Straßenbahn zum Lehrter
Bahnhof wäre über die weitere Perspektive
dieser Strecke, auch im Zusammenhang mit
der Planung für die Olympischen Spiele
(Olympia-Halle), abschließend zu entscheiden.
- An der Endstelle Hackescher Markt zeichnet
sich keine bauliche Lösung ab. Eine Erleichterung
für die bestehenden Probleme
stellt jedoch die beabsichtigte Reduzierung
der Nutzung dar: Künftig könnten nur die
Pankower Linien dort enden.
Nach Abschluß der Netzentwicklungsmaßnahmen
brauchen die Streckenabschnitte
Alte und Neue Schönhauser Straße und
Veteranenstraße nicht mehr für den öffentlichen
Verkehr genutzt zu werden; für Betriebsfahrten
sind sie weiterhin notwendig."
Einzelheiten des Konzeptes die Innenstadt
zu kommentieren, erübrigt sich von alleine.
Verkehrssenator Haase will die Straßenbahn
in der Innenstadt nicht haben, Fahrgäste
gehören unter die Erde, damit oben die Autos
Platz haben. Die West-Berliner Straßenbahnpolitik
der 60er Jahre soll nun auch im Ostteil
der Sradt gelten. Aber dar haben Sie ja weiter
oben schon einmal lesen können.
Bauliche Maßnahmen
1. Streckennetz der ersten Konzeptstufe
“Vorn vorhandenen Straßenbahnnetz wird
insgesamt eine Streckenlänge von nur ca. 3
km aufgegeben (Strecke S-Bahnhof Adlershof - Altglienicke).
Weitere insgesamt 2 km
lange Teilstrecken werden ausschließlich für
Betriebsfahrten genutzt, so daß sich das
Straßenbahnnetz um ca. 5 km auf 171 km
reduziert. Auf diesem Streckennetz sollen in
der 1. Stufe ca. 156 km Stadtbahnstandard
erhalten; die Ausbauentscheidung in Bezug
auf die restlichen 15 km Streckenlänge soll
erst mit Abschluß der Planungen der Kategorie 2 getroffen werden.
Die in der 1. Konzeptstufe durchzuführenden
Straßenbahnneubaumaßnahmen umfassen eine Gesamtlänge
von ca. 15 km, so daß
dann die Netzlänge der Straßenbahn bereits
in diesr 1. Konzeptstufe mit insgesamt 186
km über die bisherige Straßenbahnnetzlänge
(176 km) hinausgehen würde. Die
Neubaumaßnahmen dieser 1. Konzeptstufe
sind:
- Bernauer Straße - Nordbahnhof (ca. 1,7 km),
- Brücke Warschauer Straße (ca. 0,1 km),
- Karl-Liebknecht-Straße - Alexanderplatz (ca. 0,8 km),
- Müggelheimer Straße (ca. 0,3 km),
- Bornholmer Straße - U-Bf. Seestraße (ca. 5,5 km)
[Die Strecke ist nur 3,7 km lang! Selbst bei Einrechnung einer
großen Wendeschleife kommt man nicht auf 5,5 km]
- Ridbacher Straße (ca. 2,3 km),
- Henneckestraße (ca. 3,3 km),
- Tunnel Alexanderplatz (ca. 1,4 km).”
Auf den ersten Blick sieht es gut aus für die
Berliner Straßenbahn: Das Netz wird nur geringfügig
reduziert und an anderer Stelle sogar erweitert.
Doch beim näheren Hinsehen
erweirt es sich als Mogelpackung. Das Berliner
Straßenbahnnetz bleibt nach diesem Konzept ein
Ostberliner Straßenbahnnetz, wobei
noch nicht einmal das Minimal-Ziel, weiterhin
bzw. zukünftig wieder in die City-Ost hineinzufahren,
erreicht wird. Und überall dort,
wo die Straßenbahn dem Autoverkehr im
Weg ist, wird sie in Frage gestellt, auch und
gerade in der Innenstadt. Wichtige Fragen
zum zukünftigen Straßenbahnnetz sind in die
2. oder 3. Stufe verschoben worden. Da die
Realisierung der 1. Konzeptstufe 10 Jahre
dauern soll, würde nach diesem Konzept
sicherlich 10 Jahre ausschließlich am vorhadenen
Netz einschließlich der geringfügigen
Netzabrundungen gearbeitet. Dies erinnert fatal
an die West-Berliner S-Bahn-Politik, wo
jahrelang nur an den vorhandenen Strecken
gearbeitet wurde, so daß seit dem 1. Februar
1985 im Westteil der Stadt nicht ein einziger
Meter S-Bahn-Strecke wieder in Betrieb genommen wurde.
2. Maßnahmeprioritäten
“Auf dem entsprechenden Teil des Streckennetzes
der 1. Konzeptstufe soll der Ausbau zur
Stadtbahn trassenbezogen, also jeweils im
Zusammenhang erfolgen, wobei
hier abschnittweise folgende Maßnahmen
durchzuführen sind:
- Umbauten an Knotenpunkten (Lichtraumprofil)
einschließlich des Baus von Lichtsignalanlagen,
- Ausbau der Bahnenergieversorgung,
- Ausbau der strecke mit Umbau der
Gleisanlagen im Bogen, Verbesserungen der
Gleisanlagen, Umgestaltung der Haltestellenbereiche,
Bau der zweiten Gleise. Bau
von unabhängigen Bahnkörpern,
- Realisierung der innerhalb der Trasse enthaltenen Neubaumaßnahmen.
Der Bau von eigenen Bahnkörpern dürfte
im allgemeinen nur in den Außenbezirken
ohne gößere bauliche Eingriffe (d.h. ohne
Straßenverbreiterungen) möglich und damit
mittelfristig realisierbar sein. Denn der
größte Teil der bisherigen Straßenbahn-
bzw. der künftigen Stadtbahnstrecken befindet
sich auf dem übergeordneten Straßennetz,
das für den Kfz-Verkehr entsprechende
Leistungsfähigkeiten aufweisen muß. ...
Im Falle der Straßenbahnhalbringe S-Bf.
Warschauer Straße - S-Bf. Nordbahnhof
und S-Bf. Warschauer Straße - U-Bf. Seestraße
tritt insofern ein Zielkonflikt mit der
Straßenverkehrplanung auf, weil die betreffenden
Straßen als 'Ringe' um die Innenstadt konzipiert
werden. An den Knotenpunkten mit Radialen wär die
sonst über diese Radialstraßen geradeaus in
die Innenstadt führenden Kfz-Verkehrsströme
umgelenkt werden, d.h. auf den jeweilien
Straßenring abbiegen. Mit anderen
Worten: Die geradeausfahrenden Straßenbahnzüge
(auf den Halbringen einerseits
und auf den diese Ringe kreuzenden Radialen andererseits)
werden an Knotenpunkten
gezielt mit Straßenverkehrsmaßnahmen
konfrontiert, die die abbiegenden Kfz-Ströme
bevorzugen müßen, um die wichtige
Zielsetzung zur Reduzierung des Kfz-Verkehrs
in der Innenstadt zu erfüllen. Daher
werden an solchen Punkten auch bei starkem
Straßenbahnverkehr allenfalls Kompromißlösungen möglich sein."
Da ist er wieder, der Wolf im Schafspelz: Anstatt
die Maßnahmen zur Förderung des Autoverkehrs
wenigstens auch so zu benennen,
geht es dem Senator angeblich vorangig um
die Reduzierung des Kfz-Verkehrs in der Innenstadt.
Wenn also Sie, liebe Fahrgäste auf
einer der Radialstrecken, beim Kreuzen der
Ringstraßen zukünftig etwas länger in der stehenden
Tram sitzen, dann denken Sie bitte
daran, daß dieses Opfer die Innenstadt vor
den Autos schützen soll. Doch vielleicht
kommt es gar nicht dazu: Damit die Straßenbahn
nicht zu lange stehen muß, wird Senator Haase
sie vielleicht einfach mit den Autos
abbiegen lassen, denn auch an anderen Stellen
in der Stadt sollen sich nach dem Sebatskonzept
die Linienführungen der Tram nicht
aus den ÖV-Nachfragerelationen ergeben,
sondern durch die Leistungsfähigkeit des
Straßennetzes für den Autoverkehr bestimmt
werden.
Fahrzeugbeschaffung
"... werden unter Berücksichtigung der
genannten Randbedingungen und beim einsatz
von Doppeltraktionen im Fahrbetrieb
ca. 550 bis 600 Fahrzeuge benötigt.
Es ist davon auszugehen, daß in Berlin noch
für längere Zeit Tatra-Fahrzeuge verkehren
werden, weil die vorhandenen Fahrzeuge
noch nicht abgeschrieben werden können.
Damit dieses Fahrzeug kurzfristig für den
Stadtbahnbetrieb eingesetzt werden kann,
müssen wenigstens die gravierendsten
Nachteile der Tatra-Generation durch Umbau
beseitigt werden. Aufgrund der bisherigen
Untersuchungen der Industrie erweist
es sich bei vergleichsweise geringem Kostenaufwand
als möglich,
- die Steuerung zu verbessern, um einen
ruckfreien Fahrbetrieb und die Rückspeisung
der Bremsenergie ins Netz zu erreichen,
- Fahrgastinformation und Abferftigung auf
ein höheres Niveau anzuheben durch die
Installation von Fahrtzielanzeige, Haltestellenanzeige,
akustischer Ansage, Fahrscheinentwertern und Fahrscheinautomaten,
- Fahrgastraum und Führerstand neu auszustatten, u.a.
mit Sitzpolstern, Wärmeschutz,
Sicherheitsfußbodenbelag, aber auch mit
Totmanneinrichtung und einem zusätzlichen
Pult für den Rangierbetrieb,
- durch Veränderungen im Drehgestellbereich
den Anteil der ungefederten Massen erheblich zu senken und
- die Stromabnahme zu verbessern.
Nicht verändert werden kann die Wagenbodenhöhe,
auch ein Umbau für den Zweirichtungsbetrieb
erscheint aufgund der geringen Wagenkastenbreite
von nur 2,20 m nicht als zweckmäßig.
Nach der gegenwärtigen Einschätzung dürften
ca. 400 der vorhandenen 635 Tatra-Fahrzeuge
noch für einen Umbau in Frage
kommen. Die umgebauten Tatra-Fahrzeuge
werden mindestens für die nächsten 20 bis
30 Jahre als Stadtbahnfahrzeuge in Berlin
verkehren." Der Umbau stellt "einen Kompromiß
aus wirtschaftlichen Erwägungen
und praktischen Tatsachen dar: So gelingt
es nicht, die fast neuen, jedoch nicht den
modernen Anforderungen entsprechenden
Fahrzeuge zu veräußern. Es ist aber der Industrie
auch nicht möglich, für mehr als 600
Berliner Tatra-Fahrzeuge kurzfristig vollständigen
Ersatz zu schaffen."
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Auch der Senat hat erkannt, daß es zum Erhalt und zur Modernisierung der Tatra-Fahrzeuge keine Alternative gibt. Die umgebauten Tatra-Fahrzeuge werden mindestens die nächsten 20 bis 30 Jahre als Stadtbahnfahrzeuge in Berlin verkehren, heißt es im Senatskonzept. Doch wann wird endlich mit der Modernisierung begonnen? Foto: I. Köhler |
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Im Hinblick auf den Transport von Rollstuhlfahrern,
Kinderwagen oder großem Gepäck
ist der langjährige Einsatz der Tatra-Fahrzeuge
abzulehnen. Doch angesichts der schwierigen
Finanzlage der Stadt Berlin und aus
volkswitschaftlichen Gründen wäre es andererseits
unverantwortlich gewesen, die neuen
Fahrzeugen zu verschrotten. Daß das Verschrotten
allein durch die Engpässe der Industrie
keine ernsthafte Alternative sein konnte,
dürfte es der Verwaltung erleichtert haben,
sich für Erhalt und Modernisierung der Tatra-Fahrzeuge
zu entscheiden. Allerdings drhen durch die
neuerliche Verschiebung des
Senatskonzeptes Bundesgelder zur Fahrzeugmodernisierung
an Berlin vorbeifließen.
Kostenaufwand
“Nach einer Grobermittlung der Berliner
Verkehrsbetriebe (BVB) müssen für den
Ausbau von 1 km Innenstadtstrecke auf
Stadtbahnstandard ca. 1,5 Mio DM in Ansatz
gebracht werden. Der Aufwand für die
einzelnen Streckenabschnitte differiert
stark. Insofern ist eine Mittelwertbildung
nur als grober unterer Schätzwert zu betrachten.
Für den Ausbau der in den letzten
20 Jahren neu gebauten Streckenabschnitte
auf Stadtbahnstandard wird ein Durchschnittswert
von 1 Mio DM pro Kilometer
von der BVB angesetzt. Der Neubau von
Stadtbahnstrecken erfordert bei Oberflächenführung
durchschnittlich 20 Mio DM
pro Streckenkilometer.
Für den Ausbau des Berliner Straßenbahnnetzes
in der 1. Konzeptstufe werden demnach ca. 250 bis 300
Mio DM für den Bau der neuen Streckenabschnitte
(ohne Tunnelbauwerke) notwendig. ... Für die
Fahrzeugbeschaffung müssen
für die neuen Straßenbahnfahrzeuge insgesamt
ca. 750 Mio DM und für den Umbau
der Tatra-Fahrzeuge bei Umbaukosten von
etwa 500.000 DM je Wagen für das genannnte
Umbauprogramm ca. 150 bis 200 Mio
DM bereitgestellt werden (für 300 bis 400
Umbaufahrzeuge). Bei gesicherter Finanzierung
dürfte das Umbauprogramm der 1.
Konzeptstufe innerhalb von etwa 10 Jahren
abzuschließen sein."
Kostenschäzungen sind ein schwieriges Kapitel.
Dies erklärt aber nicht, warum der Verkehrssenator
für die Straßenbahn-Neubau-strecken mit 20 Mio DM
einen derartigen überzogenen Wert ansetzt,
zumal bei den vorgesehenen Verlängerungen kein
Grunderwerb erforderlich ist. In Westdeuschland liegen die
Preise für vergleichbare Maßnahmen unter
oder höchstens bei 10 Mio DM. Da Berlin bei
den S- und U-Bahn-Baukosten einsamer
Spitzenreiter ist, erwartet der Senn: offensichtlich,
daß es beim Trambahnbau nicht anders
sein wird. Doch diese Kalkulation ist ja gerazu
eine Aufforderung an die planenden
Verwaltungen und die bauenden Firmen, teure
Strecken bauen. Und die Berliner
Öffentichkeit wird sich dann am Ende noch
freuen, daß es "nur" 18 Mio DM je Kilometer
wurden.
Weiteres Vorgehen
“Der Senat wird die für die Neu- und Ausbaumaßnahmen
des Straßenbahnnetzes der
1. Konzeptstufe erforderlichen Planfeststellungsverfahren
sofort in Angriff nehmen."
So beginnt das letzte Kapitel. Doch es ist zu
fürchten, daß durch die Überarbeitung des
Konzeptes auf absehbar: Zeit gar nichts geschieht. So
richtig es ist, daß das Konzept in
wesentlichen Teilen überarbeitet werden muß,
so gefährlich ist andererseits die erneute Verzögerung.
Deshalb fordert die IGEB, daß
wichtige und unstrittige Maßnahmen wie die
Bestellung neuer Fahrzeuge, die Modernierung
von Alt-Fahrzeugen und die Einleitung
von Planfestellungsverfahren nicht länger
verzögert werden, sondern auf der Grundlage
dieses Konzeptes sofort in Angriff genommen
werden. IGEB
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