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Im März 1992 erstattete der Berliner Fahrgastverband IGEB e.V. Anzeige gegen
den damaligen BVG-Direktor Hans Bernhard Ludwig, weil noch immer ein Kursbuch
verkauft wurde, dessen Inhalt nach zahlreichen Fahrplan- und Linienänderungen
längst überholt war (siehe SIGNAL 3/92 ). Ludwig entging damals nur um
Haaresbreite einer Anklage wegen Betruges, weil ihm eine Bereicherungsabsicht
nicht nachzuweisen war, während alle anderen Tatbestandsmerkmale des
Betruges sogar von der Staatsanwaltschaft des Kammergerichtes als gegeben
angesehen wurden (Aktenzeichen Zs 274/93). Es ging der IGEB keineswegs um
die Verurteilung einer Person. Ausschlaggebend war vielmehr, daß die
BVG über Monate hinweg die gesetzlichen Vorschriften zur Information der
Fahrgäste grob mißachtete.
Betrachtet man die Fahrgastinformation heute, so zeigt sich in einigen
Punkten, daß die BVG aus der Strafanzeige gegen ihren Direktor gelernt hat:
Zum Kursbuch 1993/94 sind bereits zwei Nachträge erschienen, die an die
Fahrgäste kostenlos abgegeben wurden. In geringem Umfang wurden
Fahrplanänderungen endlich auch im Blättchen "BVG-aktuell" bekanntgegeben.
Und gegen eine erneute Strafanzeige hat sich die BVG abgesichert: Im Kursbuch
wird auf jeder (!) Seite vorsorglich daraufhingewiesen, daß die abgedruckten
Fahrpläne Änderungen unterworfen sein können. Befriedigend ist die Situation
dennoch nicht, weil noch immer zu viele Änderungen an zu vielen Terminen
vorgenommen werden. Nach Ansicht des Berliner Fahrgastverbandes IGEB führt
daher kein Weg daran vorbei, in den nächsten Jahren wieder zweimal jährlich
ein komplettes Kursbuch für den Berliner Nahverkehr herauszugeben und
Linien- sowie Fahrplanänderungen nur zu diesen beiden Terminen vorzunehmen. IGEB
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