Umland

S-Bahn nach Teltow Stadt für 2004 geplant

Zwischen Berlin-Lichterfelde und der Stadt Teltow klafft immer noch eine Lücke im Schienenstrang. In Kürze werden die Pläne zur Planfeststellung der S-Bahn ausgelegt.

Auch wenn durch den Planfeststellungsbeschluß Lichterfelde Ost - Landesgrenze der Anhalter Fernbahn ein Fortschritt erreicht ist, und wenn zwischen der Landesgrenze und dem künftigen Regionalbahnhof Teltow-Heinersdorf (Anhalter Bahn) seit bald zwei Jahren Gleise liegen und rosten, ist für eine Bahnanbindung Teltows nunmehr die S-Bahn die realistische Option (siehe Signal 7/2000 und 8/2000 ). Die seit einigen Monaten baureif geplante Verlängerung vom S-Bahnhof Lichterfelde Süd zum S-Bahnhof Teltow Stadt, zentrumsnah an der Mahlower Straße gelegen, wird in Kürze mit der öffentlichen Auslegung in das Schlußstadium der Planfeststellung treten. Der Baubeginn hängt am Termin des Planfeststellungsbeschlusses. Derzeit macht als Eröffnungstermin das Jahr 2004 die Runde.

Gemäß Planungsunterlagen werden aus dem Südkopf des Bahnhofes Lichterfelde Süd zwei Gleise in leichter Abwärtsneigung in Richtung Teltow geführt und laufen noch im Eingang der erforderlichen Kurve zur eingleisigen Strecke zusammen. Die Trassierung ist für 100 km/h ausgelegt, und folgt in ihrer Vertikalführung zwischen erforderlichem Minimalabstand zum Grundwasserspiegel und dem Ziel einer minimalen Höherlegung der zu unterfahrenden Mahlower Straße dem möglichen Optimum. Die beiden weiteren zu querenden Straßen werden mit minimalem Flächenbedarf für erforderliche Rampen als Brücken über die Bahntrasse geführt. Als Ergebnis der Höhenlage der Trasse wird der als nicht geometrisch definiertes Haufwerk angelegte „Damm" aus den 40er Jahren zwischen Seehof und dem Geländeanstieg Richtung Mahlower Straße von der Trasse so in Anspruch genommen, daß die Streckenanlage innerhalb der Aufschüttungen leicht versenkt und damit luftschallgünstig verläuft (Geländeeinschnitt auf dem alten Damm).

Straße
An dieser Stelle der Mahlower Straße (Nähe Wilhelm-Leuschner-Str.) soll 2004 der S-Bahnhof Teltow Stadt die Straße unterqueren. Foto: Florian Müller, September 2000

Die Bahnanlage gestattet durch die zweigleisige Anlage des Bahnhofes Teltow Stadt einen 10-Minuten-Takt im Rahmen des jetzigen S 25-Fahrplanes. Dazu ist ein weiterer Umlauf und eine Kehrzeit von mehr als zehn Minuten erforderlich. Eine Verlängerung nach Stahnsdorf bleibt möglich.

In Teltow wird der Mittelbahnsteig so angelegt, daß von dessen Nordkopf eine Festtreppe auf die Brücke Mahlower Straße führt. Auf der Brücke werden Haltestellenbuchten angelegt. Eine weitere Querung des Bahnsteiges an dessen Berlin abgewandtem Ende bekommt eine Festtreppe und einen Aufzug. Damit wird auch die Verbindung zum Baugebiet Mühlendorf hergestellt. Die beiden Festtreppen und der Übergang zum Aufzug werden gläsern eingehaust. Durch Nutzung der beiden Brückenbauwerke und durch Errichtung von Dächern wird zwischen den Treppenanlagen und darüber hinaus der Bahnsteig überdacht. Ein Aufsichtsgebäude und Technikräume entstehen an den Festtreppenrampen. Die Errichtung eines Gebäudes für Dienstleistungen und P+R-Plätze am südöstlichen Brückenkopf sind vorgesehen.

Im Gegensatz zu den in ihrer Finanzirung gesicherten Brücken für einen Fuß-/Radweg, eine untergeordnete Verbindungsstraße Seehof - Sigridshorst sowie die in Landesbaulast zu errichtende Mahlower Straße ist das beabsichtigte Sonderbauwerk mit Tiefgarage nach einer Wirtschaftlichkeitsprüfung wieder ohne Investor. Die Stadtverwaltung führt ein neues Auswahlverfahren durch.

Auf der in bahnlicher Widmung befindlichen Trasse in Richtung Stahnsdorf wird im Sinne der Vermeidung zusätzlichen Grunderwerbes ein Sicker-/Verdunstungsbecken angelegt, mittels dessen im Bahn- und im benachbarten Straßenbereich anfallendes Regenwasser dem Grundwasser zugeführt werden. Dieses Becken müßte bei einer von Stahnsdorf weiterhin gewünschten Verlängerung der S-Bahn verlegt werden. Anläßlich einer Anwohnerinformation äußerte ein Anwohner: Wenn Teltow die S-Bahn haben wolle, sollte niemand die bereits gesicherten Abläufe durch Einwendungen gefährden, der „Finanzierungswind" stehe nicht günstig.

Die IGEB wird die Planauslegung aufmerksam und kritisch begleiten. Ein Rufen nach Maximalforderungen ist derzeit nicht der schnellen Inbetriebnahme förderlich.

IGEB, Abteilung S-Bahn und Regionalverkehr

aus SIGNAL 5/2001 (August 2001), Seite 14

 

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